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Im Mittelalter bis weit in das 16. Jahrhundert hinein war es Rechtsbrauch, dass an der Stelle einer Bluttat, eines Mordes oder
Totschlages, ein Sühnekreuz errichtet werden musste. Es gehörte zur Rechtstradition, dass sich die Angehörigen des Täters und die Hinterbliebenen des Getöteten nach einem Totschlag durch einen Vergleich einigten, der neben der Zahlung von Schadensersatz auch eine öffentliche Sühne des Täters festsetzte. Zu den Sühneleistungen, die ein Übeltäter zur Erlangung der Absolution erbringen musste, zählten besondere Opfergänge, ein Gottesdienst mit Bußprozession oder eine Jahrtagsstiftung, Wachsspenden an die Kirche und Wallfahrten, aber vor allem die Aufstellung eines steinernen Sühnekreuzes. Hätte diese mittelalterliche Rechtsgewohnheit auch noch im 19. Jahrhundert Gültigkeit gehabt, dann stünde heute am Höhenweg vom Pflingsteck zum Hünersedel ein Sühnekreuz. Denn dort auf der Höhe, zwischen dem Heuberg und dem Hünersedel, oberhalb des „Hohbergs", auf der „Hohrüti", an dem alten Passübergang von Schweighausen nach Freiamt, von der Ortenau in den Breisgau, hat sich im Jahre 1828 ein versuchter Totschlag ereignet.
Unter der Inventar-Nummer 78/ 167 verfügen die Stadtgeschichtlichen Sammlungen Baden-Baden über einen „Schatz“, der manches Licht in das Alltagsgeschehen der mittelbadischen Region im letzten Jahrhundert bringen kann. Es handelt sich um die Tagebücher bzw. die Aufzeichnungen des Bankiers „Franz Meyer, einziger Sohn des Joseph Meyer + Margaretha, geb. Kapferer aus Freiburg“. Franz Meyer - er benutzt nur selten seinen Namen „Simon“ - hatte Bankniederlassungen in Rastatt, Baden(-Baden) und Karlsruhe. Außerdem besaß er über seinen Vetter, Heinrich Kapferer aus Freiburg, Verbindungen beim internationalen Finanzverkehr nach dem elsässischen Saint Blaise, Paris und London. Franz Meyer selbst bezeichnet seine später als „Tagebuchaufzeichnungen“ titulierten Notizen als „Tag und Familien Buch“. Nach dem Tod des Vaters Joseph am 23. Mai 1871 hatte Herrmann Franz Alois Meyer die beiden Bände geerbt. 1897 gingen diese an die Meyer-Tochter Fanny Goebel von Hassart. Als diese dann am 2. August 1903 starb, wurden die Aufzeichnungen als letztem der lebenden Kinder Franz Meyers, Clementine Freifrau von Villiez übergeben. Der Baron von Villiez, letzter Enkel des Verfassers, kam schließlich 1916 in den Besitz des „Tag- und Familienbuches“. Über weitere Stationen folgte 1975 schließlich die vorläufige Endstation für Meyers Aufzeichnungen, als die Stadt Baden-Baden diese erwerben konnte.
Die Geschichte der Gründung des Klosters Mariental in Steinheim an der Murr ist
schon mehrfach thematisiert worden. Zu der von Berthold von Blankenstein und
seiner Gattin Elisabeth durchgeführten frommen Stiftung sind gleich mehrere
urkundliche Zeugnisse überliefert und doch wurde in der Literatur eine »eigentliche Gründungsurkunde« vermisst. In der Tat ist in einem Teil der einschlägigen
Dokumente von der geplanten, in anderen von der bereits vollzogenen Klostergründung die Rede. Gewissermaßen an der Schnittstelle zwischen beiden Gruppen steht jene, heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aufbewahrte Urkunde, in der
die Stifter Berthold und Elisabeth von Blankenstein eine Reihe von Verfügungen
bezüglich ihrer Stiftung treffen. Einerseits wird in dem Stück eine bereits gegründete Kirche der Nonnen (ecclesiam sanctimonialium, quam ... fundavimus) erwähnt, andererseits wird deutlich, dass Kloster und Klausur noch nicht eingerichtet sind. Bestimmungen hinsichtlich der Klostervogtei, einem im Wortsinn grundlegenden Element der Klosterverfassung, sind ebenfalls hier zu finden. Dies lässt
vermuten, dass unsere undatierte Urkunde zwischen der von Bischof Heinrich
von Speyer am 31. Dezember 1254 ausgestellten Genehmigung für die Klostergründung und Klosterausstattung5 und der am 18. November 1255 vom Propst
von Beutelsbach auf Weisung des Papstes vollzogenen Inkorporation der Steinheimer Pfarrkirche mit allem Zubehör in das Kloster Mariental einzuordnen ist. Da
die Forschung heute bei Gründungsvorgängen allgemein von einem »gestreckten
Verlauf« ausgeht, dürfen wir das von Berthold und Elisabeth von Blankenstein
ausgestellte Dokument, in dem sich der Stifterwille manifestiert, durchaus als
»Gründungsurkunde« des Klosters Mariemal in Steinheim betrachten. Bemerkenswert ist, dass eine Bestimmung der Klostergründer mindestens drei Jahrhunderte überdauert hat: In der 1577 von der württembergischen Klosterhofmeisterei
aufgenommenen Beschreibung der Baulichkeiten im Klosterbezirk findet sich eine
Vorschrift hinsichtlich der Benutzung der Klostermühle in genau der Form, wie
sie 1255 festgelegt wurde.
