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Über die Bedeutung der Baar als Rastgebiet für durchziehende Watvögel (Limikolen) hat GEHRING (1999) ausführlich berichtet. Die winterlichen Rastbestände
der Wasservögel auf der Riedbaar werden seit dem Winter 1989/90 bis heute im
Rahmen der internationalen Wasservogelzählungen erfasst. Erste Ergebnisse hat
GEHRING (1996) vorgelegt. Im vergangenen Jahrzehnt hat die Beobachtergruppe
des Schwarzwald-Baar-Kreises von weiteren Vogelarten, die nicht (oder nicht
mehr) Brutvögel im Kreis sind, genügend Daten gesammelt, sodass ihr Auftreten
im Jahresverlauf dargestellt werden kann. Für die folgende Abhandlung wurden
11 Arten ausgewählt.
Am 28. August 2014 verstarb im Alter von fast 85
Jahren Herr Prof. Dr. Gerhardt Jurzitza*. Als Vertriebener aus Oberschlesien fand er nach dem
Krieg in Karlsruhe eine neue Heimat. Angaben
zu seinem Lebenslauf sowie eine Bibliographie seiner wissenschaftlichen Publikationen hat anlässlich seines 70. Geburtstags im Jahr 1999 H.
Heidemann in der Zeitschrift „Odonatologica“ veröffentlicht
Die Verankerung des Ersten Weltkrieges im kollektiven Gedächtnis begann nicht erst anlässlich späterer Gedenktage an dieses Ereignis, sondern bereits unmittelbar nach Kriegsausbruch: Öffentliche und staatliche Einrichtungen sowie Privatpersonen versuchten, den Krieg mit Hilfe aller erreichbaren Dokumente umfassend für künftige Generationen in sog. Kriegssammlungen zu dokumentieren und Kriegsteilnehmern wie Zeitgenossen ein Denkmal zu setzen. Dem Vorbild der Königlichen Bibliothek zu Berlin folgten zahlreiche deutsche Bibliotheken, unter ihnen auch die Universitätsbibliothek Freiburg, die über eine außerordentlich interessante Weltkriegssammlung im Umfang von etwa 5000 Dokumenten verfügt.
An einem kalten Winterabend, es war der 7. Dezember 1815, hielten mehrere Kutschen auf der Konstanzer Markstätte vor dem Hotel »Goldener Adler«. Völlig unterkühlt
entstieg einem dieser Wagen die ehemalige Königin von Holland, Hortense Bonaparte,
geborene de Beauharnais. Sie war die Tochter der Kaiserin Joséphine aus ihrer ersten Ehe
mit Alexandre de Beauharnais (1760–1794) und Adoptivtochter sowie Schwägerin Kaiser
Napoleons I. Begleitet wurde sie einerseits von ihrem jüngsten Sohn, Charles Louis Napoléon, ein Kind von siebeneinhalb Jahren, andererseits von einem Teil ihres Personals.
Fünf Monate zuvor, nämlich am Abend des 7. Juli 1815, hatten sie Paris verlassen müssen
und zwar nach der zweiten Abdankung des Kaisers, dessen Exil nun St. Helena im südlichen Atlantik war. Die anderen Mitglieder seiner Familie hatten sich Italien, England und
sogar die Vereinigten Staaten von Amerika ausgesucht. Seitdem befand sich Hortense
auf einer Odyssee quer durch Europa. Prégny am Genfer See und Aix-les-Bains in Savoyen wurden ihr verwehrt, so versuchte sie ihr Glück in Konstanz.
