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Arche Noah in der Riedbaar
(2000)
Das Donaueschinger Ried hat durch die 1978/79 durchgeführte Flurbereinigung und die dabei ausgeführten Dränagemaßnahmen und Aufschüttungen nahezu sämtliche der vordem großräumigen Feuchtflächen verloren, obwohl diese seit 1976 ausdrücklich unter dem Schutz des Naturschutzgesetzes ( § 16) standen. Ihren floristischen Reichtum hatte bereits
H. ZAHN ( 1889) aufgezeigt. K. WACKER ( 1960) ihre ornithologische Bedeutung beschrieben; ZINKE & REICHELT (1977) versuchten speziell den Zusammenhang zwischen pflanzen-soziologischem Biotopcharakter und der Avifauna in der Riedbaar darzustellen. Von diesem national bedeutsamen Feuchtgebiet blieben nach der Flurbereinigung jedenfalls nur
kümmerliche Reste übrig. Das Flurbereinigungsverfahren Donaueschingen 1977- 1980 umfasste rund 745 ha freier Fläche, davon wurden 378 ha der Vollentwässerung unterworfen, das sind rund 51 %. Nur 7 ha, also 0,9 % der Gesamtfläche verblieben laut Landschaftspflegerischem Begleitplan (LPB) offiziell als nicht bewirtschaftete "Feuchtflächen". Doch waren diese keineswegs generell Feuchtflächen im Sinne der Ökologie, also weder "Wetlands" nach den Kriterien der Ramsar-Konvention von 1971 noch besonders zu schützende Biotoptypen im Sinne der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft oder nach § 24 a NSchG.
Apathie und Trümmer
(2000)
Für die Zeit zwischen April 1945 und Herbst 1945, als es keine deutschen Zeitungen gab, die Verwaltung unter französischer Kontrolle stand und das öffentliche Leben erst wieder in Gang gebracht werden musste, sind wir auf deutscher Seite weitgehend auf persönliche Erinnerungen und Berichte von Betroffenen und Beteiligten angewiesen. Die 1. Französische Armee von General de Lattre de Tassigny begleiteten aber auch Kriegsberichterstatter, die nach der Besetzung nicht nur über das Auftreten der Armee, sondern vor allem auch über die Atmosphäre in Lindau und Konstanz berichteten, da sich hier bis zum 1. August 1945 die Spitze der frühen Besatzungsverwaltung befand. Und es kamen immer wieder auch
Schweizer Journalisten in das Bodenseegebiet und hielten dort die konkrete Lage und die Atmosphäre fest. Es ist also der Blick von außen, der hier erfasst werden soll.
In der heutigen Zeit hat der Bürger kein Verständnis mehr für die Eingriffe des Staates in die Privatsphäre seiner Mitbürger im Zeitalter des Absolutismus. Das bedeutet, daß wir in unserem Fall nach dem Territorium und dessen Landesherrn fragen müssen, dem das Städtchen Lichtenau in dem behandelten Zeitabschnitt angehörte. Das „Vaterländchen" von Lichtenau,
zusammen mit seinen vier Gerichtsorten Seherzheim, Muckenschopf, Helmlingen und Grauelsbaum war die Grafschaft Hanau-Lichtenberg, im Volksmund kurz „Hanauerland" genannt. Das genannte Territorium bestand aus 11 Ämtern, von denen zwei rechts des Rheins lagen, nämlich die Ämter Lichtenau und Willstätt, die andern aber im Unterelsaß bzw. der
Südpfalz (Amt Lemberg). Es war eine Schöpfung des unterelsässischen Adelsgeschlechts der Lichtenberger, das es verstand, vom 13. bis zum 15. Jahrhundert sich diesen Kleinstaat zu schaffen, dessen Verwaltung aber frühzeitig von der Stammburg in das zentral gelegene Buchsweiler verlegt wurde. Im Jahre 1480 erlosch das Haus Lichtenberg im Mannesstamm (Graf Jacob). Über die weibliche Linie kam die Herrschaft schließlich in die Hände eines Zweiges der Grafen von Hanau. Die neuen Landesherrn nannten sich deshalb Grafen von Hanau-Lichtenberg. Was die Residenzen der Grafen und die Verwaltung anbetrifft, so blieb alles beim alten.
