Wissenschaftlicher Artikel
Filtern
Erscheinungsjahr
- 2006 (152) (entfernen)
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (152) (entfernen)
Gehört zur Bibliographie
- nein (152)
Schlagworte
- Geschichte (9)
- Baden (8)
- Donaueschingen (7)
- Villingen im Schwarzwald (7)
- Biografie (6)
- Freiburg im Breisgau (6)
- Geschichtsverein (4)
- Oberrheinisches Tiefland (4)
- Baudenkmal (3)
- Familie (3)
St. Galler Wasserzeichen
(2006)
Im Jahre 1579 reichte der Drucker Leonhart Straub beim Rat der Stadt St.Gallen
ein Gesuch um Errichtung eines eigenen Betriebs ein. Dem Gesuch wurde unter strengen
Auflagen stattgegeben, und Straub konnte im Elternhaus an der Webergasse eine Druckerwerkstatt einrichten. Doch schon 1582 verließ er die Stadt, zog mitsamt der Werkstatt in die Aachmühle in Tübach bei Rorschach um und schöpfte hier an der Goldach
zudem eigenes Papier.
In den nächsten Jahrzehnten sollten noch drei weitere Betriebe in der unmittelbaren Umgebung der Stadt dazukommen. Obwohl zwei der vier Mühlen auf appenzellischem Boden direkt an der Grenze zum äbtischen St. Gallen lagen, spricht man bei ihren
Produkten von St. Galler-Papier. Das Papier dieser Mühlen hat im Wasserzeichen als gemeinsames Hauptmotiv einen stehenden Bären, das Wappentier der St. Galler und der
Appenzeller.
Um 1835 schrieb Peter Ehrenzeller erstmals über die St. Galler Papiergeschichte.
Seine grundlegende Arbeit wurde oft benutzt, aber weder überprüft noch weiter geführt.
1984 bemerkte Hans Kälin, dass nur neue Forschungen noch mehr und vollständigere
Ergebnisse bringen würden.
Im Folgenden wird über die Geschichte der vier St. Galler Papiermühlen und deren
Standorte berichtet. Für den Zeitraum von 1582 bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts
wurde das Papier in den St. Galler Archiven und Bibliotheken nach seinen Wasserzeichen
untersucht und nach Kategorien geordnet. Die rund 300 bearbeiteten Wasserzeichen
können maßstabgetreu auf der Homepage der Kantonsbibliothek abgerufen werden.
Während mehr als tausend Jahren hatte das Benediktinerkloster an der Steinach
weite Gebiete in der heutigen Ostschweiz und nördlich von Rhein und Bodensee maßgeblich geprägt. Seine Aufhebung, die am 8. Mai 1805 im Großen Rat des zwei Jahre zuvor
neu gegründeten Kantons St. Gallen nur äußerst knappe Zustimmung fand, bedeutete
deshalb einen entscheidenden staatspolitischen, religiösen und kulturellen Bruch mit
einer wechselvollen und reichen Vergangenheit, die zurück reichte bis zur Grundlegung
der Abtei im Jahr 612 durch den irischen Wandermönch Gallus. Vor allem im frühen Mittelalter verfügte das Kloster über zahlreiche Besitzungen im süddeutschen Raum, die es
jedoch im Lauf der Jahrhunderte zugunsten eines geschlossenen, einfacher zu verwaltenden Territoriums in der engeren Region mehrheitlich wieder abstieß. In der Neuzeit
verblieben der Abtei vergleichsweise wenige Herrschaften nördlich des Rheins, darunter Ebringen und Norsingen im Breisgau und Neu-Ravensburg im Allgäu. Während der
revolutionären Wirbelstürme und Umstrukturierungen Ende des 18. Jahrhunderts und
bis zu ihrem Verlust 1803 dienten die exterritorialen Besitzungen dem Fürstabt als willkommener, dem helvetischen Zugriff entzogener Rückhalt im Reich. Die Verflochtenheit
des Gallusklosters mit der Bodenseeregion (und weit darüber hinaus) zeigt sich jedoch
nicht nur in seinen Rechts- und Vermögensausläufern, sondern auch in seiner geistig-geistlichen Ausstrahlung, wie sie sich etwa aus den Konventslisten ablesen lässt. Diese
verzeichnen die Herkunft zahlreicher St. Galler Mönche aus dem süddeutschen Raum
und aus Österreich. Von den 74 Patres und Fratres des letzten Konventes, um den es
im Folgenden gehen soll, stammten vier aus dem heutigen Baden-Württemberg, drei
aus Bayern, zwei aus dem Vorarlberg und einer aus Tirol. Wie das ihrer helvetischen
Mitbrüder nahm auch ihr Schicksal mit der knappen Annahme der Liquidationsvorlage
am 8. Mai 1805 eine heftige Wendung.
