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Konrad Spindler schreibt „Die Kulturerscheinungen des westlichen Hallstattkreises, die die Frühzeit keltischen Lebens und Wirkens in Mitteleuropa ausmachen, ordnen sich in einen von der Forschung genau definierten Ausschnitt der vorrömischen Eisenzeit ein. Der Archäologe erstellt dabei eine relative Abfolge einzelner unterschiedlicher Formen- und Befundgruppen, die man in einem zweiten Schritt absolutchronologisch zu datieren versucht. ...“
Ein Stammtisch nach dem landläufigen Muster wollten sie nicht sein, die Herren der einst berühmten „Lästerecke“. Doch das ist lange her, der Villinger Nobeltreff existiert nicht mehr. Einmal noch trafen sich jetzt fünf Mitglieder der einstmals großen Stammtischbruderschaft und hielten Rückschau und Ausblick zugleich. Fritz Heby, Gerhard Altmann, Erwin Bißwurm, Helmut
Wider und Gerhard Ballof genossen die Wiedersehensfreude im Parkhotel, der Station, wo sich die „Lästerecke“ nach Schließung des Hotel Ketterer bis zuletzt Ende der 80er Jahre getroffen hatte.
Hirudo medicinalis in Kehl
(2006)
Von den etwa 300 Egelarten, die es auf der Erde gibt, leben die meisten in Süßwasser. Je nach Größe, Anzahl und Bissstelle können sie für Fische und Amphibien, für badende Tiere oder Menschen unterschiedlich gefährlich sein. Umgekehrt hat sich der Mensch einige wenige Arten dieser Parasiten für medizinische Zwecke zunutze gemacht. Zu ihnen gehört der europäische, etwa zehn bis maximal fünfzehn Zentimeter lang werdende Medizinische Blutegel (Hirudo medicinalis). Dieser Kieferegel lebt in flachem Süßwasser mit reichem Pflanzenbewuchs. Sein länglicher, borstenloser Körper ist fein geringelt: Auf der dünnen, Schleim absondernden Haut lassen sich äußerlich etwa einhundert Ringfurchen ausmachen. Anders als bei seinen entfernten Verwandten, den Regenwürmern, sind die beiden Körperenden zu muskulösen Saugnäpfen umgebildet: der vordere umschließt den Mund, der hintere, größere sitzt an der Bauchfläche. Auf festem Untergrund bewegt er sich mithilfe dieser Saugnäpfe raupenartig fort. Ein erwachsenes Tier kann auf diese Weise fast fünf Zentimeter pro Sekunde zurücklegen. Im Wasser schwimmen gesunde, hungrige Blutegel lebhaft mit wellenförmigen Bewegungen, ermüden aber rasch. Sowohl die Fortbewegung als auch die Hautatmung (bei einer Wassertemperatur von 20 Grad Celsius etwa 75 Atembewegungen pro Minute) ermöglichen ihnen Bündel von Längs-, Ring- und Diagonalmuskeln, die den größten Teil ihres Inneren ausfüllen und ihre Befehle von einem einfachen Nervensystem erhalten. Ein Gehirn gibt es nicht. Sobald diese „hirnlosen Muskelprotze" ihre Wirtstiere aufgespürt haben, die sie an ihren Schatten, ihrer Wärmeausstrahlung, Erschütterungen und chemischen Reizen erkennen, saugen sie sich an ihnen fest, um sich von ihren Körpersäften zu ernähren.
Wenn man sich mit der Geschichte Offenburgs in der Zeit des Dritten Reiches befasst, stößt man immer wieder auf den Namen Rombach. Allerdings verbergen sich hinter diesem Namen zwei Personen, die nicht mit einander verwandt gewesen sind. Beiden Rombachs gemeinsam war die stark ausgeprägte nationalsozialistische Gesinnung; was sie unterschied, waren das Temperament und die Rigorosität, mit der sie diese Gesinnung in die Tat umsetzten. Beide waren Funktionsträger des nationalsozialistischen Regimes, pflegten aber einen unterschiedlichen politischen Stil, vermutlich als Folge einer divergierenden sozialen Herkunft und Sozialisation. Bevor ich auf das Verhältnis der beiden lokalen NS-Leute eingehe,
möchte ich einen Blick auf die Biographie des Offenburger Oberbürgermeisters werfen. Dabei werde ich an mehreren Stellen aus Wolfram Rombachs Lebenserinnerungen zitieren, die er Mitte der 1960er Jahre schrieb und später dem Stadtarchiv Offenburg zur Verfügung stellte. Bis zu seinem Tod blieben sie gesperrt.
