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Tagebücher weisen eine jahrhundertealte Tradition in der europäischen Kultur auf. Eine ihrer Wurzeln liegt in der Gattung der Chroniken, die zu den ältesten literarischen Formen zählen. Wie diese bestehen Tagebücher aus einer Vielzahl von Einträgen, die nummerisch sortiert sind und zeitlich aufeinander folgen. Tagebücher ermöglichen so dem Lesenden, eine zeitliche Entwicklung nachzuvollziehen und sind damit Teil eines spezifischen linearen Zeit- und Geschichtsverständnisses. Doch dies allein macht ein Tagebuch noch nicht zum Tagebuch. Vielmehr besitzen Tagebücher eine weitere Dimension. Sie dienen der Selbstreflexion und sind damit aufs Engste mit der allmählichen Herausbildung eines modernen Verständnisses menschlicher Individualität verbunden, die sich in den europäischen Kulturen seit dem Spätmittelalter vollzog. Dabei entwickelten sich im Laufe der Jahrhunderte und abhängig vom jeweiligen gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld des bzw. der Schreibenden sehr unterschiedliche Formen des Tagebuchs. Neben Formen, die noch stark der Gattung Chronik verhaftet blieben wie manche Kriegstagebücher des Ersten Weltkrieges, die als Vorwegnahme späterer Regimentsgeschichten geschrieben wurden, fanden während der Aufklärung entstandene Tagebücher der gesellschaftlichen Eliten ihren Bezugspunkt in einem beständigen Nachdenken über Moral und moralisch richtiges Handeln. Eine besondere religiöse Bedeutung besaßen Tagebücher für viele pietistisch geprägte Protestanten, für die das Verfassen eines Tagebuches ein wichtiger Bestandteil ihres religiösen Lebens war und eine Möglichkeit bot, sich täglich religiös Rechenschaft abzulegen.
Im Verlauf der Jahrhunderte wurde im Kloster St. Blasien, fern der Aktualität, die gefälschte „Gründungsurkunde“ (Nr.*6), in St. Blasien selbst „Stift(s)- oder Stiftung(s)brief“ genannt, als ehrwürdigstes Zeugnis der eigenen Vergangenheit wertgehalten, immer wieder in Kopialbücher abgeschrieben, gelegentlich in Rechtsfragen und natürlich in der klösterlichen Geschichtsschreibung herangezogen, übrigens oft auch zusammen mit der ebenfalls gefälschten Baseler Konradsurkunde (Nr. *9), zu der man keinen Gegensatz sah, weil man die Verlautbarungen des Reichhofsgerichts - im Gegensatz zur Urkundenkritik neuerer Zeit - nicht dahingehend verstand, dass es sie zur Fälschung erklärt habe. Nachdem der Prozess des Klosters St. Blasien gegen das Bistum Basel 1141 seinen Abschluss gefunden hatte (Nr. 179), wurde die „Gründungsurkunde“ schon zwei Jahre später im letzten Eintrag der Annalen von St. Blasien von 1143 zu ihrem „180 jährigen Jubiläum“, also zum Ausstellungsjahr 963, zitiert. Auch im so genannten „Liber constructionis“, der wichtigsten - wenn auch nur in einer Redaktion nach Mitte des 15. Jahrhunderts erhaltenen - Quelle für die Frühzeit des Klosters und insbesondere seinen legendären Gründer Reginbert, ist die Urkunde indirekt genannt und dies an einer Stelle, auf die eine sehr auffällige, bisher nicht lesbar zu machende Tilgung mehrerer Zeilen folgt. Vielleicht hatte sie, wie Marquard Herrgott vermutete, ihren Grund darin, die Umdatierung von 983 auf 963, also von Kaiser Otto II. auf Otto I. zu verdecken. Ob die „Gründungsurkunde“ im „Rotulus Sanblasianus“ des 14./15. Jahrhunderts ebenfalls erwähnt war und zu welchem Jahr, ist bislang nicht feststellbar, da diese Pergamentrolle gerade am Anfang abgeschabt und kaum lesbar ist - ob man sie mit modernen Methoden lesbar machen könnte, wäre die Frage - jedenfalls sind die bisherigen Editionen unzulänglich. Die Verfälschung von 983 auf 963 war sehr früh erfolgt, bereits im Verlauf des Prozesses mit Basel, denn sie findet sich in St. Blasiens „Handakten“ dazu. Es ist sogar wahrscheinlich, dass die Urkunde in dieser Form schon dem Hofgericht vorgelegt wurde. Unbestritten galt der „Stiftsbrief“ das ganze Mittelalter hindurch bis in die Neuzeit hinein als Urkunde Kaiser Ottos I.
1923: im Ruhrgebiet herrscht Elend. Der Bischof von Münster, Johannes Poggenburg, schreibt im kirchlichen Amtsblatt von Münster vom 21. 2. 1923: „Die Not im besetzten Gebiete erheischt von neuem und besonders dringlich die Unterbringung unterernährter Kinder in ländlichen Familien. Die übermäßige Steigerung der Lebensmittelpreise, die wachsenden Schwierigkeiten der Zufuhr, vor allem der große Mangel an Milch gefährden Gesundheit und Leben vieler Kinder. Die Unterernährung nimmt in erschreckendem Masse zu. In einer Stadt des neu besetzten Gebietes ist ermittelt worden, dass 35% der Schulkinder unterernährt sind ( ... ) [Daher] richte ich an die ländliche Gemeinden die dringende väterliche Mahnung und Bitte, mit erneuter Bereitwilligkeit unterernährte Kinder bei sich aufzunehmen.“ In der gleichen Ausgabe wird gemeldet: „Im Jahre 1922 [sind] einige tausend Kinder aus Stadt und Industrie in den ländlichen Gemeinden des Bistums untergebracht worden.“ Gleichartige Berichte und bischöfliche Aufrufe findet man in diesen Jahren in den Amtsblättern der Bistümer Paderborn und Köln. In 1922 hört Kaplan Josef Merk - ein junger, lungenkranker Priester, der als Hausgeistlicher im Krankenhaus zu St. Blasien arbeitet - zum ersten Mal durch seine Kontakte mit den Kranken von Rhein und Ruhr von dem großen Elend und der Kindernot im Ruhrgebiet und wird nach Horst-Emscher (bei Gelsenkirchen) eingeladen.
Carolinea. – 71 (2013)
(2013)
Wie behält man den Überblick über das kirchliche Recht? Woher weiß man verlässlich, welche Normen gelten und welche nicht mehr anzuwenden sind? Heute suchen wir schnelle Antwort auf diese Fragen per Mausklick auf www.kirchenrechtbaden.de. Dort wird sogar das außer Kraft getretene Kirchenrecht archiviert. Rechtssammlungen – ob in digitaler oder in gedruckter Form – sind also das Mittel der Wahl. Sie ergänzen das amtliche Bekanntmachungsorgan, das Gesetzes- und Verordnungsblatt der Landeskirche (GVBl.). Rechtssammlungen zum kirchlichen Recht unserer Landeskirche (vor und nach der Union von 1821) gibt es bereits seit dem frühen 19. Jahrhundert. Nach einer
Darstellung des badisch-lutherischen Kirchenrechts durch P. L. Roman von 1806, unternahm es Jakob Heinrich Rieger, evangelischer Pfarrer zu Willstätt, eine „Sammlung von Gesetzen und Verordnungen über das evangelisch-protestantische Kirchen-, Schul-, Ehe- und Armenwesen im Großherzogthume Baden von 1806-1835“ herauszugeben. Riegers Werk „schließt sich an Roman’s oben erwähnte Schrift der Zeit nach an. Inhaltlich ging Rieger anders vor. Er gab die Normen im Wortlaut wieder, während Roman das Kirchenrecht seiner Zeit unter Angabe von Quellen darstellte, also quasi ein Lehrbuch verfasste. Im Bemühen um Aktualität seiner Sammlung ließ ihr Rieger weitere Bände folgen. So entstanden bis 1863 insgesamt zehn Bände, zuletzt herausgegeben von K. L. Schmidt.
„Zu Unrecht Vergessene“ heißt eine Buchreihe. Zu ihnen gehört auch Karl Hagner. Er wäre in diesem Jahr 100 Jahre alt geworden. Wäre er nicht 32jährig am Kriegsende gefallen, wäre er vielleicht ein „badischer Dichterpfarrer“ geworden.
