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Zur 68. Generalversammlung der deutschen Katholiken, die vom 28. August bis zum 1. September 1929 in Freiburg abgehalten wurde, fanden sich viele hochgestellte Gäste ein; aber keiner stand höher als Eugenio Pacelli, der Apostolische Nuntius (und spätere Papst Pius XII.). Schon am Vormittag des ersten Tages kam er mit dem Schnellzug aus Berlin, wo er seit 1925 residierte, und wurde erst auf dem Bahnhof und dann, nach einer triumphalen Fahrt durch die Stadt, im Münster begrüßt, und dann noch einmal am Abend bei einer Feier in der Schwarzwaldhalle auf dem Messplatz. „In einem mächtigen Sturm begeisterter Begrüßung erhob sich die Versammlung, als Seine Exzellenz der Apostolische Nuntius Erzbischof Dr. Eugen Pacelli, der Vertreter des Heiligen Vaters, auf der Tribüne sich zeigte.“ Aber am nächsten Tag, einem Donnerstag, verließ er Freiburg und begab sich auf eine Reise „durch den Schwarzwald an den Bodensee“, von der er am Samstag wieder zurückkehrte. An ihr nahm, außer ihm selber, einer seiner Sekretäre teil, nämlich P. Eduard Gehrmann SVD; außerdem Prälat Ludwig Kaas, Mitglied des Reichstags und Vorsitzender der Zentrumspartei, sowie Domkapitular Conrad Gröber, der die Reise vorbereitet hatte und sie anschließend auch beschrieb.
Im Stadtarchiv Freiburg lagert unter der Signatur Cl Militaria 101 , fol. 39r-41v, ein Schriftstück
aus dem Deutschen Bauernkrieg von 1525. Es trägt die Überschrift "Handlung vnd feldartickel,
so furgenomen worden sind vjf montag nach der alten vaßnacht [ 6. März] von allen
hujfen vnd reten, so sich zusammen verpjlicht in dem namen der heilgen vnzerteilten dryvaltigkeit
anno etc xvc xxv [1525]" .
Unschwer erkennt man in der sorgfältig erstellten Handschrift ein zentrales Dokument aus
der Erhebung von 1525 wieder: die in der modernen Geschichtswissenschaft sogenannte
„Memminger Bundesordnung". Diese wurde von den Führern der drei oberschwäbischen
Bauernhaufen am 6. und 7. März in Memmingen als Verfassung der von ihnen gegründeten
„Christlichen Vereinigung" beraten und verabschiedet.' Wenig später wurde sie gedruckt; was
die Bedeutung erkennen lässt, die ihr damals beigemessen wurde. Denn nur zwei bäuerlichen
Programmschriften, den „Zwölf Artikeln" und der „Memminger Bundesordnung", widerfuhr
die Auszeichnung, im Druck bekannt gemacht zu werden. Bei genauerem Hinsehen wird aber
auch deutlich, dass die Freiburger Handschrift keine bloße Abschrift des gedruckten Textes war.
Durch Streichung, Abwandlung und Hinzufügung von Artikeln war sie vielmehr eine eigene,
für sich stehende Fassung der gedruckten „Memminger Bundesordnung" - eine nach ihrem archivalischen
Lagerort sogenannte „Freiburger Bundesordnung".