Auf der Burg vergessen ...
(2006)
Die Burgruinen des Hegaus sind schon lange ein beliebtes Ausflugsziel für Einheimische und Urlauber, leider auch für Raubgräber. Die Auswirkungen der Raubgrabungen sind beispielhaft auf der Burg Altbodman zu beobachten. Dort wurde zwischen
dem Ende der 70er und Anfang der 90er Jahre immer wieder illegal gegraben. Ab 1982
wurden von einem engagierten Hobbyforscher am östlichen Steilabhang Funde
geborgen, welche die Raubgräber liegen gelassen hatten. Anhand dieses Materials soll
ein Blick au f die Nutzungsdauer und Ausstattung der Burg geworfen werden.
Die Ruine der Burg Altbodman liegt oberhalb des Dorfes Bodman, Kreis Konstanz, am westlichen Rand des Bodensees. Bodman wird zum ersten Mal 759 in der Gallus-Vita von Walahfrid Strabo erwähnt5. Die historische Bedeutung liegt nicht
nur im Stammsitz der Grafen von Bodman begründet, sondern auch darin, dass sich
dort eine der ältesten Königspfalzen befand. Die Herren von Bodman sind ab der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts nachweisbar. Sie erbauten auf dem Frauenberg 1296 die
»nuewe Burch zu Bodemen«. 1307 wurde der einzige männliche Nachkomme der Legende nach in einem eisernen Kessel aus dem brennenden Schloss gerettet. Die Chronik
der Herren von Zimmern schildert die Katastrophe eindrucksvoll.
Wenn der noch allseits gut bekannte „fürstenbergisch gesinnte Altbadener“ Karl Siegfried Bader als einer der „Großen des 20. Jahrhunderts“ u. a. in den Bereichen der Kriminologie in dem großartigen „Badischen Kalendarium“ von Hauß/Schmid (Seite 194) verdiente Erwähnung findet, soll mit einigen Worten auch an das Wirken eines anderen angesehenen badischen Kriminologen des 19. Jahrhunderts erinnert werden: vor über 200 Jahren, am 13. Juni 1805 kam in Gerlachsheim bei Lauda/Königshofen Ludwig Hugo Franz von Jagemann zur Welt. Als Sohn des Mannheimer Ehrenbürgers Philipp Anton von
Jagemann, Stadtdirektor und späterer Hofgerichtspräsident in Mannheim, erhielt er dort seine Schulbildung, um dann zum Rechtsstudium die Universitäten in Heidelberg und Göttingen zu beziehen. Mit 22 Jahren bestand von Jagemann das juristische Staatsexamen.
Konrad, von 934 bis 975 Bischof von Konstanz, wird im allgemeinen dargestellt mit einem Kelch, auf dem eine Spinne sitzt. Dies verweist auf folgende Geschichte: Als Konrad bei der Feier der heiligen Messe am Ostertag den Kelch abdeckte und das Blut Christi trinken wollte, sah er, dass eine giftige Spinne in den Kelch gefallen war. „Mit festem Glauben trank er den Kelch aus, überzeugt davon, dass das Gift ihm nicht schaden werde. Die Umstehenden befiel Trauer und Furcht. Doch Konrad setzte sich nach dem Gottesdienst mit den übrigen zum Mahl. Et reclinato super mensam capite, exitum araneae aperto praebet ore, quae nec mori in homine Dei, nec mortem potuit inferre. Tum quanta convivarum exultatio, quanta de viri constantia suboritur admiratio, lector potius animo concipiat, quam exprimendum verbis exigat“ („Und nachdem er sein Haupt auf den Tisch geneigt, gewährte er mit offenem Munde der Spinne den Ausgang, die im Manne Gottes weder hatte sterben, noch den Tod bringen können. Wie groß darauf der Jubel der Speisenden war, welche Bewunderung der Standhaftigkeit des Mannes sich erhob, möge der Leser lieber selbst im Geist erfassen, als in Worten ausgedrückt verlangen“.) Dieses sogenannte Spinnenwunder ist in der ältesten Überlieferung der Lebensbeschreibung von 1190 noch nicht enthalten und taucht erstmals in der Handschrift der Vita in der württembergischen Landesbibliothek von 1456 auf, fand aber wohl schon seit dem 13. Jahrhundert allmählich Eingang in die Konradsvita; auch in der Legenda aurea des Jacobus de Voragine wird sie immerhin schon in einer Handschrift des 14. Jahrhunderts erwähnt.
