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Der Abbau der Streu in Wäldern ist das Werk der Bodenorganismen. Klima, Struktur und Nährstoffangebot des Bodens sowie die Vegetation und die von ihr abhängige Ressourcenqualität für die Bodenorganismen bestimmen die Zusammensetzung der Bodenbiozönose, deren Biomasse und Leistung. Die Leistung des Abbausystems ist in Waldökosystemen so optimiert, dass sie im Klimaxstadium annähernd 100 % der jährlichen Streuproduktion erreicht. In den gemäßigten Breiten wird ein Streujahrgang in nährstoffreichen Wäldern unter maßgeblicher Beteiligung der Makrofauna innerhalb eines Jahres abgebaut. Die Abbauleistung der Bodenfauna ist groß, ihre Steuerungsfunktion aber ist gering, Nährstoffverluste werden aus dem mineralischen Substrat nachgeliefert. In nährstoffarmen Wäldern ist die Abbaukapazität auf mehrere Streujahrgänge verteilt, deren Abbau erst in der Summe 100 % ergibt. Das mächtige Streuprofil ermöglicht die Entwicklung einer reichen Mesofauna, die eine Feinsteuerung des Abbauprozesses gewährleistet und dadurch Nährstoffverluste minimiert. Im nährstoffarmen tropischen Regenwald bedingt das Klima einen raschen und wenig kontrollierten Abbau unter maßgeblicher Beteiligung der Makrofauna. Die notwendige Feinsteuerung wird ersetzt durch ein hochentwickeltes Filtersystem, das aus zahlreichen Organismen und biotischen Strukturen in allen Straten des Waldes besteht und die frei werdenden Nährstoffe aufnimmt und bindet.
Keine der zahlreichen Theorien konnte bis heute die Herkunft des Zinns in der Bronzezeit hinreichend erklären. Die Entstehung der prosperierenden Zentren der Bronzeherstellung lässt sich nicht mit langen Handelswegen der Zinnlieferungen erklären. Reiche, lokale Zinnquellen können zwar nicht nachgewiesen werden, doch können bestimmte Regionen als mögliche Rohstofflieferanten in Betracht kommen.
Über einen Zeitraum von drei Jahren wurde in einem Gebiet in den nordbadischen Rheinauen eine Untersuchung durchgeführt mit dem Ziel, den möglichen Einfluss der biologischen Stechmückenbekämpfung auf lokale Fledermauspopulationen zu erfassen. Neben anderen Projekten wurden Analysen von Kotpellets von Wasser- (Myotis daubentonii Kuhl, 1817) und Rauhhautfledermäusen (Pipistrellus nathusii Keyserling & Blasius, 1839) durchgeführt, um den relativen Anteil von Stechmücken (Culicidae) innerhalb des Nahrungsspektrums der Fledermäuse zu erfassen. Die Ergebnisse zeigten, dass sich beide Fledermausarten überwiegend von Gliedertieren kleiner und mittlerer Größe ernährten, insbesondere von Zweiflüglern (Diptera). Bei der Wasserfledermaus konnte eine saisonale Umstellung des Nahrungsspektrums ermittelt werden. Während sich ihre Nahrung im Frühjahr hauptsächlich aus Zuckmücken (Chironomidae) zusammensetzte, lag der Anteil von Insekten, die nicht dem Wasser entstammen, im Sommer deutlich höher,
was darauf schließen lässt, dass die Wasserfledermaus in dieser Jahreszeit ihre Nahrung vermehrt in terrestrischen
Jagdgebieten sucht. Die ausgeprägten saisonale Schwankungen in der Nahrungszusammensetzung können für beide untersuchten Fledermausarten als Indiz für ein ausgesprochen opportunistisch geprägtes Verhalten bei der Nahrungsaufnahme gewertet werden. Dabei werden besonders in Schwärmen auftretende Insektengruppen bejagt.
Obwohl während des gesamten Untersuchungszeitraumes Stechmücken in hohen Dichten in den Auwäldern auftraten,
konnte diese Insektengruppe nur in wenigen Fällen sicher in der Nahrung nachgewiesen werden. Auf die Verwechslungsmöglichkeiten mit Büschelmücken (Chaoboridae) wird eingegangen. Die Studie hat gezeigt, dass die Fledermauspopulationen im Untersuchungsgebiet durch eine Stechmückenbekämpfung mit Präparaten auf Basis von Bacillus thuringiensis israelensis nicht beeinträchtigt wurden. Im Umkehrschluss ist festzuhalten, dass Fledermäuse nicht dazu geeignet sind, als Prädatoren in einem integrierten Programm zur Stechmückenbekämpfung eingesetzt zu werden.
