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Überlingen quillt über mit Kunst. Mit moderner wie auch älterer, aber vor allem
mit älterer Kunst. Dennoch sei die Frage erlaubt: Wieviel Italien darf es denn sein? Wie viel an italienischer Kunst verträgt eine so durch und durch deutsche Kleinstadt wie
Überlingen?
Nicht sehr viel. Schaut man vom Hügel, auf dem das Städtische Museum residiert,
auf Häuser und Kirchen hinunter und weiter hinaus auf den Bodensee (Abb. i), dann wird schnell klar, dass die Bürger dieses
durchs Mittelalter geprägte Gemeinwesen mit unleugbar anheimelndem alemannischen Charme sich nur ungern
von fremden Einflüssen gestört wissen
wollten. Ironischerweise ist aber gerade das dortige Museum ein Ort italienisch anmutender Architekturkunst.
Er ist der einzige. Ansonsten treffen
wir Künstler der Region an, die eine
Menge Mittelmäßiges und Unbedeutendes hinterlassen haben. Nur wenige ragen darüber hinaus: Der Bildschnitzer Gregor Erhart wäre zu nennen oder Jörg Zürn, der Schöpfer des
Hochaltars im Münster.
Im Landschaftsschutzgebiet zwischen Lindau und Bregenz steht an der alten
Landstraße ein auffallendes, altertümliches Gebäude, dem eine erst kürzlich erfolgte
Verjüngungskur deutlich anzusehen ist. Es handelt sich um die Villa Leuchtenberg, eine
der bemerkenswertesten Villen am bayerischen Ufer des Bodensees. Sie verdient nicht
nur als bauhistorisches und gartenhistorisches Dokument besonderes Interesse, sondern auch als historisches Zeugnis, in dem Familiengeschichte, Industriegeschichte und
Kulturgeschichte ineinandergreifen. Sie ist der Brennpunkt eines Bezugsgeflechts, das
weit über den engeren regionalen in einen überregionalen Rahmen reicht.
Über den Namen der Lindauer Patriziergesellschaft Zum Sünfzen ist viel gemutmaßt und gerätselt worden. Die ersten Deutungsversuche des offenbar unverständlichen
Wortes begannen im Jahr 1870. Durch Friedrich Boulan wurde zunächst die Herleitung
von dem Wort Zunft in Vorschlag gebracht. Um 1880 vermeinte K. Primbs den Sünfzen
von Seufzen/Seufzer abzuleiten. Da die Lindauer Patriziergesellschaft einen fließenden
Brunnen im Wappen führte, bezog Primbs dieses Seufzen als Plätschern bzw. Rauschen
auf diese Darstellung eines Röhrenbrunnens. 1899 verfiel Lic. Dr. Karo auf die Idee, das
griechische Wort Symposion im Sinne von Gastmahl, Trinkgemeinschaft zugrunde zu
legen, was Pfarrer Wolfart 1903 nachhaltig befürwortete. 1907 schlug Sigmund Keller,
immer noch auf der Grundlage von Karos »Symposion«, die Auslegung Gilde und damit
wiederum Zunft vor. 1921 beschäftigte sich Wilhelm Beck aufs Neue mit dem Phänomen
und verfolgte die Ableitung des Worte Sünfzen von Consunta, womit er ein Vereins- bzw.
Vergnügungslokal junger Leute der italienischen Oberschicht aus der Zeit Dantes im
Auge hatte3. 1956 brachte schließlich Alfred Otto Stolze die Diskussion zum vorläufigen
Abschluss, indem er dafür plädierte, das Wort Sünfzen von althochdeutsch sufan = Trinken abzuleiten
Das Speculum humanae salvationis war über zwei Jahrhunderte hin ein weitverbreitetes religiöses Erbauungsbuch. Entstanden im Rahmen der Passions‐ und
Marienfrömmigkeit des 14. Jahrhunderts, wurde es eines der bedeutendsten
Werke der christlichen Geschichtsbetrachtung und wegen seines umfangreichen Bilderzyklus eines der erfolgreichsten Bücher im Spätmittelalter.
Das Nibelungenlied
(2010)
Am 30. Juli 2009 wurde das Nibelungenlied zum UNESCO-Weltdokumentenerbe ernannt. Das Internationale Komitee des Programms „Memory of the
World“ traf in Bridgetown (Barbados) die entsprechende Entscheidung: „The
Nibelungenlied (the Song of the Nibelungs) is probably the most famous heroic
poem in Middle High German. It is comparable with other world-famous epics
such as the epic of Gilgamesh of Ancient Babylonia, the Mahabharata of Ancient India, or the Heike Monogatari in mediaeval Japan. It tells the story of
dragon-slayer Siegfried from his childhood days and his marriage to Kriemhild
to his murder and the subsequent story of Kriemhild's revenge, finally culminating in the extinction of the Burgundians or Nibelungs at the court of the Huns.”