Hagner gehörte in den Dreißigerjahren des letzten Jahrhunderts zu den jungen evangelischen Dichtern im Umfeld des Eckart-Kreises und des Furche-Verlags, auf die hoffnungsvolle Erwartungen gerichtet waren. Schon als Student schrieb er einen Roman und veröffentlichte Gedichte. Seine Begabungen wurden jäh abgebrochen durch die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs. Diese Skizze soll mithelfen, dass er nicht vergessen bleibt. Als Kindergottesdienstkind habe ich ihn erlebt, als er 1937 als Vikar an die Weinheimer Stadtkirche kam. Ich mochte ihn sehr und freute mich, wenn er Kindergottesdienst hielt. Einmal in der Woche kam er zum Mittagessen zu uns. Hager war Hagner, mit einer randlosen Brille – und sehr zugewandt.
Er stammte aus einer bäuerlichen Familie im Kraichgau, studierte Theologie, wurde Vikar, Soldat, Offizier. Kurz vor Kriegsende, im März 1945 fiel er. Hagner hatte nicht lange vor seinem Tod noch geheiratet. Anfang der Neunzigerjahre entdeckte
ich, dass seine Witwe in Langensteinbach lebt.
Am 5. Dezember 2012 ist hier in Spöck des 150. Todestages Aloys Henhöfers gedacht worden. Und heute, am Sonntag und zweiten Advent vor 150 Jahren, ist der Pfarrer und Theologe der Erweckung von seiner Gemeinde zu Grabe getragen worden. Wer war dieser Aloys Henhöfer? Evangelischer Pfarrer und vormals katholischer Priester, wissen die einen. Ein gläubiger Mensch, ein Erweckter oder „Pietist“, wie es damals hieß, wissen die andern. Und wieder andere wissen von dem volksnahen Mann zu erzählen, der Groß und Klein, Hoch und Einfach ins Gewissen reden konnte. In der Tat ist Henhöfer ein Mann gewesen, von dem man Beeindruckendes erzählen konnte, wahre Geschichten und auch Legenden, jedenfalls Geschichten, in denen man nicht nur erfuhr, wie sich seine Lebensgeschichte zugetragen hat, sondern auch, wie
ein Mensch seine persönliche Geschichte in die Führungen Gottes einzeichnen konnte. Wer war Aloys Henhöfer? Die Überschrift dieses Vortrages will es schon zum Ausdruck bringen: Mutiger Bekenner und Prediger des lauteren Evangeliums. Mutig also war er und hat gelernt, seinen Glauben auf das Bekenntnis des Augsburger Reichstags von 1530 zu beziehen und zur Geltung zu bringen. Ein begnadeter Prediger war er, der Scharen von Auswärtigen zu seinen Gottesdiensten zog. Und schließlich war er ein Lehrer des Evangeliums, sicherlich in dem ihn prägenden Verständnis aus der ihm widerfahrenen Erweckung. Zum väterlichen Lehrer wurde er an seinen Vikaren, die die Frömmigkeit der Erweckung zu einer Bewegung innerhalb der Landeskirche werden ließ, die bis heute spürbar ist in der Diakonie bzw. Inneren Mission, dem AB-Verein oder auch einfach in der Prägung der Gemeinden in der Hardt, im mittelbadischen Ried oder auch im Kraichgau.
Kirchlicherseits war die „Neue Ära“ (1860-1871) von zwei Dynamiken gekennzeichnet: 1) dem Willen des Staates, das Staatskirchentum abzubauen – dem entsprach das Kirchengesetz vom 9. Oktober 1860; 2) dem Willen der Kirche, den neu gewonnenen Spielraum mittels der badischen Kirchenverfassung (KV) vom 5. September 1861 zu nutzen und zu gestalten. Die Rechte der Gemeinde wurden gestärkt, eine engere Verbindung zum gesamtdeutschen Protestantismus gesucht; das landesherrliche Kirchenregiment blieb gleichwohl erhalten. Gemischte Angelegenheiten (res mixtae) blieben die Vermögensverhältnisse der Kirchen und die Schule. Gerade die Schulfrage hatte sich in den 50er-Jahren in Auseinandersetzungen mit der Erzdiözese Freiburg als außerordentlich konfliktträchtig erwiesen. Schon um diesen Konfliktherd (aus liberaler Sicht und Staatsraison) einzudämmen zielte die staatliche Kirchenpolitik der „Neuen Ära“ auf eine relative Entflechtung von Staat und Kirche, die in der Schulpolitik auf die Emanzipation der staatlichen Schule (als Simultanschule) von der Konfessionsschule hinauslief. Die Frage aber der politischen und pädagogischen Verantwortung des Schulwesens durch den Staat musste auch den Katechismusunterricht betreffen, der sich ja primär im RU und nicht im KU vollzog. Der Katechismus wurde zum Politikum.
Der evangelische Theologe Richard Rothe ist am 28. Januar 1799 in Posen geboren worden und am 20. August 1867 hier in Heidelberg verstorben. Rothe hat in Heidelberg und Berlin studiert und wirkte seit 1823 als Gesandtschaftsprediger an der
preußischen Botschaft in Rom, was ihn in bleibende Verbindung zum preußischen Botschafter Karl Josias Bunsen (1791-1860) brachte. Nach kurzer Lehrtätigkeit in Heidelberg 1827 folgte er einem Ruf an das von dem erweckten Theologen Heinrich Heubner (1780-1853) geleitete Wittenberger Predigerseminar, wo Rothe seine prägende – zu seinem späteren Liberalismus durchaus spannungsvolle – mystisch-wundergläubige Frömmigkeit entwickelte. Am 27. April 1837 wurde er nach Heidelberg berufen, zum ordentlichen Professor und zum Direktor des hiesigen Predigerseminars. 1849-1854 wirkte er in Bonn, um nach seiner Rückberufung (1853) nach Heidelberg von 1854 bis zu seinem Tode 1867 als Universitätsprofessor und Universitätsprediger zu fungieren. 1861 ist er zum außerordentlichen Mitglied des Oberkirchenrats ernannt worden, das auch in der Generalsynode der Landeskirche eine erhebliche Rolle spielte; seit 1863 war er Mitglied der Ersten Kammer, also des Oberhauses des badischen Parlaments. Somit stand Rothe seit 1861 auf dem Gipfel seines Einflusses, zugleich aber im Schatten der Trauer um seine Frau Luisa, geb. von Brück, einer chronisch kränkelnden und depressiven Frau, die er 1823 geheiratet hatte. Friedrich Nippold (1838-1918), ein beinahe schon postumer Verehrer und dann Biograph Rothes, berichtet, Rothe habe seine Frau „mit einer geradezu unvergleichlichen Hingabe gepflegt“. Die Ehe blieb kinderlos. Rothe wohnte in der heutigen Friedrich Ebert-Anlage, woran noch heute eine Tafel am Haus erinnert.
Religionsverantwortung
(2013)
Mit dem Stichwort Religionsverantwortung übersetze ich denjenigen Begriff und Sachverhalt, den Philipp Melanchthon zum Ausgangpunkt einer reformatorischen Verhältnisbestimmung von Religion und Obrigkeit gewählt hat. Dabei stellt sich
zunächst ein grammatisches Problem: Geht es bei der Religionsverantwortung um die Verantwortung, die der Religion selber zukommt, die sie zu übernehmen und wahrzunehmen hätte? Und wenn ja, dann aber wofür? Für das Heil? Für Sitte und Moral? Für Werte und Normen? Für die Welt? Für die gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftliche, kulturellen Verhältnisse, in welchen wir leben? Oder ist unter Religionsverantwortung eher diejenige Verantwortung zu verstehen, welche – aber von wem? – für Bestand, Entfaltung und Ausübung von Religion überhaupt erst zu übernehmen ist? Und wenn aber wiederum dies letztere sollte gemeint sein: Wer hat dann diese Verantwortung zu übernehmen? Ist es die Gemeinschaft der
Religiösen, also das, was im Staatskirchenrecht die Religionsgesellschaft heißt? Sie ganz allein und sie ganz für sich, ohne jeden Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterstützung und Wirksamkeit – das französische, das laizistische Modell, Religion und Kirche als Vereins- oder Privatangelegenheit? Oder liegt diese Verantwortung bei den Gläubigen selber, bei jedem Einzelnen unter ihnen, so dass der Fromme selber, sie oder er, jeweils für die Religion, für ihren Bestand und ihre Ausübung in Pflicht zu nehmen ist – Herzensreligion, Herzenskirche, das privatistisch-pietistische Modell?
