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Singet dem Herrn – aber was?
(2011)
Auf dem Papier, oder vielmehr auf dem Pergament, existiert das Erzbistum Freiburg seit nunmehr rund 190 Jahren, in der Praxis sind es gut sechs Jahre weniger. Es ist also nach kirchengeschichtlichen Maßstäben noch recht jung, ganz gleich, welches Datum man als seinen „Geburtstag“ ansieht: Die Bulle „Provida solersque“ von Papst Pius VII., mit der es kirchenrechtlich konstituiert wurde, ist auf den 16. August 1821 datiert, die Weihe und Inthronisation des ersten Erzbischofs Bernhard Boll fand am 21. Oktober 1827 statt. In der Zeit zwischen der, wenn man so will, „Zeugung“ und
der realen „Geburt“ des badisch-hohenzollerischen katholischen Landesbistums fanden langwierige und teils sehr kontroverse Verhandlungen statt, in denen grundsätzliche Festlegungen juristischer, finanzieller und personeller Natur getroffen wurden, die hier freilich allesamt nicht näher thematisiert werden können. Trotzdem – und vielleicht auch deswegen – kam auf die neue Bistumsleitung eine Fülle von Aufgaben zu. Das Erzbistum Freiburg war zunächst ein sehr heterogenes Konglomerat einzelner Teile, die sich in der wirtschaftlichen und sozialen Struktur, in ihrer Geschichte und
in den Erscheinungsformen kirchlichen Lebens und religiöser Praxis deutlich voneinander unterschieden. Den größten Anteil bilden die ehemals konstanzischen Gebiete im Süden und Osten, die entschieden geprägt waren durch die reformerischen Aktivitäten des letzten Generalvikars und Bistumsverwesers Ignaz Heinrich von Wessenberg, eines „aufgeklärten“ Theologen par excellence.
Der gesamte Nachlass von D. Karl Ludwig Bender umfasst eine Laufzeit von 1818 bis 1966 und hat einen Umfang von 0,75 lfde. Meter mit 106 Verzeichnungseinheiten (künftig: VE). Er besteht aus insgesamt vier Teilnachlässen von Prof. D. Carl Ullmann (1796-1865), Pfarrer Hugo Ullmann (1827-1916), Oberkirchenrat D. Karl Ludwig Bender (1881-1961) und einem unbekannten Autor. Der Teilnachlass von Prof. D. Carl Ullmann betrifft die VE 1-38, 40-43, 47-55, 57-80, 82 und 84-99 und nimmt mit 91 VE den größten Teil des Gesamtnachlasses ein; er umfasst einen Zeitraum von ca. 1818 – 1858, also aus seiner Zeit des Studiums der Philosophie in Heidelberg bis wenige Jahre vor seinem Tod. Die Hinterlassenschaft von Pfarrer Hugo Ullmann umfasst lediglich eine einzige Einheit (VE 81) und stammt aus dem Jahre 1848, als er nach bestandenem theologischem Examen im Jahr 1849 unter die Pfarrkandidaten aufgenommen wurde. Der Nachlass von Oberkirchenrat D. Karl Ludwig Bender beinhaltet Dokumente aus den Jahren 1929 bis 1935 und umfasst neun Einheiten: die VE 56, 83 und 100-106, wobei VE 103 nicht belegt ist. Hinter den VE 39 und 44-46 verbirgt sich ein unbekannter Autor aus den Jahren
1854-1874.
Der vorliegende „Bestand Bauer“ ist kein Privat-Nachlass, sondern eine Sammlung kirchenamtlicher Dokumente, welche der Geheime Kirchenrat Prof. Dr. Johannes Bauer aus offiziellen Aktenbeständen gesammelt hatte. Mit einen Umfang von etwa
0,5 lfde. Metern mit 34 Verzeichnungseinheiten (künftig: VE) erstreckt er sich über einen Zeitraum von 1683 bis 1882.