Als Weltdokumentenerbe ausgezeichnet wurden die drei vollständigen Handschriften des 13. Jahrhunderts, die in der Bayerischen Staatsbibliothek München, in der Stiftsbibliothek St. Gallen und in der Badischen Landesbibliothek
Karlsruhe aufbewahrt werden. Der Codex in Karlsruhe ist die älteste und für die
Überlieferungsgeschichte des Nibelungenlieds bedeutendste Handschrift. Es
handelt sich um ein Kulturdenkmal höchster Güte. In Karlsruhe ist es das einzige von der UNESCO als Welterbe ausgezeichnete Kulturzeugnis.
Im Jahre 1962 veröffentlichte das Journal
,L'Arche’, das Presseorgan der in Frankreich lebenden Juden, ein außerordentlich
langes Gedicht unter dem Titel ,Stebbach -
Eppingen im Land’. Sein Autor: Emmanuel
Eydoux.
Ungewöhnlich daran war nicht nur, dass
dieser Text, der eher einer Erzählung in
Strophenform als einem Gedicht glich, in
einer französischen Zeitung und in französischer Sprache publiziert wurde, sondern
auch, dass sein Verfasser sich mit den örtlichen Gegebenheiten und manchen familiären Verhältnissen in Stebbach ganz gut
auszukennen schien. Obwohl niemand im
Dorf den Namen Emmanuel Eydoux jemals
gehört hatte, war eines aber bald klar: Ein
Ortsfremder konnte das Gedicht nicht
geschrieben haben! War man in der Lage,
es zu übersetzen, so ergaben sich schnell
konkrete Hinweise, dass sich hinter dem
Pseudonym Emmanuel Eydoux der französische Philosoph und Schriftsteller
deutsch-jüdischer Herkunft Roger Emmanuel Eisinger verbarg.
Es war an einem nasskalten Abend im
März 1994. Um 20.00 Uhr war die Vorstandssitzung beim Heimatverein angesagt, aber der Mann mit dem Schlüssel für
das Rathaus, in dem unser Sitzungszimmer
ist, war wieder einmal zu spät. Wir, der frühere Ortsvorsteher Heinrich Benz und ich,
gingen auf und ab, warteten und froren. Als
es vom Kirchturm acht schlug, zog Heinrich
Benz seine Uhr hervor und sagte: “Also,
das gab es zu meiner Zeit als Ortsvorsteher
nicht, die Uhr geht ja über eine Minute
nach! Es ist doch kein Problem, die Uhr zu
richten. Im Vorzimmer des Ortsvorstehers
hängt die Kontrolluhr, die man nur richten
muss, und schon stimmt die Kirchturmuhr
wieder. “Ja früher”, sprach er weiter, “da
musste man noch zu der alten Uhr im
Kirchturm hochklettern, um sie zu richten.
Wenn sie nach ging, musste man mit einer
Kurbel die Zeiger richtig stellen, wenn sie
vorging, musste man das Pendel anhalten
und warten bis die Zeit wieder stimmte. Das
war nicht so einfach”. Ganz nebenbei sagte
er noch: “Ich glaube, die alte Uhr steht
heute noch da oben.” Sein letzter Satz
machte mich neugierig. Sollte da oben
wirklich noch eine alte Kirchturmuhr stehen? Das wäre doch etwas für unser Heimatmuseum.
Am 20. Juli 2005 verstarb Günter Zaiß allzu
früh im Alter von 67 Jahren an einer schweren Krankheit. Als aktiver Turner, Trainer
und Sportfunktionär, als Sport- und Werklehrer, als freier Mitarbeiter der regionalen
Presse und als Heimatfreund hat er unübersehbare Spuren weit über seine Heimatstadt Eppingen hinaus hinterlassen.
Eine der ältesten Gastwirtschaften im
Kraichgau ist zweifellos das Gasthaus
„Zum Löwen“ in Richen. In einer Urkunde
aus dem Jahre 1456 verlieh Pfalzgraf Otto
I. von Pfalz-Mosbach dem Wirt Jörg Maurer
seine Herberge in Richen „mit Hofrait,
Scheuer, Stallung und Zubehör zu einem
rechten Erbe“ gegen einen jährlichen Erbzins von 5 römischen Gulden, der ihm und
seinen Erben am St. Martinstag zu entrichten sei. Mit seiner Einsetzung als Wirt
musste sich Jörg Maurer verpflichten, dass
er und seine Erben „beides, Häuser mit
Scheuer, Stallung, Hofraite mit allen Begriffen zu ewigen Zeiten in gutem Wesen und
Bau halten und jederzeit gerüstet sein sollten mit Wein, Hafer, Kost und jeglichem
Gesinde und anderem, dass die Gäste versehen werden und bestehen mögen“. Ferner war es ihm und seinen Erben untersagt,
das Anwesen aufzuteilen oder Teile zu veräußern. Als Gegenleistung gewährte Pfalzgraf Otto I. „als besondere Gnade“, Jörg
Maurer, seine Erben und Nachkommen als
Inhaber der Herberge von der Bede und
dem Frondienst zu befreien und mit Bau- und Brennholz aus den dem Dorf Richen
gehörenden Wäldern zu versorgen. Für
den Fall, dass einmal Jörg Maurer oder
seine Erben die vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können, behielt sich
Pfalzgraf Otto I. das Recht vor, seine Heberge in Richen neu zu verleihen.