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Frühstück oder Fastenmahl
(2008)
Die Städtischen Sammlungen Freiburg erwarben am 7. Dezember 1936 von dem Freiburger
Antiquar Matthias Göhringer ein Gemälde Johann Christian Wentzingers, das sich zuvor in
Breisgauer Privatbesitz befunden hatte. Das in Öl auf Leinwand gemalte, 49,5 cm
hohe und 123 cm breite Bild ist eines der wenigen eigenhändig signierten und datierten
Gemälde der Künstlers: Der Kasten in der linken Bildhälfte trägt an der Vorderkante die fragmentarisch erhaltene Beschriftung „J. C. Wen ... ger 1753". Das Bild ist vor dem Verkauf an die
Museen stark gereinigt worden. Die Farbe ist stellenweise bis auf die Grundierung mit rotem
Bolus abgerieben, die an einigen Stellen durchscheint. Dabei wurde offensichtlich auch ein Teil
des Namenszuges gelöscht. Das breite Format legt die Verwendung al Sopraporte nahe. Mehrere solcher über den Türen seines eigenen Hauses angebrachte Gemälde sind in Wentzingers
Nachlass verzeichnet.
Im Oktober 2007 bekam die Albert-Ludwigs-
Universität es schwarz auf weiß bestätigt.
Sie darf sich Exzellenz-Universität nennen. Aus
dem bundesweiten Wettbewerb ging sie erfolgreich
hervor und gehört seitdem zum Kreis der
neun bundesweit anerkannten „Exzellenzen“.
Dass allein vier davon im badischen Landesteil
von Baden-Württemberg liegen, lenkte die
Blicke der Medien einmal mehr in den Südwesten
des Landes.
Was bedeutet die Auszeichnung für die Universität
Freiburg?
Am 14. November 1932 war der evangelische Kirchenvertrag mit dem Freistaat Baden, der Badische Kirchenvertrag, in Karlsruhe unterzeichnet worden. 75 Jahre danach, am 17. Oktober 2007, ist der Evangelische Kirchenvertrag Baden-Württemberg in Stuttgart geschlossen worden. Er ist ein Vertrag beider evangelischer Landeskirchen in Baden-Württemberg mit dem Land. Der neue Vertrag ist am 10. April 2008 in Kraft getreten, wiederum fast genau ein Dreivierteljahrhundert nach der Ratifikation des Badischen Kirchenvertrags, die am 11. März 1933 erfolgt war. Was führte zur Entstehung des Evangelischen Kirchenvertrags Baden-Württemberg und wie verhält er sich formal und inhaltlich zum Badischen Kirchenvertrag von 1932? Auf diese Fragen will der nachfolgende Beitrag in den Abschnitten II und III Antwort geben. Auszüge aus dem Vertragstext sind im Anhang (Abschnitt IV) wiedergegeben, nämlich die Präambel und die Artikel 1 bis 5. Doch zuerst soll das neue Vertragswerk wenigstens in seinen Umrissen vorgestellt werden (Abschnitt I).
Die Geschichte der Stadt Stockach ist eng
mit der einst auf städtischer Gemarkung
befindlichen, 1782/1783 abgetragenen Nellenburg
verknüpft. Die kleine Siedlung, am Fuß
des Burgberges an der Aach gelegen, wurde
erstmals 1150 urkundlich mit Namen erwähnt.
Vermutlich verlegte Graf Mangold II. von
Nellenburg-Veringen das Dorf nach 1250 auf
eine Anhöhe und gründete eine Stadt mit planmäßig
angelegten Straßen. Der Nachweis für
die Existenz einer Stadt im Rechtssinn ist
durch eine Urkunde vom 10. August 1283
gewährleistet. Seither sind 725 Jahre vergangen,
ein guter Anlass für die Gemeinde,
2008 ein Stadtjubiläum zu feiern.
