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Als Ruhestandsbeschäftigung habe ich mich der Erforschung meiner Familie
zugewandt. Zu meinen Vorfahren gehört auch die Familie Erlenmeyer. Meine
Großmutter Therese Friederike (Frieda) Kißling, * 15. 3. 1866 (Ulm-) Söflingen, † 5. 9. 1934 (Stuttgart-) Sillenbuch, war eine geborene Erlenmeyer. Dabei
habe ich meine Erlenmeyerischen Ahnen erfasst, ebenso wie alle Nachkommen meines zunächst frühesten bekannten Vorfahren Johann Georg Erlenmeyer.
Im Jahre 1913 – also noch zu Zeiten der formalen Geltung des landesherrlichen Kirchenregiments in Baden – definierte die RGG (in erster Aufl.) den Begriff „als ein(en) wenig glücklich(en) Ausdruck für die Sonderstellung, die in den deutschen ev. Landeskirchen der Landesherr als Kirchenglied einnimmt. Als Summepiscopus (= Erster oder Oberbischof) ist der Landesherr Träger des *Kirchenregiments […]; über die Ableitung dieses Rechtes vgl. *Episcopalismus […], *Territorialismus, *Kollegialismus. Ueber die Bedeutung und den Wert dieser Stellung des Landesherrn vgl. *Landesherrliches Kirchenregiment […]“ Damit sind bereits zwei Erkenntnisse gewonnen: erstens geht es um die kirchenverfassungsmäßige Sonderstellung des Fürsten in der evangelischen Kirche; und zweitens ist der diese bezeichnende Begriff als „wenig glücklich“. Zwar verrät der
Verfasser (Förster) nicht, warum die Begrifflichkeit ihn unglücklich stimmt, aber vielleicht nahmen wir eben schon beim Hören an seinem Unglück Anteil, wenn wir den ganzen Verweiskatalog auf die staatskirchenrechtlichen Begriffe zur Kenntnis
nahmen, die manchen unter uns im Laufe des zweiten theologischen Examens zum ersten und vielfach auch letzten Mal im Fach Kirchenrecht vor Augen getreten sind. Wie war das noch mit Episkopalismus, Territorialismus und Kollegialismus?
Nun möchte ich Ihnen sogleich diese Sorge nehmen, dass wir in diesem Kurzvortrag den Begriffskatalog abarbeiten könnten. Dazu fehlt uns die Zeit und es soll ja um die badischen Verhältnisse gehen. Zugleich muss uns klar sein, dass Begriff und
Wesen des Summepiskopates nicht isoliert zu entwickeln sind, sondern historische Voraussetzungen und Niederschläge kennen, die anhand ausgewählter Stationen der badischen Kirchengeschichte beschrieben werden sollen.
Die kirchenpolitische Neuorientierung unter Friedrich III. (1515; reg. 1559–1576), deren Gipfel die Einführung des Catechismus Oder Christliche(n) Vnderrricht(s) / wie der in Kirchen vnd Schulen der Churfürstlichen Pfaltz getrieben wird bildet, wurzelte bereits in den reformatorischen Maßnahmen Kurfürst Ottheinrichs von der Pfalz (1556–1559). Es war dem Kurfürsten nicht gelungen, mittels der lutherischen Kirchenordnung von 1556 die religiöse Lage zu befrieden, was auch durch eine unglückliche Berufungspolitik verursacht war. Bereits unter Ottheinrich wurden – in eher reformiertem Geiste – die Bilder in den Kirchen zurückgedrängt. Hauptstreitpunkt der Heidelberger Theologen war freilich die Lehre vom Abendmahl, die zum handgreiflich ausgetragenen Streit zwischen Wilhelm Klebitz und Tilman Heshus und schließlich zur Entlassung beider führte. Ottheinrichs Nachfolger Friedrich III. erhoffte weitere Klärung durch ein Gutachten Melanchthons, dass dieser wenige Wochen vor seinem Tode im November 1559 erstattet hat und das Friedrich noch 1560 drucken ließ. Melanchthon war sich über die kirchenpolitische Brisanz durchaus im Klaren, wenn er sagte: Es ist nicht schwer, aber gefährlich, darauf eine Antwort zu
geben.
