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Die Bismarcks in Baden
(2004)
Beim Gang über den Friedhof der alten
spätgotischen Vitus-Kapelle in Wasenweiler
nahe beim „Lilienhof im Kaiserstuhl" stutzt
man vor einem an exponierter Stelle aufgerichteten Hochkreuz ohne Korpus und liest
unter dem Wappen mit 3 Eichenblättern: Graf
August von Bismarck *5.4.1849 zu Konstanz
[gestorben] 14.3.1920 zu Stegen und darunter: Clara
Gräfin von Bismarck geb. Achenbach *1851
[gestorben] 31.3.1890. Zwei schlichte Steinplatten am
Boden rechts und links vom Kreuz tragen die
Namen Achenbach und v. Redlich. Ein Graf Bismarck in Wasenweiler am
Kaiserstuhl? Möglicherweise Verwandtschaft
zum ehemaligen deutschen Reichskanzler
Fürst Otto v. Bismarck? Wie kommt der auf
diesen Dorf-Friedhof bei Wasenweiler? In Konstanz geboren und im kleinen Schloß Weiler
der Grafen von Kageneck in Stegen bei
Freiburg gestorben?
Zugegeben: Der Name „von Bismarck" ist in
Baden nicht besonders beliebt, und eine
Erinnerung an „die Preußen" und den „Kartätschenprinz" weckt zunächst ungute Gefühle.
Im 13. Kapitel des ersten Buches seiner gesta Karoli berichtet Notker von Sankt Gallen,
Karl der Große habe nach dem Tod seiner Gemahlin Hildegard dem Bruder der Königin mit
Namen Udalrich, aufgrund eines Vergehens alle Ämter entzogen. Daraufhin habe ein Spielmann vor dem gutmütigen Karl ausgerufen: »Jetzt hat Udalrich seine gesamten Lehen verloren im Osten wie auch im Westen, jetzt, da seine Schwester nicht mehr lebt.« Aufgrund dieser
Worte, so Notker weiter, sei der König schließlich derart zu Tränen gerührt gewesen, dass er
dem Grafen die konfiszierten honores sofort zurückgegeben habe1. Ob die Episode, so wie Notker sie schildert, sich tatsächlich ereignete, ist nicht auszumachen. Gleichwohl erscheint sie
in mehrfacher Hinsicht aufschlussreich, vermag doch das personale Netzwerk, das in ihr aufscheint, einmal mehr zu demonstrieren, welche handlungsleitenden Vorstellungen und Normen dem Funktionieren der politischen Ordnung im frühen Mittelalter zugrunde lagen: Sie
zeigt, dass Einfluss und Macht frühmittelalterlicher Führungsschichten in besonderem Maße
abhingen von der persönlichen Nähe ihrer Exponenten zum König. Königsnähe bedeutete
soziales Prestige und bot - damit verbunden - die Möglichkeit, die Geschicke einer Adelsfamilie positiv zu beeinflussen, wie umgekehrt bei ihrem Verlust die Gefahr bestand, zugunsten
anderer politische Wirkungsmöglichkeiten einzubüßen. Deutlich wird aber auch, dass der
Herrscher offenbar keineswegs frei war in seiner Entscheidung, wem er seine Huld gewährte
oder entzog. Denn immerhin war der in Ungnade Gefallene, wie Notker an gleicher Stelle ausführt, zuvor ceteris causis mit mehreren Komitaten ausgestattet worden, was durchaus nicht der
ansonsten zu beobachtenden Herrschaftspraxis des späteren Kaisers entsprochen habe.
2004 jährt sich zum 20. Mal die liechtensteinische Frauenstimmrechtsabstimmung
vom 29. Juni / 1. Juli 1984, die den Frauen den Weg zur politischen Gleichberechtigung ebnete. In der Schweiz, 1971, und im Fürstentum Liechtenstein, 1984, kam es zu einer sehr
späten Einführung des Frauenwahlrechtes. Scheinbar im Gegensatz dazu wurden Studentinnen in der Schweiz schon sehr früh, 1864, zugelassen. Im folgenden möchte ich die Zusammenhängende Entwicklung vom frühen Frauenstudium zum späten Frauenwahlrecht
in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein aufzeigen.