Bemerkenswert ist dabei, dass die Dokumente dieser Sammlung im Blick auf ihre Herkunft unterschiedlichen Verwaltungsbereichen bzw. Institutionen zuzuordnen sind: 1. Dekanat Boxberg 2. Dekanat Sinsheim mit Korrespondenz in Sachen Leininger Kirchenrat (vgl. VE 19) 3. Dekanat Mosbach 4. Dekanat Neckargemünd 5. Kurpfälzisch-reformierter Kirchenrat Heidelberg 6. Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe 7. Ministerium des Innern, Evangelische Kirchensektion
In den verschiedenen Korrespondenzen findet sich Schriftverkehr mit dem Fürstlich Leiningschen reformierten Kirchenrat (vgl. VE 19), den südlich gelegenen Dekanaten Emmendingen, Mahlberg, Lahr, Kork, Bischofsheim und Hornberg (VE 27/5ae), den Inspektionen des ehemals linksrheinischen Gebietes der Kurpfalz, Neustadt an der Weinstraße (vgl. VE 17 und 23) und der nördlich gelegenen Inspektionen in Wertheim (VE 29) und Mildenberg (VE 15), den Dekanaten Adelsheim, Bischofsheim, Bretten, Gochsheim, Heidelberg, Mannheim, Oberheidelberg und Unterheidelberg (VE 26) sowie den Großherzögen von Baden (VE 6/9/26 u. 27) und den Kurfürsten von der Pfalz (VE 23).
Der Pfarrer der Johannisgemeinde Weinheim, Karl Achtnich (1890 bis 1969), stand, wie viele Gemeindepfarrer, während des Zweiten Weltkriegs mit vielen ehemaligen Konfirmanden und Jugendkreismitgliedern, die als Soldaten im Krieg waren, in brieflicher Verbindung. Die Gemeindejugend, die „Sonnenjugend“, die „Sonnenmädchen“ (so genannt, weil die Gemeindejugend sich im Gemeindehaus „Zur Sonne“ traf) pflegten den Soldaten zu Weihnachten Päckchen ihrer Gemeinde zu schicken. Aus heutiger Sicht ist manches von dem Geschriebenen unbegreiflich. Nicht nur die Sicherheit, auf dem richtigen Weg zu sein, nicht nur das klare Feindbild, nicht nur das selbstverständliche Gott-mit-uns; was Vaterlandspflicht und Soldatenethos damals bedeutet haben, verstehen wir heute nicht mehr. Gerade deshalb sind die Dokumente wichtig, weil sie helfen, die geistigen Gefangenschaften jener Zeit zu ahnen und wach zu sein für Verführbarkeit und unbewusste Gefangenschaften auch heute. Zugleich sind sie bewegende Zeugnisse persönlicher Frömmigkeit.
2011 sind es genau 90 Jahre her, dass auf evangelischer Seite die Erforschung der badischen Kirchengeschichte durch regelmäßige Publikationen begann, nämlich mit Johannes Bauers Dokumentensammlung über die badische Union von 1821, publiziert zum Unions-Jubiläum 1921 in der nur kurzlebigen Reihe „Veröffentlichungen der evangelischen kirchenhistorischen Kommission in Baden“. Ab 1928 gab es dann mit den „Veröffentlichungen des Vereins für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden“ eine Reihe, die es bis zur Einstellung 2009 auf stattliche 64
Bände gebracht hat, die ein einmaliges und unerlässliches Fundament für die kirchenhistorische Erforschung der Badischen Landeskirche darstellen. Seit 2007 steht nun auch das „Jahrbuch für Badische Kirchen- und Religionsgeschichte“ der lokal- und regionalgeschichtlichen Aufarbeitung unserer Landeskirche zur Verfügung. Obwohl das Erzbistum Freiburg sogar ein paar Jahre jünger ist als die Badische Landeskirche – die Gründung der Erzdiözese aufgrund der Bulle „Provida solersque“
erfolgte zwar ebenfalls 1821, doch „funktionierte“ das Bistum erst mit der Einsetzung des Bischof 1827 – wurde bereits viel früher als auf evangelischer Seite, nämlich schon 1864 ein „Kirchengeschichtlicher Verein für das Erzbistum Freiburg“ gegründet, der seit 1865 das „Freiburger Diözesan-Archiv“ herausgibt, eine der ältesten kirchenhistorischen Zeitschriften Deutschlands.
