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Der Fall Brüsewitz
(2017)
Kurz nach Mitternacht vom 11. auf den 12. Oktober 1896 ereignete sich in Karlsruhe ein Verbrechen, das nicht nur die badische Hauptstadt wochenlang in Atem hielt, sondern in ganz Deutschland, ja selbst im benachbarten Ausland für Gesprächsstoff sorgte. Der Jahrzehnte später als „der rasende Reporter“ berühmt gewordene Journalist Alfred Kerr wähnte sich am 1. November 1896 in der Reichshauptstadt in einer Ära der Brüsewitze zu leben: Der Fall selbst wird hier noch immer so besprochen, als ob er mitten in Berlin und nicht in Süddeutschland
geschehen wäre. Zweimal debattierte der Deutsche Reichstag über den
Mord des Premierleutnants Henning von Brüsewitz an dem Mechaniker Theodor Siepmann und die dahinter stehenden Fragen, ob der Begriff der soldatischen Ehre über den Bestimmungen des Strafgesetzbuches anzusiedeln sei und inwieweit sich das Militär im Deutschen Kaiserreich als Staat im Staate gerierte. Dieser Grundsatzkonflikt, im Prinzip eine Kontroverse zwischen Moderne und Antimoderne, hätte sich leicht – wie das im Jahr 1913 bei der Zabernaffäre der Fall sein sollte – zu einer Verfassungskrise hochschaukeln können.
Mit einem feierlichen Wahlakt zelebrieren die Bischöfe, die sich zum Konzil in Rom getroffen haben, am 18. Juli 1870 in Anwesenheit von Pius IX. den Primat der Römischen Kirche. Am folgenden Tag, dem 19. Juli, bricht der von Bismarck zur Beschleunigung der deutschen Vereinigung provozierte Konflikt aus. So schreibt Emile Keller, Abgeordneter des Ober-Elsass: „Nun befinden wir uns im Krieg und die Unfehlbarkeit wird im Kanonendonner verkündet. Niemand kann voraussagen, was für Ereignisse noch geschehen werden. aber wenn man Katholik und Franzose ist, muss man Vertrauen in die Zukunft haben“. Als am 4. September die Republik in Frankreich ausgerufen wird, ziehen in Straßburg die deutsche Verwaltung und mit ihr eine Schar von ersten Beamten ein. Bald schon werden das Elsass und ein Teil von Lothringen von den Deutschen militärisch besetzt.
Im Frühling 1872 beginnen in Elsass-Lothringen Verhandlungen zwischen der deutschen Regierung und einigen höheren Töchterschulen. Fast ein Jahr nach dem Abschluss des Frankfurter Vertrags (10. Mai 1871) herrschen in den meisten höheren Töchterschulen immer noch die französische Sprache und der französische Geist vor, während in den Elementarschulen und in den höheren Knabenschulen das Deutsche als Unterrichtssprache schon eingeführt ist. Ziel des Oberpräsidenten Eduard von Moeller ist es deshalb, die Anstalten so umzugestalten, dass diese den Forderungen der deutschen Eingewanderten – der sogenannten Altdeutschen – im Bereich der Mädchenbildung genügen können. Gegen Bewilligung eines staatlichen Zuschusses sollen sich die Schulvorsteherinnen verpflichten, in jeder einzelnen Klasse für alle Schülerinnen ohne Unterschied 6 wöchentliche Stunden dem deutschen Sprachunterricht zu widmen und stufenweise das Deutsche zur Unterrichtssprache für die Schülerinnen bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr zu erheben.
Rund 15 Jahre nach dem Abbruch der Rastatter Friedensverhandlungen im April 1799 veröffentlichte der großherzoglich-badische Geheime Rat Karl Wilhelm Ludwig Friedrich Freiherr Drais von Sauerbronn (1755–1830) eine Abhandlung über die damalige Kongresspolizei. Dass sich der Freiherr, der dieses außerordentliche Organ einst befehligt hatte, gerade im Jahr 1814 zur Drucklegung seiner Abhandlung entschied, war kein Zufall. Denn immerhin stand ein neuer Congress für der Deutschen Wohl bevor, der in groesserem Geist, in groesserer
Stadt, einen hoehern Character annimmt und sein Ziel sicherer treffen
wird. Zwar bedürfe dieser anstehende Kongress – so der Verfasser weiter – seiner kleinen Polizey-Geschichte nicht; ihr aber kann der Augenblick günstig seyn, indem man jezt von selbst und gern an ein Congressleben, das vor Kurzem erst unter sehr verschiedenen Umstaenden getrieben und genossen worden, vergleichend zurückdenkt.