Bisher hatte der Verfasser verschiedene Abgeordnete der Zweiten Kammer der Badischen Ständeversammlung, die die eigentliche Volksvertretung war, bearbeitet. Nun erscheint eine Abhandlung der Tätigkeit eines Abgeordneten der Ersten Kammer. Diese war bei der parlamentarischen Gesetzgebung beteiligt gewesen. Der Abgeordnete Dr. Richard Rothe war ein evangelischer Theologieprofessor, den der Großherzog für zwei Parlamentsperioden wegen dessen Verdiensten zum Abgeordneten ernannte. Richard Rothe trat nicht häufig ans Pult der Ersten Kammer, er setzte sich vor allem für Fragen der Religion und der Schule ein. Seine nationale Einstellung in diesem Artikel zur beginnenden Reichsgründung 1871 ist bemerkenswert.
Vergessen wäre gefährlich! »Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem:
Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche
Akte gegen die Zivilbevölkerung oder: Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhängig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde.« So lautet die Definition der Londoner Charta vom 8. August 1945.
Mit dem Begriff »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« versuchten 1945 die Staaten, deren Armeen das nationalsozialistische Deutschland niedergerungen hatten, die
Verbrechen der Deutschen zu beschreiben und Maßstäbe zu ihrer Verurteilung zu
schaffen. Dass sie einen ganz wichtigen rechtsstaatlichen Grundsatz unterliefen,
indem sie den Straftatbestand erst definierten, nachdem die Taten begangen waren,
war allseits bewusst. Angesichts der jahrelangen, geplanten, massenhaft praktizierten
ungeheuerlichen Brutalität des Terror-Regimes und aller, die es unterstützten, wurde
dieser Verstoß gegen einen formalen Rechtsgrundsatz in Kauf genommen. Unter anderem auch, weil »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« zwar eine neue Formulierung war, im Kern aber nur gewachsene Grundlagen des modernen Rechts zusammenfasste – bis hin zu biblischen Grundsätzen wie »Liebe deinen Nächsten wie dich
selbst« oder eben »Du sollst nicht töten«. Diese und alle darauf aufbauenden Gebote
und Verbote brauchten angesichts der zwölf Millionen Menschen, die von den Nazis
gezielt ermordet worden waren, dringend neue Schubkraft.
1971 wurden in der Ravensburger Altstadt bei Umbauarbeiten im Gasthaus Zum
Mohren bemerkenswerte mittelalterliche Wandmalereien entdeckt, die bis heute einer
angemessenen Würdigung und Interpretation entbehren. Der Gasthof Zum Mohren in
der Marktstr. 61 liegt direkt unterhalb des Obertors. Das Wandgemälde fand sich an der
östlichen Giebelwand als Innendekoration im ersten Obergeschoss des Hauses. Es handelt sich um einen 5,40 Meter langen Wappenfries mit darunter angeordneten Damen
und Herren, die ihrerseits einem Ritterturnier beiwohnen. Von den kämpfenden Rittern
haben sich leider nur die Helmzierden erhalten. Die Pferdedarstellungen waren bei der
Freilegung der Wand bereits komplett zerstört.
Der Ingenieur Max Buhle, einer der Planer des Freiburger Kanalisation, schrieb 1898 rückblickend
über die hiesige Abwasserentsorgung: ,,Die Bachläufe, welche Freiburg in großer Zahl durchschneiden, dienten ehemals zugleich der Ableitung des Regenwassers und häuslicher Abwasser.
Wo solche Wasserläufe fehlten, hatte man Senkgruben angelegt, durch welche die Flüssigkeiten
dem in Freiburg fast überall durchlässigen Untergrunde zugeführt wurden. Aborte mündeten
im Allgemeinen in Gruben, bei den an den Gewerbebächen belegenen[!] Häusern zum Theil
in die Bäche selbst." Die offenen „Bächle" und Kanäle dienten also vor allem der Abführung
des Regen- und Brauchwassers, während Fäkalien fast ausschließlich, nach Zwischenlagerung
in Abtrittgruben, auf dem „Landweg" entsorgt wurden. Lange Zeit waren diese Gruben aus
durchlässigem Trockenmauerwerk gebaut, sodass die flüssigen Inhaltsstoffe versickerten und
nur die festen Rückstände in Abständen von mehreren Jahren oder gar Jahrzehnten ausgehoben und abgeführt wurden. Da in Freiburg aufgrund des sehr tiefen Grundwasserspiegels die
Wasserversorgung nicht durch Tiefbrunnen, sondern durch Wasserleitungen aus dem „Mösle"
erfolgte, musste auf die zwangsläufige Verseuchung des Untergrunds durch die versickernden
Fäkalstoffe keine Rücksicht genommen werden. Jedoch wurden wohl spätestens mit dem rapiden Anwachsen der Stadt im 19. Jahrhundert undurchlässige Gruben mit Zementverputz polizeilich vorgeschrieben. Trotzdem war in den 1870er-Jahren nur etwa ein Viertel der Gruben
zementiert, vor allem solche in den neueren Baugebieten.