Nach einem kurzen historischen Überblick
wird im vorliegenden Beitrag Stockachs großherzoglich-
badische Zeit vom 19. bis ins frühe
20. Jahrhundert ins Visier genommen. Als
Verwaltungssitz befanden sich in Stockach
wichtige Behörden der dem Amtsbezirk zugeordneten
Gemeinden. Die traditionelle Wirtschaftsstruktur
der Stadt mit ihren kleinen
Handwerksbetrieben und einer eher bäuerlichen
Prägung verlor ihre Bedeutung, und
Stockach entfaltete sich allmählich zu einem
lebendigen Industriestandort. Abschließend
werden mehrere, mit Stockach eng verbundene
Künstlerpersönlichkeiten des 19. und 20.
Jahrhunderts vorgestellt.
Nach dem verheerenden Brand von 1430 hatten die Augustiner-Chorherren von St. Märgen 1462 ihre Herrschaft auf dem Schwarzwald und im Zartener Becken an die Stadt Freiburg verkaufen müssen und sich in ihre Propstei Allerheiligen im Freiburger Vorort Neuburg zurückgezogen; in St. Märgen verblieben nur die Kirche und das Pfarrhaus mit einem Pfarrvikar zur Betreuung der Gemeinde. Als Freiburg für ca. 20 Jahre französisch wurde, musste die Propstei 1678 gegen eine Entschädigungssumme von ca. 40.000 fl. den Festungsbauten des General Vauban weichen. Es gelang, einen Teil des früheren Schutterhofes an der heutigen Schoferstraße zu erwerben, um Allerheiligen wieder neu aufbauen zu können. Von diesem Geld konnte 1699 auch der für das Kloster lebensnotwendige Meierhof mit dem Meierhofgelände in St. Märgen zurückgekauft werden in der Hoffnung, irgendwann das Kloster wieder ansiedeln zu können. Nachdem 1704 ein erneuter Brand das Pfarrhaus ganz vernichtet und von der Kirche nur die beschädigten Langhaus- und Turmmauern übrig gelassen hatte, bot sich diese Gelegenheit.
Strukturen des „und“
(2008)
Das 150-jährige Jubiläum der Gewerbevereine und
der Gewerbeausstellungen in Villingen und
Schwenningen im Jahr 2007 war Anlass für die
Ausstellung „Im Zeichen des Fortschritts“, die
sowohl im Villinger Franziskanermuseum als auch
auf der Südwest-Messe zu sehen war und noch bis
zum 22. Juni 2008 im Schwenninger Uhrenindustriemuseum besichtigt werden kann. Bei der
Konzeption des Projekts erwies sich schnell, wie
eng die Geschichte der Gewerbeausstellungen mit
der der Museen verzahnt ist. Dieser wichtige und
heute weitgehend in Vergessenheit geratene Zusammenhang soll im folgenden am Beispiel der
Schwarzwälder Gewerbeausstellungen in Villingen
etwas genauer untersucht werden.
Die europäische Wasserscheide über den Schwarzwald unmittelbar südlich, eingekerbt zwischen dem
Mosenberg im Osten sowie dem Mühlenberg im
Westen, mit deren Höhengrenze um 1000 Meter,
nimmt von der hochgelegenen Quelle aus der
Prisenbach seinen nördlichen Weg nach Triberg zur
Gutach hinunter. Von ihm leitet sich der Name des
Zinkens „Prisen“ ab. Komunalpolitisch gehört der
Winkel zu Schönwald, obwohl die wirtschaftliche
Anbindung vorwiegend bergabwärts nach Triberg
führt.