Die erste protestantische Generalsynode im Großherzogtum Baden fand 15 Jahre nach dessen Etablierung statt. Sie tagte vom 2. bis zum 26. Juli 1821 in Karlsruhe unter der Präsidentschaft des Staatsministers Carl Christian Freiherr von Berckheim, der in Lörrach ein Schüler des jungen Theologen Johann Peter Hebel gewesen war. Großherzog Ludwig (I.) hatte sie einberufen lassen mit dem erklärten Ziel, die beiden – im neuen Großherzogtum vorfindlichen – sogenannten protestantischen Religionsparteien – die „lutherische“ und die „reformierte“: jene mit ihren Schwerpunkten vor allem im markgräflichen Alt-Baden(-Durlach), in den Ritterschaften des Kraichgaus und in der Grafschaft Wertheim; diese mit ihrem Schwerpunkt in der Kurpfalz – zu vereinigen zu einer „Union“: zu einer „Vereinigten evangelisch-protestantischen Kirche im Großherzogtum Baden“. Deshalb sprechen wir von der „Unionssynode 1821“. Diese Generalsynode hatte sich viel vorgenommen – und sie hat viel erreicht; sehr viel – in gut drei Wochen. Was sie vor allem erreicht hat, war eben die „Union“ als solche: die wirkliche Vereinigung der beiden evangelischen Kirchen im Land, und das nicht zuletzt in einer Frage, über die alle Menschen zu allen Zeiten gerne streiten: übers Geld!
Nachdem die deutsche Zeitgeschichtsschreibung sich lange vor allem an den beiden deutschen Diktaturen abgearbeitet hatte, stößt seit einigen Jahren auch die ‚alte Bundesrepublik‘ auf ein wachsendes historiographisches Interesse. Die bis in die jüngste
Vergangenheit angebotenen Deutungen der westdeutschen Geschichte als Erfolgs-, Ankunfts- oder Wundererzählungen beschränken sich jedoch meist auf die Phänomene des Wandels, indem sie beispielsweise die wirtschaftliche Entwicklung oder die Institutionengeschichte in den Blick nehmen. Der Aufbau einer Staats- und Gesellschaftsordnung ist aber nicht nur eine Frage verfassungsrechtlicher Grundlegung und institutioneller Erneuerung, sondern umfasst auch den Bereich des politischen Bewusstseins. Die kulturell-ideelle Prägung bleibt in der bisher eingenommenen Perspektive jedoch oft unhinterfragt. Hierbei geht es auch um die Frage, wer dem sich konstituierenden Gemeinwesen ‚Bundesrepublik‘ eine intellektuell begründete Richtung gab.
Im vorletzten James-Bond-Film „Ein Quantum Trost“, dem zweiten mit Daniel Craig als 007, sucht James Bond, Rache für den Tod seiner Freundin Vesper zu nehmen. Dabei muss er eine Geheimorganisation namens „Quantum“ ausschalten; aus der Rache erhofft sich Bond ein Quäntchen Trost – „A Quantum of Solice“. Am Ende, als Quantum vernichtet ist und Bond verletzlicher denn je aus seinem Auftrag hervorgeht, wirft er das Andenken an Vesper, ein Silberkettchen, das er stets bei sich trug, in den Schnee. Mit dieser Geste verabschiedet er auch die Rache: Er ist frei geworden. Der wahre Trost in dieser Geschichte liegt nicht im Ausschalten von Quantum (bloß ein weiterer Sieg des englischen Geheimdienstes über einen weiteren Feind), sondern im Wegwerfen der Ketten des persönlichen Rachefeldzuges. Dieser Sieg ist weitaus größer. Um es mit Johnny Cash zu sagen: „I´m free from the Chain Gang now“. Über eine solche innere Freiheit von Rache, Hass und dem Elend des Menschen spricht auch der Heidelberger Katechismus. Auch er ist ein Bekenntnis zur Freiheit. Üblicherweise unterscheidet man zwischen dem Bekenntnis eines Einzelnen (ein Krimineller „bekennt“ sich zu seiner Tat, berühmte Menschen nennen ihre Autobiografien zuweilen „Bekenntnisse“) und dem Bekenntnis einer Kirche, in dem der
Glaube ausformuliert ist, wie z.B. dem Apostolischen oder Nizänischen Glaubensbekenntnis. Der Heidelberger Katechismus fällt auf den ersten Blick in die zweite Kategorie. Der 450. Geburtstag ist Anlass, einen zweiten Blick zu riskieren: Könnten wir in diesem historischen kirchlichen Dokument nicht auch ein Quantum Trost durch das persönliche Bekenntnis zur Freiheit finden? Schafft der Heidelberger Katechismus vielleicht genau die Verbindung zwischen dem gemeinschaftlichen Bekennen einer kirchlichen Tradition und dem Bekenntnis eines Einzelnen? Dann wäre das Jubiläum dieses Dokumentes auch ein Anlass für unseren eigenen Jubel aus Dankbarkeit gegenüber Gott, der uns befreit.
Zwischen der Durchsetzung der Reformation unter Ottheinrich 1556 und der Veröffentlichung des Heidelberger Katechismus 1563 liegt für die Kurpfalz ein etwa siebenjähriges Ringen um die konfessionelle Identität des neuen evangelischen Kirchwesens. Das Land wandelt sich in dieser Zeit von einer Schaubühne der großen innerreformatorischen Lehrstreitigkeiten zu einem eigenständigen Akteur im konfessionspolitischen Kräftespiel der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Besonders
fassbar wird diese Wandlung anhand einer Momentaufnahme aus dem Sommer 1560. Zeitzeugenberichte verschaffen zuerst einen Eindruck von den Protagonisten und Frontstellungen dieser Zeit. Das entstandene Bild soll dann zweitens in den Kontext
der politischen und der kirchlichen Entwicklungen in der Kurpfalz seit 1556 eingebunden werden. Drittens wird nach der Bedeutung der Momentaufnahme für den Weg zum Heidelberger Katechismus zu Fragen sein.
Der Nachlass des Prälaten Hans Bornhäuser fand, nachdem bereits 2008 kleinere Teile eines „Nachlasses Bornhäuser“ durch den verstorbenen Prälat i.R. Gerd Schmoll übergeben worden waren, im Februar 2013 mit der Übernahme des Hauptnachlasses von der Witwe Ilse Bornhäuser in Freiburg seinen Weg in das Landeskirchliche Archiv Karlsruhe.
Der Bestand beinhaltet 283 Verzeichnungseinheiten mit einem Umfang von insgesamt 1,9lfden. Metern und
einer Laufzeit von 1900 bis 1987. Er umfasst Dokumente aus dem beruflichen wie aus dem persönlichen Leben.
Hans Bornhäuser entstammte einer religiös geprägten Familie: Am 21. Februar 1908 wurde er als erstes Kind des Pfarrers
Wilhelm Bornhäuser und dessen Frau Helene geb. Gonser in Uiffingen bei Boxberg geboren. 1910 wurde der Vater an die Stiftsanstalten in Freiburg versetzt, wo Hans Bornhäuser seine Kindheit und Jugend verbrachte. 1926 nahm er das
Studium der Theologie, Philosophie und Geschichte an der Universität Marburg auf, wo sein Onkel Karl Bornhäuser als Theologieprofessor wirkte. Während seiner Studienzeit verbrachte Hans Bornhäuser einige Semester an der Theologischen Schule in Bethel und an der Universität Erlangen.
Das Ius patronatus in Händen evangelischer Reichsritter, auf welches sie nach dem Augsburger Religionsfrieden ihre Kirchenherrschaft gründeten, ist eine altbekannte Erscheinung. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist aber die Tatsache, dass gelegentlich vom Ius episcopale oder den Iura episcopalia gesprochen wird. Damit stellt sich die Frage nach dem Inhalt dieses Begriffs. Wird er als Synonym für Patronat gebraucht? Drückt sich darin der Stolz auf die erlangte Kirchenhoheit aus? Oder ist er tatsächlich als Rechtsterminus zu verstehen? Am Beispiel eines Mikrokosmos, der Ganerbschaft Schüpf, wird eine Antwort auf diese Fragen versucht.