Altstädte
(2000)
Zwei lustlose braune Pferde trotten vor einem Zweiradkarren mit eisenbereiften Rädern über holpriges Kopfsteinpflaster. Der junge Mann auf dem Kutscherbrett hält sie am langen Zügel. So schwimmen sie in der schmalen, von mittelalterlichen Häusern gesäumten Gasse förmlich in einem Strom von Menschen, die mit Jeans, bunten Hemden, Baseball-Mützen so gar nicht zu den Häuserfassaden passen. Wir erleben keine Zeitentransformation, sondern den Alltag eines Freizeitparks in den USA. Die künstliche Urbanität des Kulissenstädtchens zieht täglich Tausende von Besuchern anIn unseren historischen Stadtquartieren können wir den Zeitraffer zwischen Geschichte und Moderne live erleben. Echte Urbanität wird aber auch hier nur entstehen, wenn die alten Häuser Hülle sind für neuzeitliche Wohnungen und attraktive Geschäfte. Denkmalpflege muß als wichtiger Teil eines Stadtentwicklungskonzepts eingebunden sein in einen Masterplan, der den Altstädten zumindest einen Teil der
traditionellen Multifunktion zuweist.
Am 20. Juli 1898 befasste sich der Ludwigsburger Gemeinderat mit dem Projekt
eines Herrn Wandruszka aus Berlin. Der wollte auf eigene Faust eine elektrische
Straßenbahn bauen und betreiben, und zwar von Stuttgart über Zuffenhausen
nach Ludwigsburg, mit Zweiglinien nach Cannstatt und Feuerbach. Doch Oberbürgermeister Hartenstein und sein Kollegium winkten ab: Die Staatseisenbahn
genüge als Verkehrsmittel vollauf, Ludwigsburg wolle nicht zum »Wohnvorort«
Stuttgarts werden. Denn die Hauptstadt war im Begriff, sich einen förmlichen
Industriegürtel zuzulegen. Bald griff sie auch nach Norden aus: In den Jahren
nach 1900 wurden die Neckartalgemeinden von Cannstatt bis Münster nach Stuttgart eingemeindet. Nur Feuerbach verteidigte aufs hartnäckigste seine Selbständigkeit, ließ sich 1907 zur Stadt erheben und baute sogar eine eigene Straßenbahn.
Ludwigsburg hatte also nicht die Absicht, sich für die Verkehrserschließung der
Stuttgarter Außenbezirke einspannen zu lassen. Der Gemeinderat legte sich in
jener Sitzung vom 20. Juli 1898 vielmehr den Plan eines städtischen Straßenbahnnetzes zurecht. Vier Linien sollten sternförmig ins Umland hinaus führen: über
Asperg nach Markgröningen, nach Oßweil und Neckarweihingen sowie via Pflugfelden und Möglingen nach Schwieberdingen. Kamen doch aus all diesen Orten
täglich Hunderte von Pendlern zur Arbeit nach Ludwigsburg, die meisten zu Fuß,
manche wohl schon per Fahrrad.
Ludwigsburg zählte damals rund 20 000 Einwohner, darunter 5000 bis 6000
Militärpersonen. Die Stadt war zwar großzügig angelegt, mit breiten Straßen und
geräumigen Plätzen. Doch auf der Suche nach neuen, produktiv verwertbaren Flächen stieß man bereits allenthalben an die Grenzen der nur 653 Hektar großen
Markung.