Die Appenzeller Freiheitskriege werden oft mit den Eidgenössischen Befreiungskriegen in Verbindung gebracht. Es werden Parallelen gezogen zwischen den von Kraft, Ehre und
Tapferkeit geprägten »Urschweizern« und den Appenzellern, die sich von den vermeintlich
bösen Vögten bzw. vom bösen Abt und den Österreichern befreit haben sollen. Der eidgenössischen Freiheitsfigur Wilhelm Teil steht auf appenzellischer Seite Ueli Rotach gegenüber, der
angeblich im heldenhaften Kampf sein Leben gelassen hat. Stellvertretend für andere sei das
folgende Zitat aus dem Buch mit dem Titel »Die Schweizerschlachten« von Hans Rudolf Kurz
zitiert: »Das heisse Streben, sich von der Macht der Fürsten zu befreien und selbst ihre Geschicke zu lenken, das im 14. Jahrhundert Sinn und Handeln der Länder und Städte der Acht Eidgenössischen Orte bestimmte und das in ihren Befreiungskriegen zur gewaltsamen Entscheidung drängte, führte auch im Ländchen Appenzell zur blutigen Auseinandersetzung mit dem
Fürstabt von St. Gallen. [...] Die im selben Geist errungenen Siege von Morgarten, Sempach
und Näfels gaben dem Freiheitsstreben der Appenzeller mächtigen Ansporn. [...] In einer erstaunlichen inneren und äusseren Gleichheit hat sich in den beiden Appenzeller Schlachten
der Freiheitskampf der Waldstätter und Glarner wiederholt. Hier wie dort steht ein vom Freiheitsstreben erfülltes Volk gegen seine Unterdrücker auf und wählt lieber den Tod in der
Schlacht als das Fortdauern der unerträglichen Herrschaft.«
Die Ufer vieler mitteleuropäischer Seen sind heute einem erheblichen menschlichen
Nutzungsdruck durch Siedlung, Verkehr, Tourismus, Seespiegelmanipulationen, Uferverbau und Schadstoffemissionen aus der Landwirtschaft, den Kommunen und der Industrie ausgesetzt.
Der Bodensee macht hier keine Ausnahme.
In diesem Beitrag wird der aktuelle Zustand der Bodensee-Uferregion aller drei Anliegerstaaten
beschrieben, wobei auch die Entwicklung der letzten Jahrzehnte nachgezeichnet
wird, die zum derzeitigen Ergebnis geführt hat. Ein besonderes Gewicht erhalten dabei die
umweltpolitischen Diskussionen und Entscheidungen sowie die normativen Vorgaben im
baden-württembergische Ufergebiet. Insgesamt werden 18 uferrelevante Themenbereiche
untersucht.
Kennzeichnend für den Bodensee mit einer Fläche von 529,1 km2 und einer Uferlänge
von 289,2 km ist die große Vielgestaltigkeit seiner natürlichen Uferstrecken, wie sie sich seit
Ende der würmzeitlichen Vorlandvereisung herausgebildet haben. Seeufer und ihre Ökosysteme
sind dynamische Gebilde, deren formende Kräfte und Prozesse verstanden sein müssen,
um Eingriffe des Menschen angemessen einschätzen, und durch Renaturierungsmaßnahmen
abmildern oder rückgängig machen zu können.
Der menschliche Nutzungsdruck wird anhand der sehr hohen Bevölkerungsdichte in
den Uferrandgemeinden deutlich, die mit durchschnittlich 585 Pers. km² um ein Mehrfaches
höher liegt als in den Hinterlandgemeinden bzw. in den zugehörigen Bundesländern und
Kantonen. In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich die Bevölkerungszunahme gegenüber dem
150-jährigen Durchschnittswert noch einmal beschleunigt. Eine ähnliche Entwicklung hat
auch die Flächennutzung genommen. Das Gebiet der Uferrandgemeinden besteht zu 18,2%
aus Gebäude- und Verkehrsflächen, Ihr Anteil ist damit um rund die Hälfte höher als in den
Hinterlandgemeinden. Die Umwidmung von landwirtschaftlichen Nutzflächen in Gebäude- und
Verkehrflächen ist in den vergangenen Jahren gerade in den Ufergemeinden unvermindert weitergegangen. Die Wasserlinie des deutschen Obersee-Ufer ist zu rd. 47% >mäßig< bis >sehr stark< verbaut, wobei der Verbauungsgrad im Beobachtungszeitraum nicht oder nur unwesentlich
abgenommen hat. Der Übernachtungs- und der Tagestourismus, der am deutschen
Ufer auf mehr als 22 Mio Pers. x Tage geschätzt wird, konzentriert sich ebenfalls im
Uferbereich, wo er - ebenso wie die einheimische Bevölkerung - auf eine dichte Erholungsinfrastruktur
von rd. 97 Häfen- und Steganlagen, 42 Campingplätzen, 73 Strandbäder und
eine Flotte von 73 Fahrgastschiffen stößt. Während die Zahl der erfaßten Liegeplätze seit einigen
Jahren stagniert, nahm die Zahl der registrierten Wasserfahrzeuge zu und liegt derzeit
bei etwa 58.130 Einheiten, davon knapp 99 % Vergnügungsfahrzeuge.