Deutsche Anklage 1946
(2000)
Am 20. November 1945, ein halbes Jahr nach der militärischen Niederschlagung des »Dritten Reiches«, trat in Nürnberg ein Internationaler Militärgerichtshof zusammen, um über die gegen Hermann Göring, Rudolf Heß und zweiundzwanzig weitere führende Repräsentanten des Hitler-Regimes erhobene Anklage zu befinden. Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, Verbrechen gegen den Frieden begangen zu haben, indem sie sich an der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Angriffskriegen beteiligten; zweitens wurden sie als Kriegsverbrecher beschuldigt; drittens wurde ihnen zur Last gelegt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, indem sie an der Ermordung, Ausrottung, Verschleppung und Versklavung der Zivilbevölkerung der überfallenen Länder beteiligt waren und an der Verfolgung von Menschen aus politischen, rassischen und religiösen Gründen. In über vierhundert öffentlichen Sitzungen wurden Zeugen gehört, Beweismittel ausgebreitet, wurden die Angeklagten vernommen, so dass sich ein klares und zugleich relativ differenziertes Bild von der Mitschuld und Mitverantwortung der Angeklagten an den ungeheuerlichen Verbrechen des NS-Regimes ergab.
Nur wenige Kilometer südlich von Freiburg tritt nahe Bollschweil das Tal der Möhlin aus dem Schwarzwald. Am Ende dieses Tales, wo sich die Wässer zahlreicher Quellen zwischen Hohbühl, Kaltwasser und Gießhübel an der Westseite des Schauinslandes zur Möhlin zusammenfinden, liegt St. Ulrich, ein kleines Schwarzwalddörfchen, vorwiegend geprägt
durch Wald- und Weidewirtschaft.
Die Wahlfälschungen in Seelbach im Jahre 1842 beurteilte der Alterspräsident Johann Nepomuk Wetzel in seiner Stellungnahme vor der Zweiten Kammer der badischen Landstände am 1. Juni 1842 als einen Skandal von nationaler Bedeutung. ,,Zum ersten Mal", so der Deputierte, ,,erscheint hier die deutsche, die badische Ehre befleckt durch bestimmte Anklagen des Verbrechens der Geldbestechung zur Verfälschung der Volkswahlen." Was hatte sich an Skandalösem in Seelbach, in der Provinz Badens, zugetragen, um schließlich als „Seelbacher Wahlskandal von 1842" in die badische Parlamentsgeschichte einzugehen? Am 2. April 1842 erhob Michael Müller, Müllermeister auf der "Unteren Mühle" zu Dautenstein, als Beschwerdeführer von vierzehn namhaften Seelbacher Bürgern gegen die am 30. März 1842 in Seelbach durchgeführte Wahlmännerwahl beim Großherzoglichen Badischen Oberamt Lahr Einspruch.
Maxim Gorki, als Alexei Maximowitsch Peschkow 1868 in Nischnij Nowgorod geboren, schloß sich früh der russischen Arbeiterbewegung an, war Mitstreiter Lenins aber auch Schöpfer von Romanen wie „Forma Gotdeiew“, „Die Mutter“, „Das Werk des Artamonows“, „klim Samgins Leben“, von Schauspielen wie „Nachtasyl“, „Wasa Schelesnowa“ oder „Meine
Kindheit“. Ein Russe von weltweiter Beachtung. Maxim Gorki, von Dezember 1921 bis um 4. April 1922, war er Gast in St. Blasien im Schwarzwald, versuchte seine Lungentuberkulose auszukurieren. Immer noch krank, verließ er St. Blasien, immerhin soweit gefestigt, daß er noch weite Reisen durch Europa zurücklegen konnte, daß er hochgefeiert in sein Heimatland zurückkehrte und erst 1936 in seinem Haus in Moskau starb. 120 Schwarzwaldtage, eine kurze, aber spannende Zeit, auch für den kleinen Ort an der Hauensteiner Alb, dem Ort mit der großen Kuppelkirche.
Im Schwäbischen Landesmusikarchiv werden handschriftliche und gedruckte Musikalien aufbewahrt, die nahezu ausnahmslos in der Zeit zwischen ca. 1750 und 1850 angefertigt worden sind und aus verschiedenen Orten des südlichen Landesteils von Baden-Württemberg stammen. Der Schwerpunkt des Interesses lag bisher auf den Sammlungsteilen aus den ehemaligen. 1803 säkularisierten Klöstern Oberschwabens und - wenn auch in deutlich geringerem Umfang - den katholischen Pfarrämtern der Region; einige wissenschaftliche Arbeiten befassen sich v. a. mit dem erstgenannten, immer noch wenig erforschten Themengebiet, und auf der Grundlage von hier archivierten Noten wurden außerdem Konzerte veranstaltet bzw. Tonträger eingespielt. Damit blieb jedoch fast die Hälfte der Dokumente des Schwäbischen Landesmusikarchivs unberücksichtigt, denn neben den eben beschriebenen Beständen befinden sich hier auch noch Musikalien, die aus evangelischen Gemeinden desselben Gebiets nach Tübingen gelangt sind.
Nicht nur Burgen, Schlösser, Dörfer und Städte haben eine meist weit in die Vergangenheit zurückliegende Geschichte. Nein, auch Bauernhöfe können häufig eine lange Existenz vorweisen. Bei uns in der Umgebung gibt es einige solcher Höfe. Mich hat besonders der zwischen Hausach und Fischerbach liegende Martinshof interessiert. Denn er ist schon lange im Besitz meiner Familie. Als Kind war ich öfters zum „Osterhas jagen", zu Familienfeiern oder zu Besuch meiner Urgroßeltern auf dem Martinshof. Damals gefielen mir einfach nur die vielen Tiere oder das Spielen im Heu. Doch heute reizt mich vor allem die lange und interessante Geschichte dieses Hofes. Deshalb habe ich mich darüber informiert und viele, für mich neue, wichtige Dinge erfahren.