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Zwei Arten der Cylloceriinae, 40 der Mesochorinae, 19 der Ophioninae und 66 der Orthocentrinae werden aus Baden nachgewiesen. Das entspricht etwa 36,7 % des deutschen Faunenbestandes. Neun Arten sind für Deutschland neu oder fehlen im Verzeichnis der Ichneumoniden Deutschlands (Horstmann 2001): Ophion brevicornis Morley, 1915, Ophion costatus Ratzeburg, 1848, Ophion perkinsi Brock, 1982, Eusterinx inaequalis van Rossem, 1981, Neurateles compressus (Thomson, 1897), Neurateles falcatus (Thomson, 1897), Orthocentrus hirsutor Aubert, 1969, Stenomacrus deletus (Thomson, 1897) und Stenomacrus ungula (Thomson, 1897). Für Ophion longigena, Ophion pteridis und Ophion scutellaris konnten durch Zucht Wirte festgestellt werden. Insgesamt wurden bisher 1.616 Arten der Ichneumonidae in Baden festgestellt, das entspricht
etwa 47 % der aus Deutschland bekannten Arten (vgl. Tabelle 1).
Aus 60 Bodenfallen, die im Naturschutzgebietes „Alter Flugplatz Karlsruhe“ in wöchentlichem Rhythmus vom 9.4. bis 12.10.2010 zur Erfassung der Spinnenfauna an 10 Standorten ausgebracht waren, wurden 2.545 adulte Wanzen (Insecta, Heteroptera) untersucht. Insgesamt liegen aus den Bodenfallen 59 Arten vor, von denen 11, überwiegend Irrläufer, die bisherige Artenliste erweitern. Die häufgsten Arten sind Acalypta gracilis, A. marginata, A. parvula, Chlamydatus pullus,
Ischnocoris hemipterus, Kalama tricornis, Microporus nigrita und Plinthisus brevipennis. Alle 59 Arten werden
hinsichtlich ihrer Vorkommen in den Biotopen Sandrasen, Nardetum und Ruderal kurz beschrieben. Ausführlich wird auf die drei Acalypta-Arten eingegangen. Ihre taxonomische Unterscheidung, ihre Phänologie und Präferenz für die genannten Biotope, das Häufigkeitsspektrum von Männchen/Weibchen und von brachypterer/semibrachypterer/makropterer Form werden dargestellt und diskutiert.
Carolinea. – 70 (2012)
(2012)
Die drei Protagonisten dieser Tagung sind im Abstand jeweils eines halben Jahrhunderts geboren: Friedrich Reiser 1401, Jakob Wimpfeling 1450, Sebastian Franck 1499. Wimpfeling ist Reiser und wohl auch Franck nie begegnet, aber Wimpfeling
wusste von Reiser, und Franck wusste von Wimpfeling. Als Reiser 1458 in Straßburg als rückfälliger Ketzer verbrannt wurde, besuchte der junge Wimpfeling die Lateinschule seiner Heimatstadt Schlettstadt. Erst vierzig Jahre später interessierte ihn jene Ketzerverbrennung aus einem nicht bekannten Grunde sehr. Sein Freund Geiler von Kaysersberg stellte 1497 in Straßburg Nachforschungen über „diesen Friedrich“ an und übermittelte das Ergebnis nach Speyer, wo Wimpfeling damals als Domprediger wirkte. Vier Jahre später machte Wimpfeling, der inzwischen in Straßburg lebte, von den Informationen Geilers Gebrauch im zweiten Buch seiner Schrift „Germania“, mit der er beim Rat der Stadt dafür warb, dass dieser zum Wohle Straßburgs ein Gymnasium für die 15- bis 20jährigen als Ausbildungsstätte für die künftige Führungsschicht einrichten möge. Diese sollte einmal mit derselben Weisheit regieren, die der Stra?burger Rat schon in früheren Zeiten bewiesen habe. Wimpfelings Aufzählung vorbildlicher Maßnahmen schockierte damals nicht, sie entsprach vielmehr gängiger Regierungslehre.
Datiert vom Tag der Apostel Philipp und Jakob, dem 1. Mai des Jahres 1393 stiftete der zu jener Zeit schon betagte Mainzer Erzbischof und Kurfürst Konrad von Weinsberg zur Rettung seines und seiner Vorfahren Seelenheils bei Burg Guttenberg über dem Neckar eine Kapelle zur Ehren Gottes und des heiligen Bekenners und Bischofs Eucharius. Da Guttenberg und das dabei gelegene Dorf (Neckar-) Mühlbach Filial der Pfarrei Heinsheim waren, hatte der Stifter es nicht versäumt, vorab das Einverständnis der zuständigen Kirchenoberen einzuholen, des Dekans und Stiftskapitels von Wimpfen im Tal, der patronorum seu collatorum necnon pastoris prefate parrochialis ecclesie, der Patrone, Leiheherren und Pfarrherren zu Heinsheim. Patronus, collator und pastor ecclesie parrochialis – drei Zentralbegriffe der älteren Kirchenverfassung. In die neue Kapelle stiftete Konrad von Weinsberg ein beneficium perpetuum, das heißt eine Pfründe für einen täglich dort zelebrierenden Kaplan, und dotierte diese mit einem in der unmittelbaren Nachbarschaft der Kapelle noch zu errichtenden Haus sowie mit näher bezeichneten Pfründgütern und -einkünften in umliegenden Dörfern. Außerdem verordnete er dem jeweiligen Kaplan einen Platz am Tisch des Guttenberger Burggesindes und traf detaillierte Verfügungen bezüglich der Pflichten und Rechte der künftigen Pfründinhaber. Die Verleihung der Kaplaneipfründe sollte – wie üblich – für alle Zeiten dem jeweils Erstgeborenen und ältesten Agnaten des Hauses Weinsberg zustehen, dem verus heres proximior et senior masculus. Indes ging das Haus Weinsberg bereits in der nächsten Generation in Konkurs und starb wiederum eine Generation später im Mannesstamm aus. Burg Guttenberg gelangte 1449 samt der dazugehörigen Herrschaft und dem Recht zur Verleihung der Kaplaneipfründe in den Besitz der Kraichgauer Ritteradelsfamilie von Gemmingen.
Vor einigen Monaten rief Gustav Löffler bei mir an. Es war ihm zur Kenntnis gekommen, dass ich mich schon seit etwa 1994/95 mit Gertrud Herrmann beschäftigt habe. Ihr Leben bewegt mich bis heute. Ich habe darum mehrfach über sie geschrieben und für meine Arbeiten Einsicht genommen in einschlägigen Archiven. Eigentlich wäre dazu die Genehmigung von Rechtsnachfolgern nötig gewesen. Ich habe zehn Jahre nach solchen gesucht; auch noch weiterhin, als das sogenannte „Lexikon“ bereits erschienen war. Aber irgendwann habe ich meine Suche, die sich bis nach USA erstreckt hatte, doch aufgegeben. Da erhielt ich 2008 überraschend Kontakt zu Gertrud Herrmanns Neffen, Harald Herrmann. Ihn hatte sie zu ihrem Erben eingesetzt, er war ihr Rechtsnachfolger. Zum Glück war er auch im Nachhinein einverstanden mit meinen Recherchen. Es besteht noch immer loser Kontakt mit ihm. – Und letztes Jahr berichtete mir Gustav Löffler, dass die Familien Löffler und Herrmann familiäre Bindungen haben!