In den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts, vor allem in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts, verstärkten sich die Spannungen in Theologie, Kirche und Gesellschaft. Überall war Unruhe zu spüren. Kirche und Gesellschaft befanden sich in einem fast fiebrig zu nennenden Zustand. Wie die geistlich-theologische und kirchenpolitische Großwetterlage beschaffen war, fand in den Diözesansynoden, heute würden wir sagen: in den Bezirkssynoden des Jahres 1846 ihren Niederschlag. Auf fast allen Synoden wurde das Verlangen nach Veränderung und Ausbau der Kirchenverfassung laut. Das Motto lautete: Mehr Beteiligung der Gemeinde, der Diözesansynoden und der Generalsynode in Leitung und Gestaltung der Kirche! Vor allem die Diözesen in den ehemals kurpfälzisch-reformierten Landesteilen taten sich mit deutlichen Forderungen hervor.
Ein weiteres wichtiges Thema war die Zuordnung von Schrift und Bekenntnis. Zwölf der siebenundzwanzig Synoden beschäftigten sich damit, und die, die sich damit befassten, lehnten allesamt eine stärkere Verpflichtung auf die Bekenntnisse mehr oder weniger entschieden ab. Dem Evangelischen Oberkirchenrat wurde dabei vorgeworfen, dass er in den Verlautbarungen und Erlassen der letzten Zeit die Bekenntnisbindung zu sehr betont habe.
Michael Sattler (1490-1527)
(2013)
Das Urteil, das im Prozess gegen den ehemaligen Mönch und Täuferführer Michael Sattler am 17. Mai 1527 in der vorderösterreichischen Amtsstadt Rottenburg am Neckar – gleichzeitig Sitz der Grafen von Hohenberg – gefällt wurde, übertraf an Grausamkeit alles Vorstellbare und erfüllte selbst die Zeitgenossen allgemein mit Abscheu und Entsetzen. Der Angeklagte sollte dem hencker an die handt [ge]geben werden, der soll ihn auf den [Markt]platz fuehren, und ihm allda zuerst die zungen abschneiden, danach uff ayn wagen schmiden, im allda zwaymal mit einer eyßnen glueende zangen auß seynem leib reissen. Nachmals, biß man [ihn] auff die malstat bringt, noch fünf griff [mit der Zange] wie vor[her] […] geben. Danach seyn leyb wie ayn ertzketzer zu pulver verprennen. Am 20. Mai 1527 wurde das Urteil vollstreckt. Noch auf der Hinrichtungsstätte habe Sattler Got für seine verfolger gebetten und erklärt, die warhayt bezeugen und mit meinem blut versigeln zu wollen, so der Augenzeugenbericht. Mit Sattler starben neun Männer und zehn Frauen, die mit ihm gemeinsam aufgegriffen worden waren und sich wie er geweigert hatten, den widertauff [zu] widerruff[en]. Unter ihnen war
auch Sattlers Ehefrau Margarete. Einem der Gefangenen, Veit Feringer, welcher auß furcht zum ersten ganntz und gar abgefallen war und widerrieff, sich auch begeben hat, alles zu glauben, was seyn oberkayt wollt, wurde ohne weitere Misshandlungen der Kopf abgeschlagen. Eine der verurteilten Frauen erhielt einen Hinrichtungsaufschub, bis sie ihr ungeborenes Kind entbunden hatte. Die übrigen Gefangenen wurden lebendig verbrannt, die Frauen im Neckar ertränkt.
Liebe Festgemeinde! Das hätte sich die Gründergeneration nicht träumen lassen. Nach 150 Jahren gibt es die Wartburg immer noch. Anders als damals, als sie als Akademisch-Theologischer Verein Heidelberg gegründet wurde. Aber allemal noch so lebendig, dass Sie heute froh und unübersehbar feiern können. Und dabei nicht nur zurück, sondern sicher
auch nach vorne schauen. Natürlich geht bei einem runden Jubiläum – und 150 Jahre sind ein stolzes rundes
Jubiläum – der Blick zunächst einmal zurück. Der Vergangenheit verdanken wir die Gegenwart. Wie kompliziert und undurchschaubar sie sich uns oft auch darstellt. Der Vergangenheit, der Gründung vor 150 Jahren, verdankt sich auch Ihre Verbindung. Aber die Erinnerung, auch die beim Feiern, darf nie nureine einseitig rückwärtsgewandte sein. Sie dient allemal auch der Zukunftsfähigkeit. Sie muss ihr dienen. Schließlich wollen Sie in 25 oder gar in 50 Jahren wieder ein Jubiläum feiern. Doch dann, da bin ich mir ganz sicher, allemal wieder unter neuen Vorzeichen. Tempora mutantur, et nos in illis. Die Zeiten ändern sich. Und wir uns mit ihnen. Warum schaut der Festprediger gleich so sehr nach vorne und in die Zukunft, wo
es heute doch darum geht, den 15. Juni 1863 zu feiern. Ganz einfach. Das liegt an jenem Bibel-Vers, den ich der heutigen Festpredigt wunschgemäß zugrunde lege. Jener Vers zugleich, den sich Ihre Gründungsmitglieder als Wahlspruch ausgesucht
haben.
Der „Familiennachlass Schmitthenner“ ist der überarbeitete und erweiterte Bestand „Abt. 150.028. Nachlässe von Schmitthenner, Adolf (1854-1907) und Schmitthenner, Karl Ludwig Wilhelm (1858-1932)“, der im Jahrbuch für badische Kirchen- und Religionsgeschichte vorgestellt wurde. Der neue Bestand mit ca. 5 laufenden Metern und 670 Verzeichnungseinheiten hat eine Laufzeit von ca. 1738-2011. Neben den schriftlichen Archivalien gehören zum Nachlass auch Bilder, Fotos und Alben, welche dem Bestand entnommen und der Bilder- und Fotosammlung des Landeskirchlichen Archives (Abt. 08.154.) zugeführt wurden. Die Bücher des Nachlasses wurden geschlossen in den Bestand der
Landeskirchlichen Bibliothek aufgenommen. Elf Ölgemälde wurden in die Grafik- und Gemäldesammlung des Landeskirchlichen Archives (Abt. 08.153.) überführt. Zum Familiennachlass Schmitthenner gehören ferner ein Familienbecher (VZE Nr. 667) und weitere Gegenstände, die als Realien unter VZE Nr. 665 erschlossen sind, z. B.: Lederetui, Brille, Brosche, Druckklischees, Haare von allen den lieben Meinigen (VZE Nr. 107), Wandteller, eine Medaille und ein Abdruck des Petschafts mit dem Schmitthenner-Wappen.
Der Bestand Abt. 064. enthält die Handakten der langjährigen Vorsitzenden der Liturgischen Kommission der Evangelischen Landeskirche in Baden, Frieder Schulz und Heinrich Riehm. Frieder Schulz, geboren am 19. Juli 1912 in Bruchsal und verstorben am 25. Dez. 2005 in Heidelberg, war 23 Jahre lang, von 1955 bis 1978, Direktor des Peterstifts, des Predigerseminars der badischen Landeskirche in Heidelberg und seit 1956 Mitglied der Liturgischen Kommission der Evangelischen Landeskirche in Baden. Die „Handakten Frieder Schulz“ kamen im Februar 1999 als dienstliche
Akten aus der Tätigkeit als Landeskirchlicher Beauftragter für liturgische Ausbildung, Forschung und Praxis sowie seiner Mitarbeit im Rahmen der Liturgischen Kommission der Landeskirche in das Archiv. Heinrich Riehm, geboren am 22. Aug.
1927 in Haßmersheim und im Ruhestand seit 1. Sept. 1992, war 1965 zur Übernahme einer Professur an der Akademie für Musik und darstellende Kunst in Graz für ein Jahr beurlaubt. Bis Ende 1995 hatte er den Vorsitz der Liturgischen Kommission der Evangelischen Landeskirche in Baden. Der vorliegende Bestand „Liturgische Kommission“ dokumentiert durch Protokolle und dazugehörige Unterlagen die umfangreiche und gründliche Arbeit, welche in der badischen Landeskirche und darüber hinaus von Heinrich Riehm und Frieder Schulz vor allem in liturgischer, aber auch in kirchenmusikalischer Hinsicht geleistet worden ist. Unter ihrer Regie entstanden Gottesdienstordnungen, Agenden und Gesangbücher in Zusammenarbeit mit der EKD, weiteren protestantischen Kirchen in Europa und der Ökumene. Im Petersstift waren sie im Fach Liturgik für die liturgische Ausbildung badischer Theologen verantwortlich.