Die Markgräfin Karoline Luise von Baden (1723–1783) war eine außergewöhnliche Kunstsammlerin. Ihre in nur wenigen Jahren zusammengetragene Gemäldesammlung sollte später den Grundstock der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe bilden. Dass ein Fürst oder eine Fürstin des 18. Jahrhunderts eine Gemäldesammlung aufbaute, war keinesfalls außergewöhnlich, wofür die Beispiele der großen
Sammlungen in Kassel, München oder Potsdam stehen; das außergewöhnliche an Karoline Luise war vielmehr ihr persönlicher Einsatz. Durch ein europaweites Netz an Kunstagenten war sie aufs Beste über den Kunstmarkt informiert. Sie erhielt kunsthistorische Literatur, Stichfolgen berühmter und bedeutender Sammlungen
sowie Kataloge diverser Kabinette und Galerien. Durch ihr eifriges Studium dieser Medien gelangte sie zu einem ausgeprägten Geschmack und einer auffallenden Eigenständigkeit im Urteil.
Bilder im Hausrat
(2017)
Ein Bild, so lehrt es der Duden, ist ein mit künstlerischen Mitteln Dargestelltes, Wiedergegebenes, Gemälde, Zeichnung oder Ähnliches. Ein Bild ist also nicht immer nur ein Gemälde, es schließt auch Ähnliches ein, und in diesem Sinne wird hier das Bild verstanden. Allerdings muss gleich einschränkend hinzugefügt werden, dass nicht von dem künstlerischen Wert der Bilder die Rede sein wird, die ja fast ausnahmslos verloren bleiben und nur in wenigen beschreibenden
Worten existieren, sondern allein von ihrer Ikonographie und kulturhistorischen Bedeutung in einem zivilen Stadtbürgertum. Hält man sich allein an den allgemeinen Bestand erhaltener Kunstwerke, bewegen wir uns auf einer sehr schmalen Basis, nur ein Bruchteil des ursprünglich Vorhandenen ist noch erhalten. Und dieses Wenige befand sich in den meisten Fällen in Kirchenräumen oder in fürstlichen Sammlungen, die eine gewisse Gewähr zur Erhaltung boten. Für eine
Kenntnis der Kunstwerke in Bürgerhäusern sind wir indessen allein auf schriftliche Dokumente angewiesen, wobei das reale Objekt allerdings unanschaulich, ein Phantom bleibt.
Die Pest in Durlach
(2017)
Seuchen mit epidemischen oder gar pandemischen Ausmaßen sind heutzutage in Europa nur aus Medienberichten oder vom Hörensagen bekannt. In der Frühen Neuzeit verursachte jedoch vor allem die Pest relativ zyklisch wiederkehrende, katastrophale Ereignisse, die das Leben der Menschen nachhaltig beeinflussten. Über die Mortalitätskrise hinaus gingen sie mit administrativen, wirtschaftlichen,
gesellschaftlichen und religiösen Folgen für den Alltag einher. Die historische Aufarbeitung gerade der frühneuzeitlichen Epidemien erfuhr in den letzten Jahren verstärkte Zuwendung, weshalb es sich nicht weiter um ein dringendes Desiderat der Forschung handelt. Ein Blick auf die jüngeren Arbeiten zeigt aber auch, dass hinsichtlich der Pestabwehr und des Umgangs mit Epidemien in den süddeutschen Territorien bislang noch keine angemessene Aufarbeitung erfolgt ist.