Die kirchenpolitische Neuorientierung unter Friedrich III. (1515; reg. 1559–1576), deren Gipfel die Einführung des Catechismus Oder Christliche(n) Vnderrricht(s) / wie der in Kirchen vnd Schulen der Churfürstlichen Pfaltz getrieben wird bildet, wurzelte bereits in den reformatorischen Maßnahmen Kurfürst Ottheinrichs von der Pfalz (1556–1559). Es war dem Kurfürsten nicht gelungen, mittels der lutherischen Kirchenordnung von 1556 die religiöse Lage zu befrieden, was auch durch eine unglückliche Berufungspolitik verursacht war. Bereits unter Ottheinrich wurden – in eher reformiertem Geiste – die Bilder in den Kirchen zurückgedrängt. Hauptstreitpunkt der Heidelberger Theologen war freilich die Lehre vom Abendmahl, die zum handgreiflich ausgetragenen Streit zwischen Wilhelm Klebitz und Tilman Heshus und schließlich zur Entlassung beider führte. Ottheinrichs Nachfolger Friedrich III. erhoffte weitere Klärung durch ein Gutachten Melanchthons, dass dieser wenige Wochen vor seinem Tode im November 1559 erstattet hat und das Friedrich noch 1560 drucken ließ. Melanchthon war sich über die kirchenpolitische Brisanz durchaus im Klaren, wenn er sagte: Es ist nicht schwer, aber gefährlich, darauf eine Antwort zu
geben.
Im Jahre 1913 – also noch zu Zeiten der formalen Geltung des landesherrlichen Kirchenregiments in Baden – definierte die RGG (in erster Aufl.) den Begriff „als ein(en) wenig glücklich(en) Ausdruck für die Sonderstellung, die in den deutschen ev. Landeskirchen der Landesherr als Kirchenglied einnimmt. Als Summepiscopus (= Erster oder Oberbischof) ist der Landesherr Träger des *Kirchenregiments […]; über die Ableitung dieses Rechtes vgl. *Episcopalismus […], *Territorialismus, *Kollegialismus. Ueber die Bedeutung und den Wert dieser Stellung des Landesherrn vgl. *Landesherrliches Kirchenregiment […]“ Damit sind bereits zwei Erkenntnisse gewonnen: erstens geht es um die kirchenverfassungsmäßige Sonderstellung des Fürsten in der evangelischen Kirche; und zweitens ist der diese bezeichnende Begriff als „wenig glücklich“. Zwar verrät der
Verfasser (Förster) nicht, warum die Begrifflichkeit ihn unglücklich stimmt, aber vielleicht nahmen wir eben schon beim Hören an seinem Unglück Anteil, wenn wir den ganzen Verweiskatalog auf die staatskirchenrechtlichen Begriffe zur Kenntnis
nahmen, die manchen unter uns im Laufe des zweiten theologischen Examens zum ersten und vielfach auch letzten Mal im Fach Kirchenrecht vor Augen getreten sind. Wie war das noch mit Episkopalismus, Territorialismus und Kollegialismus?
Nun möchte ich Ihnen sogleich diese Sorge nehmen, dass wir in diesem Kurzvortrag den Begriffskatalog abarbeiten könnten. Dazu fehlt uns die Zeit und es soll ja um die badischen Verhältnisse gehen. Zugleich muss uns klar sein, dass Begriff und
Wesen des Summepiskopates nicht isoliert zu entwickeln sind, sondern historische Voraussetzungen und Niederschläge kennen, die anhand ausgewählter Stationen der badischen Kirchengeschichte beschrieben werden sollen.
Sebastian Franck (1499–1542)
(2012)
In einer 1545, etwa drei Jahre nach Sebastian Francks Tod, publizierten Vorrede zu einem Ehetraktat des Hamburger Pastors Johann Freder beteuerte Luther, er habe bey leben Sebastiani Francken nichts wollen wider jhn schreiben (S. 171). Denn ich solch bösen Menschen zu hoch veracht und allzeit gedacht, sein schreiben würde nichts gelten bei allen vernunfftigen, sonderlich bey Christen leuten, und von sich selbst in kurtz untergehen, wie ein Fluch eines zornigen bösen Menschen. Im Folgenden malt Luther sein Feindporträt weiter bildkräftig aus. Franck, das böse lesterlich maul (S. 172) wird mit einer unfletigen Saw (ebd.) verglichen, und Luther fühlt sich bei ihm erinnert (S. 174) an die schendlichen fliegen, die bei uns zu weilen in der natürlichen noth auff dem heimlichen gemach wollen in den hindern kriechen, und in derselben Rosen
und feinen Blumen sich weiden und jr honig saugen, Und darnach herfur fliegen, wenn sie den russel und fusse daselbst besuddelt haben, wollen sie uns im angesicht, auff der nasen, auff den augen, backen, maul, an dem ehrlichsten Ort sitzen, als kemen sie aus einem wolriechenden lustgarten oder einer Apoteken.
200 Jahre Beresina
(2012)
In den Publikationen und Ausstellungen zum Jubiläum 900 Jahre Baden kommt die Erinnerung an die Schlacht an der Beresina vom November 1812, in der badische Truppen eine wichtige Rolle spielten, nur am Rande vor. Dabei steht die Entstehung Badens in engem Zusammenhang mit jenen Vorgängen: Die Teilnahme von badischen Rheinbund-Truppen in Napoleons Kriegen 1806 gegen Preußen und Russland, 1808 in Spanien, 1809 gegen Österreich und dann 1812 gegen Russland waren eine Folge, ja ein Preis für Karl Friedrichs Aufstieg zum Großherzog und die Konstruktion Badens in heutiger Größe. Dass Baden dann nach dem Untergang seines Protektors Napoleon nicht wieder zerschlagen wurde, verdankt es andererseits dem Einfluss des Siegers von 1812, Zar Alexander I. Die Historie jener Jahre, die Zusammenhänge, Gründe und Folgen, auch die engen Beziehungen des badischen Hofes zu Frankreich und nach St. Petersburg sind vielfach dargestellt worden, eingänglich z. B. von H. L. Zollner. Um und nach 1912, zum 100. Jahrestag, erschienen Gesamtbetrachtungen
und es wurden Erinnerungen und Tagebücher von Teilnehmern in ganz Deutschland herausgebracht. Inzwischen ist der „Zug ins Verderben“ von 1812 ferne Geschichte, überdeckt von neuen Kriegen gegen Russland, darunter Hitlers verblendetem „Unternehmen Barbarossa“, das allein für die 3 Millionen deutscher Soldaten so grausam und opferreich verlief wie Napoleons Angriff der Großen Armee von 650.000 Mann, und in einer noch umfassenderen Katastrophe endete.