Viele Fragen tun sich auf, sobald man auf diese Überschrift stößt: „Lieder badischer Liedermacher im 20. Jahrhundert“
– Welche Art von Liedern fällt unter diese Rubrik? – Wer ist Badener? Wer nicht? – Was ist ein Liedermacher? – Wer alles gehört zum 20. Jahrhundert? Welche Art Lied? – Da es sich ja hier um eine Tagung zu Gesangbuch und Kirchenlied handelt, erübrigt sich wohl meine erste Frage. Kirchenlieder sind gemeint. Gemeindelieder sind gemeint. Lieder sind gemeint, die in einem Gesangbuch stehen oder stehen könnten. Wer ist Badener? – Ob ein Mensch in Baden geboren ist oder seine Wirkungsstätte hat, ob er in Baden seinen Ruhestand verbracht hat oder gestorben ist – hier möchte ich gern großzügig sein. Ich selbst bin in Westfalen geboren und aufgewachsen, trotzdem fühle ich mich seit langem in der Kurpfalz zu Hause und bin also auch – irgendwie – Badener. Was ist ein Liedermacher? – Wer fällt Ihnen da ein? Zunächst doch wohl eher die
Sänger von Protestsongs, die mit der Gitarre auf der Kleinkunstbühne ihre Lieder vortragen. Reinhard Mey, Wolf Biermann, Hans Dieter Hüsch, Hannes Wader, Konstantin Wecker u.s.w. Obwohl „Über den Wolken“ von Reinhard Mey bei Trauungen
von Flugbegleitern sicher gut passen würde, wüsste ich nicht, dass ein Lied dieser Sänger schon im Gesangbuch gelandet wäre. Natürlich gibt es auch kirchliche Protestsongs und kirchliche Wanderbarden mit Gitarre. Bei meinen Ausführungen möchte ich mich aber beschränken auf Menschen, deren Dichtungen oder deren Weisen Eingang ins Gesangbuch gefunden haben.
Im Jahre 1834 meldete ein Anonymus in der liberalen „Allgemeinen Kirchenzeitung“ aus Baden I. Kirchenverfassung betreffend. Die evangelisch-protestantische Kirche im Großherzogthume Baden hat durch die Union vom Jahre 1821 unstreitig mehrere bedeutende Vorzüge in ihrer Organisation erhalten. Das Luthertum hat […] in der Kirchenverfassung mehr Monarchisches, Dogmatisches, Stabiles, die reformirte Kirche, besonders nach Zwingli, ist als mehr republikanisch,
dem Praktischen und Fortschreiten durch subjective Vervollkommnung geneigter zu charakterisiren. Die badische Unionsurkunde hat aus den beiderlei Eigenthümlichkeiten, mit Vermeidung der hierodespotischen Tendenz des Calvinismus, vieles Gute vereinigt, und besonders der Kirche, als einer vom Staate beschützten und daher inspicirten, aber sich doch selbst nach ihren inneren Zwecken regulirenden Gesellschaft, ihre statuarische Autonomie durch repräsentative liberale, aber auch gegen Uebertreibungen bewahrte Institutionen gesichert. Eine kurze Analyse dieses Textes aus der Feder eines zweifellos freisinnigen Korrespondenten mag in das Thema einführen. Das Luthertum – so der Anonymus – vertrat ein monarchisches, man kann wohl interpretieren: tendenziell hierarchisches Prinzip, das freilich Stabilität verbürgte. Das Reformiertentum war zweifach vertreten, zunächst durch die historisch-städtisch, d. h. kommunalistische Prägung der Zürcher Reformation Zwinglis (der Korrespondent sprach von Republik!), in der er das liberale Prinzip glücklich wieder fand: nämlich praktisches Fortschreiten in subjektiver Vervollkommnung; also ein Moment der Dynamik. Schlecht kam freilich der Calvinismus weg. Mit der Apostrophierung als „Priesterherrschaft“ (Hierodespotie) war er erledigt.