150 Jahre nach Henhöfers Tod stellt sich die Frage, welches war denn seine Wirkung und inwiefern ist er als einer der Lehrer unserer Kirche – ein Doktor, wie er von den Heidelberger Theologen genannt wurde – noch aktuell. Wir tun dies nicht ohne die gebotene Zurückhaltung, wohl wissend, dass uns nur ein begrenztes und vorläufiges Urteil zusteht. Meine innere Nähe zu ihm gestehe ich gerne. Henhöfer gehört für mich zu den theologischen Vätern und Lehrern, von denen unsere Landeskirche nicht allzu viele aufzuweisen hat. Aber ich möchte ihm kein Denkmal errichten und ihn auch nicht verklären. Denkmäler sind doch gleichsam Versteinerungen und verklärende Heiligenbilder, sie entsprechen nicht dem reformatorischen Verständnis jener Lehrer und Zeugen der Wahrheit, zu denen wir Henhöfer rechnen dürfen. Ein lebendiges, ehrendes und ehrliches Gedenken wird die Grenzen achten, die ihm und uns gesetzt waren und sind, einem jeden in seiner Zeit und Welt. Das Wort des Paulus vom Maß des Glaubens (Röm 12,3), das von Melanchthon so oft zitiert wurde, gilt und darum überschreibe ich meinen dritten Abschnitt Henhöfer in seinen Grenzen. Nach dieser Klärung und Eingrenzung möchte ich ihn zum Schluss unter uns neu ins Gespräch bringen, das ist sozusagen das Vermächtnis. Eine Thesenreihe soll diesen Versuch einer Aktualisierung zusammenfassen und zur Diskussion stellen.
Der Hurrapatriotismus des Kaiserreichs und die fast einhellige Kriegsbegeisterung, anfängliche Siegesmeldungen von der Front, bald aber Nachrichten von Verwundeten und Gefallenen versetzten die Pfarrer in den Heimatgemeinden vom August 1914 an unter einen besonderen Erwartungsdruck ihrer Gemeindeglieder. Die Kriegsbegeisterung im Volk musste aufgenommen werden; bei den meisten Predigern geschah es aus Überzeugung. Andererseits galt es zu ermutigen und zu trösten, eine Deutung des Geschehens und Weisung zu bieten. Die Predigten waren somit meistens weniger Text- als Thema- oder Mottopredigten. Die älteren Pfarrer an der „Heimatfront“ wurden, trotz immer wieder neuer Mobilmachungsaktionen, entweder als unabkömmlich eingestuft oder neben ihrem eigentlichen Gemeindedienst als Garnison- oder Lazarettpfarrer eingesetzt. Ihre Kriegspredigten und Kriegsandachten ließen sie oft drucken, damit sie auch ihren Gemeindegliedern im Felde zugesandt werden konnten oder um mit dem Erlös des Druckschriftenverkaufs Hilfsmaßnahmen zu unterstützen.
Eher randständig war der Gebrauch des Heidelberger Katechismus im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts in den meisten reformierten volkskirchlichen Gemeinden in Deutschland. Zur Konfirmation Palmarum 1981 mussten wir Konfirmanden einer kleinen ostfriesischen Gemeinde die Frage 1 gemeinsam vorlesen (!) – von den Inhalten vorangegangener katechetischer Erklärungen des Post-68er-Pfarrers ist mir nichts mehr erinnerlich geblieben. „Form und Maß“ hatte dieser kirchliche Unterricht jedenfalls nicht durch den „Heidelberger“ bekommen, wie es laut kurpfälzischer Kirchenordnung von 1563/64 ursprünglich Zweck gewesen war. Als ich im Wintersemester 1986 Theologie zu studieren begann, war die erste Dogmatik-Vorlesung eine zweisemestrige Auslegung des Heidelbergers durch Jürgen Fangmeier in Wuppertal – gewiss ein Privileg für einen angehenden reformierten Theologen. Kaum etwas anderes hat seit dem meinen reformierten Glaubensstil und meine Theologie geprägt wie der Heidelberger. Ob mein Wechsel ins Pfarramt der Heidelberger Universitätskirche drei Jahre vor dem Jubiläum des Heidelbergers hominum confusione oder providentiae Dei geschah, ist dagegen nicht so klar zu identifizieren. In mehrfacher Hinsicht schreibt hier also ein „Heidelberger“.
Johann Peter Hebel
(2013)
„Er ist so sehr als Verfasser der Alemannischen Gedichte und des Rheinländischen Hausfreundes, als Schulmann und Volksschriftsteller bekannt, dass man fast Mühe hat, sich zu erinnern, dass er auch Theologe, Geistlicher gewesen ist“, schreibt der schweizerische reformierte Theologe und Religionspädagoge Johann Müller, ein Schüler von Karl Rudolf Hagenbach in Basel. Johann Peter Hebel (1760 bis 1826) sah sich selbst kaum oder nur gelegentlich als Schriftsteller, sondern in erster Linie als Mann der Kirche. „Das literarische Werk Hebels ist von seinem geistlichen Amt nicht ganz zu trennen. Die alemannischen
Gedichte kann man sich zwar auch ohne dieses vorstellen, schwerlich aber die Kalendergeschichten des Rheinländischen Hausfreundes. Nicht nur, dass die Redaktion des Kalenders auf einen kirchenamtlichen Auftrag zurückgeht, Hebel bekennt sich bei seinen Lesern auch offen dazu, dass er den „lutherischen Kalender“ schreibt“, konstatiert Georg Hirtsiefer.
Am 22. Juni 1950 wurde im Redtenbacher-Hörsaal im Maschinengebäude der Technischen Hochschule Karlsruhe die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Karlsruhe ins Leben gerufen. Die Gründung der Karlsruher Gesellschaft ist eingebunden in die Reihe der seit 1948 stattfindenden Gründungen solcher Gesellschaften in ganz Deutschland.
Bezeichnender Weise war die Initiative zur Gründung einer Karlsruher Gesellschaft gar nicht von Karlsruhe selbst ausgegangen, sondern die Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit Stuttgart hatte zu der Versammlung eingeladen, die das erklärte Ziel hatte, auch in Karlsruhe eine solche Gesellschaft ins Leben zu rufen. Obgleich die Einladung erst wenige Tage vorher, am 17. Juni 1950, versandt worden war, kamen 58 Personen zur Gründungsversammlung. Das legt zumindest nahe, dass man in Karlsruhe von der Stuttgarter Initiative nicht überrascht wurde. So gab es bereits Kontakte interessierter Karlsruher zur Stuttgarter Gesellschaft und deren Aktivitäten. Die Zündung verursacht hatte der Besuch des Präsidenten des 1928 gegründeten (Inter)National Council of Christian and Jews, Dr. Everett R. Clinchy (1897-1986) am 17. Mai 1950 in Karlsruhe, wo er vor geladenen Gästen über die Ziele und Aufgaben einer christlich-jüdischen Wiederannäherung sprach.
Einen gesonderten Bestand zum Ersten Weltkrieg gibt es im Landeskirchlichen Archiv ebenso wenig wie zum Zweiten Weltkrieg, wenn man von den Sammlungen der Feldpostbriefe absieht. In der Regel befinden sich Unterlagen zum Ersten Weltkrieg in entsprechenden Serien der Generalakten, aber auch in Personalakten und diversen Sammlungen.
Im Frühjahr 2013 konnte die Landeskirchliche Bibliothek die Gesangbuchsammlung von Udo Eisenbeiß (1936-2013) aus Offenburg übernehmen. Der gebürtige Straßburger Eisenbeiß war Verwaltungsleiter und stellvertretender Direktor des Paul-Gerhardt-Werkes in Offenburg und leidenschaftlicher Kirchenmusiker. Zugleich war er auch ein passionierter Sammler u.a. von Gesangbüchern, deren Bestand er noch kurz vor seinem Tode der Gesangbuchsammlung der Landeskirchlichen Bibliothek
antrug. Die Gesangbücher wurden als „Sammlung Eisenbeiß“ in die Gesangbuchsammlung integriert. Das Zugangsbuch verzeichnet, nachdem Dubletten ausgeschieden worden waren, 310 Einträge.
Geköpft, gehängt, verbrannt und ertränkt wurde in früheren Zeiten auch in der
Reichsstadt und Republik St. Gallen. Dabei war die Justiz in Stift und Stadt St. Gallen
vergleichsweise human. So kann beispielsweise in der Stadt nicht von Hexenwahn gesprochen werden. Während der schlimmsten »Hexen- und Teufelszeit« im 17. Jahrhundert fanden hier rund 30 eigentliche Zauberei- und Hexenprozesse statt; in »nur« 13 Fällen wurde die Todesstrafe verhängt. Zwischen 1465 und 1595 wurden in St. Gallen etwa
zehn Männer und vor allem Frauen durch Ertränken hingerichtet – eine Todesstrafe, die
in der Regel bei Kindesmord vollzogen wurde.