Einen signifikanten Baustein zur Geschichte der jüdischen Medizin im Spätmittelalter stellt der im Generallandesarchiv Karlsruhe unter der Signatur 67 Nr. 830 Bl. 147r –150v tradierte Vertrag dar, in dem die Territorialherren der Grafschaft Sponheim, der Kurfürst und Pfalzgraf bei Rhein, Ludwig V., der Pfalzgraf bei Rhein Johann und der Markgraf von Baden Philipp I., dem Juden Mayer Leui das Recht zusichern, zusammen mit seiner Familie zwölf Jahre unter ihrem Schutz und Schirm in der Stadt Kreuznach zu wohnen und Handel zu treiben.
Weshalb nur schrieb Goethe ein Drama über Götz von Berlichingen, nicht aber eines über Franz von Sickingen? Weshalb ein Drama über Götz, einen notorischen Unruhestifter und „Raubritter“ eher provinziellen Zuschnitts, der mit seinen aus der Zeit gefallenen Fehden ganz Oberdeutschland in Atem hielt, der mit seinem Engagement im Bauernkrieg scheiterte und der über dem anschließenden langjährigen Hausarrest auf seiner Burg Hornberg am Neckar alt wurde, einen Mann, dem – abgesehen von dem durch ihn selbst in Auftrag gegebenen Grabmal im Kloster Schöntal an der Jagst – bislang nur zwei Denkmäler gesetzt wurden, 1962 unterhalb der Burg Krautheim an der Jagst in Erinnerung an seinen dort entbotenen, viel zitierten Gruß, man möge ihn hinden lecken, und schließlich 1999, anlässlich des fünfzigjährigen Jubiläums der örtlichen Burgfestspiele vor dem Rathaus in seinem mutmaßlichen Geburtsort Jagsthausen. Freilich: Zu Ehren sowohl Götz von Berlichingens als auch Franz von Sickingens hat bereits im späten 18. Jahrhundert der kunstsinnige, im Stil der Zeit mit einer literarischen
Tafelrunde die Ritterromantik pflegende fränkische Reichsritter Christian Freiherr Truchseß von Wetzhausen im Landschaftspark seines Schlosses Bettenburg in den Haßbergen ein Denkmal errichten lassen. Es wäre denkbar, dass Götz und Franz zu den Vorfahren des Truchsessen gehörten.
6. Juni 1494, ein warmer Frühsommertag – König Maximilian I., Nachfolger seines am 19. August 1493 verstorbenen Vaters, Kaiser Friedrichs III., näherte sich am vorgerückten Nachmittag jenes Freitags der Freien Reichsstadt Speyer. Es war der erste Besuch des nun alleinregierenden Königs im Reich, herausragende Festereignisse mit ihren Ritualen und performativen Akten für die Reichsglieder waren damit verbunden und zugleich die Erneuerung ihrer Privilegien, Rechte und Freiheiten.
Berichte von Italienern über ihre Erlebnisse und Eindrücke bei Reisen durch das Rheintal oder östlich davon liegende Regionen sind aus dem Mittelalter nur sehr wenige erhalten. Sehr detailreich in politischen und gesellschaftlichen Belangen sind die Schilderungen der Gesandtschaften an den Hof von König Ruprecht von der Pfalz, die sich in der Chronik des Buonacorso Pitti finden. Von Enea Silvio
Piccolomini, dem späteren Papst Pius II., sind mehrere Schriften mit Beschreibungen deutscher Verhältnisse erhalten, wobei der langjährige Aufenthalt auf dem Konzil in Basel einen Schwerpunkt bildet. Schließlich ist noch die Beschreibung Deutschlands durch den päpstlichen Kollektor Marinus de Fregeno zu erwähnen. Der zufällige Fund von fünf Briefen eines Florentiners, der sich im Jahre 1423 während zwei Monaten zwischen Mainz und der Bodenseeregion aufhielt, ist deshalb ein großer Glücksfall. Sie werden in einem Kodex in der
Biblioteca Nazionale Centrale von Florenz aufbewahrt, der ursprünglich aus dem Privatarchiv der Familie Lanfredini stammt und vor allem Briefe an Orsino Lanfredini aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts enthält. Es fehlen in diesen Texten zwar ausführliche Beschreibungen von Land und Leuten, doch zeigen die Briefe eindrücklich, wie sich ein Fremder in der unbekannten deutschen Umgebung zurechtzufinden versuchte.