Konkrete Vorstellungen zur Begrenzung der Siedlungsverdichtung und Wassersportnutzung
im Uferbereich und zum Schutz und zur Entwicklung naturnah erhalten gebliebener
Bodenseeufer gehen bis weit in die 1960er Jahre zurück. Sie manifestieren sich beispielsweise
in den »Grundsätzen zum Schutz der Flachwasserzone«, in verschiedenen Bodensee-Leitbildern
und in den Bodensee-Uferplänen der beiden deutschen Regionalverbände. Während zunächst
die Bedeutung der Flachwasserzone vorwiegend in ihrer »Selbstreinigungsfunktion«
gesehen wurde, stehen in der heutigen Diskussion ökosystemare und Artenschutz-Aspekte
stärker im Vordergrund. Anhand von 15 Themenbereichen wird untersucht, wie sich die Konzepte
bei der Unterbindung baulicher Großprojekte im Uferbereich, der Ausweisung von
Naturschutzgebieten, der Begrenzung der Boots- und Liegeplatzzahlen, im Bodendenkmalschutz,
für die Entwicklung der Unterwasserpflanzen-, Strandrasen und Röhrichtvegetation
sowie der Wasservogelbestände ausgewirkt haben. Darüberhinaus werden die Einflüsse auf
grenzüberschreitende Planungsansätze, für die derzeitigen Vorstellungen zur Renaturierung
verbauter Ufer, auf die einschlägige Rechtsprechung in Baden-Württemberg und Bayern sowie
auf die Arbeit der privaten Naturschutzverbände und die Öffentlichkeitsarbeit untersucht.
Dass auch der globale Klimawandel Auswirkungen auf Ökologie und Nutzung der Uferzone
hat, zeigt die Analyse der Bodensee-Wasserstände zwischen 1817 und 2003, wobei das Extremhochwasser
von 1999 mit einer statistischen Jährlichkeit von 4000 Jahren und das Extremniedrigwasser
von 2003 mit einer Jährlichkeit von ungefähr 600 Jahren tiefgreifende Störungen
der Uferbiozönose mit sich gebracht haben.
Der Beitrag endet mit einer kritischen Betrachtung der Entwicklung des Bodensee-
Ufers in den letzten beiden Jahrzehnten und mit einem Ausblick auf das was zukünftig
wünschenswert erscheint. Hier bieten die europäischen Gesetzgebungen der FFH-Richtlinie
und der Wasserrahmenrichtlinie sowie die lokalen Agenda-Prozesse neue Leitideen der Nachhaltigkeit,
des integrativen Umweltschutzes, der Kooperation und der Öffentlichkeitsbeteiligung
an, die auch für das Bodensee-Ufer konkretisiert und umgesetzt werden können.
Mit wenigen Zeilen nur streifte Laurenz Bosshart, Geistlicher im Augustinerchorherrenstift
Heiligberg bei Winterthur, in seiner kurz nach 1530 abgeschlossenen Winterthurer Chronik
die als Appenzellerkriege bekannt gewordenen Ereignisse. Im Zentrum stand die Schlacht
am Stoss vom 17. Juni 1405, die für die habsburgischen Truppen und damit für den Winterthurer Auszug mit einer vernichtenden Niederlage endete. Über die Wahrnehmung oder die
Auswirkungen dieses Ereignisses im städtischen Alltag schwieg sich der Chronist hingegen
aus. Bei seiner Schilderung hielt sich Bosshart an andere, wohl in zürcherischem Umfeld entstandene Vorlagen, in erster Linie an die »Klingenbergerchronik«, die der Schlacht am Stoss
einen längeren Abschnitt widmete und dabei festhielt: Es uerlurent uon Wintertur erber redlich Iüt,
die iren harnasch truogent, 95 manen. Die selb statt uerlur allersiuarlichost [schwerstens, P. N.].2 Unter
den Opfern, so berichtete die »Klingenbergerchronik« weiter, befanden sich der Winterthurer
Schultheiss Laurenz von Sal und verschiedene, mit der Stadt enger verbundene Adlige wie
Hans von Seen oder Walter von Gachnang. Winterthur stand mit diesen für eine Kleinstadt
enormen Verlusten nicht alleine, hatte doch auch Feldkirch rund 80 Tote zu beklagen.