Die "zweite Sündfluth"
(2006)
Die vorliegende Studie verfolgt in erste Linie ein regionalgeschichtliches Anliegen, auch wenn sie vielleicht der naturwissenschaftlichen Hochwässerforschung
verwertbares Material an die Hand geben mag. In meinem Aufsatz »Der Bodensee im
16. lahrhundert« konnten einige Aspekte, insbesondere auch die Naturkatastrophen,
aus Platzgründen nicht näher ausgeführt werden. Diese Lücke soll, wenn auch vorerst
nur exemplarisch, mit diesem Blick auf das Hochwasser von 1566 geschlossen werden.
Dabei soll insbesondere gezeigt werden, dass es sich bei dem Hochwasser von 1566 um
ein »überdurchschnittliches überregionales Hochwasser katastrophalen Ausmaßes«
gehandelt hat, das schwere Schäden an wasserbezogenen Bauten (Dämmen, Wuhren,
Stegen, Brücken, Gebäuden, Mühlen) anrichtete und durch länger andauernde Überflutung schwere Schäden an ufernahen Feldern und Gärten sowie große Verluste an
Menschenleben und Vieh sowie auch Veränderungen der Oberflächenstruktur (Versandung, Verschlammung, Einbruch von Land in den See) mit sich brachte, nicht zuletzt
aber auch durch die Verseuchung des Trinkwassers der Ausbreitung der Pest Vorschub
leistete. Für zahlreiche Städte und Gemeinden am Bodensee hat sich daher das Hochwasser von 1566 als eine echte Katastrophe dargestellt, auch wenn nahezu alle Geschichtsbücher bisher darüber schweigen.
Der Appenzeller Landhandel
(2006)
Im Jahre 1715 musste sich Josue Scheuss wegen aufrührerischer Rebellion an der landsgemeind verantworten. Er meinte, man habe heimliche Kundtschaft eingenommen, es gehe anfangen zue, wie es in dem Toggenburg zuegangen seye, es seyen die Herren in Herisau nur zusammen
zum Saufen und Prassen. Man möchte, wann man nicht wehren wusste, endtlich gar um Frey hext
kommen. Scheuss warf der Obrigkeit Spitzelei vor und fürchtete sich vor dem Verlust der
Freiheit. Einen Monat später wurde Bartli Schläpfer verurteilt, weil er den Landammann
geduzt und diesem ins Gesicht gesagt hatte: Du Landammann, sag nun, sehen wie was weist
mehr. Er soll schweigen, er dürfe auch reden. Es dürfe nur noch ein einziges Landbuch geben.
Schläpfer kümmerte sich nicht um Hierarchien und bestand auf seiner Redefreiheit. Er
knüpfte an die Opponenten des 17. Jahrhunderts an, die gegen die Führung von mehreren Landbüchern gekämpft hatten. Das Landbuch war so etwas wie die Verfassung des
Orts, war jedoch nicht systematisch aufgebaut. Die Obrigkeit hatte verschiedene Exemplare anfertigen lassen und interpretierte diese nach ihrem Gutdünken. Der Urnäscher
Jacob Jäger hatte ebenfalls mächtig »ausgerufen«: Wer für die Obrigkeit die Hand hebe,
dem solle man diese abhacken. Antoni Ramsauer hatte es gar gewagt, einen Grasbüschel
auf die Landsgemeindebühne, den Stuhl, zu werfen.