Das Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland verzeichnet unter dem Stichwort Überlingen die Leopold-Sophien-Bibliothek. Ihr Grundstock ist die 1832 erfolgte Stiftung des Stadtpfarrers und Dekans Franz Sales Wocheler (1778–1848). Durch sie wurde die im Jahr 1553 erstmals erwähnte reichsstädtische Ratsbibliothek mit ungefähr 10.000 Bänden aus seiner Privatbibliothek vermehrt. Wie vielerorts, war auch in der Stadt am Bodensee die Ratsbibliothek teils aus der alten Pfarrkirchenbibliothek hervorgegangen.
Herrschaft bedeutet immer auch, Einnahmen zu erzielen und diese zu verwalten. Trotz aller technischen und wirtschaftlichen Veränderungen über die Jahrhunderte hinweg unterscheidet sich das Mittelalter in dieser Hinsicht nicht wesentlich von modernen Gesellschaften. So war es auch für die Pfalzgrafen bei Rhein im späten Mittelalter von zentraler Bedeutung, ihre Position in der Region, im Reich und auch in Europa mit einer materiellen Basis zu stützen.
Adolf Kern
(2017)
Die Vorfahren von Adolf Kern stammen aus Ringsheim/Baden im Landkreis Ettenheim südlich von Lahr. Die Gemeinde gehörte zum Bistum
Straßburg, war also katholisch und wurde im 30jährigen Krieg von den
schwedischen Truppen Carl Gustavs gleich mehrfach zerstört, geplündert,
die Einwohner ermordet, die Kirchenbücher verbrannt. Nach dem 30jährigen Krieg siedelten sich viele Familien wieder in Ringsheim an, darunter
auch die Kerns. Sieben Generationen können zurückverfolgt werden bis in
die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts. Es waren überwiegend Handwerker,
auch Bauern und im 18. Jahrhundert über drei Generationen hinweg vor
allem Weber und Leinenweber.
Der Beitrag beschreibt den derzeitigen Stand der Webarchivierung auf Landesebene in Baden-Württemberg. Die wesentlichen gesetzlichen
Grundlagen für die Sammlung und Archivierung von Webseiten und zugehörigen Einzeldokumenten sind vorhanden. Zugleich ist die inhaltliche Selektion
und technische Realisierung des Angebots eine umfangreiche Aufgabe, der sich
mehrere Landeseinrichtungen gemeinsam stellen.
Casimir Schweizelsperg
(2017)
Über Caspar / Casimir Schweizelsperg gab es bislang nur sehr spärliche
Informationen. Seine Vita beginnt in der Musikgeschichte erst 1706,
als er
am Stuttgarter Hof unter Vertrag genommen wurde. Von den ersten 37
Jahren seines Lebens hatte man so gut wie gar keine Kenntnisse. Das ist auch
nicht verwunderlich, war er doch zeitlebens ganz offensichtlich darum
bemüht, sein Vorleben zu verheimlichen und seine Spuren zu verwischen.
Dazu gehörte auch, dass er seinen Vornamen bei Bedarf wechselte und
gegenüber den Taufmatrikeln der St. Nikolauskirche Rosenheim beliebig
abänderte. Die eingangs nach MGG zitierten Vornamen verwandte er erst
je nach den Orten seiner Anstellung etwa ab 1706. Nach den originalen
Taufmatrikeln wird er ›Casparus Schweizelsperger‹ genannt und in deren
Abschriften ›Kaspar Schweizelsperger‹. Neben Caspar und Casimir finden
sich folgende weitere Schreibweisen: Kaspar, Kasimir, Kasimirus, sowie
Schweizelsperger, Schweizelsperg, Schweizelsberg, Schweitzelsperg.
Inzwischen konnten durch intensive Recherchen die Jahre vor 1706 seiner
Vita weitgehend aufgeklärt werden.