In jüngster Zeit wurden die Nachlässe der badischen Pfarrer Ernst Lehmann (1861–1948) und seines Sohnes Kurt Lehmann (1892–1963) sowie der mit ihnen verwandten Karlsruher Komponistin, Pianistin und Dichterin Clara Faisst (1872–1948) im Landeskirchlichen Archiv Karlsruhe erschlossen und damit für eine zielgerichtete Recherche nutzbar gemacht. Dabei weisen diese drei Nachlässe eine bemerkenswerte Geschichte auf, die nun im Landeskirchlichen Archiv Karlsruhe ihren Abschluss
gefunden hat. Als Luise (Liesel) Lehmann, die zweite Frau von Kurt Lehmann, im Jahre 1996 hochbetagt aus ihrer Wohnung in M 1,1 in Mannheim in ein Seniorenstift umziehen musste, konnte sie nur Weniges mitnehmen. Wertvolle Bände aus der Bibliothek Kurt Lehmanns wurden verschenkt, der größte Teil der Bibliothek konnte jedoch als „Ernst und Kurt Lehmann-Gedenkbibliothek“ von Pfarrer Dr. Johannes Ehmann gesichert und erschlossen werden und in der Konkordienkirche einen neuen Standort erhalten. Splitter aus der Bibliothek Kurt Lehmanns, vor allem Kleinschrifttum zum Kirchenkampf, gelangten auch in die Landeskirchliche Bibliothek in Karlsruhe. Einer sehr viel größeren Gefährdung war hingegen das persönliche Schriftgut aus dem Besitz von Kurt Lehmann ausgesetzt, vor allem Korrespondenzen, Manuskripte und Fotos, die für die Vernichtung frei gegeben waren. Der weitaus größte Anteil dieser Unterlagen konnte glücklicherweise durch Dr. Udo Wennemuth, der seinerzeit mit der Fertigstellung seiner Geschichte der evangelischen Kirche in Mannheim beschäftigt war und auch in Kontakt zu Liesel Lehmann stand, gerettet und zunächst im Kirchengemeindeamt Mannheim in einem völlig ungeordneten Zustand gelagert werden. Als Wennemuth im Mai 1999 die Leitung des Landeskirchlichen Archivs
übernahm, wurde der Bestand als Nachlass Ernst und Kurt Lehmann in das Landeskirchliche Archiv nach Karlsruhe übergeben.
Allgemein gilt Dietrich Bonhoeffer als Entdecker der Mündigkeit. Er hat diesen Gedanken in seiner Tegeler Haft in Briefen an seinen Freund Eberhard Bethge entwickelt. In einem Brief vom 8. Juni 1944 setzt er sich mit der Art auseinander, wie die
Kirchen auf die mündig gewordene, selbstsichere Welt reagieren. Zunächst hatte er auf die etwa seit dem 13. Jahrhundert beginnende Bewegung in der Richtung auf die menschliche Autonomie verwiesen und die Attacke der Apologetik auf die Mündigkeit der Welt u.a. als unvornehm bezeichnet, weil hier ein Ausnützen der Schwäche eines Menschen zu ihm fremden, von ihm nicht frei bejahten Zwecken versucht wird. In Auseinandersetzung mit den theologischen Hauptrichtungen des 20. Jahrhunderts fordert er eine Interpretation der „mythologischen“ Begriffe, die nicht die Religion als Bedingung des Glaubens voraussetzt. Bonhoeffer war sich des Fragmentarischen dieser Gedanken bewusst. Er wurde beim Schreiben seiner Briefe im Tegeler Gefängnis mehrfach unterbrochen. Damit ist diese Aufgabe den nachfolgenden Generationen aufgetragen; denn das Wahre, das er erkannt hat, muss weitergedacht, wahrscheinlich nie zu Ende, aber immer wieder von neuem durchdacht werden. In einem Brief vom 30. Juni 1944 setzt er sich mit dieser Frage, insbesondere mit der Art auseinander, wie die Kirche in den Menschen Sündenbewusstsein zu erzeugen versuche, um ihnen die Heilsbedeutung Jesu deutlich zu machen.
In einem Überblick über den Stand der Erforschung der badischen Kirchengeschichte des 20. Jahrhunderts benennt Udo Wennemuth zahlreiche Desiderate, nicht zuletzt über die eigentlich gut und breit erforschte Zeit des „Dritten Reiches“. Unter anderem führt Wennemuth aus: „Die Arbeit der Kirche im ‚Untergrund‘ ist noch unerforscht. Manches weiß man vom Hörensagen.“ Eine Auswertung von Quellen stünde jedoch aus. Auf Grund der Aktenlage bleibt es schwierig, das real Erlebte zu rekonstruieren – selbst dann, wenn zahlreiche Materialien vorliegen. Ehemalige „Deutsche Christen“ (DC), sofern sie den Krieg überlebten, verwahrten nach 1945 zahlreiche Dokumente und haben diese nicht selten noch zu Lebzeiten vernichtet, um weitere eigene Verstrickungen nicht bekannt werden zu lassen. Auch bei der Bekennenden Kirche (BK) können, so Wennemuth, nicht „[d]ie gesamten internen Prozesse“ beschrieben werden. Hier fehlt oft das Material, das vor 1945 ja außerordentlich belastend gewesen wäre. Die volkskirchliche „Mitte“ dagegen hat ihre Positionen nicht detailliert begründet und eher versucht, sich nicht zu äußern, so dass nur das Archivmaterial des traditionellen kirchlichen Alltags entstand. Manfred Gailus resümiert forschungsgeschichtlich zu Recht: „Eine Sozialgeschichte des Kirchenvolkes im NS-Staat steht sowohl für den Protestantismus als auch für den Katholizismus noch aus.“
Der Nachlass von Otto Raupp kam als einer der ältesten in das Landeskirchliche Archiv und ist wahrscheinlich um 1960 hier deponiert worden. Der Bestand umfasst 92 VE mit einer Laufzeit von ca. 1886 bis 1944 und einen Umfang von ca. 0,30 lfde. Metern. Otto Heinrich Raupp wurde am 25. Mai 1867 als Sohn des Pfarrerehepaares Adolf Raupp und Elisabeth, geb. Mayer in Schwörstadt-Dossenbach im Kirchenbezirk Schopfheim geboren. Er studierte in Jena und Heidelberg Evangelische Theologie und wurde 1888 unter die Kandidaten der Evangelischen Landeskirche aufgenommen. Nach bestandener theologischer Vorprüfung im Jahr 1888 und abgelegter theologischer Hauptprüfung im Jahre 1889 folgte das Vikariat in Eberbach (1889), Berwangen (1890), Müllheim (1891), Freiburg (1892) und Mannheim (1894). 1898 wurde er Pfarrverwalter in Auggen und am 8. Januar 1899 in sein Amt als Pfarrer der Gemeinde Mundingen eingeführt. 1907 folgte die Wahl zum Dekan des Kirchenbezirkes Emmendingen. Ab dem 1. November 1919 war Otto Raupp Pfarrer in Denzlingen und seit 1919 weitere 6 Jahre Dekan der Diözese Emmendingen. 1909–1920 war Otto Raupp Mitglied der Generalsynode. Am 11. November 1927 erfolgte in Anerkennung der langjährigen Tätigkeit im geistlichen Amt und als Dekan des Kirchenbezirks Emmendingen die Ernennung zum Kirchenrat. 1925 wurde Otto Raupp nochmals für weitere 6 Jahre zum Dekan des Kirchenbezirkes Emmendingen bestätigt. Am 1. August 1938 wurde Otto Raupp in den Ruhestand versetzt, er verstarb am 2. November 1945 in Freiburg (im Breisgau).
Am 12. März 1458 werden die Einwohner von Straßburg Zeugen eines Schauspiels; mitten in der Stadt auf dem Rossmarkt, wo hin und wieder auch Turniere stattfanden, werden Gerüste oder Tribünen aufgebaut, die höchste Tribüne für die Gelehrten, dann eine etwas niedere für den Rat und schließlich die niederste Tribüne für drei angeklagte Ketzer, zwei Frauen und ein Mann. Das Schauspiel hat verschiedene Akte: Zuerst eine Predigt des Ketzermeisters, dann die Verlesung der Anklage mit dem Hinweis Friedrich Reiser wäre ein Ketzer dreier Sekten nemlich ein Waldenser, genant die Armen von Lucdun; ein Beheimscher und ein Taborischer und schließlich der Widerruf und Abschwur der Ketzer. Im Anschluss daran muss der Hauptangeklagte seine vielen Bücher dem Feuer übergeben. Nun stellt der Inquisitor fest können die Angeklagten vom Bann gelöst werden, d.h. ihre Exkommunikation wird aufgehoben.