125 Jahre Murrtalbahn
(2006)
Wenn man von der Murrtalbahn spricht, ist nicht nur eine Strecke mit einem Anfangs- und Endpunkt, sondern gleich eine größere Anzahl von Linien im näheren und weiteren Einzugsgebiet des Flusses Murr gemeint. Dabei handelt es sich um die
Strecken Waiblingen-Backnang-Schwäbisch Hall-Hessental, Bietigheim-Marbach-Backnang und Ludwigsburg-Beihingen. Heute identifiziert man mit dem Begriff Murrtalbahn die Strecke von Waiblingen nach Schwäbisch Hall-Hessental als Teil der
Fernverbindung von Stuttgart nach Nürnberg. Die Strecke von Marbach nach Backnang wird gerne »kleine Murrtalbahn« genannt. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass unter Eisenbahnexperten ein kleiner und auch unwichtiger Streit existiert, ob der offizielle Terminus auf die Zwischensilbe »tal« verzichten sollte und die Strecke eigentlich kurz »Murrbahn« genannt werden müsste.
»Mit Sack und Pack«
(2006)
Die Auswanderung prägte das 19. Jahrhundert nachhaltig. Niemals zuvor und niemals danach verließen so viele Menschen in so kurzer Zeit ihre Heimat, um in der Fremde ihr Glück zu suchen. Die Motive, die Durchführung und der Verlauf der Auswanderung sind im Rückblick allerdings längst nicht so einheitlich, wie dies oft dargestellt wird. Im Folgenden wird zunächst die Auswanderung in ihre typischen Phasen eingeteilt, dies besonders durch die Auswertung der so genannten Glatzle-Datenbank, die vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart betreut wird und die Auswanderungsnachweise für Württemberg in elektronischer Form verwaltet. Anschließend werden anhand von Beispielen aus der Stadt Ludwigsburg einige Einzelfälle vorgestellt, die das Auswanderungsgeschehen im 19. Jahrhundert näher beleuchten.
»Bedeutendster deutscher Lyriker zwischen Romantik und Realismus und Hauptvertreter des schwäbischen Biedermeier« heißt es im Wilpertschen »Lexikon der Weltliteratur« über Eduard Mörike. Mörike, der zu seinen Lebenszeiten sich trotz des stetig wachsenden Ruhms still und unspektakulär im Hintergrund hielt, ist jedoch literarhistorisch ganz so eindeutig, wie in der genannten Beurteilung geschehen, nicht einzuordnen. Viel zu eng gefasst jedenfalls ist der regional und literaturgeschichtlich stark eingrenzende Begriff »Hauptvertreter des schwäbischen Biedermeier«. Bernhard Gugler, Professor für Mathematik in Stuttgart, ein Freund aus späten Jahren, schreibt 1875 in seinem Nachruf auf Mörike nicht von ungefähr: »Es ist öfters und von verschiedenen Seiten gesagt worden, kein Lyriker erinnere so sehr an die lyrischen Gedichte Goethes wie Mörike. Das mag hoch klingen; wer indes Mörikes Muse genauer kennt, wird unbedingt zustimmen. [...] Eines kommt noch hinzu, was in Goethes Liedern nicht voll anklingt: der Humor. In Mörikes Natur lag neben der tiefsten Empfindung der Sinn für das Heitere und Witzige, der sich aber immer mit Grazie ausspricht.«
Die 200. Wiederkehr der Entstehung des Königreichs Württemberg und die Wiederentdeckung eines »Kolossalmedaillons«, des wohl ersten großen eisernen Kunstgusses der damaligen königlichen Hüttenwerke Wasseralfingen, geben Anlass, über
Entstehungsgeschichte und vermutlichen Modellkünstler zu berichten. Das Thema erhält aus der Verflechtung politik-, kunst- und wirtschaftshistorischer Gesichtspunkte seinen besonderen Reiz. Die Industrialisierung Europas hatte in England ihren Vorreiter und erreichte um 1800 parallel zu den politischen Umwälzungen auf dem Kontinent mit zunehmender Eisenproduktion einen allgemeinen Aufschwung. Für Württemberg galt das erst, als der seit 1797 regierende Herzog Friedrich II. im Rahmen der Säkularisierung sich die Eisenhütten im Kochergebiet und damit die aufstrebende Hütte Wasseralfingen aneignete.
