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1596 in der Ortenau. Katharina Treyschneizler aus Ortenberg sagte aus, sie habe vom Teufel eine Gerte als Lohn dafür bekommen, dass sie „diesem zu Willen gewesen". Die beiden Pferde, die sie mit der Gerte geschlagen habe, seien kurz darauf eingegangen. Sie habe auch auf der Riethalde bei Rammersweier ein Unwetter gezaubert; dadurch seien die Trauben verdorrt. Niemandem kamen damals Zweifel, dass dies alles der Wahrheit entsprach. Mehr oder weniger identische Aussagen wurden auch in Friesland, Bayern oder der Eifel von den Gerichtsschreibern aufgezeichnet. Hexen, Unholde, Zauberer und Wettermacherinnen - für Generationen waren sie totale Existenzbedrohung. Krankheit, Tod, sieches Vieh und Missernten - alles Hexenwerk. Sie sagten Gott ab und trieben Unzucht mit dem Teufel, flogen zum Hexensabbat und töteten ungetaufte Säuglinge. Theologen und Juristen hatten die theoretischen Voraussetzungen für den Wahn geschaffen, das Volk sie dankbar aufgenommen.
Eines der finstersten Kapitel der beginnenden Neuzeit ist die Geschichte der Hexenprozesse. Auch im Harmersbachtal
grassierte dieser „Hexenwahn" und fiel hier auf fruchtbaren Boden. Die Initiative für Anklage und Prozessführung lag anfangs
nicht beim Gericht des Reichstals; es war auch in der Folgezeit nicht immer allein Herr des Verfahrens. Zu jener Zeit war das
Tal immer noch verpfändet. Die überwiegend aus dem Elsass stammenden Familien, die durch Erbfolge die früheren Pfandherren ablösten, griffen immer wieder willkürlich in die Rechtsprechung des Tales ein. Der Gengenbacher Abt und das Talgericht - Vogt und Zwölferrat - verloren weitgehend ihre Kompetenzen. Die Pfandherren sahen hier auch eine willkommene
Gelegenheit, sich zu bereichern.
Heinrich Hansjakob (1837–1916) gehört mit seinen 74 Werken bis heute zu den bekanntesten
Schriftstellern Badens. Der Autor von »Bauernblut« und »Erzbauern« wurde von den
Nationalsozialisten vereinnahmt und seine Bücher als »Blut- und Boden-Literatur» verfälscht.
Manfred Hildenbrand untersucht die Hintergründe dieser Fehlinterpretation.
Sie war fromm, sie war tätig und sie war mächtig. Großherzogin Luise von Baden, Prinzessin von Preußen war eine der herausragenden Persönlichkeiten der badischen Landesgeschichte im „langen“ 19. Jahrhundert. Ihre exzeptionelle Bedeutung ist von mehreren Faktoren gefördert worden. Beispielsweise ist ihre preußische Herkunft als Tochter des ersten deutschen Kaiserpaares Augusta und Wilhelm I. von Hohenzollern zu nennen. Mit ihrer Alleinstellung als einzige Kaisertochter, spätere Kaiserschwester und nicht zuletzt als agnatische Tante des letzten Kaisers Wilhelm II., war die familiäre Verbundenheit und Vertrautheit zwischen dem badischen und preußischen Hof gewährleistet. Gerade in den Anfangsjahren ihrer Ehe, nur sieben Jahre nachdem von Luises Vater in Baden die Revolution von 1848/49 blutig niedergeschlagenen worden war, förderte die familiäre Nähe das bilaterale Verhältnis der Herrscherhäuser zueinander. Schließlich war es die Aufgabe der jungen Landesfürstin, andere Töne aus Preußen als die von Kanonen mitzubringen. So verwundert es nicht, dass es Großherzog Friedrich I. von Baden, Schwiegersohn des preußischen Königs, war, der 1871 am Ende des Deutsch-Französischen Krieges im Versailler Schloss den legendären Toast „Es lebe unser Kaiser Wilhelm“ als Konsensformel für die deutsche Kaiserproklamation ausrief.
Der Autor befasst sich mit der Frage, was Verlust der Heimat bedeutet, insbesondere auch im
Zusammenhang mit der Verfolgung unserer jüdischen Mitbürger zur Zeit des Nationalsozialismus.
Er zeigt anhand von Beispielen aus Bruchsal, wie derer gedacht werden kann und
muss, denen ihre Heimat genommen wurde.
