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Beim Baustellenaushub für den neuen Kindergarten neben der katholischen Stadtkirche in Wolfach wurden am Sonntag, den 14. August 1994, die ersten römischen Scherben gefunden. In der Folgezeit danach und bei gezielten Suchgrabungen kamen mehr als 70 Gefäßscherben römischer Herkunft im Bereich des Baugebietes zu Tage, die von Herrn Oberkonservator Prof. Dr. Fingerlin, Leiter der damaligen Außenstelle „Archäologische Denkmalpflege" in Freiburg, als einwandfrei römisch bestimmt wurden. Im Gebiet um die katholische Kirche und eventuell im Bereich der Vorstadt von Wolfach kann man deshalb eine römische oder römisch-keltische Siedlung vermuten, deren Fundamentreste beim Bau des Kindergartens nicht gefunden wurden. Auf der Suche nach solchen Gebäuden, bei denen nur noch die Grundmauern zu erwarten sind, wurden Sondierungsmaßnahmen mit Probegrabungen auf unbebauten Grundstücken vorgenommen, jedoch ohne Erfolg.
Es lag daher nahe, nach Abriss von Gebäuden im Rahmen der Vorstadtsanierung Suchgrabungen vorzunehmen, um ältere Besiedlungen feststellen zu können.
Bernd Haisch 1941-2005
(2006)
Völlig überraschend verstarb am 24. August 2005 Bernd Haisch. Gerade hatte er eine Hüftoperation gut überstanden und
hoffte, wieder seinem botanischen Hobby nachgehen zu können, als ihn der Tod ereilte. Bernd Haisch kam am 28.
August 1941 in Blankenloch bei Karlsruhe zur Welt. Hier besuchte er die Volksschule. Danach begann seine Ausbildung
in der Vermessungsverwaltung. Schließlich folgte ein Besuch in der Ingenieurschule (Fachhochschule). Im Staatlichen Vermessungsamt war er zuletzt als Oberamtsrat tätig.
Richtstätten sind Bodenurkunden, die zusammen mit archivarischen Quellen Zeugnisse der Rechtsarchäologie darstellen und einen Einblick in die Rechtsauffassung und Alltagsgeschichte vergangener Zeiten ermöglichen. Die Hoch- oder Blutgerichtsbarkeit, also das Recht, über Leben und Tod zu richten, war ein Ausdruck landesherrlicher Gewalt und damit war die Richtstätte auch ein Herrschaftssymbol und Zeichen obrigkeitlicher Macht. Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts blieb der Galgen neben dem Pranger das wichtigste Strafwerkzeug. Deshalb wurden die Galgen an weithin sichtbaren Stellen aufgerichtet, meist in der Nähe wichtiger Landstraßen, an Wegkreuzungen oder an den Gemarkungsgrenzen einer Herrschaft, bevorzugt auf Anhöhen. Es galt das Prinzip der Abschreckung, denn die Richtstätte sollte jedem in einem Herrschaftsbereich Ankommendem oder Eindringendem mahnend vor Augen halten: Das ist dein Schicksal, wenn du eine Straftat begehst!
Durch Eingriffe in den Wasserhaushalt, Torfabbau und landwirtschaftliche Nutzung wurde der größte Teil der Moore in Deutschland nachhaltig überprägt und vielerorts auch unwiederbringlich zerstört. Der Erhalt und die Wiederherstellung der verbliebenen „Moorbiotope" als Lebensraum für an Wasserüberschuss angepasste Pflanzen- und Tierarten spielt daher im Moorschutz seit langem eine zentrale Rolle (Succow & KOSKA 2001 ). Hingegen wurde die Bedeutung der vielseitigen ökologischen Funktionen von Mooren im Wasser- und Stoffhaushalt der Landschaft, wie die Kohlenstoffspeicherung oder die Retention von Niederschlägen, erst in jüngerer Zeit beachtet. In den vergangenen Jahren wurden verstärkt Anstrengungen unternommen, um die verbliebenen Moor-Lebensräume zu erhalten bzw. zu renaturieren. Zentrales Ziel der Moorrenaturierungen ist die hydrologische Stabilisierung des Moorzentrums und der Erhalt der dort lebenden Arten und Lebensgemeinschaften. Die durch Entwässerung und Abtorfung entstandenen, oligotrophen Randbereiche werden dabei häufig wenig beachtet oder außer Acht gelassen. Gerade diese Standorte auf entwässerten Torfen beherbergen jedoch auf kleinsten Raum ein heterogenes Nebeneinander von Pflanzengesellschaften, wie Feucht- und Streuwiesen sowie odensaure Magerrasen. Hervorgerufen wird dieser kleinräumige Wechsel durch sehr unterschiedliche Feuchte- und Nährstoffverhältnisse bzw. Änderungen der Basenverfügbarkeit. Magerrasen und magere Grünlandbereiche der Moorränder sind auf der Baar besonders artenreich ausgebildet und daher überregional bedeutsam.
