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Egal, von welcher Seite man sich dem strittigen Thema nähert, soviel ist sicher: Grund zu Frust und Zorn haben die Windmüller unserer Tage nicht mehr. Es fehlt ihnen an nichts. Seit Inkrafttreten des Stromeinspeisungsgesetzes im Jahr 1990, spätestens mit der baurechtlichen Privilegierung von Windkraftanlagen im Jahr 1997, wachsen Windräder wie Spargel aus dem Boden; anfangs noch mit bescheidenen, dann mit zusehends gigantischen Ausmaßen, mit Gesamthöhen, die leicht das Freiburger Münster in den Schatten stellen, mit Rotoren, die bis zu fußballplatzgroße Flächen überstreichen.
Es ist der 20. September 1697. Der Friede von Rijswijk wird unterzeichnet. Der neunjährige Krieg ist zu Ende. Er wird auch pfälzischer Erbfolgekrieg genannt, wurde doch um die Rechtsnachfolge des verstorbenen Kurfürsten Karl von der Pfalz gestritten. In seiner 47-jährigen Regierungszeit ist es für Kaiser Leopold I. von Habsburg ein schwerer Tag. Er anerkennt die Herrschaft Frankreichs über das Elsass, verzichtet auf Straßburg. Immerhin werden ihm Freiburg i. Br. und Philippsburg, sowie die Festungen am Rhein, Breisach und Kehl, zurückgegeben, welche Ludwig XIV. sich nach dem Westfälischen Frieden, der 1648 dem 30-jährigen Krieg ein Ende gesetzt hatte, angeeignet hatte. Auch die rechtsufrigen Festungen Hüningen und Fort Louis waren Gegenstand des Streites gewesen. Dem deutschen Kaiser verbleibt das linksufrige Fricktal mit „Kaiseraugst", Rheinfelden und Laufenburg.
Wer kennt „Neu-Deutschland"?
(2004)
Gesucht wird mit der Frage „Wer kennt ,Neu-Deutschland"' keine Zeitung oder eine Bezeichnung für die Bundesrepublik nach 1989, sondern ein Ort irgendwo in Kanada, wo ein Ferdinand Siefert leben sollte. Eine Frage, vor der der Beamte des „Großherzoglichen Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten" im Juli 1868 kapitulierte, als er einem Offenburger Notar mitteilen musste ,, ... daß nach den hier vorliegenden Ortsverzeichnissen eine Stadt ,Neu-Deutschland' in Canada nicht existiert." Der Teilzettel mit der Berechnung des Erbteils für Ferdinand Siefert blieb in der Akte in Karlsruhe, das Erbe in Baden.
Das Badische Landesmuseum eröffnete am 6. Dezember 2003 im Bruchsaler Schloss das „Deutsche Musikautomaten-Museum". Die Vielzahl der Objekte und die- Dokumentationsbreite der Sammlung unterschiedlichster mechanischer Musikinstrumente ist weltweit unübertroffen. Deshalb wird das bisherige „Museum Mechanischer Musikinstrumente" ab
Dezember 2003 in das „Deutsche Musikautomaten-Museum" umbenannt; es bleibt Außenstelle des Badischen Landesmuseums Karlsruhe.
Wie lassen sich die Bürgerbücher[1] in das Verständnis unserer Zeit übertragen? Was und wer ist ein
Bürger? Wem gehört z.B. ein Haus? Kaum zu glauben, dass beispielhaft in den zwei nachstehenden
lapidaren Eintragungsformulierungen der Schlüssel
zu einer Fülle spannender Informationen steckt:
„ltem, Johans Loseli ist burger an sinem halben
hus, waz Dietmars, wider Regelins hus" (Ebenso,
Johann Loseli ist Bürger an seinem Haus geworden,
das dem Dietmar gehört hatte, gegenüber dem
Haus des Regelin)
„ltem, Anna, relicta Hainrich Murers, ist burgerin
an irem halben huse, an dem tail wider der Glungginen
huse in brunnen-gassen"2 (Ebenso, Anna,
Witwe des Hainrich Murer, ist Bürgerin an ihrem
Haus geworden, das mit seiner Seite dem Haus der Glunggin in der Brunnengasse gegenüberliegt).
Die Ufer vieler mitteleuropäischer Seen sind heute einem erheblichen menschlichen
Nutzungsdruck durch Siedlung, Verkehr, Tourismus, Seespiegelmanipulationen, Uferverbau und Schadstoffemissionen aus der Landwirtschaft, den Kommunen und der Industrie ausgesetzt.
Der Bodensee macht hier keine Ausnahme.
In diesem Beitrag wird der aktuelle Zustand der Bodensee-Uferregion aller drei Anliegerstaaten
beschrieben, wobei auch die Entwicklung der letzten Jahrzehnte nachgezeichnet
wird, die zum derzeitigen Ergebnis geführt hat. Ein besonderes Gewicht erhalten dabei die
umweltpolitischen Diskussionen und Entscheidungen sowie die normativen Vorgaben im
baden-württembergische Ufergebiet. Insgesamt werden 18 uferrelevante Themenbereiche
untersucht.