Im Pfarrhaus von Büßlingen steht eine mächtige gotische Truhe, die in den Jahren
2002 und 2003 im Auftrag von Pfarrer Fritz Ott durch Angelika Greis in Konstanz umfassend
restauriert wurde; dabei fanden sich in den Spannungsrissen des Holzes dreißig Münzen. Bei
der Truhe handelt es sich um eine Stollentruhe aus Nussbaumholz; sie ist dicht mit Eisenbändern beschlagen, welche in lilienförmige Enden auslaufen. Im ursprünglichen Zustand war
die Truhe nicht mit Farbe gefasst; später erhielten die Eisenbänder einen roten und das Holz
einen grünlichen Anstrich. Zwei (von ursprünglich drei) Überfallen sowie ein nachträglich
eingebautes eisernes Schloss schließen die Truhe.
Vom 9. Februar bis zum 10. März 1963 war der Bodensee zur Gänze zugefroren. Solche
Überfrierungen des Sees, wofür Mundart und Umgangssprache den Ausdruck »Seegfrörne«
bewahrt hat, traten immer wieder auf, wenn große Kälte lange anhielt; im 20. Jahrhundert
war dies nur einmal der Fall, im 19. Jahrhundert mit 1830 und 1880 zweimal. Der Überlieferung nach und auch in Chroniken festgehalten gab es am Bodensee seit dem Jahre 875 mehr
als dreißig Seegfrörnen. Der Untersee allein war naturgemäß wesentlich öfter zugefroren; im
20. Jahrhundert fast zwanzig mal. Freilich sind diese Naturereignisse in den ersten Jahrhunderten nicht belegt, wie gerade jüngst wieder festgestellt wurde. Erst im 15. Jahrhundert ist
für den Winter 1435 eine Seegfrörne einigermaßen sicher durch Berichte in Chroniken nachgewiesen. Ab 1695 sind die Seegfrörnen des Bodensees zusätzlich durch Bilddarstellungen
dokumentiert.
Im Folgenden sollen die Seegfrörnen des Bodensees und zum Teil auch jene des Zürichsees im Kontext der Klimageschichte betrachtet werden. Weiterhin werden Bilddarstellungen von Bodenseegfrörnen, die es seit 1695 gibt, in Abbildungen gezeigt bzw. wird auf sie
verwiesen.
Der lange Weg zur Moderne
(2004)
Die Erinnerung des Malers Andre Ficus hält im späten Rückblick eine Erfahrung fest,
wie sie in jener Zeit viele gemacht haben. Kultur, eben noch Instrument ideologischer Bevormundung und Einübung in fehlgeleiteten Patriotismus, wurde im Kontext der Nachkriegszeit zum integralen Moment des Neuanfangs und Ausdruck der Umkehr zu einer zivilen und
gesitteten Existenz, ja eine Art Nenner, auf den sich die menschlichen Hoffnungen bringen
ließen. Wenn die unmittelbaren Nachkriegsjahre nicht nur Jahre der Not und Entbehrung,
sondern auch eines neuen Optimismus und der Euphorie waren, so dank eines ungeahnten
kulturellen Aufbruchs. Man war noch einmal davongekommen, und Kultur wurde für viele
zum Träger eines neuen Lebensgefühls. Nicht zuletzt mit Bezug auf sie wurde rückblickend
von einer Zeit der schönen Not gesprochen, und wenn für das Jahr 1945 der Ausspruch »So viel Anfang war nie« bemüht wird, dann meint er vor allem das Erlebnis einer neugeschenkten geistigen Freiheit.