Beim Ausbruch der Französischen Revolution im Jahr 1789 glich die Landkarte des deutschen Südwestens einem mit einer Vielzahl größerer und kleinerer, zum Teil sogar winziger Flecken besetzten bunten Teppich: Mehrere hundert Territorien, geistliche und weltliche Herrschaften sowie Reichsstädte, drängten sich im Geviert von Rhein, Main und Bodensee, dem heutigen Bundesland Baden-Württemberg. Einige wenige der nach Einwohnerzahl, Gebietsumfang und wirtschaftlich-sozialer Struktur höchst unterschiedlichen staatlichen Gebilde übten bestimmenden politischen Einfluss aus. Das größte und geschlossenste dieser Territorien war das rund 600 000 Einwohner zählende Herzogtum Württemberg. Es besaß sein Kräftezentrum im Mittleren Neckarraum, schob sich aber weit nach Westen bis in die Kammlagen des nördlichen und mittleren Schwarzwalds sowie nach Norden bis zum Unterlauf von Kocher und Jagst vor, im Süden verfügte es mit der Exklave Tuttlingen über einen Stützpunkt an der Donau sowie im Osten um Heidenheim und Königsbronn auf der Ostalb über eine von seinem Hauptterritorium getrennte Vorpostenbastion. Abgesehen von der beharrlichen Zielstrebigkeit, mit der die Grafen, seit 1495 Herzöge von Württemberg seit dem Spätmittelalter ihre territoriale Machtbasis erweiterten, wirkte sich die im Münsinger Vertrag von 1482 verbriefte Unteilbarkeit des Landes für die Folgezeit sehr günstig aus. Die festgefügte Einheit Württembergs blieb selbst in Krisensituationen unangefochten.
Während der umfangreichen Instandsetzung der Ludwigsburger Schlossanlage traten aus den Fehl- und Zwischenböden des Schlosses immer wieder Fundstücke zu Tage. Darunter finden sich auch Schriftstücke aus dem Schulunterricht: Lateinübungen, deutsche Schreibübungen, Sprachübungen in Russisch, Französisch, Englisch und Mathematikaufgaben. Ein kleines Heft, gefunden in der Ahnengalerie, enthält englisch-deutsche und englisch-französische Dialoge, und aus dem Jagdpavillon stammt eine Seite aus einem Schulheft von Jenni Appolt 1822, die wohl ein Diktat enthält. Jenni war wahrscheinlich die Tochter von Christian Wilhelm Appolt, der 1817 Registrator beim Finanzdepartement war, dann Sekretär bei der Finanzkammer des Neckarkreises. Beide Institutionen hatte ihren Sitz im Schloss. Alle diese Funde stammen von Kindern aus dem Hofpersonal und dem Beamtenstab, einige der Fremdsprachenübungen vielleicht auch von den Hofdamen oder gar von einer Prinzessin. Da stellte sich mir die Frage, wie die Erziehung der württembergischen Prinzen aussah? Gibt es von ihnen noch Unterrichtshefte? Es gibt sie im Hauptstaatsarchiv Stuttgart.
Die Gründung der Stadt Ludwigsburg führte alsbald auch zu Spuren einer katholischen Gemeinde in einem Land, dessen Verfassung die protestantische Kirche zur Staatskirche erklärte und den Herzog zum Inhaber der obersten weltlichen und kirchlichen Gewalt (summus episcopus) dieser Kirche. Toleranz zu Andersgläubigen musste deshalb zu innerpolitischen Auseinandersetzungen mit den verfassungsrechtlichen Organen des Staates und den innerkirchlichen Strömungen im Land führen, wobei vor allem dem Pietismus, der seit dem Dekret von 1743 Heimatrecht in der württembergischen Kirche erhalten hatte, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden musste. Als Herzog Eberhard Ludwig 1699 gegen den Widerstand des Konsistoriums, einer herzoglichen Behörde von Geistlichen und weltlichen Mitgliedern, aus Frankreich vertriebene Waldenser im Klosteramt Maulbronn ansiedeln ließ und der Aufnahme französischer Protestanten reformierter Konfession (Hugenotten) zustimmte, schien die konfessionelle Uniformität des Landes durchbrochen, wodurch im Land Ängste entstanden.