Bei vielen Völkern war der Kindesmord »ein vielgebrauchtes und wahrscheinlich
notwendiges Mittel, um einem unerwünschten Wachsen der Volkszahl oder einer relativen Überbevölkerung zu Zeiten plötzlich einbrechender Hungersnot« vorzubeugen. [1]
Die
Lex Frisionum, das Gesetz der Friesen, gestand der Mutter noch das Recht zu, »ihre Kinder gleich nach der Geburt zu töten«. Später konnte dann nur noch der Vater »die Tötung
eines neugeborenen Kindes« verfügen. [2]
Sein Herz aber blieb am See
(2013)
Konrad (erst später: Conrad) Gröber [1]
wurde am 1. April 1872 in Meßkirch geboren; der Vater war Schreiner, und alles deutete darauf hin, dass der Sohn in seine Fußstapfen treten würde. Dieser aber wollte höher hinaus, hatte offenbar nicht nur den Zug,
sondern auch das Zeug dazu, und nachdem der gleichnamige Onkel, der als Pfarrer in
Wieden im Schwarzwald amtierte, ein gutes Wort eingelegt und einen Zuschuss zugesagt
hatte, wurde beschlossen, ihn auf eine höhere Schule zu schicken. Also kam im Jahre
1884 der kleine Konrad nach Konstanz, wo der heilige Konrad, sein Namenspatron, gelebt und gewirkt hatte, und dann sogar noch ins Konradihaus, dessen Zöglinge das örtliche Gymnasium besuchten. Und hier gingen ihm die Augen auf.
Die nachstehenden Ausführungen befassen sich in erster Linie mit den Verhältnissen, wie sie auf den im Titel genannten Gewässern herrschten. Manchmal wird aber auch
ein Seitenblick auf die schweizerischen Zuflüsse geworfen.
Im Gebiet dieser Gewässer waren die Flösse wohl die ersten Wasserfahrzeuge.
Denkt man dabei nicht an solche aus Schilf oder Reisigbündeln sondern an solche aus
zusammengebundenen Baumstämmen, so brauchte es zu ihrer Herstellung Bäume und
Äxte. Vielleicht darf man ihren Ursprung deshalb in die Steinzeit legen, als sich die Wälder nach dem Rückzug der Gletscher regenerierten. Allerdings fand man bis jetzt keine
Spuren von steinzeitlichen Flössen. Zum Vorschein kamen bloss Relikte von Einbäumen – als ältestes Beispiel ein mit Steinäxten aus Lindenholz gehauenes Boot im Neuenburger See von etwa 3800 v.Chr. [1].
Konzentrierte Sachlichkeit
(2013)
Der Künstler Otto Tillkes (1884–1949) ist heute weithin vergessen. Viele seiner
Arbeiten sind – vor allem bedingt durch die beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts –
verloren gegangen oder verbrannt. Das verbliebene Oeuvre ist im Privatbesitz und im
Kunsthandel verstreut. Soweit bekannt, hat bisher nur ein Museum [2] eine Sammlung seiner Werke begonnen. Einzelausstellungen seiner Arbeiten gab es bisher ebenso wenig
wie Monografien über ihn. Auch über seine Biographie sind bisher nur – teilweise in
falscher Reihenfolge wiedergegebene – Bruchstücke bekannt. [3]
Doch das Werk dieses Künstlers zeigt Qualitäten, wegen derer sich eine nähere
Beschäftigung lohnt. Der stets gegenständlich malende Otto Tillkes vermochte es, eine
konzentrierte Lebendigkeit in der Wirkung zu erzielen, die sich bei wiederholter Betrachtung noch zu steigern scheint.
Insbesondere in Lindau, wo Tillkes von 1923 bis 1930 lebte und wo er auch noch
bis Mitte der dreißiger Jahre gelegentlich ausstellte, war er ein viel beschäftigter Maler
und Zeichner. Hier schuf er viele seiner Werke, insbesondere Porträts, aber auch Landschaften,
Stillleben, Akte und weitere Arbeiten. Otto Tillkes, der ein Mitglied der 1925 am
Bodensee etablierten Künstlervereinigung »Der Kreis« war, hat später die Lebensspanne
in Lindau als seine produktivste bezeichnet.4 Auch deswegen lohnt es sich, auf Spurensuche
zu gehen und diesen Künstler gerade in seinem Wirkungskreis in Lindau wieder
zu entdecken.
Die Konstanzer Gruppe der Zeugen Jehovas, damals Ernste Bibelforscher genannt,
bildete sich 1921 mit etwa 15 Personen. In den unruhigen Zeiten der Weimarer Republik
hatten die Zeugen Jehovas zeitweise großen Zuspruch. Bei Werbeveranstaltungen in Konstanz ab 1920 waren die Säle des Konzilsgebäudes gut gefüllt. Eine Veranstaltung hieß:
Die Welt ist am Ende – Millionen jetzt Lebender werden nie sterben! Eine andere hieß: Die Zeit ist
herbeigekommen! [1] Reisende Bibelforscher betreuten die ersten Anhänger in der Region. Ihr
Auftreten war fromm erscheinend, würdevoll und ernst. Ihren Bartschnitt ahmten sie Christus nach.
Sie trugen einen schwarzen Rock, versehen mit einer Anstecknadel, die Kreuz und Krone darstellte. Die
einheimischen Anhänger missionierten wiederum sonntags mit dem Fahrrad bis in den
Hegau und in den Linzgau hinein, und sie hielten Kontakt zu Schweizer Zeugen Jehovas.
Die Versammlungen der 20er Jahre wurden von einem Erntewerkvorsteher und gewählten Ältesten geleitet. Ab 1932 sprach man von Dienstleitern und Brüdern, ab 1936 von
Gruppendienern, die nicht mehr gewählt, sondern ernannt wurden. Außer öffentlichen
Vorträgen wurden regelmäßige wöchentliche Zusammenkünfte abgehalten, sei es Gruppen-Wachtturm-Studium oder Lobpreisungs- und Gebetsversammlungen.
Die St. Wendelinskapelle auf dem Ramsberg im Linzgau ist ein beliebter Wallfahrtsort. [1] Es ist dem starken Erdbeben von 1911 zu verdanken, dass die bis dahin von
Putz und Tünche überdeckten Wandbilder bei den anschließenden Ausbesserungsarbeiten zum Vorschein kamen und erstmals durch den Konservator der kirchlichen Denkmäler in Baden, Joseph Sauer, bekannt gemacht worden sind. [2]
Wie die Inschrift an der
Chorbogenrückwand dokumentiert, [3]
erfolgte die Freilegung und Restauration der Fresken durch die Kunstwerkstätte Gebr. Mezger in Überlingen. Dabei wurde der noch erhaltene Bildbestand nicht nur konserviert, sondern »weitgehend lasierend überfasst und
teilweise sogar deckend ergänzt« [4]
, so dass der Zustand der Wandbilder nicht vollständig
der ursprünglichen Ausmalung entspricht und damit der heutige Bildeindruck teilweise
auf einer Rekonstruktion der Fresken durch die Gebrüder Mezger beruht. [5]
Wie viele
andere mittelalterliche Wandmalereien fanden sie in der kunsthistorischen Forschung
nur geringe Beachtung.[6] Erst Bruno Kadauke [7]
und Jürgen Michler [8]
haben sie in ihre Anfang der 90er Jahre erschienene Dokumentationen gotischer Wandmalerei im südlichen
Baden-Württemberg aufgenommen. Anlässlich der Restaurierung der St. Wendelinskapelle in den Jahren 1999/2000 wurde der Erhaltungszustand der Wandmalereien durch
den Reichenauer Restaurator Robert Lung gründlich untersucht und dokumentiert.[9] Es
handelt sich um teilweise nur schwach erkennbare Bildszenen, Heiligenbilder und ikonographische Motive, mit denen der tonnenüberwölbte quadratische Chor ursprünglich
vollständig ausgestaltet war.
Unter der Nummer 2945 bewahrt das Hessische Staatsarchiv den »Aufriß eines
gotischen Kirchturms 16./17. Jahrhundert«, der seit seiner Veröffentlichung durch Friedhelm Wilhelm Fischer 1966 [1]
als »Wiesbadener Riss« bekannt geworden ist. Dieser Riss
ist eine Federzeichnung auf Papier, 195 cm hoch und 56 cm breit, nach oben schmaler
werdend; die Spitze ist abgerissen. Die Papierbahn ist aus sechs Blättern gleicher Herkunft zusammen geklebt. Fischer identifizierte das Papier aufgrund des Wasserzeichens
als »während des letzten Drittels des 15. Jahrhunderts häufig verwandtes Papier wohl
lombardischer Herkunft« [2].