Vor 80 Jahren veröffentlichte GEORG TUMBÜLT, der Donaueschinger Archivrat, und in dieser Funktion auch Vorsitzender der Abteilung Geschichte des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar, in dieser Zeitschrift einen Aufsatz über
die frühe Geschichte der ehemaligen fürstenbergischen Residenzstadt Meßkirch. Darin weist er erstmals auf die erste Nennung des Ortes im Jahr 1075 als ‚Messankirche‘ hin. TUMBÜLT hatte damit den Schlüssel zur Deutung des Ortsnamens
in der Hand: ‚messan-‘ ist der Genetiv eines weiblichen Substantivs nach der althochdeutschen a-Deklination, der Nominativ lautet ‚messa‘. Die bis dahin bekannten alten Belege waren (in Auswahl): ‚de Meschilchi‘ (im Jahr 1202) – ‚Missekilch‘ (1241) – ‚Messekilch‘ (1261, 1278, 1332, 1354) – ‚de Messekilke‘ (1273) – ‚de Missechilchen‘ (1274). Bei der Suche nach einem alten Wort, das ein Femininum ist und Formen mit i wie mit e zeigt, stößt man im Althochdeutschen auf lat./ahd. ‚missa‘, ahd. ‚messa‘ (mhd. und nhd. ‚messe‘). Das Wort bedeutet ‚die Messe im Gottesdienst‘. Meßkirch hieß also ursprünglich ‚Messe-kirche‘. Damit wäre der bis dahin unangefochtene ‚Messo‘ erledigt gewesen.
In der Frühzeit der Fotografie verbreitete sich die neue Technik zunächst in den Städten. Für die Ortenau richtungsweisend
waren Straßburg und Baden-Baden, wo seit 1840/41 Fotografen nachweisbar sind. Ab der Mitte des 19. Jahrhunderts arbeiteten neben den städtischen Atelierfotografen häufig Wanderfotografen, die das neue Medium verbreiteten. Unter ihnen waren oft Portraitmaler und Lithografen, die auf die neue Technik des Fotografierens umgeschult hatten, wie die Anzeigen erkennen lassen. Diese Fotografen zogen durch Städte und über Land, wo sie für eine kurze Zeit - und wenn es sich lohnte
auch einige Tage oder Wochen länger - in Gasthäusern oder angemieteten Räumen logierten und dann weiterzogen. Ab
den 1870er Jahren machten sie auch auf Volksfesten Fotografier-Buden auf, oft genug reichten auch ein Zelt und gemalte
Hintergründe für ihre Arbeit. Ihre Dienste machten sie durch Zeitungsanzeigen, Plakate, Handzettel oder Ausruf durch den
Ortsbüttel bekannt.
Unter den Badischen Hoffotografen, die in dem Band "Gut Licht" (2003) aufgeführt werden, fehlt der Name J. Kraemer. Das mag daher kommen, dass Julius Kraemer weniger durch seine Fotografien als durch seine Lichtdrucke bekannt geworden ist. Seit 1872 betrieb er in Kehl ein "»Atelier spez. für Lichtdruck", die spätere "»Kunstanstalt für Photographie und Lichtdruck J. Kraemer in Kehl a. Rhein". Karl Julius Kraemer, so der Eintrag im Kirchenbuch, wurde am 13. September 1840 in Kehl geboren3. Sein Vater, Franz Karl Kraemer, war Bürger und Handelsmann in Kehl, verheiratet mit Karoline Julia Kraemer, geb. Semerau. Es ist noch unbekannt, wie J. Kraemer zur Fotografie kam.