Brauchtum wurde von der „klassischen" Volkskunde traditionell im ahistorischen Zyklus von Jahres- und Lebenskreis angesiedelt. Die sozialen Kontexte und die historischen Bedingungen gerieten dabei aus dem Blickfeld. Bräuche wurden als Gemeinschaftshandeln verstanden, das vorgeblich in einer überzeitlichen Tradition steht. Dabei haben auch Brauchtumsformen einen kulturhistorisch benennbaren Ausgangspunkt und erfüllen innerhalb eines historisch beschreibbaren Zusammenhangs ihre spezifische Funktion. Das gilt auch für religiöses Brauchtum. Exemplarisch kann das am Beispiel der Nußbacher Wendelinuswallfahrt in den 1950er-Jahren gezeigt werden. Die Wallfahrt zum Vieh- und Bauernheiligen Wendelin kann im Kirchspiel Nußbach bis in das Jahr 1591 zurückverfolgt werden. Sie erreichte nach der Mitte des 18. Jahrhunderts ihren ersten Höhepunkt, als 1756 der Vorarlberger Barockbaumeister Johann Elmenreich die neue, spätbarocke Wallfahrtskapelle errichtet hatte. Um die Wallfahrt entstand ein reiches Brauchtum. Seit 1716 zogen Prozessionen hinter Kreuz und Fahnen von Nußbach hinauf auf den „heiligen Berg" des Renchtals. Im Zusammenhang mit Viehseuchen gelobten Nachbargemeinden wie Ebersweier, Urloffen und Appenweier eine jährliche Gemeindewallfahrt, nachdem sie von Viehseuchen verschont geblieben waren. Zur Wallfahrt gehörte oft ein stundenlanger Fußmarsch der Pilger, die teilweise von weit her aus den entlegenen Tälern des Schwarzwaldes kamen. Sie versuchten durch ein Wachsopfer die Fürbitte des Heiligen zu erlangen. Im 19. Jahrhundert boten Händler, die sogar aus Walldürn kamen, Devotionalien wie Versehgarnituren, Rosenkränze, geweihte Kerzen, Kreuze usw. an. Die Wallfahrt zum hl. Wendelin markierte den Abschluss des bäuerlichen Arbeitsjahres und wurde mit dem Dank für die gesegnete Ernte verbunden.
Erst lange nachdem ich zugesagt hatte, im Rahmen dieser heutigen Veranstaltung über Erik Wolf zu sprechen, ist der Gedanke aufgekommen, dieser Vortrag könnte zugleich die lectio aurea aus Anlass meines goldenen Doktorjubiläums sein, auch
wenn dessen exakter Termin erst der 12. Juli ist. Diese Verknüpfung ist von der Sache her nicht unpassend. Sie hat durchaus ihren Sinn, ja sie unterstreicht einen notwendigen Zusammenhang, ist doch Erik Wolf mein Doktorvater. Er hat es mir ermöglicht, mich mit einer Dissertation zu qualifizieren.
Zur ständischen Festkleidung, der sogenannten
„Tracht“ wie wir heute sagen, gehörte auch in der
ehemaligen Reichsstadt Villingen bei höheren
Ständen sowie bei Bürger- und Bauersfrauen die
entsprechende Kopfbedeckung.
Das Bedecken des weiblichen Kopfes gehörte
seit altersher zum Normverhalten des weiblichen
Geschlechtes, eingeführt von den Männern zur
optischen Verschließung der Frau. Schreibt doch
schon der Apostel Paulus im Brief an die Korinther
(11/5–7): „… jede Frau dagegen, die betet oder aus
Eingebung redet mit unverhülltem Haupt, entehrt
ihr Haupt …, denn wenn eine Frau sich nicht verhüllt, so lasse sie sich auch das Haar abschneiden …, denn der Mann ist das Abbild und
Abglanz Gottes, die Frau ist aber der Abglanz des
Mannes.“ Aus diesem Tuch, der den Kopf bedeckte, entwickelte sich im Laufe der Zeit der
mittelalterliche „Schlayer“, aus diesem wiederum
eine gebundene Form, die „Gebende“, wie sie uns
auf Bildwerken und Statuen (Uta v. Naumburg)
überliefert ist.