Freiburg i. Br. hat als Sitz von Buchdruckereien und Verlagen eine lange und bewegte Geschichte. Bis in die Gegenwart, man denke an Namen wie Herder oder Rombach, genießt
Freiburg als Druck- und Verlagsort im deutschen Sprachraum große Bekanntheit. Wenigen ist
dagegen die Tatsache geläufig, dass in Freiburg in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts
ein jüdischer Drucker, Israel Sifroni (auch Zifroni), mindestens sechs Bücher in hebräischer
und jiddischer Sprache veröffentlicht hat. Alle diese Bücher sind in hebräischen Lettern gedruckt, auch die jiddischen, da das Jiddische - obwohl eine auf dem Deutschen fußende Sprache - traditionell mit hebräischen Buchstaben geschrieben wird. Dass ein jüdischer Drucker
im 16. Jahrhundert in Freiburg wirkte, ist besonders bemerkenswert, weil nach den historischen Darstellungen Juden die Niederlassung in den habsburgisch-vorderösterreichischen
Gebieten in dieser Zeit allgemein untersagt war. Der folgende Beitrag soll nun - soweit es
die spärlichen Quellen erlauben - das Leben und Werk Israel Sifronis nachzeichnen, wobei
vor allem sein Wirken im Breisgau und die von ihm gedruckten Werke im Mittelpunkt
stehen sollen.
Elisabeth Alexiewna, geborene Prinzessin Luisa Maria Augusta von Baden, war die Gemahlin des russischen Kaisers Alexander I.
und regierte Russland 25 Jahre lang. Im Jahr 2004 feierte man den 225. Geburtstag der Kaiserin. Nach Darstellung deutscher und russischer Zeitgenossen galt sie als die schönste königliche Frau Russlands, ja ganz Europas. Sie war hoch gebildet und hatte einen starken Charakter. Jeder, der Elisabeth Alexiewna kannte, bewunderte ihre Schönheit. Katharina die Große verglich sie mit der griechischen Göttin Psyche. Der große russische Dichter Alexander Puschkin war von der Schönheit der Kaiserin begeistert und schrieb heimlich Gedichte für sie. Der große deutsche Komponist Ludwig van Beethoven widmete ihr seine einzige Polonaise für das Klavier, das Opus Nr. 89.
„So wie die Kirche Heilsanstalt ist, um der Welt, der Schöpfung, das Heil zu bringen, so auch die Pfarrei für ihren Teil. Ja wir können sogar sagen, dass gerade die Pfarrei der Ort ist, an dem die Kirche mit Vorzug auf die Welt trifft, soweit es sich um das Alltagsleben der Menschen handelt, angefangen vom Eintritt des Menschen in die Welt bis zum letzten Hauch, vom Leben in der Familie, der Unterweisung der Kinder bis zur Durchdringung des großen und kleinen Alltags, von Handel und Wandel mit christlichem Geist.“ Diese Aussage steht als pastorale und theologische Herausforderung im Zentrum eines Büchleins des aus dem Erzbistum Freiburg stammenden Jesuiten Constantin Noppel (1883-1945), der sich ausgehend vom zeitgenössisch populären Leib-Christi-Motiv um eine Vermittlung von Theologie und Pastoral und näherhin um eine ekklesiologische Grundlegung der Pfarrei und des kirchlichen Lebens bemühte.