Johann Peter Hebel war schon im Jahre 1801 mit einem größeren katechetischen Projekt befaßt, nachdem er von Geheimrat Nikolaus Friedrich Brauer den Auftrag erhalten hatte, den Katechismus Johann Gottfried Herders für den Schulgebrauch in
Baden zu bearbeiten. Zu einer Publikation dieser Bearbeitung, die in Hebels Nachlass bedauerlicherweise nicht überliefert ist, kam es allerdings nicht. Dass sich Hebel der ihm übertragenen Aufgabe nur widerwillig stellte und er der Herderschen Vorlage
sehr kritisch gegenüberstand, ist ersichtlich aus einem Brief an seinen Freund Friedrich Wilhelm Hitzig vom 14. April 1801
Im Wintersemester 1984/85 war im Vorlesungsverzeichnis der Theologischen Fakultät folgende Lehrveranstaltung angekündigt: „Dr. Scheible, Interim und Adiaphoron. Zur politischen Verantwortung des Theologen“. Ich nahm teil und habe bis heute Bilder der Sitzungen im Übungsraum in der Karlstr. 16 im Kopf. In diesem kirchengeschichtlichen Hauptseminar habe ich den Unterschied zwischen dem Augsburger und dem Leipziger Interim gelernt und vieles mehr. Ich sage das mit ausdrücklicher Dankbarkeit: Ich hatte das Glück, von Heinz Scheible in die erste tiefere Beschäftigung mit Melanchthon geführt zu werden. Und bis heute hat mein Melanchthon-Studium ja nicht aufgehört. Schon der Titel der Lehrveranstaltung zeigte die besondere Qualität der Lehre Herrn Scheibles: „Interim und Adiaphoron. Zur politischen Verantwortung des Theologen“. Den Theologiestudierenden sollte die erhebliche gegenwärtige Relevanz der Auseinandersetzungen um das Augsburger bzw. Leipziger Interim deutlich werden. Und das geschah keineswegs unter Vernachlässigung eingehender Quellenarbeit. Ich habe noch einmal in den alten Seminarunterlagen nachgesehen. Das sind nicht nur zahlreiche Kopien von Melanchthon-Briefen aus dem Corpus Reformatorum, sondern auch Kopien von Drucken aus dem 16. Jahrhundert, alles
intensiv bearbeitet, mit Bemerkungen und Buntstift-Unterstreichungen. Nach meiner Erinnerung habe ich in diesem kirchengeschichtlichen Hauptseminar zum ersten Mal überhaupt mit Kopien von Originaldrucken aus dem 16. Jahrhundert gearbeitet.
Die Schriften des Straßburger Reformators Martin Bucer zur Kindertaufe, insbesondere seine ausführliche Schrift Quid de baptismate infantium iuxta scripturas Dei sentiendum von 1533, haben ihm den Ruf eines „unparalleled master of a theology of infant baptism“ eingebracht. Dieser zu Recht verliehene Titel steht allerdings in einem krassen Missverhältnis zur Resonanz seiner Kindertaufschriften in der Sekundärliteratur zur Geschichte der Reformation. Die letzte ausführliche Besprechung seiner hier übersetzten Hauptschrift zur Kindertaufe stammt aus dem Jahr 1884. Dies mag unter anderem daran liegen, dass bisher keine kritische Edition, geschweige denn eine deutsche Übersetzung von Bucers Schrift Quid de baptismate vorliegt. Dem versucht die hier veröffentlichte Übersetzung abzuhelfen. Diese Schrift über die Kindertaufe ist als offener Brief an den Münsteraner Täuferführer Bernhard Rothmann gerichtet und erschien kurz vor der militärischen Zuspitzung der Lage in Münster Anfang 1534.
Wenn man unter einem Katechismus ein Unterrichtsbuch zur Vermittlung und zur Erklärung des Glaubens versteht,
so hat das Katechismuslied die Aufgabe, die Auslegung des Katechismus zu vertiefen, „dem Ausbreiten von Gottes Wort [zu] dienen [...], das den Glauben schafft“ und „der Jugend die Grundlagen und Hauptzeugnisse des Glaubens ins Herz [zu] singen.“ Das Katechismuslied hat also im Prinzip eine außerliturgische Funktion im Bereich des Unterrichts und der Mission. Dem entsprechend war der Ort des Katechismusliedes in der lutherischen Kirche der Sonntag-Nachmittags-Gottesdienst, oft auch als „Sonntagsschule“ bezeichnet, in dem der Katechismus und seine Erklärung im Mittelpunkt standen. Damit wird ein wichtiger Unterschied zwischen Lutherischem und Heidelberger Katechismus deutlich, denn in letzterem geht es weniger um „Lehre“ als um „Bekenntnis“, oder anders ausgedrückt: Der Heidelberger ist ein Instrument, um den Glauben zu bilden und zu formen. Das Singen eines Katechismusliedes ist dann – wie bei allen Kirchenliedern – Ausdruck des Glaubens, hier freilich eines reflektierten und verinnerlichten Glaubens, der zum Bekenntnis befähigt.
Die badischen Hofprediger haben sich nicht in das Bewusstsein einer interessierten kirchengeschichtlichen Öffentlichkeit eingeprägt als Träger eines Amtes, dessen Funktion sich einem heutigen Betrachter nicht sofort erschließt. Dabei war das Amt des Hofpredigers eines der vornehmsten unter den Theologen der Markgrafschaft und des Großherzogtums Baden, das von einer Anzahl hoch bedeutender Persönlichkeiten ausgeübt wurde, die, wenn auch eher in einem anderen Zusammenhang, einen hohen Bekanntheitsgrad über die Residenz hinaus erlangt haben. Ich erinnere nur an den
Prälaten Karl Wilhelm Doll oder den Prälaten und Kirchenpräsidenten Albert Helbing. Die Beschäftigung mit den Hofpredigern erschien wohl lange Zeit nicht opportun zu sein. Doch der Boom der Residenzen- und Elitenforschung in den letzten Jahren hat selbstverständlich auch die Hofprediger wieder in den Blick der Forschung gerückt. In einer Projektbeschreibung der Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel „Obrigkeitskritik und Fürstenberatung. Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568–1714“ heißt es: „Protestantische Hofprediger der Frühen Neuzeit
agierten in einem Schnittfeld zwischen höfischer Seelsorge, gelehrten theologischen Diskursen, institutioneller Herrschaftsgestaltung, Politikberatung und persönlichem Glauben. Sie bildeten zweifellos eine besonders einflussreiche Gruppe im Spektrum frühneuzeitlicher Eliten, deren nähere Erforschung das Verständnis für die politische
Kultur, die Ausbildung der modernen Staatlichkeit und die Entwicklung von Kirche und Theologie zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert vertieft.“
Archiv und Bibliothek dürfen sich über wertvolle Neuzugänge freuen, von denen einige hier kurz angezeigt sein sollen: Seltener Lutherdruck Ein brieff / D.Mart.Luth. / Von seinem / Buch der Winckel / messen, an einen / guten freund. / Wittenberg / M. D. XXXIIII, Die bei Hans Lufft zu Wittenberg im Jahre 1534 gedruckte Lutherschrift wurde der Landeskirchlichen Bibliothek von der Evang. Kapellengemeinde in Heidelberg überlassen. Wie der Druck in das Pfarramt der Gemeinde kam, ist unbekannt. Ein alter Bibliotheksstempel verweist auf die Herkunft aus einer aufgelösten Hochschulbibliothek (Bibl. Acad. Land.) hin. Das vorliegende Exemplar gehört zur zweiten von Lufft in Wittenberg 1534 publizierten und völlig neu gesetzten Ausgabe der gleichen Schrift. Das Impressum enthält den Druckfehler „Gedruck zu Wittenberg“; dieser Fehler wurde in einem Nachdruck aus dem gleichen Jahr korrigiert. Die bei Josef Benzing / Helmut Claus, Lutherbibliographie. Verzeichnis der gedruckten Schriften Martin Luthers bis zu dessen Tod, Bd. II, Baden-Baden
1994 unter der Nummer 3093, Variante B1 verzeichnete Druck ist identisch mit der Ausgabe VD16 L 4178. Der SWB
weist derzeit nur die Ausgaben VD16 L 4177 (Wittenberg 1534) und nach VD16 L 4176 (Nürnberg 1534) nach.