Am 21. Juni 1738 ging in der Kanzlei des herzoglichen Regierungsrats in Stuttgart ein voluminöser Bericht des »fürstlichen Commissarius« Johann Friedrich Geiger ein. Geiger stellte darin auf rund 400 Seiten ausführlich dar, was er über die – wie es im Titel seines Berichts heißt – »zwischen dem Expeditionsrat und Vogt Viktor Stephan Essich zu Besigheim und dem daselbstigen Magistrat obwaltenden Differentien« hat ermitteln können. Geiger war zehn Monate zuvor, im August 1737, auf Befehl Herzog Carl Rudolphs nach Besigheim geschickt worden, nachdem sich Vogt Essich Ende April 1737 beim Regierungsrat »wider die große Unbotmäßigkeit« des Magistrats und der Bürgerschaft beschwert und um Hilfe und Untersuchung der Angelegenheit gebeten hatte. Wer diesen Bericht und die beigelegten Dokumente sowie zwei andere, nicht weniger umfangreiche Kommissionsakten aus den Jahren 1743/44 und 1755/56 liest, kann leicht nachvollziehen, weshalb Friedrich Breining in seinem 1903 herausgegebenen Buch »Alt-Besigheim in guten und bösen Tagen« den Vogt Essich zu den »schlimmen« Vögten rechnete. Breining lieferte für seine Einschätzung zwar keine nähere Begründung, berief sich aber auf eben diese Kommissionsakten, die heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrt werden. Sie zeigen das Bild eines Beamten, der zwar durchaus tüchtig und fähig war, dessen Amtsführung jedoch in einem hohen Maß durch Eigennutz, Missbrauch und Überschreitung seiner Befugnisse und nicht zuletzt auch immer wieder durch große Gewalttätigkeit geprägt war.
Das eigene Schloss ist ein alter Traum des Menschen. So fand das »Schloss« als Ausdruck repräsentativer Lebensform seine Konkretisierung im Laufe der Jahrhunderte in unterschiedlichster Form, und dies nicht nur auf fürstlicher Ebene. Zeugnis davon legen die in ganz Europa anzutreffenden Stadtvillen, Herrenhäuser, aber auch Klosteranlagen in ihrer ganzen architektonischen Vielfalt ab. Die Ausgestaltung dieser nicht zuletzt der Selbstdarstellung des Bauherrn dienenden Gebäude hing natürlich zunächst einmal von dessen Geldbeutel ab. Darüber hinaus war aber auch die Vorbildwirkung naher Fürstenresidenzen von Bedeutung, womit der mögliche Zugriff auf hochspezialisierte Bauhandwerker einhergeht. Mein Beitrag beleuchtet eingangs anhand eines Beispiels aus Markgröningen die Formen bürgerlicher Repräsentation in unserem Raum zu Anfang des 18. Jahrhunderts, also noch vor Entfaltung der barocken Pracht des Ludwigsburger Schlosses. Daran schließt sich ein kurzer Blick auf den Architekten und die Baugeschichte des Schlosses an. Besondere Aufmerksamkeit wird den Stuckdecken gewidmet, ohne hierbei allerdings auf kunsthistorische Details einzugehen. Parallel dazu werden Gebäude mit dem vom Schloss entlehnten barocken Schmuck aus Markgröningen und Löchgau vorgestellt.
Marbach am Neckar ist zwar als Schillerstadt bekannt, aber auch andere Männer und Frauen, die es später zu Ruhm brachten, wurden hier geboren. Einer der wichtigsten ist der am 17. Februar 1723 geborene Mathematiker, Astronom, Geograph, Kartograph und Erfinder Tobias Mayer. Auf einer Stadtansicht des 19. Jahrhunderts wird Marbach am Neckar in der Bildunterschrift die Geburtsstadt von Friedrich Schiller und Tobias Mayer genannt! Tobias Mayer verbrachte jedoch nur wenige Monate in Marbach, dann zogen seine Eltern nach Esslingen. Da Mayer aus armer Familie stammte und seine Eltern früh starben – bereits 1737 wurde er Vollwaise –, konnte er zwar die Lateinschule, aber keine Universität besuchen. Er eignete sich trotzdem erstaunliche Kenntnisse an, unter anderem in Augsburg und Nürnberg. Seit 1751 war Tobias Mayer Professor für Ökonomie und Mathematik in Göttingen. Er machte sich durch seine geografischen und astronomischen Forschungen sowie als Kartenzeichner, insbesondere seiner Mondtafeln, einen Namen. Mayers größter Erfolg war eine Siegbeteiligung bei einem englischen Preisausschreiben zur Bestimmung des Längengrades auf hoher See, wo seine Mondtafeln Anwendung fanden. Das Preisgeld betrug 20 000 Pfund Sterling, von denen Tobias Mayers Witwe 1763 3000 Pfund erhielt. Der hochbegabte Naturwissenschaftler war bereits am 20. Februar 1762 gestorben.