Die Käfer-Fauna einer hohlen Buche im Karlsruher Nymphengarten konnte untersucht werden, nachdem der Stammbereich in etwa 4 m Höhe spontan abgebrochen war und dadurch der Hohlraum zugänglich wurde. Es konnten 30 Käferarten aus 14 verschiedenen Familien nachgewiesen werden. Der Baum war von der Ameisenart Lasius brunneus besiedelt, welche das
Vorkommen zahlreicher myrmecophiler Käfer ermöglichte. Andere der nachgewiesenen Käferarten sind auf Baumhöhlen oder Totholz spezialisiert. Elf der 30 Arten sind laut Roter Liste gefährdet oder stark gefährdet. Fünf Arten gelten als Urwaldrelikte. Die Umstände illustrieren die Gratwanderung zwischen notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und der Bedeutung von Altbaumbeständen in Parkanlagen für den Naturschutz.
Leben unter dem Sondergesetz
(2006)
„Man hat ihnen die Berufe genommen, das Besitztum gestohlen, sie durften nicht erben oder vererben, sie durften nicht auf Parkbänken sitzen oder einen Kanarienvogel halten, keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, keine Restaurants, keine Konzerte, Theater oder Kinos besuchen, für sie galten bestimmte Rassengesetze, ihnen wurden sämtliche staatsbürgerlichen Rechte entzogen, die Freizügigkeit wurde ihnen genommen, ihre Menschenrechte und ihre Menschenwürde in den Staub getreten, bis sie in Konzentrationslager deportiert wurden und in die Gaskammern kamen. Es waren Raubmorde, die das nationalsozialistische Regime an ihnen verübte, nur ein Teil konnte entkommen." So beginnt eines der grundlegenden Werke zur Geschichte der deutschen Judenverfolgung: Es dokumentiert alle Gesetze und Verfügungen, Erlasse, Befehle und Anordnungen, die zumeist in aller Offenheit, in der Öffentlichkeit und im Namen der Öffentlichkeit gegen die Juden formuliert und verwirklicht worden sind. Es waren allein im „Altreich" 1973 Sonderrechte, deren Umsetzung den deutschen Juden das Leben erschwerte, jene Maßnahmen im Osten nicht mitgezählt. Manche dieser Erlasse und Gesetze galten nur auf Landesebene, andere hatten nur für bestimmte Verwaltungseinheiten Gültigkeit. Doch die meisten betrafen alle deutsche Juden.
Beim Ausbruch der Französischen Revolution im Jahr 1789 glich die Landkarte des deutschen Südwestens einem mit einer Vielzahl größerer und kleinerer, zum Teil sogar winziger Flecken besetzten bunten Teppich: Mehrere hundert Territorien, geistliche und weltliche Herrschaften sowie Reichsstädte, drängten sich im Geviert von Rhein, Main und Bodensee, dem heutigen Bundesland Baden-Württemberg. Einige wenige der nach Einwohnerzahl, Gebietsumfang und wirtschaftlich-sozialer Struktur höchst unterschiedlichen staatlichen Gebilde übten bestimmenden politischen Einfluss aus. Das größte und geschlossenste dieser Territorien war das rund 600 000 Einwohner zählende Herzogtum Württemberg. Es besaß sein Kräftezentrum im Mittleren Neckarraum, schob sich aber weit nach Westen bis in die Kammlagen des nördlichen und mittleren Schwarzwalds sowie nach Norden bis zum Unterlauf von Kocher und Jagst vor, im Süden verfügte es mit der Exklave Tuttlingen über einen Stützpunkt an der Donau sowie im Osten um Heidenheim und Königsbronn auf der Ostalb über eine von seinem Hauptterritorium getrennte Vorpostenbastion. Abgesehen von der beharrlichen Zielstrebigkeit, mit der die Grafen, seit 1495 Herzöge von Württemberg seit dem Spätmittelalter ihre territoriale Machtbasis erweiterten, wirkte sich die im Münsinger Vertrag von 1482 verbriefte Unteilbarkeit des Landes für die Folgezeit sehr günstig aus. Die festgefügte Einheit Württembergs blieb selbst in Krisensituationen unangefochten.