Der Bayerische Verbundkatalog differenziert bei der Ausgabe B (Benzing 3093) leider nicht zwischen den beiden
Varianten, so dass unklar ist, ob unsere Ausgabe dort erfasst ist.
Er war der populärste deutsche Dichter des 19. Jahrhunderts, in Paris fast so
berühmt wie in Berlin. Sein Bild hing in Bismarcks Schlafzimmer und in Arbeiterstuben. Sein Werk, sein Ruhm – ein Stück Sozialgeschichte des 19. Jahrhunderts, so Walter Jens 1987 zum 200. Geburtstag von Ludwig Uhland. [1]
An
anderer Stelle allerdings nennt Jens unsern Uhland einen vergessenen Klassiker. Uhland war aber nicht nur Dichter, meist ist von dem Dreiklang Dichter,
Politiker, Gelehrter die Rede. Mit dem Wirken des studierten Juristen Uhland
als Politiker verbindet sich sein Eintreten für das gute alte Recht im württembergischen Verfassungsstreit von 1815: Wo je bei altem guten Wein / Der
Württemberger zecht, / Da soll der erste Trinkspruch sein. / Das alte, gute
Recht. [2]
Christian Landenberger zählt zu den bedeutenden Meistern, die die schwäbische Malerei hervorgebracht hat. Für den Bereich der schwäbischen Freilichtmalerei der Zeit zwischen 1880 und 1920 muß er als zentrale Künstlerpersönlichkeit angesprochen werden. Im gesamtdeutschen Vergleich impressionistischer
Malerei ist er nach den mit Berlin verbundenen Künstlern Max Liebermann,
Max Slevogt und Lovis Corinth neben Fritz von Uhde der führende Vertreter
der süddeutschen Komponente des Stils. Und nicht zuletzt wird Christian Landenbergers Einfluß als Akademielehrer maßgeblich für die Tradition der
gegenständlichen Malerei des 20. Jahrhunderts in Schwaben. So beginnt das
Vorwort der Monographie von Heinz Höfchen über Christian Landenberger. [1]
Christian Landenberger ist am 7. April 1862 im württembergischen Amts- und Grenzstädtchen Ebingen, heute Zentrum der Großen Kreisstadt Albstadt,
geboren worden. Aus diesem Anlaß hat die Städtische Galerie Albstadt, die
einen großen Teil des Nachlasses des Malers erwerben konnte, wiederum eine
Ausstellung vorbereitet, diesmal unter dem Titel »Spiegelbilder / Lichtreflexe«, wobei den Bildern Landenbergers Werke des jüngeren Adolf Luther,
einem Vertreter der konkreten Kunst, gegenüber gestellt werden. [2]
Nicht nur im württembergischen Oberschwaben gab es einen politischen Flickenteppich, sondern auch im entgegengesetzten Teil unseres Landes im badischen Norden. Dort gaben die Dörfer Ober- und Unterschüpf der kleinen
Herrschaft Schüpf, die heute im Gebiet der erweiterten Stadt Boxberg im
Main-Tauber-Kreis liegt, ihren Namen.
Wie aber kommt ausgerechnet in diese entlegene Gegend ein Name aus der
Mitte des Landes, aus Altwürttemberg, der zudem in seiner Titulatur noch den
Namen eines Ortes im schweizerischen Thurgau trägt?
Bei dem Träger handelt es sich um Johann Jacob Freiherr v. Bernhausen zu
Hagenwil, später zu Schüpf, dessen genealogische Daten im Folgenden
zunächst vorgestellt werden sollen.
Die archivalische Überlieferung im Stadtarchiv Esslingen ist für die zahlreichen mittelalterlichen Urkunden und die bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts
zurückreichenden Steuerbücher bekannt. Nur wenige Gemeinden können
einen so dichten und weit zurückgehenden Archivbestand aufweisen wie die
Stadt Esslingen. Unter diesen spätmittelalterlichen Quellen finden sich auch
die so genannten Missivenbücher (Stadtarchiv Esslingen, Bestand MB), welche
von 1434– 1440 und 1448–1533 vorhanden sind. Bei diesen Missivenbüchern
(Missive = Sendschreiben) handelt es sich um eine Art Vorgängerakten der
späteren Ratsprotokolle. In den Büchern wurden alle vom städtischen Rat ausgehenden Schreiben protokolliert. Außerdem wurden Rechtsstreite und vereinzelt auch eingehende Schreiben niedergeschrieben.
Der aus Hessen [1]
stammende Johann Bidenbach [2]
, der 1534 bis 1540 als Untervogt in Brackenheim amtierte, war nicht nur der Stammvater einer bedeutenden Gelehrtenfamilie [3]
sondern als Nachkomme eines württembergischen Grafen ein begehrter Ahnherr. Umso erstaunlicher ist es, dass sich bisher, soweit
ich dies übersehen kann, noch niemand die Mühe gemacht hat, die zahlreich
vorhandenen Quellen zusammenzutragen, um ein zutreffendes Bild von
Bidenbach und seiner Familie zu zeichnen.
»Die Universitätsbibliothek Freiburg hat sich angesichts ihres Alleinbesitzes an
den über 150 Jahrgängen der Freiburger Zeitung aufgerufen gesehen, der
Geschichtswissenschaft den Zugang zu dieser elementaren und ergiebigen
Quelle, die zudem auf das Engste mit Stadt und Region, aber auch Universität
verbunden ist, zu erleichtern und durch die Digitalisierung der Freiburger Zeitung den weltweiten Zugriff über das Internet zu ermöglichen. So soll nicht nur
der entfernt wohnende Historiker, sondern auch der hier ansässige Lokalforscher, über das Internet in den Artikeln, amtlichen Bekanntmachungen,
Annoncen und sonstigen Beiträgen der Freiburger Zeitung recherchieren.« [1]
Als Ruhestandsbeschäftigung habe ich mich der Erforschung meiner Familie
zugewandt. Zu meinen Vorfahren gehört auch die Familie Erlenmeyer. Meine
Großmutter Therese Friederike (Frieda) Kißling, * 15. 3. 1866 (Ulm-) Söflingen, † 5. 9. 1934 (Stuttgart-) Sillenbuch, war eine geborene Erlenmeyer. Dabei
habe ich meine Erlenmeyerischen Ahnen erfasst, ebenso wie alle Nachkommen meines zunächst frühesten bekannten Vorfahren Johann Georg Erlenmeyer.