Grund genug zum Feiern
(2006)
,,Historische Vereine haben also, wenn sie sich ihres alten Berufes und Rufes bewusst sind, wenn sie weiter in das Ganze unserer Gesellschaft hineinwirken wollen, wenn sie sich verantwortlich für die Erhaltung unseres Erbes fühlen, nicht nur
kulturell bewahrende, sondern eine eminent erzieherische, im allgemeinsten Sinn eine aktuelle politische Aufgabe." Der diesen Satz 1966 geschrieben hat, wusste wovon er sprach. Karl Bosl, mein verehrter akademischer Lehrer, war nicht nur ein hervorragender Historiker, sondern auch über 15 Jahre Vorsitzender des Verbandes bayerischer Geschichtsvereine.
Anlass zu dieser Arbeit gab ein Artikel von Manuela Müller in der „Badischen Zeitung" vom
13. Oktober 2004. In der Reihe „Wohnen im Denkmal (8)" wurde dort über „Die Erbprinzenstraße 15/ Alternativer Lebensraum im bürgerlich-städtischen Wohnbau der Gründerzeit" berichtet. Die angeschlossene Info-Box für den Leser enthielt unter anderem folgende Daten:
"Geschichte
1882: Die Erbprinzenstraße entsteht, erste Häuser sind die Nr. 1, 2 und 4.
1883: Das Haus 15 wird für die „Stahlhandlung en gros" August Bühne und Companion erbaut.
1885: Johann Carl Christoph Schleip, aus Thüringen stammender Gutsbesitzer, Konzertmeister,
später Privatier erwirbt das Haus und vermietet es."
Diese Angaben stehen im Widerspruch zur schriftlich überlieferten Lebensgeschichte des Urgroßvaters meines Mannes, Johann Carl Christoph Schleip, die uns als Hochzeitsgeschenk der
Familienältesten, Sunniva Bayne,
vorliegt. Da auch in neuerer Literatur keinerlei Hinweise auf
die Entstehung der Erbprinzenstraße und der daran erbauten Häuser aufzufinden waren, war
davon auszugehen, da die bezüglich mehr oder weniger Unkenntnis vorherrschte. Eine Korrektur von Seiten der „Badischen Zeitung" wurde abgelehnt. Ich hielt es daher für meine
Pflicht, genauer zu recherchieren und die Dinge in den richtigen Kontext zu stellen, zumal da
Doppelhaus Erbprinzenstraße Nr. 13/15 1982/83 al Baudenkmal der Gründerzeit in die Liste
der Kulturdenkmäler Baden-Württemberg aufgenommen wurde und die Familie des Erbauers, Johann Carl Christoph Schleip, in engem Zu ammenhang mit dem bekannten „Grabmal
des Mädchens mit den immer frischen Blumen" auf dem Alten Friedhof in Freiburg steht.
Die Zahl junger Mädchen, die schon als kleine Kinder ins Kloster gebracht und
dort aufgezogen wurden, muss auch im ausgehenden Mittelalter noch groß gewesen
sein. Im frühen Mittelalter primär als Akt der Schenkung - Oblation genannt - an Gott
verstanden, wurde die Übergabe an eine monastische Institution im Spätmittelalter vor
allem durch das weibliche Erbrecht und die Rolle der Aussteuer bei der Verheiratung
adliger Töchter bedingt. Männliche Nachkommen, die ihren Erbanspruch durchsetzten,
teilten den Familienbesitz zwar auf, schmälerten ihn aber prinzipiell nicht; hingegen
brachten verheiratete Töchter ihn im Erbfall in fremde Hände. Dies und die Tatsache,
dass adlige Familien aus wirtschaftlichen Erwägungen häufig eine Gesamtsumme festlegten, die weiblichen Nachkommen bei der Heirat als Mitgift ausbezahlt werden konnte,
hatte für die jungen Frauen oft drastische Folgen: Wollte man die Höhe der Aussteuer,
welche eine standesgemäße Eheschließung erst ermöglichte, nicht durch Aufsplitterung verringern, musste die Heiratserlaubnis auf eine oder höchstens zwei Töchter beschränkt werden. Im Hinblick auf die ökonomische Situation der meisten adligen Familien im Spätmittelalter war eine solche Begrenzung sinnvoll, denn mit dem Klostereintritt
war ein Erbverzicht verbunden; dieser wurde mit einer Leibrente abgegolten, die nur einen Bruchteil der üblichen Mitgift ausmachte. Dabei wurde der zukünftige Stand der
Töchter schon häufig im Alter von fünf bis sechs Jahren festgelegt, was dem in verschiedenen monastischen Quellen angegebenen Aufnahmealter für Kinder in den Klöstern
entsprach.