Zu den traditionellen konstitutiven Elementen einer badischen Identität wie gemeinsamen sozialen, wirtschaftlichen, sprachlichen
oder konfessionellen Erfahrungen und vor allem der Zugehörigkeit zu einem hierarchisch gegliederten Personenverband mit der Herrscherfamilie an der Spitze, kam im 19. Jahrhundert die rechtliche und weitgehend auch politische Egalisierung der Badener auf der
Grundlage einer modernen Verfassungsordnung hinzu. Welche Bedeutung die Zeitgenossen diesem neuen konstitutiven Element
badischer Identität zumaßen, lässt sich anhand der Feiern aufzeigen, die zu den Jubiläen der badischen Verfassung von 1818 veranstaltet
wurden: zunächst in einem zeituntypisch kurzen Erinnerungszyklus von 25 Jahren sowie nach 50 und 100 Jahren jeweils in besonderen
politischen Krisenkonstellationen, in denen der Fortbestand der Verfassung in hohem Maße gefährdet erscheinen konnte.
Todesängste erlitt sie
im Dauerstress. Während
ihr Vater Carl
Goerdeler noch auf
der Fahndungsliste
der Gestapo stand,
wurde die Familie in
Sippenhaft genommen.
Fast zehn Monate erlebte sie Gefängnis und
Konzentrationslager. In der Einzelhaft wurden ihr
nachts die Hände gefesselt. Sie musste in eine Glühbirne
schauen, die ihr mit dem grellen Licht den
Schlaf raubte. Ihre Gedanken waren darauf fixiert,
ob sie je wieder das Tageslicht erblicken wird. Die
Ängste, welche weiteren Grausamkeiten auf sie zukommen,
wurden ihr zur mahnenden Erinnerung,
wenn Menschen durch Ängstigung Macht auszuüben
versuchen. Ihre Erfahrungen wurden zu einem pädagogischen
Prinzip: Junge Menschen, die ihr anvertraut
wurden, wollte sie niemals in Angst versetzen.
Ihren Erziehungsauftrag als Lehrerin und Schulleiterin
sah sie darin, den Einzelnen in seiner Individualität
zu fördern, Schülerinnen und Schüler zu
engagierten Bürgern zu erziehen, die verantwortungsvoll
im öffentlichen und persönlichen Bereich
agieren. Bei der Gestaltung unserer demokratischen
Gesellschaft soll man sich mit einem gesunden Misstrauen
gegen Bürokratie und Obrigkeit einmischen.
Für den heranwachsenden Menschen muss dieses
Engagement nicht gleich das Glück auf Erden sein.
Sie kommt zu der Schlussfolgerung, dass man früher
als Kind glücklicher sein konnte, weil man die Autorität
der Älteren als gegeben hinnahm.
Zu den bedeutendsten Entdeckungen in der frühmittelalterlichen Alamannia zählt
zweifellos das Kammergrab, das im März 1966 beim Bau eines Wohnhauses auf der
„Gierhalde“ in Hüfingen zum Vorschein kam. Mit diesem Fund wurde zum ersten
Mal die bedeutende Rolle des römischen Kastellorts „Brigobannis“ in der Merowingerzeit erkennbar. Schlagartig rückte er die politischen Kräfte in unser Blickfeld, die den Gang der Geschichte auf der Baar, im Quellgebiet der Donau und an
der Kreuzung wichtiger Fernstraßen im Frühen Mittelalter bestimmt haben. Die spätere Entdeckung des großen merowingerzeitlichen Ortsgräberfeldes im Gewann „Auf Hohen“ mit seinen mehr als zwanzig Adelsgräbern hat dann
diesen ersten Hinweis eindrucksvoll bestätigt.