Maria van Look wurde am 23. September 1909 in Brandenberg (Baden) als Maria Berger geboren. Sie studierte Zahnheilkunde in Freiburg im Breisgau und schloss ihr Studium 1932 mit dem Staatsexamen und im Januar 1933 mit der Doktorpromotion ab. 1935 heiratete sie Johannes („Hans“) van Look (1903-1988), der ebenfalls Zahnarzt war. Gemeinsam betrieben sie eine Zahnarztpraxis in Freiburg. Dem Ehepaar wurden die Kinder Claudio (*1936), Hans-Günther (1939-2007) und Eva (*1941) geboren. Claudio wurde wie seine Eltern Zahnarzt, Hans-Günther (genannt „Pümy“) wurde – wohl nicht zuletzt aufgrund der Fürsprache Reinhold Schneiders – Künstler. Zu seinen Werken gehört auch ein Reinhold Schneider-Porträt, das sich in der Badischen Landesbibliothek befindet.
Ein wichtiger Teil der Arbeit von Naturkundemuseen
besteht darin, wissenschaftliche Objekt- und Datensammlungen zu erstellen und zu bewahren und die
damit verbundenen Daten und Informationen neben
der eigenen Nutzung öffentlich zugänglich zu machen.
Dabei spielen heute elektronische Datenbanken, netzwerkbasierte Datenbanksysteme und das Internet eine
immer größere Rolle. Um die vielfältigen, von verschiedenen Seiten an eine Sammlungsinstitution gestellten
Anforderungen zu erfüllen, werden im Referat Zoologie
des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe
(SMNK) verschiedene Datenbanksysteme verwendet.
Das Land Baden-Württemberg stellt für die ObjektInventarisierung die in einem landesweiten Museumsinformationssystem integrierte Datenbank „imdas pro“
zur Verfügung. Für das fexible Management und die
Auswertung von sammlungsgebundenen und aus Studien stammenden Daten zu Spinnen wird das modulare
Datenbanksystem „Diversity Workbench“ verwendet,
für Hornmilben das bodenzoologische Informationssystem „Edaphobase“.
Nach über 30 Jahren wurde Eriogaster catax in Baden-Württemberg wiedergefunden. Das Vorkommen der
Art konnte nach ersten Raupenfunden 2010 in der Trockenaue der Markgräfler Oberrheinebene durch weitere Raupenfunde im Gebiet 2011 bestätigt werden.
Wir diskutieren die Frage, ob es sich um ein spontanes
Auftreten oder um Aussetzung handelt.
Das Naturschutzgebiet „Auweinberge-Fuchsenloch“
umfasst auf 31,4 ha Lebensräume einer traditionellen
Kulturlandschaft an einem typischen südwestexponierten Steilhang des Neckars. Den besonderen Reiz
dieses Naturschutzgebietes macht die außerordentlich hohe Artenvielfalt eines kleinstrukturierten Mosaiks verschiedenster Lebensgemeinschaften aus. Das
Landschaftsbild ist geprägt von wärmeliebenden Gebüschen, mageren Wiesen und Halbtrockenrasen, alten Obstbaumbeständen und einem reich strukturierten
Waldsaum. Lesesteinriegel und Trockenmauern sind
Relikte früherer Weinbergsnutzung. Sie sind für den
Neckar-Odenwald-Kreis von besonderer Einzigartigkeit, denn die Weinbergsmauern sind überwiegend gut
erhalten und erreichen insgesamt eine Länge von über
4,7 km. Die Lesesteinriegel haben eine beachtliche
Größe von bis zu 50 m Länge und 10 m Breite erreicht.
Geschichte der Marmormuster aus dem Naturalienkabinett der Caroline Luise, Markgräfin von Baden
(2012)
In der mineralogischen Sammlung des Staatlichen
Museums für Naturkunde in Karlsruhe befinden sich
Marmormusterstücke, die noch aus dem Naturalienkabinett der Markgräfin von Baden Caroline Luise (1723-
1783) stammen. Ihrer Beschriftung nach stammen sie
aus der Schweiz. Eine Marmorkollektion im Naturhistorischen Museum in Bern mit identischer Handschrift
wird der Kunsthandwerkerfamilie Funk zugeschrieben.
Die Geschichte der Kunsthandwerkerfamilie Funk und
Aufzeichnungen in alten Inventaren von Caroline Luise
weisen den Weg der Marmormuster in das Naturalienkabinett.
Die im Jahr 2012 abgeschlossene Ausweisung von
drei neuen Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk
Karlsruhe in Baden-Württemberg ist Gegenstand des
Beitrags. Flora und Fauna der Gebiete sowie deren
enge Verzahnung mit der historischen bzw. noch gegebenen Nutzung werden beschrieben, die wesentlichen
Inhalte der Verordnungen werden vorgestellt. Abschließend wird für die Beibehaltung eines dialogorientierten
und bürgernahen Unterschutzstellungsverfahrens plädiert. Das Ergebnis ist ein maßgeschneiderter und umfassender Schutz, der vor Ort während des Verfahrens
Akzeptanz gefunden hat.
Aktuelle Vorkommen der Arten Orobanche alba, O. alsatica, O. amethystea, O. arenaria, O. caryophyllacea,
O. elatior, O. lutea, O. minor, O. picridis und O. teucrii
im nördlichen Oberrhein-Tiefland und im westlichen
Kraichgau werden dargestellt. Die 2011 erhobenen
Populationsdaten werden denen des Jahres 2012 gegenübergestellt. Näher eingegangen wird auf die Vergesellschaftung der Orobanche-Arten und den Einfluss
des Witterungsverlaufs im Frühjahr auf die Keimung
der Samen. Erklärungsmöglichkeiten für zahlreiche
Neufunde im Untersuchungsgebiet werden gegeben.
Hunger, Krieg und Pestilenz
(2012)
Einst hielten die Pfälzer Kurfürsten zu Heidelberg einen Löwen. Doch dann kam der
Winter des Jahres 1607 mit derart grimmiger Kälte, dass der Bodensee vollkommen
mit Eis bedeckt war. Und das stolze Wappentier im Heidelberger Schlossgraben ist
damals jämmerlich erfroren – obgleich es doch »einen schönen Pelz« gehabt hatte.
In eben jenem Jahr 1607 zog auch eine Pestwelle über Württemberg hinweg und
schlug dabei in ungewöhnlicher Heftigkeit zu. Allein in Stuttgart, wo sie volle fünf
Jahre grassiert, tötet sie 2261 Menschen. Das Schlimme an der Geschichte aber ist,
dass solche Katastrophen sich um diese Zeit häufen, und fast immer gehen ihnen
Hungerjahre voraus, verursacht durch Missernten und Teuerung. Diese wiederum
haben ihre Ursache in verregneten, kühlen Sommern.