Bei dem Gebäude Bickenstraße 5 in Villingen
handelt es sich um ein sehr schmales, viergeschossiges
Gebäude, welches fluchtend in die traufständige
Bebauung der Bickenstraße eingebunden ist.
Das Haus hat wegen des in Villingen hoch anstehenden
Grundwasserspiegels keinen eingetieften
Keller.
Über der Fassade des 19. Jahrhunderts mit ihren
glatt geschnittenen Fensterrahmen und dem
Ladeneinbau im Erdgeschoß befindet sich mittig
auf dem Satteldach eine Aufzugsgaupe.
Aufgrund seiner Aussagekraft für die Architektur-
und Stadtbaugeschichte Villingens ist das
Haus aus wissenschaftlichen und vor allem aus
baugeschichtlichen Gründen ein Kulturdenkmal:
„Gemäß § 2 DSchG und seiner Erhaltung liegt insbesondere
wegen seines dokumentarischen und exemplarischen
Wertes im öffentlichen Interesse.”
Die Feststellung, dass der Adel im Mittelalter Herrschaft ausübte, ist, so WERNER HECHBERGER, „einer der trivialsten Sätze der deutschen Rechts-, Verfassungs- und Sozialgeschichte [...]. Schon etwas weniger trivial ist die Frage, wie diese Herrschaft überhaupt entstanden ist.“ Wie sich adlige Herrschaft in der Region Baar im 13. Jahrhundert entwickelt hat, möchte ich im Folgenden analysieren. Die sich damals neu strukturierenden Herrschaftsverhältnisse sollten die Baar über lange Zeit entscheidend prägen. Nachdem sich zu Beginn des Jahrhunderts die Grafen von Urach und der Stauferkönig Friedrich II. um das Erbe der Zähringer gestritten hatten, waren Mitte und Ende des Jahrhunderts geprägt vom Kampf zwischen den Häusern Sulz/Wartenberg und Fürstenberg, um den es in diesem Aufsatz vor allem gehen soll. Im ersten Teil werde ich die Herrschaftshäuser der Fürstenberger, der Sulzer und der Wartenberger im Hinblick auf ihre Bedeutung und ihren Bezug
zueinander und zur Region Baar vorstellen. Im zweiten Teil werde ich die Rivalität der Fürstenberger und Wartenberger um Burgen, Städtegründungen und geistliche Einrichtungen darstellen und abschließend das Spannungsfeld im Bereich
Landgrafschaft und Grafschaft sowie die Auflösung des Konflikts beschreiben.
Ohne Zweifel gehörte das Schloss Solitude mit seinen weitläufigen Parkanlagen
zu den spektakulären barocken Bauwerken in Deutschland. Obwohl vom Park und
seinen Gebäuden nur noch Spuren übrig geblieben sind, erstaunt es heute noch,
welche gewaltige Anlage hier innerhalb weniger Jahre gebaut worden ist. Herzog Karl
Eugen steht mit seiner geradezu manischen Baulust auch im Vergleich mit seinen
Zeitgenossen als Ausnahmeerscheinung da. Alle paar Jahre fasste er ein neues Bauprojekt ins Auge, so dass er schließlich über eine stattliche Anzahl an repräsentativen
Herrschaftssitzen verfügte. Dazu zählt in erster Linie das Residenzschloss Ludwigsburg mit dem kleineren Jagdschloss Favorite und dem Schlösschen am Eglosheimer
See, das im 19. Jahrhundert den Namen Monrepos erhalten sollte. Daneben entstand auf der Schwäbischen Alb das Jagdschloss Grafeneck, auf dem Einsiedel bei
Tübingen ließ Karl Eugen neben dem alten herzoglichen Jagdschloss ein repräsentatives Gebäude errichten, und in der Nähe von Stuttgart unterhielt er ein kleineres
Schlösschen Floride in dem Bereich, wo sich heute der Stadtteil Fasanenhof befindet.