Richtstätten sind Bodenurkunden, die zusammen mit archivarischen Quellen Zeugnisse der Rechtsarchäologie darstellen und einen Einblick in die Rechtsauffassung und Alltagsgeschichte vergangener Zeiten ermöglichen. Die Hoch- oder Blutgerichtsbarkeit, also das Recht, über Leben und Tod zu richten, war ein Ausdruck landesherrlicher Gewalt und damit war die Richtstätte auch ein Herrschaftssymbol und Zeichen obrigkeitlicher Macht. Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts blieb der Galgen neben dem Pranger das wichtigste Strafwerkzeug. Deshalb wurden die Galgen an weithin sichtbaren Stellen aufgerichtet, meist in der Nähe wichtiger Landstraßen, an Wegkreuzungen oder an den Gemarkungsgrenzen einer Herrschaft, bevorzugt auf Anhöhen. Es galt das Prinzip der Abschreckung, denn die Richtstätte sollte jedem in einem Herrschaftsbereich Ankommendem oder Eindringendem mahnend vor Augen halten: Das ist dein Schicksal, wenn du eine Straftat begehst!
Am 29. Januar 972 schenkte ein Diakon Wolvoald, der sehr wahrscheinlich einer reich begüterten fränkischen Adelsfamilie angehörte, eine Anzahl von Orten unserer engeren Heimat, so Marbach, Affalterbach, Erdmannhausen und Rielingshausen, dem Bischof Balderich von Speyer. Als letzter Ort wird in dieser Schenkungsurkunde »Wolvoldestete« genannt. Die Bearbeiter des Württembergischen Urkundenbuchs haben in diesem Ort unser heutiges Wolfsölden vermutet. Dies trifft indes nicht zu. Aus »Wolvoldestete«, das heute wahrscheinlich Wolwaldstetten oder ähnlich hieße und den Namen des Schenkers von 972 festhielte, hätte sprachgeschichtlich schwerlich Wolfsölden werden können. Eine Gleichsetzung mit Erbstetten, dem Stetten des Wolvald, das bereits 794 in Quellen des Klosters Lorsch an der Bergstraße nachweisbar ist, liegt näher.
Im ausgehenden 12. Jahrhundert, näherhin zwischen 1170 und 1175, ging man in dem bereits im Jahr 764 gegründeten Benediktinerkloster Lorsch daran, die seit der Frühzeit der Abtei angesammelten Urkunden zu sichten, zu ordnen und zusammen mit chronikalischen Notizen und weiteren älteren Quellen in einem Codex zusammenzustellen. Herausgekommen ist dabei ein 229 Pergamentblätter, also 458 Seiten starker Band von imposantem Format (34,5 x 48,5 cm bei 33,5 x 46,0 cm Blattgröße). Eine ganze Reihe von Schreibern hat an diesem Werk mitgearbeitet, das im Wesentlichen noch vor der Wende zum 13. Jahrhundert abgeschlossen war. Die vorliegende Verbindung von »Klosterchronik« einerseits und zu »Güterverzeichnissen« zusammengefassten urkundlichen Aufzeichnungen andererseits weisen das Buch einem besonderen Typ von Quellen zu. Diese werden als Traditions- oder Schenkungsbücher bezeichnet und sind im süddeutschen Raum insbesondere aus solchen Klöstern bekannt, die wie auch Lorsch wenigstens zeitweilig in Verbindung zum Hirsauer Reformkreis standen. Die heute im Staatsarchiv Würzburg verwahrte Handschrift wird üblicherweise nach dem bereits 1768-1770 erfolgten Druck der Mannheimer Akademie als »Codex Laureshamensis (diplomaticus)« bezeichnet. Eine verbesserte Ausgabe von Württemberg betreffenden Auszügen legte Gustav Bossert im Jahr 1895 vor. Die bis heute
maßgebliche Edition von Karl Glöckner erschien zwischen 1929 und 19363, eine vollständige Übertragung ins Deutsche folgte 1966-1972.