Freilich, viele Angaben scheinen seltsam widersprüchlich zu sein. Denn immer
wieder folgen auch Jahre mit günstiger Witterung und reichen Erträgen. Während
die 1570er-Jahre mit Ausfällen bei Getreide und Wein beginnen, folgen in den 1580er-Jahren mehrere gute Ernten. 1584 soll es Wein in solchem Überfluss gegeben haben,
dass die Waiblinger Maurer den Mörtel damit anrührten. 1590 indes erfroren in
Neckarrems um Georgi die Reben, während der nachfolgende heiße Sommer fast die
Rems austrocknete. Allzu gern heben solche Nachrichten auf Witterungsanomalien
ab, da diese in der Regel zu existenziellen Krisen führten. Schließlich war die Agrargesellschaft der Vormoderne den Launen der Natur auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Man schätzt das damalige Verhältnis von Aussaat und Ertrag auf eins zu
fünf, so dass es dem Landbewohner kaum möglich war, Vorräte für Mangelernten zu
sammeln.
Das Seeschloss Monrepos steht am nordöstlichen Ufer des Eglosheimer Sees, einem
Stauweiher, der ehemals in einem waldreichen Jagdgebiet lag. »Die gefällige Umzäunung, die Canäle, Gräben und Thore, die Alleen und Gartenanlagen, der schöne See,
die Inseln und Brücken, die anmuthige Kapelle auf dem immergrünen Tannenhügel,
vor allem aber das niedliche Schloss selber, machen eine unvergleichliche Wirkung
zusammen.« So beschrieb Johann Daniel Georg von Memminger 1817 die »Einfachheit und ruhige Stille« von Monrepos.
Bereits Herzog Eberhard Ludwig ließ hier ein bescheidenes Seehaus mit einer
Bootshalle und einem Fischbehälter errichten. 1714/15 erbaute Zimmermannswerkmeister Johann Georg Buchfink nach Plänen von Johann Friedrich Nette ein fürstliches Jagdhaus, ein Pavillon mit vorspringenden Armen und einem kuppelartigen,
einmal gebrochenen Dach. Der große Mittelsaal hatte eine Galerie und in den Kreuzarmen gab es je ein Kabinett mit französischen Kaminen. Die Innenausstattung war
prächtig: Malereien von Luca Antonio Colomba und eine Stuckdekoration samt
einem Fries mit Jagddarstellungen von Donato Giuseppe Frisoni.
1755 ließ Herzog Carl Eugen den See zu einem Rechteck begradigen und das Seehaus als einfachen Fachwerkbau neu errichten. Der Pavillon des Jagdhauses wurde
wieder zum Gebrauch hergerichtet und mit Tischen und Sesseln aus dem Ludwigsburger Schloss bestückt.
Jeder Rekrut braucht eine Grundausbildung, um zum Soldaten zu werden. Jeder Truppenteil muss üben, um seinen Auftrag erfüllen zu können. In der Mitte des 18. Jahrhunderts – die erste neue Kaserne in Ludwigsburg war gerade erst im Bau – fand
die Grundausbildung der Soldaten vermutlich in der Nähe der Unterkünfte und das
Exerzieren der Truppe auf öffentlichen Plätzen statt. Die Ausbildung größerer Verbände wurde in Feldlagern durchgeführt. Nach einer Ludwigsburger Chronik hat
die württembergische Armee regelmäßig Feldlager in der Nähe von Oßweil bezogen.
Genannt werden dafür die Jahre von 1753 an.
Es sind nur wenige Einzelheiten darüber bekannt, wie die Ausbildung in den Feldlagern gegliedert war, aber es gab immer mehrere Manöver unterschiedlichsten
Schwierigkeitsgrades, und gegen Ende fand eine große Parade, eine Grand Revue oder
General-Revue, statt, die auch zivile Zuschauer anzog. Ab dem Siebenjährigen Krieg,
genauer: von 1757 an, ist auch bekannt, welche Regimenter bzw. wie viele Soldaten
beteiligt waren und wie lange die Truppen im Feldlager zusammengezogen waren,
bis sie zum Feldzug aufbrachen.
Das Herzogtum Württemberg hatte im Jahr 1752 mit Frankreich einen Subsidienvertrag zur Stellung von 6000 Soldaten in fünf Infanterieregimentern auf sechs Jahre
abgeschlossen und ihn dann bis Ende 1758 verlängert. Ihm hatte sich ein Vertrag auf
nur ein Jahr, aber unter Verdoppelung der Truppenstärke, angeschlossen und schließlich noch ein ebenfalls einjähriger Vertrag mit dem Kaiser.
Am 18. August 1845 erschien die erste Probenummer des Postillon, der späteren Marbacher Zeitung. Damit begann nicht nur für die Stadt, sondern auch für das Oberamt
Marbach ein neuer Abschnitt in der Geschichte.
Die letzten großen kriegerischen Ereignisse lagen lange zurück. Das Zeitalter
Napoleons war 30 Jahre zuvor mit dem Wiener Kongress von 1815 zu Ende gegangen.
Die darauf folgende Zeit bis zur Revolution von 1848 bezeichnet man als Vormärz.
Württemberg hatte seit 1819 eine Verfassung, die einen erheblichen Schritt zur Demokratie hin bedeutete. Besonders nach der französischen Julirevolution von 1830
kochte die Volksseele deshalb hierzulande nicht so sehr wie in anderen deutschen
Staaten.
Eine politisch führende Persönlichkeit im Oberamt Marbach war damals der
Pleidelsheimer Schultheiß Johannes Nefflen, der seine demokratische Gesinnung
gerne in satirisch-ironischer Weise kundtat. Auch er bediente sich schon des Mediums
Presse. Die Feindschaft des Marbacher Oberamtmanns Johann Gottlob Veiel zog er
sich zu, als er 1832 in der Zeitschrift »Hochwächter« einen Artikel mit dem Titel »Der
Marbacher Verwandtenhimmel« veröffentlichte, worin er die wahrscheinlich nicht
nur im Oberamtsbezirk Marbach herrschende »Vetterleswirtschaft« bloßstellte und
kritisierte. Wegen Beamtenbeleidigung erhielt er mehrere Male Haftstrafen. 1838
wurde er gar zu 20 Monaten Festungshaft verurteilt. Der Grund dafür könnte genauso
gut in unsere Zeit passen: Sein Erzfeind Oberamtmann Veiel hatte eine 14 Jahre
zurückliegende unlautere Kreditaufnahme Nefflens aufgedeckt und ihm diese kurz
vor der Landtagswahl vorgeworfen. Praktischerweise wurde daraufhin der Sohn des
Oberamtmanns 1838 anstelle Nefflens zum Landtagsabgeordneten des Oberamts
Marbach gewählt; Adolf Veiel schlug jedoch im Gegensatz zu seinem Vater eine gemäßigte liberale Richtung an.
Trotz einer sehr kurzen Regierungszeit verdient Herzog Ludwig Eugen von Württemberg auch in Ludwigsburg Interesse. Nicht die zwei Sommer, die er in der Residenz
Ludwigsburg verbrachte, sind dafür ausschlaggebend, auch nicht die Tatsache, dass
er in Ludwigsburg verstarb und in der katholischen Gruft beigesetzt wurde. Im
Schloss hängt ein Gemälde, das ihn zu Pferd zeigt: Es ist das größte Ölbild eines
württembergischen Herrschers in den weitläufigen Räumen des Schlosses. Obwohl
die Wirkung dieses Bildes beeinträchtigt ist, weil es in einem Gang hängt und dadurch
die beabsichtigte Fernwirkung verloren hat, stellt es den Herzog in die Reihe der
württembergischen Landesherren. Ein weiteres Gemälde findet sich in der Reihe der
regierenden Herzöge in der Ahnengalerie.