Die Frage nach einer Willensfreiheit des Menschen hat ihren systematischen Ort in der Verhältnisbestimmung dessen, was man geistig-körperlich, seelisch-physisch, Denken und Natur oder selbst Bewusstsein und Materie nennen könnte. Heute wird diese Frage vor allem in der „Philosophie des Geistes“ (philosophy of mind) diskutiert. Als solche hat diese Frage bereits eine lange Tradition, die schon auf die griechischen Vorsokratiker zurückgeht. In diesem Beitrag, der dem Thema der Willensfreiheit aus philosophischer Sicht gewidmet ist, das z.Z. heftig und kontrovers diskutiert wird, werde ich in fünf Schritten vorgehen: 1. möchte ich die beiden grundlegenden Modelle kurz skizzieren, die für die Wirkungsgeschichte unserer westlichen Kultur von Bedeutung sind, die Vorstellungen Platons und Aristoteles’; 2. werde ich auf die schicksalsbedeutsame Neuerung René Descartes’ eingehen, in dessen Folge sich die Frage der Willensfreiheit heute als ein besonderes Problem stellt, das sich 3. in den naturwissenschaftlichen Anfragen vor allem seit dem 19. Jhdt. noch einmal verschärft hat, um dann 4. die aktuellen Positionen der beiden Hauptlager zu erörtern und zu diskutieren. 5. Schließlich werde ich eine Bilanz und einen kritischen Ausblick versuchen.
Wenn einer der Fürsten in Babylon gehört hätte, dass die Juden im Exil sich rühmten, ihnen sei von Gott Freiheit geschenkt worden, würde er urteilen, es sei purer Wahnsinn, so etwas zu predigen. Mit diesem Satz begann Melanchthon den letzten Abschnitt in der Letztausgabe (1559) seines dogmatischen Hauptwerks, den „Loci praecipui theologici“ mit der Überschrift: „Über die christliche Freiheit“. Er fuhr fort: Ebenso, denke ich, werden auch wir heute von den Politikern verlacht, wenn wir
angesichts der trostlosen Ruinen der politischen Reiche, in denen die Knechtschaft überall wächst; wo wir sehen, dass viele Tausende frommer Menschen von den Türken fast vor unseren Augen deportiert werden; wo gleichzeitig ungerechtes Wüten gegen die Frommen geübt wird: wenn wir also angesichts alles dessen von Freiheit sprechen und unsere Freiheit rühmend verkündigen. Melanchthon unterstrich also zunächst einmal pointiert den widersinnigen Charakter der Bezeugung der christlichen Freiheit. Genauer gesagt: Hier wurde von anderen Voraussetzungen aus argumentiert als den vertrauten, vernünftigen. Dass es sich dabei nicht wesenhaft um den Rückzug aus den diesseitigen Realitäten handelte, wird uns noch beschäftigen müssen. Jetzt ist lediglich festzuhalten, dass die Christen, die christliche Gemeinde, nach der Überzeugung Melanchthons stets und ständig bedrängt, belastet und bedrückt sind, weil sie auf der Seite Jesu Christi stehen – des
gekreuzigten und auferstandenen lebendigen Sohnes Gottes. Von dieser Wirklichkeit müsse man ausgehen, urteilte Melanchthon, wenn man angemessen von der christlichen Freiheit handeln wolle.
Mit dem 15. April 2011 besteht das Gesetzes- und Verordnungsblatt der Evangelischen Landeskirche in Baden seit genau 150 Jahren. Das Gründungsdatum, der 15. April 1861, beruht nicht auf einem Zufall. Es geht zurück auf die staatskirchenrechtlichen Veränderungen im Großherzogtum Baden im Jahr 1860, die eine deutliche und in die Gegenwart weisende Zäsur in der badischen Kirchengeschichte markieren. Nicht erst das Jahr 1919 mit der Weimarer Reichsverfassung, sondern bereits das Jahr 1860 brachte nämlich die „grundsätzliche Beendigung des Staatskirchentums“ im damaligen Großherzogtum Baden. Entsprechende Forderungen waren in Baden zwar schon 1848/49 erhoben worden. Wirklichkeit wurde die Beendigung des Staatskirchentums mit dem badischen Gesetz vom 9. Oktober 1860 die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate betreffend, kurz Kirchengesetz oder Korporationengesetz genannt. Es garantierte den Kirchen grundsätzlich die Selbstbestimmung.
Im Jahr 2010 hat unser Verein das ehrwürdige Alter von 90 Jahren erreicht.