In 2Mose 20,8 heißt es: Gedenke des Sabbattages, dass du ihn heiligest. Unter Kaiser Konstantin löste der Sonntag den Sabbat als arbeitsfreien Ruhetag ab (321 n.Chr.). Im Mittelalter galt der sonntägliche Gottesdienst als Kirchengebot. Heute ist der Sonntag verfassungsmäßig geschützt. Die einschlägige Bestimmung lautet: Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt. Es handelt sich um Art. 139 der Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919, der sog. Weimarer Reichsverfassung. Diese Vorschrift ist gemäß Art. 140 GG – neben anderen Artikeln der Weimarer Reichsverfassung, den sog. Weimarern Kirchenartikeln – Teil des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland geworden. Sowohl der Gedanke der Sabbatruhe, der Unterbrechung der Arbeit, als auch derjenige des Gottesdienstes wird aufgenommen, auch wenn nicht von „Gottesdienst“, sondern von „seelischer Erhebung“ die Rede ist. Bei der Einbringung hob der Berichterstatter, der Abgeordnete Mausbach von der Zentrumspartei, hervor, die Vorschrift schütze die öffentliche Sitte und die christliche Tradition und Religionsausübung. Die großen geschichtlichen Bestandteile der Kultusausübung enthielten aber auch wertvolle Freiheitsrechte für die Einzelnen, und gerade diese Seite der Sonntagsruhe, die Schonung der Freiheit und der sozialen Gleichwertigkeit aller Klassen, sei darin angesprochen.
Seit der Mensch dauerhaft sesshaft wurde, also sich vom Jäger und Sammler zum Ackerbauer
wandelte und damit pflanzliche Produkte den Hauptteil seiner Nahrung bildeten, brauchte er eine
zusätzliche Menge des lebensnotwendigen Stoffs NaCl (Natriumchlorid, Kochsalz, Steinsalz,
Halit), der in den Nahrungsmitteln nicht mehr in ausreichender Menge vorhanden war. Die heute benötigte Menge eines erwachsenen Menschen liegt zwischen 5–6 g/Tag, 15–20 g/Tag sollten
nicht überschritten werden. Dieser Sachverhalt bedeutet für die Erforschung der historischen
Salzgewinnung in Mitteleuropa, dass eine Gewinnung vor der Sesshaftwerdung (5. Jahrtausend
v. Chr.) nicht notwendig war, folglich sehr wahrscheinlich nicht stattgefunden hat und daher
auch nicht überliefert sein kann. Dies entspricht auch den Befunden: Aus Mitteleuropa sind die
frühesten Anzeichen von Salzgewinnung die Verdichtung der Siedlungen um Salzquellen wie um
Halle an der Saale und der Beginn der Salzgewinnung bei Hallein und Hallstatt (Österreich) um
etwa 2000 v. Chr.
Georg Kerner
(2015)
»Ich lebe vollkommen im Jetzt – nicht in der Vergangenheit und auch nicht in der
Zukunft.« – »Ich tue gern Dinge, die mir Angst machen.« – »Ich besitze ein beinahe
unkontrollierbar nervöses Wesen.«
»Die 8 Monate, die ich jetzo in [der] Toskana bin, sind die unruhigsten meines revolutionären Lebens – denn ich liege Tag und Nacht auf der Straße, und meine Reisen in
den letzten 2 Monaten sind ein wahrer und harter Winterfeldzug – dabei bin ich nur
krank, sobald einige Tage von Ruhe eintreten und befinde mich sogleich wiederum besser,
wenn es wieder zu Pferd geht. […] allein, lieber Gott, ich werde so bleiben, und das
Schicksal hat mich dazu verdammt, auf dem nämlichen Punkt mich herumzudrehen.«
Die ersten drei Zitate stammen von dem australischen Filmschauspieler Heath Ledger,
der 2008 mit 28 Jahren an einem Medikamentenmix gestorben ist. Das letzte Zitat
steht in einem Brief, den Georg Kerner 1799 an Louise Scholl, die Schwester seiner
ehemaligen Braut Auguste Breyer, geschrieben hat.
Diese Gegenüberstellung soll gleich zu Beginn die Ruhelosigkeit Georg Kerners
– und damit seine Modernität – aufzeigen. Er sei, meinte ein Freund, »einem Kometen
zu vergleichen, der eine Welt von elektrischem Feuer in sich trug«. Bei Kerner ging
es immer ums Ganze, ging es um Leben oder Tod. Sein Leben lang suchte er die
Gefahr – und dafür war er in die richtige Zeit geboren.
Ganz schön aufgeweckt
(2015)
In dem Buch »100 Jahre für Baden« ist ein ausführlicher Bericht über die Geschichte der Regionalgruppe Karlsruhe im 20. Jahrhundert enthalten. Besonders hervorgehoben wird die rege Veranstaltungstätigkeit unter den Vorsitzenden Dr.
Eberhard Knittel (1951–1987), Reg.-Dir. Udo Theobald (1987–1992) und OStR Jörg Vögely (1992–2002). In den fünfziger Jahren gab es manchmal bis zu drei Veranstaltungen im Monat und die Mitgliederzahl war auf fast 1000 gestiegen. Nach einer Vakanz im Vorstand im April 2002 wurde am 9. April 2003 ein neuer Vorstand gewählt. 1. Vorsitzender wurde der Stadtrat Dr. Hans-Jürgen Vogt, als Stellvertreter wurde Prof. Dr. Siegfried Rietschel gewählt und Elisabeth Schraut M.A. übernahm die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.