In diese imposante Reihe der Schlösser fügt sich das Schloss Solitude ein, zu dem
im November 1763 der Grundstein gelegt wurde. In einem weitläufigen Waldgebiet
in der Nähe des Dorfes Gerlingen ließ der Herzog ein Schloss in der Einsamkeit mit
zahlreichen Nebengebäuden und einer weitläufigen Parkanlage erbauen. Die Ähnlichkeit mit dem Seeschloss bei Eglosheim dürfte nicht auf Zufall beruhen. Das Seeschlösschen war seit 1760 unter der Leitung des Architekten Philippe de la Guêpière
gebaut worden. Schon kurz nach Baubeginn verlor Herzog Karl Eugen das Interesse
an dem kleinen Schloss mit seinem rechteckigen See, vermutlich deshalb, weil er nun
auf der Solitude eine wesentlich größere Anlage erbauen ließ. Bei beiden Schlössern
stand die Absicht im Vordergrund, abgelegene Orte abseits der Residenzen zu schaffen,
in die man sich zurückziehen konnte. Das drückt sich bereits im Namen Solitude
aus. Indessen machte Herzog Karl Eugen die Verbindung des Ludwigsburger Residenzschlosses mit dem Jagdschloss auch optisch deutlich, indem er die beiden Schlösser
durch eine schnurgerade Allee miteinander verbinden ließ. Noch heute zeichnet sich
die Solitude-Allee deutlich in der Landschaft ab und ist damit zu einem prägenden
landschaftlichen Element im Mittleren Neckarraum geworden. Fast das gesamte
Ensemble der Alleen im Raum Ludwigsburg blieb erhalten, wodurch die Barockzeit
bis heute im Großraum Ludwigsburg signifikante Spuren hinterlassen hat.
Der Einfluss des extremen Spätwinters 2013 auf den Frühjahresdurchzug des Kiebitzes auf der Baar
(2014)
Auf der Internetplattform BIRDNET.DE liest man am 15.3.: “ Immer wieder sieht
man Trupps von Kranichen, Kiebitzen und Feldlerchen nach Südwesten ziehen.“
Am Tag darauf prägt die Überschrift „Zugvögel kehren um“ die Titelseite des SÜDKURIERS. Auch auf der Baar staunen die Ornithologen über Beobachtungen, die sie
bisher noch nicht gemacht haben. 6000 Singdrosseln, 4000 Wacholderdrosseln,
ca. 2000 Kiebitze (Abb. 1 und 2) und über 500 Goldregenpfeifer stellen sie u.a.
Ende März auf der Baar fest.
"Los von Karlsruhe!"
(2014)
Ende 1949 ließ die Bürger-Kommission des Karlsruher Stadtteils Knielingen ein Flugblatt drucken und verbreiten, in dem sie die Ausgemeindung Knielingens von Karlsruhe forderte. Mit Argumenten, die sich bei näherer Betrachtung nahezu allesamt als unzutreffend herausstellten, versuchte sie die Knielinger Bevölkerung davon zu überzeugen, dass eine Loslösung Knielingens von Karlsruhe ihnen mehr Vorteile einbringen würde als ein Verbleib in der Fächerstadt. Der Aufsatz gibt zum einen den Inhalt des Flugblattes bzw. die Argumente der Knielinger Bürger-Kommission für die Ausgemeindung wieder und zeigt zum anderen die Antwort bzw. Reaktion der Karlsruher Stadtverwaltung, die die Vorwürfe sachlich entkräften konnte, sodass der Ausgemeindungsversuch über ein Strohfeuer nicht hinauskam.