Dies möchte ich zum Anlass nehmen, im Folgenden zwar nicht in epischer
Breite, aber doch verständlich und übersichtlich über die wahrhaft stolze und
bisher erfolgreiche Geschichte unserer Organisation zu berichten. Dabei
möchte ich mich auf vier Schwerpunkte konzentrieren:
1. den Aufbau des Vereins (die Gründung, die Organisation, Standorte u. a.),
2. die Personen (Vorstand, sonstige Aktive),
3. Entwicklungen, wichtige Ereignisse und
4. die Vereinsarbeit (Publikationen, Vorträge, Beratung, Ausflüge usw.).
Diese vier Punkte spiegeln sich in der Satzung des Vereins wider.
Die »württembergische Ehrbarkeit«, seit der 1946 vorgelegten Dissertation
von Hansmartin Decker-Hauff [1]
über »Die Entstehung der altwürttembergischen Ehrbarkeit 1250 –1534« ein gängiger, wenn auch nicht sehr präziser
Begriff, bildet neuerdings wieder einen Mittelpunkt der landeskundlichen
Forschung. Zwei kürzlich erschienene Monographien widmen sich dem
Thema: Die Historikerin Gabriele Haug-Moritz [2]
schreibt über »Die württembergische Ehrbarkeit. Annäherungen an eine bürgerliche Machtelite der Frühen Neuzeit«, der Nationalökonom Otto K. Deutelmoser [3]
über »Die Ehrbarkeit und andere württembergische Eliten«. Auch in genealogischen Studien
findet sich der schillernde Begriff der Ehrbarkeit häufig, und es liegt nahe, dass
gerade genealogische Beziehungen eine Führungsschicht schaffen bzw. erhalten können. Unverständlich ist daher eine Bemerkung auf der Umschlagrückseite des Buches von Deutelmoser, dass man »kurioserweise« versucht habe,
die Ehrbarkeit mit Mitteln der Genealogie zu erklären. Dies führt der Autor
aber selbst ad absurdum, wenn er auf der letzten Textseite seines Buches 25
Familien mit Namen nennt, die seiner Meinung nach – als Familie in mehreren
Generationen – zur Ehrbarkeit zu rechnen sind, darunter Uhland, Gmelin,
Schwab, Autenrieth, Moser, Rümelin, Bilfinger, Harpprecht, Köstlin, Osiander und Zeller.
Auf der Internetseite der Stadt Leinfelden-Echterdingen kann man einen ortsgeschichtlichen Rundgang durch Echterdingen machen. [1]
Unter Nr. 27 gibt es
Informationen zum Gasthaus »Hirsch«. Durch sie erfährt man, dass der damalige Schultheiß Johann Ludwig Stäbler (1719 –1781, seit 1756 im Amt) das
Gasthaus 1772 mit Unterstützung des Herzogs Carl Eugen wiederaufgebaut
habe: »Der Landesherr [...] verkehrte nämlich gerne im Hause des schlagfertigen Schultheißen Stäbler, was nicht zuletzt an dessen junger, gut aussehender
Tochter Anna Katharina (geb. 1753) lag, der er ausgesprochen herzlich zugetan war. Als sie ein Kind von ihm erwartete, führte ihr der Herzog den Plieninger Wirtssohn Johann Friedrich Bayha als Ehemann zu. Sie waren tüchtig
und betrieben den Hirsch mit viel Erfolg. Auch der Herzog selbst war dort
noch oft als Gast, wenn er zur Jagd ging. [...] Das großformatige Ölgemälde
mit seinem Portrait, das der Herzog Karl-Eugen nach der Fertigstellung des
Hauses als Zeichen seiner besonderen Gunst gestiftet hatte, hängt noch heute
an seinem Platz im schön renovierten ›Saal‹ des Hirschs.«
»Warhafftige und Erschröckliche Geschicht ...« Mit diesen Worten beginnt ein
kleiner, achtseitiger Druck in der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart. [1]
Er handelt von einer Familientragödie, die sich am 12. Januar 1590 in
Lauffen am Neckar in der Familie des Conrad Hermann zutrug. Der Lauffener Bürger Wendel Rösch hat sie in Gedichtform gebracht und bereits am