.
Der heutige Bodensee ist im Zusammenhang mit dem Abschmelzen der Eiszeitgletscher entstanden. Vor 24 000 Jahren, im Maximum der letzten Eiszeit, erfüllte der bis
1200 m mächtige Rhein-Vorlandgletscher den gesamten Bodenseeraum zwischen Isny
und Schaffhausen. Im Bodenseegebiet und im Rheintal schürfte der Gletscher den Felsboden bis unter den Meeresspiegel aus, fortsetzend, was die Eisströme früherer Eiszeiten begonnen hatten.
Während dem ersten bedeutenden Rückschmelz-Stadial von Stein am Rhein vor
19000 Jahren entstand in einem eisfrei gewordenen Zungenbecken bei Hemishofen als
kleiner Zungenbeckensee der Ur-Bodensee. Dem weiter zurückweichenden Rheingletscher folgte in direktem Kontakt der laufend ausgedehnter werdende See. Ein weiterer
bedeutender Rückschmelzhalt stellte sich vor 18000 Jahren bei Konstanz ein. Hier sind
die Frontmoränen und ihr Vorfeld für die Seeteilung in Obersee und Untersee verantwortlich.
Im Obersee und anschliessend im Rheintal erfolgte das Abschmelzen sehr rasch.
Um 16 500 v.h. war das Alpenrheintal bis Reichenau westlich Chur eisfrei und wurde vom
Bodensee eingenommen. Dieser erreichte damit seine grösste Ausdehnung mit mehr als
der doppelten Fläche gegenüber heute.
Von den abtauenden Gletschern hinterlassener Schutt wurde von den Fliessgewässern
in gewaltigen Mengen in den Riesensee verfrachtet, insbesondere weil damals eine
vor Erosion schützende Vegetationsdecke noch weitgehend fehlte. Bereits um 16 000
trennte der Ill-Schuttfächer einen Rheintalsee vom Bodensee ab. Ähnliches vollbrachten
Landquart und Seez kurz danach, sodass sich um 15 000 eine Phase mit vier Seen im
Rheintal-Seezgebiet einstellte: Bodensee, Rheintalsee, Churer See, Walensee. Die Rheintalseen
wurden bis 8000 v.h. vollständig zugeschüttet. Einzig der Walensee überdauerte
dank grosser Tiefe bis heute sowie, nicht zu vergessen, der Bodensee.
Bis zur Römerzeit hatte sich die Rheintalebene bis Rheineck (Ad Rhenum) –
Höchst – Bregenz (Brigantium) vorgeschoben. Seither entstanden zuerst das Rohrspitz-Delta, ab 900 n.Chr. dasjenige des Rheinspitz bei Altenrhein. Der im Jahr 1900 mit dem
Fussacher Durchstich direkt in den Bodensee geleitete Rhein begann umgehend in der
untiefen Bucht ein neues Delta zu bilden. Um die Verlandung zu verhindern, wurden
die Rheindämme um die jüngste Jahrhundertwende bis zum Abfall in das tiefe, zentrale
Seebecken vorgebaut.
Trotzdem geht die Zuschüttung des Bodensees unaufhaltsam weiter. Gemäss
groben Berechnungen dauert es mindestens 40 000 Jahre bis der Obersee bis Konstanz
verfüllt sein wird. Zudem muss parallel zur Aufschüttung das gesamte Rheintal um rund
70 m aufgelandet werden, damit der Rhein bis Konstanz fliessen kann.
Die Schlussgedanken zur Zukunft des Bodensees betreffen zwei gegensätzliche
Visionen:
1. Es geht gemäss der Periodizität der Eiszeiten einer nächsten Grossvergletscherung
entgegen. In diesem Fall wird der Bodensee durch den Rhein-Vorlandgletscher ausgelöscht.
2. Umgekehrt wird bei weiterer Klimaerwärmung um prognostizierte 4 °C keine
Eiszeit mehr eintreten, was dann zur vollständigen Verfüllung des Bodensees führen
wird.
Vor 500 Jahren wurden in Konstanz zwei Bettler hingerichtet, die als »Fahrende«
zwischen den Städten im Raum Bodensee – Oberdeutschland unterwegs gewesen sind.
Darüber berichtet ein einzelner, insgesamt 16 Seiten umfassender Akt im Stadtarchiv
Feldkirch in Vorarlberg, der die Aufschrift vrgicht von costentz. mordern trägt. [1] Er gibt – wie
das Wort »Urgicht« verrät – ein umfassendes Geständnis der beiden im Titel Genannten wieder, welches nach der Folter vor Gericht niedergeschrieben worden ist. Der Fall
ist in erster Linie vom kriminalhistorischen Aspekt her interessant, in zweiter Hinsicht
fasziniert der große Aktionsradius und die erstaunliche Mobilität der namentlich im Akt
angeführten Bettler und drittens frappiert deren relativ genaue Beschreibung.
Die Bettler als soziale Gruppe des Mittelalters interessierten bis in die zweite
Hälfte des 20. Jahrhunderts nur als Objekte sozialer Fürsorge, wobei die Einrichtungen
der christlichen Mildtätigkeit im Vordergrund der historischen Betrachtung standen. [2]
Ihren Anspruch auf Unterstützung betonte in der Zwischenkriegszeit erstmals der Sozialwissenschafter Hans Scherpner, dessen posthum erschienenes Werk in Historikerkreisen jedoch nicht rezipiert wurde. [3]
Prekäre Erinnerungsorte
(2013)
In jüngerer Zeit sind Straßennamen in der Region wieder verstärkt ins Gerede
gekommen. 2010 diskutierte St.Gallen die Umbenennung der Jahnstraße, die auf den
so genannten Turnvater, Nationalist und Antisemit Friedrich Ludwig Jahn verwies. [1]
Zwei Jahre zuvor war bereits die dortige Paul Kruger-Straße umbenannt worden, weil
ihr Andenken an den auch als »Ohm« Kruger bekannten Apartheidpolitiker nicht mehr
statthaft schien. [2] Im März 2012 beschloss der Konstanzer Gemeinderat auf Vorschlag
der Straßenbenennungskommission die Umbenennung der Von-Emmich-Straße, die
auf den einstigen Konstanzer Standortkommandeur und späteren Weltkriegsgeneral
Otto von Emmich verweist. [3] In Radolfzell wurde im gleichen Jahr eine Umbenennung
der Lettow-Vorbeck-Straße diskutiert, und auch der Denkmalwert der an die Kriegsflieger Max Immelmann und Oswald Boelcke erinnernden Straßen wurde auf den Prüfstein gelegt. [4]
Die ungarländische Peregrinationsforschung hat in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung gewonnen, weil sie einen wichtigen Ermöglichungsgrund des
Wissenstransfers im Ungarn der Frühen Neuzeit darstellt. [1] Besonders wertvoll ist die
von László Szögi seit 1994 herausgegebene, in Budapest erscheinende Reihe Magyarországi diákok egyetemjárasa az újkorban, die sich zum Ziel gesetzt hat, die ungarländische
Studentenperegrination in die verschiedenen Länder Europas auf der Grundlage der
Schul- und Universitätsmatrikeln sowie anderer einschlägiger Dokumente herauszugeben. Wie die Peregrinationsforschung aber auch feststellen konnte, genügen die Matrikeln allein nicht, um festzustellen, wer wo studiert hat, denn oft wurde – aus verschiedenen Gründen – eine Immatrikulation unterlassen. So durften sich beispielsweise an
der Hohen Schule in Bern nur Bürger von Bern immatrikulieren, obwohl auch Nicht-Bürger studieren konnten. [2]
Man ist also auf weitere externe Quellen angewiesen, die
Informationen über Studienaufenthalte geben: Disputationen, Dissertationen, Briefe,
Vorlesungsnotizen, Tagebücher, Stammbücher u.s.w.