Albert Läufer
(2000)
Menschen können ihr Wesen, ihre Begabungen und Fähigkeiten nur im Wirken in Gemeinschaften entfalten, sie können aber
auch so sehr in die Vergessenheit versinken, als hätten sie nie gelebt, würden nicht andere sich mühen, sie dem Bewußtsein der Nachwelt zu erhalten. Durch sie erst werden Personen und ihre Leistungen in vollem Umfang erkannt und nach menschlichen Maßstäben richtig gewürdigt. Es wird ihnen späte Gerechtigkeit zuteil, sie erfahren Dauer und Bedeutung, ja in gewisser Hinsicht erst ihren Lebenssinn. Um einen von diesen, Albert Läufer (1876-1938) von Gremmelsbach (heute ein
Ortsteil von Triberg), einen der tüchtigsten und liebenswertesten Söhne dieses Dorfes, einen Mann von einer bewundernswerten Energie und universaler Begabung, von unbeugsamer Charakterfestigkeit und tiefer Frömmigkeit,
eine der profiliertesten Persönlichkeiten des Marianistenordens, dazu mit hohem Familiensinn und großer Heimatliebe ausgestattet, gab es weder eine Legendenbildung noch Anerkennung oder Ablehnung. Er und sein Werk wurden, selbst in der Heimat, von den meisten schlichtweg vergessen.
Man kann eine solche große Dauerausstellung nicht planen und realisieren, wenn keine sicheren historischen Grundlagen vorhanden sind. Es gibt Zufälle, oder wenn man will, Fügungen, welche diese unverzichtbaren Grundlagen liefern. In diesem Falle ist es die Sinsheimer Chronik, die erstmals gedruckt in der Quellensammlung zur badischen Landesgeschichte von Friedrich Josef Mone (Bd. 1, Karlsruhe 1848) zu finden ist. Und dabei kam dem Direktor des Badischen Generallandesarchivs tatsächlich der Zufall zur Hilfe. Mone berichtet, daß er im Jahre 1824 seinen alten Lehrer Huberti in Bruchsal besucht und bei diesem die Handschrift der Chronik gefunden hat. Die ersten beiden Bücher schrieb Mone vollständig ab, das dritte nur insoweit, wie er es für seine Landesforschung benötigte. Als später Mone die Quellensammlung vorantrieb, wollte er die Handschrift zur Ergänzung seiner Abschrift des dritten Bandes wieder haben. Sie fand sich nicht mehr.
Wie in den vergangenen Jahren erwies sich auch der sechste Mannheimer Auftritt bei dem europaweit durchgeführten „Tag des offenen Denkmals“ als Zugpferd im spätsommerlichen Veranstaltungskalender. „Alte Bauten - neue Chancen“ hatte die „Deutsche Stiftung Denkmalschutz“ auf ihre Fahnen geschrieben und hierzu wurde in Mannheim eine ganze Reihe von Beispielen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Elf Stationen mit fachkundigen kostenlosen Führungen umfaßte die historische Tour, die an diesem strahlend schönen Sonntag einige Hundertschaften von Interessenten mobilisierte.
Die Anfänge des Ortenberger Schlosses dürften im 12. Jahrhundert zu suchen sein. Der Schloßberg gehörte ursprünglich zum Besitz der Zähringer und gelangte nach deren Aussterben 1218 zunächst an die Staufer, später an den Straßburger Bischof. Im Jahre 1233 ist von einem „castrum Ortenberg" urkundlich die Rede. Aus der anfänglichen Sicherungsanlage am
Eingang zum Kinzigtal entwickelte sich allmählich eine starke Festung, die zum Herrschaftsmittelpunkt und Verwaltungssitz der Ortenau „zwischen Bleich und Oos" werden sollte. Die Burg wurde Sitz des Landvogtes, der auf dem „Stein von Ortenberg" residierte und dort auch Gericht hielt. Nach einigen Herrscherwechseln wurde Schloß Ortenberg 1554 endgültig habsburgerisch und zugleich Hauptsitz der Landvogtei Ortenau. Der Landvogt von Ortenberg übernahm nicht nur Aufgaben der Polizei und der Gerichtsbarkeit, sondern erfüllte als habsburgerische Zollbehörde eine weitere wichtige Funktion. Neben dem Ortenauer Landvogt hatte hier auch das Hofgericht seinen Sitz bis zur Zerstörung des Schlosses im Jahre 1697. Danach verlegte der Landvogt seinen Sitz nach Offenburg und residierte dort im späteren Bezirksamt (heute Polizeirevier). Die Ruine Ortenberg diente danach nur noch als Steinbruch.