In Sachen Benedikt Gillmann
(2004)
Im 122. Jahresheft der Zeitschrift des Breisgau-Geschichtsvereins »Schau-ins-Land«
erschien kürzlich ein Aufsatz, in dessen Mittelpunkt Benedikt Gillmann (1823-1897), ein in
den Jahren 1871 bis 1874 als Verwalter (>Verweser<) der Schwarzwaldpfarrei Wittichen (nordöstlich von Haslach i.K.) nachweisbarer Priesterkollege des Kinzigtäler Volksschriftstellers
Heinrich Hansjakob (1837-1916), stand. Die im Rahmen dieses Beitrags referierten Forschungsergebnisse konfrontierten uns unter anderem mit dem Problem, ob ein Hinweis dieses über Jahre hinweg auch am Bodensee tätigen Heimatdichters, der sich in seiner im Todesjahr Gillmanns veröffentlichten Erzählung >Der Fürst vom Teufelstein< findet, unabhängig
von der schon seit geraumer Zeit kontrovers diskutierten Frage nach den illegitimen Nachkommen des Autors zu interpretieren ist oder aber Bezüge erahnen läßt, die, recht besehen,
neue Aspekte dieser berühmt-berüchtigten »wunden Stelle« im Leben Heinrich Hansjakobs
zu Tage fordern könnten. Vor allem die im Erzbischöflichen Archiv Freiburg lagernde Personalakte Benedikt Gillmanns erwies sich nun bei der fortgesetzten Spurensuche als außergewöhnlich ergiebig, so daß ich mich im Anschluß an die weitere Durchsicht dieses in jeder
Hinsicht als gewichtig zu bezeichnenden Konvoluts nun in die glückliche Lage versetzt sehe,
das bewegte - um nicht zu sagen: spektakuläre - >Vorleben< des Witticher Pfarrverwalters, den
Hansjakob in seiner Erzählung >Der Vogtsbur< an markanter Stelle in Erscheinung treten läßt,
eingehender würdigen zu können, als dies auf der Basis der bislang bekannt gewordenen
Quellenzeugnisse möglich war.
Ludwigsburg, eine barocke Stadt, mit Stadtmauer und Toren bewehrt? Eine für uns
heute ungewöhnliche, jedoch für den Stadtgründer Herzog Eberhard Ludwig und
seinen übernächsten Nachfolger, Herzog Carl Eugen, eine gar nicht so abwegig erscheinende Vorstellung.
Bereits 1726 entwarf der junge Architekturstudent Johann Christoph David Leger,
wohl nach Anregung durch den Stadt- und Schlossbaumeister Donato Giuseppe Frisoni, den Plan einer sternförmigen Befestigungsanlage rund um Ludwigsburg im Stil
des bekannten französischen Festungsbaumeisters Sebastien Vauban. Der aufwendige Plan wurde nicht realisiert, doch verordneten 1730/31 zwei herzogliche Resolutionen, dass die Stadt nebst dem dazugehörenden Bezirk »zur Abhaltung des widerlichen Vagantengesindels mit einem Graben-Rampart und Palisaden umschlossen
werde«. 1732 begann man mit den Bauarbeiten im Süden der Stadt nach einem Plan
des Baumeisters Leopoldo Retti. Vollendet wurde das Befestigungswerk allerdings
nie; nach dem Tod von Herzog Eberhard Ludwig Ende Oktober 1733 kamen die
Arbeiten schnell zum Erliegen.
25 Jahre später griff Herzog Carl Eugen, mehr der Not als dem eigenen Wunsch
gehorchend, den Gedanken einer Stadtbefestigung wieder auf und ließ die Stadt mit
einer Mauer umgeben und mit Toren verschließen. Die Gründe für diesen Entschluss
werden am besten vor dem zeitgeschichtlichen Hintergrund des Siebenjährigen Krieges verständlich.
Als Ende August 1797 Johann Wolfgang von Goethe auf seiner Reise in die Schweiz
durch Ludwigsburg kam, notierte er über das Schloss: »Das bekannte geräumige
Schloss [ist] sehr wohnbar, aber sowohl das alte als das neue in verhältnismäßig
bösem Geschmack ausgeziert und möbliert.« Dieses für Schloss Ludwigsburg wenig
schmeichelhafte Urteil ist aus einer Zeit heraus zu verstehen, die ihr Ideal im Klassizismus sah. Die Kunst des Barock war damals unmodern geworden und die Menschen wussten mit der bewegten Schmuckfülle an Stuckaturen und Deckenfresken
nur noch wenig anzufangen. Dies belegt auch die wenig später unter König Friedrich
erfolgte durchgreifende Umgestaltung eines Großteils der Innenräume des Schlosses, die sich heute zu einem großen Teil in klassizistischem Gewand präsentieren.