Man sollte annehmen, dass die Quellen zur Geschichte der Welfen vollständig publiziert und wissenschaftlich untersucht sind. Das gilt gerade auch für die in Weingarten, dem ältesten nachweisbaren Welfensitz und welfischen Hauskloster, aufgezeichneten Quellen. Sie wurden zusammengestellt vor allem in einer Handschrift aus der Zeit um 1200, die heute als Hs. D 11 in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda (= Hs. D 11) verwahrt wird, allgemein bekannt durch die Darstellung des Welfenstammbaums und durch die Abbildung Kaiser Friedrichs I. Barbarossa mit seinen Söhnen. Kaum beachtet und zum größten Teil seit 300 Jahren unpubliziert ist aber ein Werk, das an die Welfen-Texte der genannten Handschrift anschließt: »De Romanis imper[ator] ibus«, die »Weingartner Kaiserchronik«. Sie ist außerdem in einer zweiten, ebenfalls aus
Weingarten stammenden Handschrift aus derselben Zeit überliefert, heute Hs. B 3 der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda (= Hs. B 3). Die »Weingartner Kaiserchronik« aus dem Ende des 12. Jahrhunderts stellt sich dar als eine chronologisch angeordnete Liste der »römischen« Kaiser von Julius Cäsar bis zu Heinrich VI. († 1197). Als Grundlage hatte die Weltchronik des Honorius Augustodunensis »De imagine mundi« gedient. Bereits dort waren in die Kaiserliste einige herausragende Ereignisse oder Personen eingefügt worden. Die »Weingartner Kaiserchronik« erweiterte dieses Konzept durch die Aufnahme der Ahnen des Welfenhauses.
Bauen, gebaut, abgerissen
(2013)
In den Jahren 2014 bis 2018 gedenkt Konstanz in großem Rahmen des Konstanzer Konzils von 1414–1418 – zahlreiche Ausstellungen und Aktivitäten stehen bevor. So wurde denn auch im Jahr 2009 mit der Sanierung und dem Umbau des Konstanzer Kaufhauses begonnen, in dem jene entscheidende Papstwahl stattfand, und das auch zur 600-Jahr Feier Ausstellungen und Veranstaltungen beherbergen soll. Zu diesen Maßnahmen gehörte der Bau eines nördlich an das Kaufhaus anschließenden Kellers, in dem neue sanitäre Anlagen, Lager- und Technikräume untergebracht werden. Die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstandene Platzanlage blieb dabei erhalten, so dass sich oberirdisch für den Betrachter nichts geändert hat.
Dr. Robert Bantle †
(2013)
Der Tuttlinger Arzt und
Naturkundige Dr. med.
Robert Bantle ist am
Abend des 7. Juli 2013
im Kreis seiner Familie
verstorben. Er war über
viele Jahre als Mitarbeiter der Entomologischen
Arbeitsgemeinschaft im
Naturwissenschaftlichen
Verein Karlsruhe e.V. und
Melder für das Grundlagenwerk „Die Schmetterlinge Baden-Württembergs“ ehrenamtlich mit
dem Staatlichen Museum
für Naturkunde Karlsruhe verbunden. Ab 2010
hatte er nach und nach
Teile seiner naturkundlichen Sammlungen, die
im wesentlichen Schmetterlinge, Käfer und andere
Insekten, aber auch präparierte einheimische und
exotische Vögel umfassen,
dem Naturkundemuseum
Karlsruhe überlassen.
Im Rahmen eines durch das Regierungspräsidium
Karlsruhe fnanzierten Kooperationsprojekts zwischen
der Arbeitsgruppe Pilze im Naturwissenschaftlichen
Verein Karlsruhe e.V., dem Staatlichen Museum für
Naturkunde Karlsruhe, dem Naturschutzzentrum Ruhestein und der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
wird eine Inventarisierung der Pilzarten des Bannwalds
„Wilder See“ im NSG „Wilder See – Hornisgrinde“ (Baiersbronn, Nordschwarzwald) vorgenommen. Es ist
der älteste, bereits 1911 ausgewiesene Bannwald in
Baden-Württemberg; er umfasst 75 ha. Aus mykologischer Sicht sind vor allem die alten Abies alba-Bestände bedeutend. Am Beispiel dreier im Gebiet bereits
nachgewiesener und sehr seltener Pilzarten (der parasitische Rostpilz Thekopsora goeppertiana und die
Altholzzersetzer Hymenochaete fuliginosa und Cystostereum murrayi) wird dies veranschaulicht. Das Gebiet
ist Bestandteil der Gebietskulisse für den geplanten
Nationalpark Schwarzwald. An dem zunächst auf drei
Jahre angelegten Projekt sind zahlreiche Pilzexperten
aus Baden-Württemberg und anderen Bundesländern
beteiligt. In dieser Anfangsphase werden vorzugsweise
die in den einzelnen Vegetationstypen vorkommenden
Arten erfasst und eine Referenzsammlung im Pilzherbarium des Staatlichen Museums für Naturkunde
Karlsruhe angelegt. Besonders berücksichtigt werden
Pilzarten, die mit Weiß-Tanne (A. alba) als Parasiten,
Saprobionten oder Symbionten assoziiert sind. Längerfristig könnte das Gebiet als Referenzfäche für
mykologische Studien im Bereich der Taxonomie, „Versteckten Diversität“ und Populationsgenetik unter Einsatz moderner Techniken genutzt werden.
Joseph Gottlieb Koelreuter (1733 – 1806), ein bedeutender Karlsruher Botaniker des 18. Jahrhunderts
(2013)
Vor 250 Jahren begann Joseph Gottlieb Koelreuter
seine Tätigkeit als Direktor des Botanischen Gartens in
Karlsruhe, führte hier seine in Sankt Petersburg begonnenen, zukunftsweisenden Versuche zur Vererbung bei
Pflanzen und Untersuchungen zu ihrer Sexualität fort.
Die Lebensgeschichte und Bedeutung dieses ersten
botanischen Wissenschaftlers am markgräfsichen Hof
werden in Erinnerung gerufen.
Es werden 200 weitere Ichneumoniden-Arten aus Baden nachgewiesen. Die Gesamtartenzahl erhöht sich
dadurch auf 1813, was etwa 52,4 % des aus Deutschland bekannten Artenbestandes entspricht (vgl. Tab. 1).
Neu für Deutschland sind sechs Arten: Adelognathus
pilosus Thomson, 1888 (Adelognathinae), Cratocryptus
subpetiolatus (Gravenhorst, 1829) (Cryptinae, Hemigasterini), Dicaelotus pudibundus Wesmael, 1845
(Ichneumoninae, Phaeogenini), Phytodietus femoralis
Holmgren, 1860 (Tryphoninae, Phytodietini), Isadelphus minutus Horstmann, 2009 sowie Isadelphus tuberculatus Horstmann, 2009 (Cryptinae, Phygadeuontini) aus Württemberg. Einige Fehler in unseren früheren
Arbeiten werden korrigiert, Ergänzungen werden eingefügt, und die Nomenklatur wird auf den aktuellen
Stand gebracht.
Zecken sind die wichtigsten Überträger human- und
veterinärmedizinisch relevanter Krankheitserreger in
Europa. Es gibt seit einiger Zeit Indizien dafür, dass
die Verbreitung und die Populationsdichte einiger medizinisch
und ökonomisch wichtiger Zeckenspezies in
Mitteleuropa zunehmen. Die Gründe dieses Wandels
werden kontrovers diskutiert. Sie beruhen offenbar auf
Faktoren wie dem Klimawandel und der geänderten
Landschaftsnutzung sowie auf menschlichen Verhaltensänderungen.
Von Studien aus Nordamerika ist
jedoch bekannt, dass die Populationen der Wirbeltier-
Wirte** eine große Rolle in der Dynamik der Zecken
und der zeckenübertragenen Krankheiten spielen, d.h.,
dass das Pathogen-Zecke-Wirt-System als Einheit
betrachtet werden muss. Auch in Europa scheint es
dementsprechend nicht möglich zu sein, ohne Informationen,
insbesondere über Nagetiere, Veränderungen
in der Häufigkeit und der Ausbreitung von Zecken und
zeckenübertragenen Krankheiten des Menschen darzustellen.
Gleiches gilt für die Entwicklung und die Einführung
effektiver Präventions- und Kontrollstrategien.
Obwohl in den letzen Jahrzehnten sehr viel über Zecken
in Europa publiziert wurde, gibt es bislang keine
gut konzipierte Langzeitstudie, in der die Beziehung
zwischen der Populationsdynamik der Wirbeltier-Wirte
von Zecken, den Zecken selbst und den von ihnen
übertragenen Pathogenen zufriedenstellend dokumentiert
wird. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, welche
grundlegenden Informationen zum Verständnis der
Ökologie der in Mitteleuropa vorkommenden Zecken,
ihrer Wirte und der von ihnen übertragenen Pathogene
fehlen.