Im 1984 erschienenen Buch »900 Jahre Haus Württemberg« ist Herzog Ludwig
Eugen – im Gegensatz zu seinem Bruder und Nachfolger Herzog Friedrich Eugen, der
ebenfalls nur zwei Jahre lang regierte – nicht vertreten. Dabei fällt die Regierungszeit
Ludwig Eugens in eine Phase starker Umbrüche sowohl im Herzogtum Württemberg
als auch in ganz Europa. Der Herzog sah sich mit politischen Fragen konfrontiert, die
sich als Folge der Französischen Revolution, aber auch durch eine schwere Krisensituation stellten. Es begann sich ein neues Verständnis von Staatsgewalt und Obrigkeit zu
entwickeln. Obwohl sich die eigentlichen Auseinandersetzungen erst nach 1797 in der
Regierungszeit des Herzogs Friedrich II. (seit 1803 Kurfürst, seit 1806 König) abspielten,
nahmen sie doch schon in der kurzen Zeit des Herzogs Ludwig Eugen ihren Anfang.
Nur eineinhalb Jahre lang, vom 20. Oktober 1793 bis zum 20. Mai 1795, regierte
Herzog Ludwig Eugen das Herzogtum Württemberg, ein mittelgroßes Territorium
im deutschen Südwesten. Nicht nur diese kurze Regierungszeit hat das Andenken
dieses Herzogs rasch verblassen lassen, sondern auch andere Umstände in seinem
Leben. Er war katholisch und Landesherr in einem rein protestantischen Land. Er
war unstandesgemäß verheiratet und hatte keine Söhne. In seiner Regierungszeit brachen dramatische Konflikte auf, aufgrund derer er mit den mächtigen württembergischen Landständen in heftige Auseinandersetzungen geriet, obwohl er eigentlich als
notorisch gutmütig galt. Deshalb dürfte die Trauer in Württemberg eher verhalten
gewesen sein, als er im Mai 1795 unvermutet einen Schlaganfall erlitt und innerhalb
weniger Minuten verstarb.
Die Erinnerung an Herzog Karl Alexander von Württemberg (1684–1737) wird heute
von zwei Aspekten dominiert: Der eine Aspekt betrifft Joseph Süß Oppenheimer,
der andere den katholischen Glauben des Herzogs. So wird Karl Alexander meistens
darauf reduziert, der Herzog gewesen zu sein, der Joseph Süß Oppenheimer – Jud
Süß – ins Land holte. Dieses Bild wurde nicht erst 1940 durch den Film »Jud Süß«
von Veit Harlan oder 1925 durch den gleichnamigen Roman von Lion Feuchtwanger
geprägt, sondern entstand bereits unmittelbar nach dem Tod des Herzogs 1737.
In dieser Verbindung wird Karl Alexander stets als schwach, vergnügungssüchtig,
körperlichen Genüssen zugeneigt und verschwenderisch dargestellt – wie auch von
Heinrich George in Veit Harlans Film.
In den vorigen Jahrhunderten wurde der katholische Karl Alexander außerdem noch
mit einer angeblichen jesuitischen Verschwörung in Zusammenhang gebracht. Ziel dieser Verschwörung soll es gewesen sein, Württemberg wieder katholisch zu machen.
Partner des Herzogs in dieser Verschwörung soll der Würzburger Fürstbischof Friedrich
Karl von Schönborn gewesen sein. Auch dieses Thema wurde von Feuchtwanger und
Harlan aufgegriffen, spielte aber vor allem im Film nur noch eine untergeordnete Rolle.
Beide Klischees entsprechen nicht der Wahrheit. Natürlich hat der Herzog Joseph
Süß Oppenheimer ins Land geholt und natürlich war er auch mit Schönborn in
Würzburg befreundet. Jedoch war er weder der von einem Juden dominierte Herzog
noch eine Marionette der Jesuiten.
Den Zauberspruch aus Goethes Gedicht »Der Zauberlehrling« hätten die Ludwigsburger gut gebrauchen können, als sie Mitte des 19. Jahrhunderts daran gingen, in
ihrer Stadt eine moderne Wasserversorgung einzurichten. Floss bei Goethe das Wasser
sofort nach dem Aufsagen des Zauberspruchs zur anfänglichen Freude des Lehrlings
reichlich und unerschöpflich ins Bad, so dauerte es in Ludwigsburg von der ersten
Anregung im Juni 1858 bis zu dem Zeitpunkt, als das Wasser wirklich aus dem Hahn
ins Bad fließen konnte, genau acht Jahre. Gründe dafür, warum alles so lange gedauert
hatte, gab es viele, stichhaltig und einzusehen sind aus heutiger Sicht nur die wenigsten.
Zugegeben, Bau und Betrieb des neuen städtischen Gaswerks belasteten ab Dezember
1858 die Stadtkasse erheblich und die Schulden der Anfang der 1840er Jahre durchgeführten Brunnensanierungen waren noch nicht vollständig bezahlt. Aber wen wundert
es, dass nach Einführung der neuen komfortablen Gasbeleuchtung weitere Begehrlichkeiten geweckt wurden. Engagierte Vertreter der Bürgerschaft wiesen wiederholt auf die
unzureichende und unsichere Wasserversorgung der Stadt hin und forderten Abhilfe.
Sie leisteten in Eigeninitiative wichtige Vorarbeiten zur Erschließung neuer Quellen,
doch Bürgermeister Dr. Karl Friedrich Bunz, nicht gerade als einer der innovativen
und engagierten Bürgermeister der Stadt bekannt – »schwung- und energielos« (Zitat
Belschner), zumindest was die städtischen, nicht aber die eigenen Belange anging –, saß
die »Wasserangelegenheit« bis zum Amtsantritt seines Nachfolgers Heinrich von Abel
Ende Juni 1864 zum Leidwesen der Stadt erfolgreich aus.
In der südöstlichen Ecke des »Alten Friedhofs« von Ludwigsburg befindet sich das
vom ehemaligen Sanitätsverein gestiftete Denkmal für jene deutschen Soldaten bzw.
in der damaligen Diktion »Krieger«, die den Sieg im Deutsch-Französischen Krieg
von 1870/71 mit ihrem Leben bezahlten und in der württembergischen Garnisonsstadt unterhalb des Monuments bestattet wurden. Das Denkmal, seine Entstehungsgeschichte, Ikonographie sowie seine Einordnung in den Kontext patriotischer
Erinnerungskultur wurden jüngst in einem Beitrag für die Ludwigsburger Geschichtsblätter ausführlich beschrieben. Darin konnte bereits kurz auf das Schicksal der
auf dem deutschen Denkmal genannten 34 Soldaten eingegangen werden. Aus den
hierfür ausgewerteten preußischen, bayerischen und württembergischen Verlustlisten
ließen sich jedoch nur lückenhafte Informationen gewinnen. Weitere Quellenfunde
im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und im Stadtarchiv Ludwigsburg sowie die Auswertung des »Sanitäts-Berichts über die Deutschen Heere 1870/71«, der Berichte der
behandelnden Ärzte, zahlreicher zeitgenössischer Regimentsgeschichten, des gedruckten »Kirchen-Registers« der Stadt Ludwigsburg für die Jahre 1870 und 1871 und der
Kriegsausgaben des »Ludwigsburger Tagblatts« erlauben jetzt genauere Angaben zu
den deutschen Soldaten, die in Ludwigsburger Spitälern verstorben, auf dem »Alten
Friedhof« begraben und auf dem dortigen Denkmal verzeichnet worden sind.
Die Ortenau. - 92 (2012)
(2012)