Gleichwohl ist Schloss Ludwigsburg unzweifelhaft das bedeutendste Bauwerk des
Barock im württembergischen Kernland. Und dies bezieht sich keineswegs nur auf
die Größe der Anlage. Es wurde zu seiner Zeit als Fremdkörper im Herzogtum Württemberg errichtet, denn es war im Stil ein ganz neues, in keiner Weise den hiesigen
Traditionen entsprechendes Gebäude, das jedoch eine starke Ausstrahlung auf die
weitere Kunstentwicklung des Landes besaß. Das Ludwigsburger Schloss vereinigt
in seinen Baukörpern, Fassaden und Innendekorationen böhmisch-österreichische,
italienische und französische, jedoch so gut wie keine württembergischen Einflüsse.
So überrascht es nicht, dass die Architekten, die Künstler und Kunsthandwerker aus
Böhmen und vor allem aus Oberitalien nach Württemberg kamen, um hier in den
ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts diese prachtvolle Anlage für Herzog Eberhard Ludwig zu errichten. Im Land selbst gab es keine hierfür geeigneten Architekten, Stuckatoren oder Maler, da Württemberg damals künstlerisch rückständig war
und in die Baukunst noch kaum barocke Formen Eingang gefunden hatten.
Noch heute kann man wohl kaum das weitläufige Barockschloss Ludwigsburg und
seinen Park besuchen, ohne sich vorzustellen, wie es wohl ausgesehen haben mag,
als hier noch der württembergische Landesherr seine Residenz unterhielt. Überblickt
man die gesamte Geschichte des Schlosses bis zum Ende der Monarchie im Jahr 1918,
so geht man allgemein von drei wichtigen Phasen seiner Residenzfunktion aus. Gleich
nach der Erbauung des Schlosses unterhielt Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg einen glänzenden Hof, der wesentlich durch seine Mätresse Christiane Wilhelmine von Grävenitz mit geprägt wurde. Bislang ist über das Hofleben während
der Regierungszeit des Schlossgründers wenig bekannt. Falls es einschlägige Q!uellen
gibt, sind diese noch nicht ausgewertet worden.
Fast noch prachtvoller ging es zu, als der junge Herzog Carl Eugen nach 1744 einen
der glänzendsten Höfe in Europa unterhielt, was ihm zeitweise unter Einsatz großer
finanzieller Mittel gelang. Dazu gibt es eindrückliche Beschreibungen, beispielsweise die panegyrischen Berichte des Hofdichters Joseph Uriot. Die im Archiv des Hauses Württemberg erhaltenen Hofdiarien setzen in der Zeit nach 1750 ein, bleiben
aber freilich für das 18. Jahrhundert lückenhaft. Trotzdem könnte man bei Hinzuziehung aller Quellen wahrscheinlich ein relativ dichtes Bild des Hoflebens gewinnen.
Zu Ende des 17. und zu Beginn des 18. Jahrhunderts trafen für die ehemals wohlhabende Amtsstadt Marbach mehrere Ereignisse zusammen, die zu einem Niedergang
führten, der noch heute Auswirkungen hat: Der Stadtbrand im Jahr 1693 sowie der
Bau von Schloss und Stadt Ludwigsburg.
Seit 1677, bis 1693 unter Vormundschaft, regierte in Württemberg Herzog Eberhard Ludwig. 1697 schenkten ihm Stadt und Amt Marbach 50 Dukaten zur Hochzeit, ohne zu ahnen, was er wenige Jahre später zu ihrem Nachteil ersann. Der absolutistische Herrscher legte 1704 den Grundstein des Ludwigsburger Schlosses, dem
der planmäßige Ausbau der gleichnamigen Siedlung folgte. Diese vom Herzog begünstigte Ansiedlung, die auch auf Kosten von Marbach einen eigenen Amtsbezirk
erhielt, sollte in den Folgejahren zu einem großen Hindernis für die Entwicklung der
1693 abgebrannten Amtsstadt Marbach und zu einer finanziellen Belastung für das
ganze Amt werden. Außer Marbach, das noch an den Folgen der Zerstörung von
1693 litt, waren auch Stuttgart, das um seinen Charakter als Residenzstadt nicht zu
Unrecht fürchtete, und Markgröningen, das seinen jahrhundertealten Amtssitz an
die junge Stadt abtreten musste, betroffen.