Mehrjährige Erhebungen zu Vorkommen und Ausbreitung invasiver Basidiomyceten sind selten. Der Mittelmeer-Feuerschwamm Fomitiporia mediterranea M. Fischer, ein Weißfäule-Erreger, gilt als einer der Verursacher der sog. Esca-Krankheit der Weinrebe, die sich seit etwa 20 Jahren rasch in Mitteleuropa ausbreitet. Die Art bildet perennierende resupinate Fruchtkörper an Weinreben (Vitis vinifera), vor allem an Totstöcken. Die vorliegende Darstellung beschreibt einige
Aspekte zu Vorkommen und Ausbreitung von F. mediterranea vor allem im Südwesten Deutschlands. Eine Versuchsfläche mit etwa 1.600 Rebstöcken im Bereich Kaiserstuhl wurde in den Jahren 2002-2007 auf das Vorkommen von Fruchtkörpern sowie mit F. mediterranea assoziierter Weißfäule beobachtet. Innerhalb dieses Zeitraumes hatte sich die Anzahl der Fruchtkörper sehr deutlich von 8 auf 55 erhöht; die Fruchtkörper sind dabei zufällig über die Anlage verteilt. Eine Teilrodung der Fläche ergab, dass von 366 untersuchten Stöcken alle mit F. mediterranea infiziert waren. Kreuzungstests heterokaryotischer Mycelien isoliert aus dem Bereich von Fruchtkörpern zeigten eine ausgeprägte genetische Diversität, wodurch eine Ausbreitung des Pilzes über luftverbreitete Sporen – und nicht von Stock zu Stock – nahe gelegt wird. Der Schwerpunkt des Auftretens von F. mediterranea liegt im Mittelmeerraum. Innerhalb Deutschlands finden sich Fruchtkörper am häufigsten im Südwesten; sie werden seltener oder fehlen ganz nach Norden und Osten. Mycelnachweise sind dagegen deutlich häufiger und liegen inzwischen für fast alle Weinbauregionen Deutschlands vor. Der Pilz erreicht in Deutschland seine nördliche Verbreitungsgrenze, bedingt auch durch das fast ausschließliche Vorkommen an Vitis vinifera.
Am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), das aus der Zusammenfügung der Universität Karlsruhe mit dem
Helmholtz-geförderten Forschungszentrum 2008 entstanden ist, untersuchen vier Arbeitsgruppen ein breites Spektrum an pathogenen, symbiontischen und saproben Pilzen mit molekularbiologischen Methoden. Prof. Reinhard Fischer und Mitarbeiter arbeiten an Wachstumsmechanismen und Lichtperzeption bei Aspergillus (Emericella) nidulans und Mechanismen der Mykotoxinproduktion bei Alternaria alternata als Beispiele saprober Schimmelpilze. Prof. Jörg Kämper und Mitarbeiter bearbeiten den Pilz des Maisbeulenbrandes als Modell für phytopathologische Interaktionen. Prof. Natalia Requena spezialisiert sich auf zelluläre Interaktionen zwischen arbuskulären Mykorrhiza-Pilzen und ihren Wirtspfanzen. Prof. Peter Nick versucht, den wertvollen Rebsorten Resistenzgene aus Wildarten einzubauen, um den benötigten Fungizideinsatz so stark wie möglich zu reduzieren.
Der Beitrag und die Bedeutung des Straßburger Fischers und Ratsherrn Leonhard Baldner (1612-1694) für die Zoologie des Oberrheins - u. a. beschrieb er als erster die Metamorphose des Neunauges und die Fischlaus (Argulus, ,,Pou de poisson")- ist einer breiten Öffentlichkeit erst relativ spät bekannt geworden. Denn sein Vogel- Fisch- und Thierbuch war bis 1974 nur in Manuskriptform verbreitet. Von seinem Lebenswerk, in niederalemannisch-elsässischer Sprache verfasst und mit Abbildungen bekannter Straßburger Maler versehen, ließ er im Laufe der Zeit mehrere Abschriften herstellen. Sie sind zum größten Teil bis heute erhalten, ausgenommen sein als „Das große Fischbuch" bekannte Handexemplar, das 1870 bei der Zerstörung der Straßburger Stadtbibliothek verbrannte.
Die Johanneskirche in der Gerberstraße 11 in Villingen ist als Sachgesamtheit Johanniterkirche mit Messnerhaus ein wichtiges Zeugnis für die Geschichte Villingens. Dies gilt sowohl für seine Architektur – wie auch Religionsgeschichte. Das Gebäude stellt deshalb aus wissenschaftlichen, vor allem bau- und stadtbaugeschichtlichen Gründen ein Kulturdenkmal
dar. Seine Erhaltung liegt insbesondere wegen seines
dokumentarischen und exemplarischen Wertes im Interesse der Öffentlichkeit. Die Johanneskirche ist Teil der dichten
Bebauung des historischen Stadtkernes innerhalb der ehemaligen Wehrmauer.