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Das Haus Württemberg hat keine überragenden Militärs hervorgebracht. Eine Ausnahme scheint aber Herzog Eberhard Ludwig I zu sein, der es 1713 zum Reichsgeneralfeldmarschall, dem höchsten militärischen Rang in der Reichsarmee, brachte.
Allerdings muss man gleich hinzufügen, dass er der evangelische Reichsgeneralfeldmarschall war - daneben gab es noch einen katholischen Reichsgeneralfeldmarschall
und das war Prinz Eugen von Savoyen, immerhin der bedeutendste österreichische
General seiner Zeit. Eberhard Ludwig war also sein ranggleicher Kollege im Reich.
Nachdenklich muss aber die Tatsache machen, dass 1713 die Seemächte Frieden mit
Frankreich schlossen und Kaiser und Reich 1714 ihrerseits den Spanischen Erbfolgekrieg beendeten: Eberhard Ludwig kam also kaum in die Lage, militärische
Aktivitäten zu entwickeln, die seinem Rang entsprachen. Bis zu seinem Tode 1733
herrschte Frieden im Reich. Die beiden Reichsgeneralfeldmarschälle traten daher
nicht mehr in Aktivität.
Etwas erfolgreicher, da früher, verlief demgegenüber die militärische Karriere
Eberhard Ludwigs auf Kreisebene. Das Reichsheer setzte sich aus den Kontingenten
der Reichskreise zusammen. Hier wurde Eberhard Ludwig 1707, also mitten im Krieg,
zum Generalfeldmarschall des Schwäbischen Kreises ernannt, dem ranghöchsten militärischen Grad, den der Schwäbische Kreis zu vergeben hatte. Nach dem Friedensschluss 1714 war dieser Titel nicht funktionslos. So war Eberhard Ludwig z. B. zuständig für die Reichsfestung Kehl, die Frankreich an das Reich bzw. den
Schwäbischen Kreis zurückgegeben hatte.
Portrait
(2004)
Symphonisches Stück
(2004)
Symphonisches Stück
(2004)
Gleich wird's Grün
(2004)
Die Fahrpreise im öffentlichen Nahverkehr sollten in Freiburg zum 1. Februar 1968 erhöht werden. Dies beschloss der Gemeinderat Mitte Dezember 1967, ohne zu ahnen, welche Lawine er damit lostreten würde. Die Entscheidung löste die bis dahin größten Demonstrationen aus, die Freiburg nach dem 2. Weltkrieg erlebt hatte. Sie standen im Zusammenhang mit den
weltweiten Bewegungen, die besonders in den Jahren 1967 und 1968 die Gesellschaften erschütterten.
Vor etwa 3 Wochen brachte mir mein zuständiger Blockleiter einen Mahnzettel ins Haus, dessen Aufschrift vor dem Abhören ausländischer Sender warnt. Leider war meine Neugierde immer noch größer als die Angst, so dass ich auch trotz des Zettels noch einige Male ausländische Sender abhörte. Mit diesen Worten gestand der Metallarbeiter Ernst W. ein, verbotenerweise
ausländische Stationen eingeschaltet zu haben. Das Hören ausländischer Sender war mit Kriegsbeginn aufgrund der „Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" des Reichspropagandaministers Joseph Goebbels verboten worden. Diese so genannte Rundfunkverordnung vom 1. September 1939 unterschied nach zwei Tatbeständen: Abhören (§ 1)
und Weiterverbreiten (§ 2).
Die meisten Breisacher Juden wohnten am Ende des 19. Jahrhunderts noch immer in dem am Nordfuß des Breisacher Berges gelegenen Teil der Unterstadt, in dem ihre Vorfahren im 18. Jahrhundert fast alle zwischen den Judenhäusern gelegenen Christenwohnungen käuflich an sich gebracht hatten. Von den 113 Wohnhäusern dieses Stadtteils, der zwischen der Fischerhalde und dem Kupfertor liegt , gehörten um 1898 beinahe drei Viertel jüdischen Eigentümem. Der Anteil ihrer Häuser an der Gesamtzahl der Wohnhäuser ging von 77 % im Jahr 1900 auf 54 % im Jahr 1933 und auf 31 % im Jahr 1941 zurück.
Das südbadische Freiburg war für das Logenwesen in Deutschland durch seine humanitär ausgerichtete, heute erneut unter der Bezeichnung „Zur edlen Aussicht" arbeitende Bauhütte bereits im 19. Jahrhundert progressiv wegweisend. Darüber hinaus bis heute aufgrund seiner geographischen Lage mit einfachem freimaurerischen Zugang nach der Schweiz und Frankreich
Anlaufpunkt reisender Angehöriger der verschiedensten Obedienzen.