Auf heutiger Ludwigsburger Gemarkung befand sich bereits im frühen Mittelalter
eine dauernde Ansiedlung. Verschiedenen Grabfunden aus frühalamannischer Zeit
zufolge reichten ihre Anfange in das 6. oder 7. nachchristliche Jahrhundert zurück.
Ein Ort namens Geisnang wird urkundlich erstmals um 1100 im Zusammenhang
mit einem Gütererwerb seitens des Klosters Hirsau erwähnt. Im Verlauf des 13.Jahrhunderts fiel der Ort dann allmählich an das Zisterzienserkloster Bebenhausen, das
ihn zu einer Grangie ausbaute. Geisnang ging schließlich in dem im 14. Jahrhundert gegründeten Fuchshof auf. Einen Teil der Geisnanger Gemarkung erhielt der
neue Hof»zu Geisnang auf dem Erlach«. Die ältesten Gebäudeteile dieses Hofes, der
seit 1530 Erlachhof hieß, wurden zwischen 1418 und 1431 errichtet. In der zweiten
Hälfte des 15. Jahrhunderts kam dann noch ein dritter Hof, der Schafhof, hinzu,
der erstmals 1476 als »neuer freier Hof zu Geisnang« urkundlich genannt wird. Die
frühere Geisnanger Gemarkung war also auf drei Höfe aufgeteilt. Im Jahre 1519,
während des Krieges des Schwäbischen Bundes gegen Württemberg, brandschatzten
Soldaten des Franz von Sickingen den Erlachhof.
Allenthalben entstanden zu Ende des 17. und Beginn des 18. Jahrhunderts in Europa auf fürstlichen oder königlichen Wunsch hin neue Schlösser: Versailles, Potsdam,
Bruchsal, Rastatt und Karlsruhe. So war 1704 die Grundsteinlegung zur heutigen
»Ludwigsburg« auch nichts Außergewöhnliches. Der württembergische Herzog Eberhard Ludwig »kümmerte« sich um den benötigten Baugrund - als »summus episcopus« konnte er den ehemals zum Kloster Bebenhausen gehörigen Grund und Boden
leicht an sich ziehen-, und die Untertanen trugen mit Amtsumlagen (Steuern) und
herrschaftlichen Fronen ihren Teil zum Bau des Schlosses und später auch zu dem
der Stadt bei. Diese Frondienste kamen zu den bereits geforderten Arbeitseinsätzen
beim Bau und Unterhalt herrschaftlicher Gebäude, beim Wege- und Straßenbau
sowie bei Jagden hinzu.
Schicksalhaft war für Stadt und Amt Markgröningen die Bildung eines neuen
Amtes für die »Ludwigsburg«, publiziert als fürstliche Resolution am 3. September
1718, verbunden mit deren Erhebung zur Stadt. Dies löste sozusagen ein verwaltungspolitisches Erdbeben aus, dessen Erschütterungen in der weitesten Nord-Süd-Entfernung (Illingen im Nordwesten und Feuerbach im Süden) über eine Strecke von
16,5 km zu spüren waren, von West nach Ost (Illingen bis Endersbach im Osten)
sogar über 36 km. Zwar mussten im Laufe des 18. Jahrhunderts auch andere benachbart gelegene Ämter wie Marbach, Waiblingen und Cannstatt für Ludwigsburg
Federn lassen, und teilweise nicht wenig. Im Fall Markgröningens kam es jedoch zu
einer sich über rund 90 Jahre hinziehenden schrittweisen Ausradierung des kompletten Amtes.
Eberhard Ludwig (1676-1733) war neun Monate alt, als sein Vater Herzog Wilhelm
Ludwig (1647-1677) starb. Die Vormundschaft für ihn übernahm sein Onkel Friedrich
Carl (1652-1698) aus der Linie Württemberg-Winnental als Herzog-Administrator,
die Herzoginmutter Magdalena Sibylla geb. von Hessen-Darmstadt (1652-1712) fungierte als Mitvormund. Die Erziehung Herzog Eberhard Ludwigs lag von 1684 bis
1693 in den Händen des Hofmeisters Johann Friedrich von Staffhorst, und Informator von 1687 bis 1693 war der Durlacher Rat Johann Rudolf Seubert.
