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Das Chronicon Ebersheimense
(2013)
Die Überlieferung der Chronik des Klosters Ebersheim nördlich von
Schlettstadt ist insofern problematisch, als alle mittelalterlichen Handschriften dieses Werks bei der Belagerung Straßburgs im Jahre 1870 gemeinsam mit der Bibliothek zerstört wurden. Auch davor wurde der Text nie komplett abgedruckt. Auf der Basis dieser fragmentarischen Überlieferung fertigte Ludwig Weiland im Auftrag der MGH im Jahre 1871 seine Edition an. Erst in den darauf folgenden Jahren kamen weitere Abschriften und Kollationen in Paris, Straßburg und Karlsruhe zu Tage, die es ermöglichten, den Großteil des Textes zu rekonstruieren6. Dennoch fehlt bis heute eine kritische Zusammenführung aller bekannten Bestandteile der Chronik, wodurch eine Analyse des gesamten
Textes erschwert wird. Eine solche bleibt immer noch ein Desiderat der Forschung.
Napoleons Russlanddebakel zählt zu den packendsten Episoden der modernen Geschichte1. Der Berg an Literatur, den Memorialisten, Herausgeber und Historiker während zweier Jahrhunderte darüber aufgeworfen haben, ist kaum überschaubar. Sollten jenseits davon noch gehaltvolle Quellen zu finden sein, die dem Spürsinn der Forscher bislang entgangen sind? Die Wahrscheinlichkeit spricht dagegen, aber sie trügt. Eine ganze Ader solchen Materials zieht sich durch nachlass- und pflegschaftsgerichtliches Schriftgut, das die administrative Abwicklung der Katastrophe abbildet. Der Autor wurde darauf vor einiger Zeit im Zuge von Erschließungsarbeiten im Stadtarchiv Mannheim und im Generallandesarchiv Karlsruhe aufmerksam.
Abgesetzt wegen blodigkeit
(2013)
Nach jahrelanger Auseinandersetzung um Erbfolge und Landesteilung hatten drei der Söhne des Markgrafen Christoph I. (1453–1527) von Baden im Jahr 1515 erreicht, dass ihr Vater und regierender Landesherr für vier Jahre befristet die Regierungsgeschäfte niederlegte und zweien seiner Söhne temporär einen Großteil der Herrschaftsrechte übertrug. Im darauffolgenden Jahr (1516) enthob
Kaiser Maximilian I. den alten Reichsfürsten wegen blodigkeit sins libs und ander ungefelle an siner vernunft und schicklichkeit jedoch gänzlich seiner herrscherlichen Rechte und seiner Macht. Markgraf Christoph I. wurde – so ist es bis heute in der Geschichtsschreibung fest verankert – wegen Geisteskrankheit faktisch abgesetzt.
Bei dem Landgut handelt es sich um die kurpfälzische Domäne Kirschgartshausen, unweit nördlich von Mannheim-Sandhofen am Rhein gelegen. Adlige, kirchliche und stadtbürgerliche Eigengüter sind im Südwesten Deutschlands bei der Auflösung der alten Fronhofsverfassung der Karolingerzeit nur in wenigen Residuen erhalten geblieben. Denn die südwestdeutsche Grundherrschaft war
als einer der fünf regionalen Haupttypen der Agrarverfassungen in „den Altsiedellandschaften im Westen und Süden Deutschlands“ vom „Zins- und Rentensystem“ dominiert. Und wie die im Vergleich zur norddeutschen Gutsherrschaft verhältnismäßig wenigen Forschungen zur südwestdeutschen Domänenwirtschaft der letzten Jahre zeigen, entsprach die organisatorische, soziale und wirtschaftliche Struktur jener Güter auch der regionalen Agrarverfassung – freilich nur im Allgemeinen.
Johann Peter Hebel besuchte von April 1774 an das Gymnasium illustre in der Residenzstadt Karlsruhe und wohnte mietfrei im Hause seines Förderers August Gottlieb Preuschen, der Hofdiakon war. Da Hebels schulische Leistungen den Erwartungen in besonderem Maße entsprachen, verließ er die Institution nicht, wie sonst üblich, nach der sechsten Gymnasialklasse, sondern erhielt die Gelegenheit, im hierfür (seit 1767) vorgesehenen Triennium als sog. Exemter bzw. Studiosus am Gymnasium illustre neben der fortgesetzten Beschäftigung mit den alten Sprachen und artes-Fächern sein Theologiestudium, den Cursus theologicus, zu beginnen und sich auf dessen Weiterführung an einer Universität vorzubereiten. Dass Hebel als Exemter den Status eines Studenten
der Theologie hatte, zeigt unter anderem der Fragebogen, den er zwecks Meldung zum ersten Examen auszufüllen hatte. Zur Frage, welche Collegia er am Gymnasium illustre gehört habe, notierte Hebel: Alle, die nach dem Schematismus von einem Studioso Theologiä erfordert werden. Gründliche Kenntnisse in allen drei alten Sprachen (Latein, Griechisch, Hebräisch) hatte Hebel schon vor Beginn des Trienniums erworben.
Fehlplaziert!
(2013)
„Schokolate“ im Handschriftenbestand? Unzweifelhaft war das für die Verfasserin dieses
Beitrags von höchstem persönlichem Interesse. Schon beim ersten Hinsehen erwies sich
allerdings ein zweiter Umstand als gravierend: Da wo sie ist, gehört die Handschrift unter
dem Aspekt der Regionalität überhaupt nicht hin.
Detlev Hellfaier hat sich wiederholt mit Literaturarchiven, literarischen Nachlässen
und Autographen als Landesbibliotheksaufgabe befasst und dabei die „Region“ als ausschlaggebendes Kriterium für den Erwerb von Handschriften beschrieben.
Seit dem
19. Jahrhundert werden Autographen und Nachlässe als Zeugnisse des geistigen und
kulturellen Profils einer Region in den Landesbibliotheken gesammelt. Die Pflege, Ergänzung, Erschließung und Präsentation solcher Bestände ist genuin Aufgabe einer modernen Regionalbibliothek – so ist es nicht nur in Strukturempfehlungen festgehalten, so ist
es gängige Praxis. Dabei bemühen sich die Landesbibliotheken partnerschaftlich um das
Bilden zusammenhängender Bestandskomplexe hinsichtlich personaler, institutioneller
und thematischer Überlieferung. Ein solchermaßen systematischer Bestandsaufbau und
eine regionale Schwerpunktbildung liegen ja ganz grundsätzlich auch im Interesse der
Forschung.
Historisches Erbe in der Region? Bei der „Schokolate“ haben wir es mit einer Versprengten zu tun. Darum war sogar die Urheberschaft der Handschrift zeitweilig nicht
mehr bekannt. In Karlsruhe befindet sie sich ganz außerhalb ihres Entstehungskontextes,
sie blieb unzulänglich erschlossen und von der Forschung bisher unbemerkt.