Kennzeichnend für den Bodensee mit einer Fläche von 529,1 km2 und einer Uferlänge
von 289,2 km ist die große Vielgestaltigkeit seiner natürlichen Uferstrecken, wie sie sich seit
Ende der würmzeitlichen Vorlandvereisung herausgebildet haben. Seeufer und ihre Ökosysteme
sind dynamische Gebilde, deren formende Kräfte und Prozesse verstanden sein müssen,
um Eingriffe des Menschen angemessen einschätzen, und durch Renaturierungsmaßnahmen
abmildern oder rückgängig machen zu können.
Der menschliche Nutzungsdruck wird anhand der sehr hohen Bevölkerungsdichte in
den Uferrandgemeinden deutlich, die mit durchschnittlich 585 Pers. km² um ein Mehrfaches
höher liegt als in den Hinterlandgemeinden bzw. in den zugehörigen Bundesländern und
Kantonen. In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich die Bevölkerungszunahme gegenüber dem
150-jährigen Durchschnittswert noch einmal beschleunigt. Eine ähnliche Entwicklung hat
auch die Flächennutzung genommen. Das Gebiet der Uferrandgemeinden besteht zu 18,2%
aus Gebäude- und Verkehrsflächen, Ihr Anteil ist damit um rund die Hälfte höher als in den
Hinterlandgemeinden. Die Umwidmung von landwirtschaftlichen Nutzflächen in Gebäude- und
Verkehrflächen ist in den vergangenen Jahren gerade in den Ufergemeinden unvermindert weitergegangen. Die Wasserlinie des deutschen Obersee-Ufer ist zu rd. 47% >mäßig< bis >sehr stark< verbaut, wobei der Verbauungsgrad im Beobachtungszeitraum nicht oder nur unwesentlich
abgenommen hat. Der Übernachtungs- und der Tagestourismus, der am deutschen
Ufer auf mehr als 22 Mio Pers. x Tage geschätzt wird, konzentriert sich ebenfalls im
Uferbereich, wo er - ebenso wie die einheimische Bevölkerung - auf eine dichte Erholungsinfrastruktur
von rd. 97 Häfen- und Steganlagen, 42 Campingplätzen, 73 Strandbäder und
eine Flotte von 73 Fahrgastschiffen stößt. Während die Zahl der erfaßten Liegeplätze seit einigen
Jahren stagniert, nahm die Zahl der registrierten Wasserfahrzeuge zu und liegt derzeit
bei etwa 58.130 Einheiten, davon knapp 99 % Vergnügungsfahrzeuge.
Konkrete Vorstellungen zur Begrenzung der Siedlungsverdichtung und Wassersportnutzung
im Uferbereich und zum Schutz und zur Entwicklung naturnah erhalten gebliebener
Bodenseeufer gehen bis weit in die 1960er Jahre zurück. Sie manifestieren sich beispielsweise
in den »Grundsätzen zum Schutz der Flachwasserzone«, in verschiedenen Bodensee-Leitbildern
und in den Bodensee-Uferplänen der beiden deutschen Regionalverbände. Während zunächst
die Bedeutung der Flachwasserzone vorwiegend in ihrer »Selbstreinigungsfunktion«
gesehen wurde, stehen in der heutigen Diskussion ökosystemare und Artenschutz-Aspekte
stärker im Vordergrund. Anhand von 15 Themenbereichen wird untersucht, wie sich die Konzepte
bei der Unterbindung baulicher Großprojekte im Uferbereich, der Ausweisung von
Naturschutzgebieten, der Begrenzung der Boots- und Liegeplatzzahlen, im Bodendenkmalschutz,
für die Entwicklung der Unterwasserpflanzen-, Strandrasen und Röhrichtvegetation
sowie der Wasservogelbestände ausgewirkt haben. Darüberhinaus werden die Einflüsse auf
grenzüberschreitende Planungsansätze, für die derzeitigen Vorstellungen zur Renaturierung
verbauter Ufer, auf die einschlägige Rechtsprechung in Baden-Württemberg und Bayern sowie
auf die Arbeit der privaten Naturschutzverbände und die Öffentlichkeitsarbeit untersucht.
Dass auch der globale Klimawandel Auswirkungen auf Ökologie und Nutzung der Uferzone
hat, zeigt die Analyse der Bodensee-Wasserstände zwischen 1817 und 2003, wobei das Extremhochwasser
von 1999 mit einer statistischen Jährlichkeit von 4000 Jahren und das Extremniedrigwasser
von 2003 mit einer Jährlichkeit von ungefähr 600 Jahren tiefgreifende Störungen
der Uferbiozönose mit sich gebracht haben.