Der Bundesgerichtshof ist nach Artikel 95 Abs.1 des Grundgesetzes der oberste Gerichtshof der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz bei Zivil- und Strafverfahren. Als er am 1. Oktober 1950 im Erbgroßherzoglichen Palais in der Karlsruher Innenstadt seine Arbeit aufnahm, war er das erste von fünf Bundesgerichten, das in der jungen Bundesrepublik Recht auf höchster Ebene sprach. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, wie es überhaupt dazu gekommen war, dass der Bundesgerichtshof seinen Sitz in der Fächerstadt fand. Hierfür wurde zum einen auf bekannte Dokumente der Karlsruher Stadtverwaltung, die auch bereits in früheren Beiträgen genutzt wurden, zurückgegriffen. Zum anderen
konnten aber auch bisher nicht ausgewertete Unterlagen herangezogen werden, die sowohl hinsichtlich der Thematik als auch der Provenienz eigentlich zusammengehören, aus unbekannten Gründen freilich in zwei verschiedenen Faszikeln mit unterschiedlichem Betreff abgelegt wurden, sodass mit diesem Aufsatz nun eine vollständigere und aussagekräftigere Rekonstruktion der damaligen Vorgänge aus Karlsruher Sicht vorliegt. Um einen möglichst authentischen Eindruck der Interaktion aller Beteiligten zu erhalten und um besser nachvollziehen zu können, welche Person welche Position in der Standortfrage einnahm, wurden entsprechend viele Zitate direkt in den Text übernommen.
Wer aufmerksam die Gräberreihen auf dem „Ehrenfriedhof“ der Stadt Heidelberg entlang geht, wird linkerhand in den ersten Reihen auf 18 Grabkreuze mit russischen Namen stoßen. Soldatengräber aus dem Ersten Weltkrieg. Offenbar in Heidelberg verstorbene, russische Kriegsgefangene. Diese Beobachtung wirft Fragen auf. Wie ist die Anwesenheit dieser russischen Soldaten in Heidelberg fernab der Ostfront zu erklären? Was wissen wir über sie, ihre Herkunft und ihren Aufenthalt, vermutlich als Kriegsgefangene (KGF) in Heidelberg? In Lagern und Lazaretten? Und warum überhaupt befinden sich Gräber mit russischen Soldaten auf einem Soldatenfriedhof, der 1933/1934 von der Stadt Heidelberg als monumentale Gedenkstätte für die deutschen Kriegsgefallenen errichtet und in einer schauerlich-pathetischen Zeremonie am 28. Oktober 1934 „eingeweiht“ wurde? Darüber hinaus wollen wir zusammentragen, was zu den Kriegsgefangenenlagern in Heidelberg inzwischen zu ermitteln war.
Ein Jahrzehnt reloaded
(2014)
Die Ausstellung, die dem Kurpfälzischen Museum 2014 einen enormen Besucherstrom verschaffte, trug unverkennbar die Handschrift von Manfred Metzner, dem Verleger, Kulturhaus- und Literaturtageaktivisten. Aus seinen privaten Beständen stammten auch zahlreiche Exponate, weitere Objekte aus der grafischen Sammlung des Museums. Metzners Blick in die 70er Jahre empfinden viele der kritischen Kommentatoren als überdominant. Kaum eine Stehparty in den letzten Monaten, in denen die Ausstellung nicht süffisant als Ausdruck eines wilden Egotrips gebrandmarkt und auf ihre Auslassungen, Lücken und Lokozentrismen (Karl Markus Michel, 1978) kritisiert sowie auf die Vernachlässigung der wirklichen und politisch bedeutsamen Aspekte hin zerpflückt wurde. In Ausgabe 177 des taz-Journals Kontext verdichtete der Journalist und Filmemacher Mario Damolin diese Kritik mit schwerem rhetorischen Säbel (Der Sponti-Kurator von Heidelberg in: Kontext vom 20. August 2014).