Als Freiburg im Jahr 1120 das Marktrecht erhielt, war ein Aufschwung des städtischen Lebens gewjss zu erwarten. Neben dem wirtschaftlichen Erstarken bedeutete das vor allem auch die
Zuwanderung von Bürgern, die Errichtung von Häusern und anderen Bauwerken und eine
allgemeine Verdichtung des sozialen Lebens. Im 14. Jahrhundert hatte die Stadt Freiburg die
maximale Einwohnerzahl von 9.000 errejcht, die dann bis zum Ende des 15. Jahrhunderts auf
ca. 6.000 Einwohner absank. 1 Das Zusammenleben vieler Menschen auf engem Raum und unter
schlechten hygienischen Bedingungen, wie es in einer mittelalterlichen Stadt der Fall war,
begünstigte die Entwicklung von Krankheiten und Seuchen. Der Aussatz z.B. ist nach der Ansicht
von Ernst Theodor Nauck in Freiburg seit 1252 überliefert.2 Hinzu kamen gebärende
Frauen, Verletzte, altersschwache Menschen und elternlose Kinder. Man darf davon ausgehen,
dass es im mittelalterlichen Freiburg eine beträchtliche Zahl an hilfsbedürftigen Personen gegeben
hat, die auf die öffentliche und kirchliche Fürsorge angewiesen waren.
In der bisherigen Betrachtung galt die Rheinaue als ein vom Fluss geprägter Landschaftsteil
des Rheintales, der sehr spät erst durch den Menschen grundlegend verändert wurde. Bilder aus
dem 19. Jahrhundert wie da Gemälde von Peter Birmann, einem Basler Landschaftsmaler, zeigen den Rhein zwischen Istein und Basel als weitgehend unberührte Naturlandschaft.
Von solchen Bildern ausgehend hält ich auch in der regionalen Sichtweise die Vorstellung von
der Naturaue Rhein von urwaldähnlichen Auewäldern, von unzugänglichen ungenutzten Inseln und Uferbereichen. Besonders im Naturschutz und in Teilen der Bevölkerung am Rhein
wird diese Vorstellung aufrechterhalten. Dabei gibt es für das frühe 19. Jahrhundert aus zeitgenössischer Betrachtungsweise Dokumente der Landschaftsmalerei, die zeigen, dass die
Landschaft der Rheinaue frei von Urwäldern war und ganz anders ausgesehen hat als Peter Birmann sie in romantischer Verklärung inszeniert und überliefert hat.
Anlass zu dieser Arbeit gab ein Artikel von Manuela Müller in der „Badischen Zeitung" vom
13. Oktober 2004. In der Reihe „Wohnen im Denkmal (8)" wurde dort über „Die Erbprinzenstraße 15/ Alternativer Lebensraum im bürgerlich-städtischen Wohnbau der Gründerzeit" berichtet. Die angeschlossene Info-Box für den Leser enthielt unter anderem folgende Daten:
"Geschichte
1882: Die Erbprinzenstraße entsteht, erste Häuser sind die Nr. 1, 2 und 4.
1883: Das Haus 15 wird für die „Stahlhandlung en gros" August Bühne und Companion erbaut.
1885: Johann Carl Christoph Schleip, aus Thüringen stammender Gutsbesitzer, Konzertmeister,
später Privatier erwirbt das Haus und vermietet es."
Diese Angaben stehen im Widerspruch zur schriftlich überlieferten Lebensgeschichte des Urgroßvaters meines Mannes, Johann Carl Christoph Schleip, die uns als Hochzeitsgeschenk der
Familienältesten, Sunniva Bayne,
vorliegt. Da auch in neuerer Literatur keinerlei Hinweise auf
die Entstehung der Erbprinzenstraße und der daran erbauten Häuser aufzufinden waren, war
davon auszugehen, da die bezüglich mehr oder weniger Unkenntnis vorherrschte. Eine Korrektur von Seiten der „Badischen Zeitung" wurde abgelehnt. Ich hielt es daher für meine
Pflicht, genauer zu recherchieren und die Dinge in den richtigen Kontext zu stellen, zumal da
Doppelhaus Erbprinzenstraße Nr. 13/15 1982/83 al Baudenkmal der Gründerzeit in die Liste
der Kulturdenkmäler Baden-Württemberg aufgenommen wurde und die Familie des Erbauers, Johann Carl Christoph Schleip, in engem Zu ammenhang mit dem bekannten „Grabmal
des Mädchens mit den immer frischen Blumen" auf dem Alten Friedhof in Freiburg steht.