1. Februar desselben Jahres veröffentlicht.
Aus den vorläufigen Erkenntnissen der derzeit im Entstehen begriffenen
Familienchronik Rommel (Teil 1, Ostalb-/Denkendorfer Linie) lässt sich über
die Jahrhunderte hinweg der Beruf des Maiers oder »Beständers« quasi als
Familienmerkmal der Rommel bis zum Ende der agrarisch geprägten Wirtschaftszeit feststellen. Die jeweils auf drei, sechs oder auch neun Jahre gepachteten Maierhöfe blieben jahrzehntelang im unternehmerischen Zugriff der
Rommel-Familie(n), häufig auch generationenübergreifend. Einige Beispiele
hierzu sind das Hofgut des Klosters Lorch in (Stuttgart-)Münster am Neckar,
der Adelbergische Tennhof bei (Fellbach-)Öffingen, die Lorchischen Landachtgüter und Einzelhöfe in (Ludwigsburg-)Oßweil, der Lorcher Maierhof
in Bissingen an der Enz, der Sturmfedersche Maierhof in Großingersheim
(ursprünglich zwei Maierhöfe: Sichlingshof und Münchhof) und der Kloster-Maierhof in Denkendorf. [2]
Das Thema »Auswanderer« hat für die Familienforscher mithilfe der leichteren Suche im Internet nach Nachkommen von ausgewanderten Württembergern eine ganz neue Dimension bekommen. Manche Genealogen hatten bisher
das Thema einfach »links liegen« lassen, weil sie sich davon keine interessanten
Erkenntnisse versprachen. Unsere eigene Familienforschung hat aber durch
die neuen Kontakte auch ganz neuen Schwung bekommen. Wir fanden es sehr
spannend, plötzlich eine große Zahl »neuer« Hartenstein in Übersee zu entdecken, deren Vorfahren in Balingen, Cannstatt und Dornstetten ansässig waren.
Inzwischen haben sich sehr schöne freundschaftliche Kontakte mit den Hartenstein in den USA, in Australien und Südamerika entwickelt. Im Folgenden
seien beispielhaft der Lebensweg und die Familienverhältnisse des Auswanderers Gottlieb Hartenstein dargestellt.
Die heute weit verbreitete Gesamtfamilie Nestle stammt aus Nagold, wo der
Name seit 1373 als Nästlin und seit etwa 1400 als Nestlin vorkommt. Die
Schreibweise Nestle erscheint in Nagold erstmals in der Musterungsliste von
1523, doch kommen auch später noch Namensformen wie Nestlin, Nästlin,
Nestlen und Nästle (die letzteren beiden bis heute) vor. Heinrich Nestle
(Henri Nestlé) aus Frankfurt am Main und die von ihm begründete Firma
Nestlé in Vevey (Schweiz) führ(t)en als Familienwappen bzw. als Firmenemblem ein Vogelnest. [1]
Die Namensforscher Bahlow und Udolph leiten den Familiennamen Nestle nicht von »Nest«, sondern von »Nestel« (für Schnürsenkel)
ab, sodass es sich um einen Übernamen nach dem Beruf des Nestlers handeln
würde. [2]
Da in Hunderten von frühen Belegen aus dem Raum Nagold allerdings so gut wie nie die Namensform Nestelin (mit einem zweiten »e«)
vorkommt, [3]
ist diese Ableitung aber unwahrscheinlich. Dagegen kann Nestlin/Nästlin auch die Verkleinerungsform zu »Nast« sein, das eine schwäbische
bzw. mittelhochdeutsche Nebenform für »Ast« ist und in Württemberg ebenfalls als Familienname vorkommt (eine Analogbildung zu Nestle/Nästle wäre
dann der Familienname Zweigle). [4]
Dementsprechend führte der Nürnberger
Vikar Johann Nast 1524 einen Ast im Wappen. [5]
Zwischen 1995 und 2010 untersuchte der pensionierte Realschullehrer und
Schulamtsdirektor Fritz Franz aus Freudenstadt die Nachkommen eines 1488
im Lagerbuch des Klosters Alpirsbach zum ersten Mal erwähnten Hanns
Frantz aus Unterehlenbogen. [2]
Fritz Franz nahm an, dass alle Franz aus Unterehlenbogen, welche auch in verschiedenen Lagerbüchern des 16. Jahrhunderts
erwähnt werden, von diesem Hanns Frantz abstammen. Da die Kirchenbücher (KB) der Pfarrei Alpirsbach, zu der Unterehlenbogen damals (wie auch
heute noch) gehörte, erst 1607 durchgängig einsetzen, kann diese Annahme
weder bestätigt noch widerlegt werden. Dagegen hat Fritz Franz zweifelsfrei
festgestellt, dass die über die Jahrhunderte hinweg in Rötenbach (KB Alpirsbach), Marschalkenzimmern, Lombach, Vierundzwanzig Höfe (KB Dornhan)
und Wittendorf wohnhaften Franz von den Unterehlenbogener Franz abstammen. Einzelne Personen verließen ihre engere Heimat und begründeten
andernorts neue »Franz-Linien«. Zu ihnen gehört Friedrich Franz, der 1893 in
ein katholisches Gebiet im Großherzogtum Baden zog und dabei nicht nur
eine Landes-, sondern auch eine Konfessionsgrenze überschritt.