Nachweise für Carnivoren-Aktivitäten durch bekaute oder angedaute Knochen sind spärlich überliefert in Lokalitäten des
mittleren und oberen Miozän Europas. In dieser Studie bestimmen wir Skelettelemente aus der obermiozänen Lokalität bei Rudabánya, die durch Carnivoren verändert wurden und diskutieren deren Signifikanz unter Bezug auf ökomorphologische Attribute rezenter Beutegreifer, um auf Muster der Beuteauswahl und Freßverhalten schließen zu können.
Enthält: Die Geologisch-Mineralogische Abteilung (S. 33–39; Lászlo Trunkó, István Baranyi & Eberhard Frey), Die Botanische Abteilung (S. 40–44; Georg Philippi & Adam Hölzer), Die Entomologische Abteilung (S. 45–50; Fritz Brechtel), Die Zoologische Abteilung (S. 51–59; Ludwig Beck und Mitarbeiter), Die Museumspädagogik (S. 60–63; Monika Braun)
Carolinea. – 58 (2000)
(2000)
Der Schiener Berg liegt auf der Halbinsel Höri. Während der (kleinere) Westteil bis zum Ramsener Quertal hin politisch zum Kanton Schaffhausen und damit zur Schweiz gehört, ist der mit Abstand größere Ostteil ein Teil des Landkreises Konstanz. Im Auftrag der Landeshydrologie und -geologie in Bern wurde zwischen 1998 und 1999 zur Erstellung des nördlich des Rheins gelegenen Anteils des Schweizer Kartenblattes 1:25 000 1033/1034 Steckborn-Kreuzlingen (Zaugg & Geyer, in. Vorb.) auch eine geologische Kartierung auf der Halbinsel Höri durchgeführt. Die nördliche Bearbeitungsgrenze verläuft in etwa parallel zur Schiener Berg-Nordrandverwerfung. Die Westgrenze des hierbei bearbeiteten Gebietes fällt ziemlich genau mit der deutschschweizer Grenze zusammen. Eine Darstellung der geologischen Verhältnisse des westlichen Schiener Berges findet sich auf dem Schweizer Kartenblatt 1:25 000 1032 Diessenhofen (Hübscher, 1961). Im Osten und Süden ist eine natürliche Begrenzung durch die Uferlinie des Bodensees gegeben.
Deutsche Anklage 1946
(2000)
Am 20. November 1945, ein halbes Jahr nach der militärischen Niederschlagung des »Dritten Reiches«, trat in Nürnberg ein Internationaler Militärgerichtshof zusammen, um über die gegen Hermann Göring, Rudolf Heß und zweiundzwanzig weitere führende Repräsentanten des Hitler-Regimes erhobene Anklage zu befinden. Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, Verbrechen gegen den Frieden begangen zu haben, indem sie sich an der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Angriffskriegen beteiligten; zweitens wurden sie als Kriegsverbrecher beschuldigt; drittens wurde ihnen zur Last gelegt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, indem sie an der Ermordung, Ausrottung, Verschleppung und Versklavung der Zivilbevölkerung der überfallenen Länder beteiligt waren und an der Verfolgung von Menschen aus politischen, rassischen und religiösen Gründen. In über vierhundert öffentlichen Sitzungen wurden Zeugen gehört, Beweismittel ausgebreitet, wurden die Angeklagten vernommen, so dass sich ein klares und zugleich relativ differenziertes Bild von der Mitschuld und Mitverantwortung der Angeklagten an den ungeheuerlichen Verbrechen des NS-Regimes ergab.
Max Frisch bereiste 1946 und 1947 das zerstörte Europa. Über Berlin z.B. notierte er: »Ganze Quartiere ohne ein einziges Licht. Nicht abzuschätzen ist die Menge von Schutt; doch die Frage, was jemals mit dieser Menge geschehen soll, gewöhnt man sich einfach ab. Ein Hügelland von Backstein, darunter die Verschütteten, darüber die glimmernden Sterne; das letzte, was sich da rührt, sind die Ratten. Abends in die Iphigenie.«