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Die im Titel steckende Frage richtet laut Art. 130 des Stadtrechts von Ravensburg
aus dem Jahre 13651 der Rat an den zuziehenden Neubürger, um ihn vor
Illusionen zu bewahren. [...]
Der Artikel setzt sich, wie man sieht, mit einer Reihe von Tatbeständen auseinander,
die bei der Verleihung des Bürgerrechts an einen Ausmann von Bedeutung
sind. Von ihnen soll uns heute nur einer beschäftigen, nämlich der, bei dem es um den ,unverraiten ammann' geht. Der Grund unseres besonderen
Interesses an der Formel wird im Verlauf der folgenden Darlegungen, wie wir
hoffen, einsichtig werden.
Architektonische Konzeption und bildnerischer Schmuck zeichnen den Rottweiler
Kapellenturm als „einen der schönsten gotischen Türme von Prag bis Paris" aus.
Sein kunstgeschichtlicher Rang ist so hoch, daß die Forschung von einem eigenen
Rottweiler Stil sprechen konnte, welcher während der Entstehungszeit des Turmes
entwickelt wurde und nach Augsburg, Schwäbisch Gmünd und Esslingen und
über die Grenzen der Kunstlandschaft Schwaben hinaus weiterwirkte.
Der Anlaß unserer Untersuchung lag der Fragestellung ursprünglich fern. Nach
der unsinnigen und unverständlichen Zerstörung zahlreicher Gräber beim Neubau
des Privatkrankenhauses Dr. Lay in Bischoffingen konnten 1965 die Reste
von 17 merowingerzeitlichen Gräbern geborgen werden. In zwei Plangrabungen
der Jahre 1965 und 1966 wurden 23 Gräber vollständig ausgegraben.
Die merowingerzeitliche Bevölkerung von Bischoffingen konnte erstmals in
einer kleinen Stichprobe anthropologisch-paläopathologisch untersucht werden,
nachdem Eugen Fischer 1903 seine Untersuchung einer Stichprobe der neolithischen Bevölkerung von Bischoffingen-Breitenfeld vorgelegt hatte. Bei
der Grabung stellte sich die Frage, wie der merowingische Friedhof, die Angaben
der schriftlichen Quellen, die am Boden haftenden Namen und die topographische
Situation in einen historischen Zusammenhang gebracht werden
können.
Eine Reihe von Erfahrungen, die diesem Beitrag zugrunde liegen, gehen aus der
Mitarbeit an der Bucer-Edition hervor. [...]
In der konkreten Arbeit an den zu edierenden Texten ergaben
sich für die Theologen und für den Germanisten verschiedene Probleme.
Einige davon möchte ich hier ansprechen. Sie sind in einem gewissen Ausmaß generalisierbar,
d. h. nicht nur für oberdeutsche Texte und nicht ausschließlich für
das 16. Jahrhundert zutreffend. Bei ihrer Darlegung sollen die Belange anderer,
nichtgermanistischer Disziplinen, die deutsche Texte edieren, ernsthaft mit einbezogen
werden.
Über Probleme der Wertung hochsprachlicher Literatur liegt eine Fülle von
Arbeiten vor. Zur literarischen Wertung von Dialektdichtung gibt es hingegen
keine umfassenderen Darstellungen oder Wertungsversuche. Für diesen Mangel
dürften vor allem zwei Gründe verantwortlich sein: zum einen Sprachschwierigkeiten,
die Lektüre und Verständnis der zu bewertenden Literatur behindern,
zum andern eine mehr grundsätzliche Ablehnung von Dialekt und Dialektliteratur.
Aufgrund ihrer äußeren, sprachlichen und inneren, sozial-geistigen
Begrenztheit verfällt die Dialektdichtung ohnehin „nachdrücklicher als andere
Bereiche der literarischen Produktion der generellen Fragwürdigkeit von Literatur
überhaupt". Außerdem entzog sich die Dialektliteratur lange Zeit selbst
zeitgenössischen literarischen Kriterien.