Angehörige der Familie Senft von Sulburg bestimmten das Geschehen in der
Reichsstadt Schwäbisch Hall in verschiedenen Funktionen als Sulmeister,
Münzmeister, Schultheißen, Richter und Pfleger der Stadtkirche St. Michael
vom 14. bis ins 16. Jahrhundert mit. Frühe Namensträger mit unklaren Verwandtschaftsverhältnissen sind: Burkhard Sulmeister (zuerst 1216, Magister
salsuginis 1228, Salzmagister 1236); Walter Sulmeister (»der Alte«, 1249 Ratsherr, ein großer Wohltäter des Spitals); Heinrich Sulmeister (1263 Ratsherr);
Burkhard Sulmeister (1278 ein Guttäter des Spitals, 1304 Ritter des Johanniterordens); Otto Sulmeister (1310 ein Guttäter und Stifter). Walter Sulmeister
(1317 Stättmeister, 1346 Senator) hat das Kleinod des Wappens geändert und
den Namen Senft oder Senfft eingeführt. [1]
Die direkte Stammfolge beginnt mit
Walter († 1400), dem sein Sohn Konrad († 1434) und drei Enkel, die eigene
Linien begründeten, folgten. [2]
Gilg († 1514), ein Sohn von Konrad, dem
Begründer der älteren Linie, hat von 1492 bis 1494 ein Haus in der Oberen
Herrengasse erbaut, an dem sich noch heute das Familienwappen befindet
(Abb. 1). [3]
Fünf Monate, nachdem Herzog Friedrich I. von Württemberg (* 19. 8. 1557)
am 29. Januar 1608 gestorben war, erstellten die württembergischen Räte, insbesondere Melchior Jäger von Gärtringen (1544 –1611), [2]
ein Gutachten über
dessen Konkubinen und Kupplerinnen, die damals in Haft saßen. [3]
Mit den
sogenannten Ehebrecherinnen gingen die Räte erstaunlich milde um; sie wiesen auf deren Jugend hin und rieten, »die Strafe in Gottes Hand fallen zu lassen«. Bezüglich der sechs verhafteten Kupplerinnen meinten sie, zwei von
ihnen seien weniger belastet, nämlich die Schulmeisterin in Freudenstadt und
die Ketterlin im Harnischhaus. [4]
Strenge Strafen empfahlen sie dagegen bei der
Möringerin in Urach, der Lichtkämmerin in Tübingen, der Hausschneiderin
zu Heidenheim und der Anna Maria im Harnischhaus. Ihre Haushalte sollten
aufgelöst, sie selbst »aus den Augen geräumt« werden. Über Magdalene
Möringer habe ich bereits ausführlich berichtet. [5]
Anna Maria im Harnischhaus, Ehefrau des Trabanten Hans Jacob Stählin, [6]
und die Ketterlin [7]
finden
sich später nicht mehr in den Akten. Über die drei anderen Kupplerinnen hingegen erfährt man verhältnismäßig viel, da sie, ebenso wie Magdalene Möringer, beim Reichskammergericht (RKG) in Speyer gegen Herzog Johann Friedrich (1582–1628), den Sohn und Nachfolger Herzog Friedrichs, geklagt haben.