Der Beitrag endet mit einer kritischen Betrachtung der Entwicklung des Bodensee-
Ufers in den letzten beiden Jahrzehnten und mit einem Ausblick auf das was zukünftig
wünschenswert erscheint. Hier bieten die europäischen Gesetzgebungen der FFH-Richtlinie
und der Wasserrahmenrichtlinie sowie die lokalen Agenda-Prozesse neue Leitideen der Nachhaltigkeit,
des integrativen Umweltschutzes, der Kooperation und der Öffentlichkeitsbeteiligung
an, die auch für das Bodensee-Ufer konkretisiert und umgesetzt werden können.
Am 5. April 1852 erschienen auf der Amtsstube in Rheinbischofsheim fünf ärmliche Personen aus Freistett. Voller Ehrfurcht und Bescheidenheit trugen Georg Klotter, Georg Walter, Philipp Schmidt, David Fischer und Georg Müller, allesamt Landwirte, dem Oberamtmann ihr Anliegen vor. Sie wollten mit ihren Familien ihre alte Heimat verlassen und in der Fremde, in Nordamerika, ihr weiteres Glück suchen. Dafür benötigten sie nur noch die obrigkeitliche Erlaubnis. Mit ihrer Heimatgemeinde seien sie - so die Auswanderungslustigen gegenüber dem großherzoglichen Beamten - bereits handelseinig geworden. Diese habe sich bereit erklärt, die Überfahrtskosten zu tragen, von Freistett bis Mannheim mit Pferdewagen und Eisenbahn, von Mannheim bis Rotterdam mit Rheindampfschiffen und von Rotterdam bis New Orleans mit dem Segelschiff. Darüber hinaus habe der Gemeinderat wie der Große Bürgerausschuss beschlossen, jedem Familienvater für die Weiterreise von New Orleans in das Innere des Landes vier Dollar pro Familienmitglied zu geben, um den Start in der neuen Welt etwas leichter zu gestalten.
Vom Winde verweht
(2004)
Aufgrund einer Klimaerwärmung am Ende der letzten Eiszeit begann das Aussterben der typischen kaltzeitlichen Großsäuger wie Mammut, Wollnashorn, Höhlenbär und Riesenhirsch, von deren Existenz heute nur noch Fossilien von Fundorten am Neckar und in der Oberrheinebene künden. Neben Endmoränen von Gletschern, die vor allem im Alpenraum und im norddeutschen Flachland vorhanden sind und Gletscherseen wie dem Bodensee, sind vor allem die im wahrsten Sinne des
Wortes „herausragenden" Sandaufwehungen der Dünen höchst lebendige Zeugen der nacheiszeitlichen Klimaverhältnisse in unserer Landschaft.
2004 jährt sich zum 20. Mal die liechtensteinische Frauenstimmrechtsabstimmung
vom 29. Juni / 1. Juli 1984, die den Frauen den Weg zur politischen Gleichberechtigung ebnete. In der Schweiz, 1971, und im Fürstentum Liechtenstein, 1984, kam es zu einer sehr
späten Einführung des Frauenwahlrechtes. Scheinbar im Gegensatz dazu wurden Studentinnen in der Schweiz schon sehr früh, 1864, zugelassen. Im folgenden möchte ich die Zusammenhängende Entwicklung vom frühen Frauenstudium zum späten Frauenwahlrecht
in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein aufzeigen.
Auf heutiger Ludwigsburger Gemarkung befand sich bereits im frühen Mittelalter
eine dauernde Ansiedlung. Verschiedenen Grabfunden aus frühalamannischer Zeit
zufolge reichten ihre Anfange in das 6. oder 7. nachchristliche Jahrhundert zurück.
Ein Ort namens Geisnang wird urkundlich erstmals um 1100 im Zusammenhang
mit einem Gütererwerb seitens des Klosters Hirsau erwähnt. Im Verlauf des 13.Jahrhunderts fiel der Ort dann allmählich an das Zisterzienserkloster Bebenhausen, das
ihn zu einer Grangie ausbaute. Geisnang ging schließlich in dem im 14. Jahrhundert gegründeten Fuchshof auf. Einen Teil der Geisnanger Gemarkung erhielt der
neue Hof»zu Geisnang auf dem Erlach«. Die ältesten Gebäudeteile dieses Hofes, der
seit 1530 Erlachhof hieß, wurden zwischen 1418 und 1431 errichtet. In der zweiten
Hälfte des 15. Jahrhunderts kam dann noch ein dritter Hof, der Schafhof, hinzu,
der erstmals 1476 als »neuer freier Hof zu Geisnang« urkundlich genannt wird. Die
frühere Geisnanger Gemarkung war also auf drei Höfe aufgeteilt. Im Jahre 1519,
während des Krieges des Schwäbischen Bundes gegen Württemberg, brandschatzten
Soldaten des Franz von Sickingen den Erlachhof.