Zur Erziehung eines jungen Prinzen gehörten insbesondere Schreiben, Lesen,
Rechnen, Gottesfurcht, Ethik, Geographie, Geschichte, französische, lateinische und
italienische Sprache, Kriegskunst, Staats- und Lehensrecht, Reiten, Fechten, Ballspiele. Friedrich Carl und Magdalena Sibylla waren den schönen Künsten sehr zugetan und Eberhard Ludwig genoss auch Unterricht in Musik und Tanz.
Im Jahre 1681 wurde im Landtag Klage darüber geführt, dass die Prinzessinnen
und der junge Herzog von einer französischen Dame als Landhofmeisterin in der
französischen Sprache und von einem französischen Tanzmeister unterrichtet werden. Diese Leute, die der papistischen (katholischen) Religion zugetan seien, würden
die fürstlichen Kinder »gar ernstlich in ihrer zarten Jugend verführen und corumpieren« (verderben). Der Prälat von Blaubeuren wird beauftragt, bei Hofe vorstellig
zu werden, »dass ihr künftiger Regent, dieser ihr junger Landesfürst, wie auch die gesamte fürstliche Familie in wahrer Gottesfurcht und einer Lehre des heil. Evangeliums als recht christlich und fürstlich und nicht eben allamodisch [nach der Mode]
und französisch auferzogen werde«. Man möge doch diese papistischen Leute entfernen, an ihrer Stelle sollen andere, der evangelischen Religion mit Mund und Herzen zugetane Leute angenommen werden. Der Landtag konnte sich nicht durchsetzen. Der Tanzmeister Courtel blieb bei Hofe.
Sprechende Wände
(2004)
Zu allen Zeiten haben Menschen - Handwerker, Architekten, Künstler, Schlossbewohner, Personal, Wachsoldaten, Reisende, Touristen, Liebespaare - am und im
Schloss ihre Spuren hinterlassen. Sie verewigten sich an den Schlossmauern, den
Wänden im Inneren, auf Türen, Fensterscheiben und Figuren. Es finden sich Spuren in einer Bandbreite, die von eingeritzten Monogrammen bis zu komplexen Zeichnungen reicht, über einen Zeitraum von 1704 bis heute. Gegenstände finden sich
unter den Fußböden: Briefe, Fragmente von Kleidung, Schuhe, Keramik. So werden
die Wände des Gebäudes und seine Fehl- und Zwischenböden zu einem lebendigen
Geschichtsarchiv, zu einem gewaltigen steinernen Kalender, der bis in unsere Gegenwart reicht und ständig fortgesetzt wird.
Aus der Vielzahl der Spuren werden im Folgenden anlässlich des 300-jährigen
Schlossjubiläums die des 18. Jahrhunderts vorgestellt. In allen Schlossgebäuden finden sich bauzeitliche »Menschenspuren«: Inschriften, Abrechnungen, Sprüche,
Zeichnungen, Karikaturen und Jahreszahlen. Die Wand als Notiz-oder Skizzenblock,
manchmal auch als »Schmierpapier« zu verwenden war keine Ausnahme, sondern
die Regel. Bei der Menge an »Menschenspuren« kann die Anbringung keine unerlaubte oder explizit verbotene Handlung gewesen sein. Deshalb trifft der Terminus
»Graffiti« auf diese Hinterlassenschaften nur teilweise zu, da dieser die unerlaubte
Handlung und das Schreiben, Zeichnen oder Sprayen auf dafür nicht vorgesehene
Träger voraussetzt. Die Wandflächen im Rohbau des Ludwigsburger Schlosses waren
aber ganz offensichtlich ein üblicher Träger für allerlei Notizen und Späße. Deshalb
sehe ich die Hinterlassenschaften der Bauarbeiter, Handwerker und Künstler als
»Menschenspuren«. Inschriften und Zeichnungen werden dennoch umgangssprachlich als Graffiti bezeichnet bzw. in wissenschaftlichen Publikationen als »historische
Graffiti«. Ich definiere: Graffiti sind Ausdrucks- und Kommunikationsformen - Inschriften oder Zeichnungen - spontaner Art. Sie sind nicht beauftragt und befinden
sich auf einem Träger, der nicht Papier ist.