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Häuser, so alt wie die Stadt
(2017)
Das „Ratsstüble“ war ein verschachtelter Gebäudekomplex im Westen der Freiburger Altstadt, nahe dem Rathausplatz (Abb. 1). Er entging der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg. So konnte sich hier, hinter Fassaden des 18. und 19. Jahrhunderts, Bausubstanz aus der Frühzeit Freiburgs erhalten. 2016 erfolgte der Abbruch der denkmalgeschützten Häuser. An ihrer Stelle entstand ein Wohn- und Geschäftshaus. Im Folgenden werden die Ergebnisse der bauhistorischen und archäologischen Untersuchungen vorgestellt – sozusagen als wissenschaftlicher Nachruf.
Die villa rustica befindet sich auf dem durch Flurbereinigung und Neuordnung der 60er-Jahre des 20. Jahrhunderts entstandenen Gewann „Neumatte“, 1,7 km nördlich von Merdingen, östlich der heutigen Kreisstraße K 4929. Die Anlage liegt im Westen des Tuniberges, ca. 400 m von dessen modernen Terrassen entfernt, die ebenfalls durch die Flurbereinigung entstanden. Etwa 40 m westlich des Hauptgebäudes, nur 17 m westlich des Badegebäudes der Anlage, verläuft ein kleiner Bach, der südlich der Anlage im Tuniberg entspringt und weiter im Norden in die Dreisam mündet. Der Bach dürfte sich auch in römischer Zeit schon ungefähr an dieser Stelle befunden haben, da ein Ablaufkanal des zur Anlage gehörigen römischen Badegebäudes auf ihn Bezug nimmt.
Bei Recherchen zu meinem Buch über das Leben einer Sintiza im Zusammenhang mit der Geschichte der Sinti stieß ich im Bundesarchiv auf ein Foto von Karl Müller, dem bedeutenden Freiburger Fotografen (1901-1980). Im Zentrum steht rechts ein freundlich, fast verlegen lächelnder deutscher Soldat, der möglicherweise gerade etwas zu seinem Gegenüber auf der
linken Seite sagt. Die Frau, mit der er spricht, hält ihm ihre Hand mit einer auffordernden Geste hin. Ein Armband schmückt ihren rechten Arm. Ihre Haare sind von einem Kopftuch verdeckt, unter dem noch eine Haarlocke hervorschaut. Sie trägt ein großes, reich verziertes Schultertuch. Hinter ihr steht eine Frau mit einem gleichartigen Kopftuch. Ihr Gesicht sieht man nicht, nur einen Ohrring und ein Hals- oder Schultertuch. Rechts im Bild schaut ein Kamerad mit Brille amüsiert zu. Etwas distanziert beobachten zwei junge Frauen die Szene. Sie wirken erwartungsvoll, wie der Soldat reagieren wird. Beide sind in einer Tracht gekleidet, die sich völlig von derjenigen der Frauen am linken Bildrand unterscheidet. Im Hintergrund steht ein Bub an einer Absperrung, auf die sich links dahinter ein großer Mann stützt. Die Absperrung zieht sich rings um einen Platz herum, Verzierungen hängen von oben herunter. Handelt es sich um einen Rummelplatz? Weiter hinten sind noch Häuser zu erblicken, teilweise mit einer Beschriftung angeschrieben, die aber nicht zu entziffern ist.
Three Cheers for the Prince and the Princess! Mit diesen Worten forderte am 15. März 1894 Colonel Henry Bradley Roberts die bei der Grundsteinlegung für die neue englische Kirche in Freiburg versammelte Festgemeinde zu Hochrufen auf den anwesenden Erbgroßherzog von Baden und seine Gemahlin auf. Zuvor hatte die Erbgroßherzogin den zur Einsetzung bereitliegenden Grundstein mittels einer silbernen Maurerkelle mit Mörtel bestrichen, während ihr Ehemann, der spätere Großherzog Friedrich II., in – wie wohl vermerkt wurde – makellosem Englisch die Worte sprach: In the faith of Jesus Christ we lay this stone, in the name of God the Father, God the Son and God the Holy Ghost. Die Stadt Freiburg wurde bei diesem Event durch Bürgermeister Thoma repräsentiert.
Im Landesarchiv Baden-Württemberg/Staatsarchiv Freiburg lagern zwei insgesamt 44 beschriebene Seiten umfassende, in sachlicher Hinsicht unmittelbar zusammengehörige Auswanderungsakten, in denen sich im Wesentlichen verschiedene amtliche Vorgänge des Jahres 1832 dokumentiert finden. Die beiden ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe aufbewahrten Dossiers, die, soweit erkennbar, in der einschlägigen Forschungsliteratur bislang weitgehend unbeachtet geblieben sind, verdienten bezüglich ihrer – zumindest auf den ersten Blick – doch eher banalen Inhalte wohl kaum eingehendere Aufmerksamkeit, lieferten sie im Rahmen übergeordneter Zusammenhänge nicht weiterführende Hinweise zur Lösung eines nachweislich seit Ende 1890 bestehenden genealogischen Problems, das den aus Boston (Massachusetts) stammenden Kunstmaler Jean Paul (eigentlich John Paul) Selinger über einen längeren Zeitraum hinweg regelrecht umgetrieben zu haben scheint, ohne doch jemals grundlegend angegangen und definitiv behoben werden zu können. Mehr noch: Die schon seit längerem in den „Smithsonian Archives of American Art“ in Washington (District of Columbia) archivierten Teile der Privatkorrespondenz des genannten Künstlers, die unter anderem auch eine Vielzahl von Briefen von dessen „cousin“ Joseph Selinger (1859-1938) umfassen, lassen die vermeintlich engen verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden besagten Personen vor dem Hintergrund der im Folgenden behandelten Auswanderungsakten in unerwartet neuem Licht erscheinen. Worum geht es im Einzelnen? Da sich die soeben skizzierten Zusammenhänge am besten in chronologischer Reihenfolge erschließen lassen, scheint es zunächst naheliegend, die eingangs ins Feld geführten Archivalien einer kursorischen Durchsicht zu unterziehen.
Als Pauline Stutz, geb. Rummel, das Wentzingerhaus 1905 an die Stadt Freiburg zum Preis von 165.000 Mark verkaufte, hatte es sich bereits mehr als 100 Jahre im Besitz der Familie Stutz befunden (Abb. 1). Der Vorgängerbau des später „Wentzingerhaus“ oder „Stutzsches Haus“ genannten Anwesens wurde 1755 von dem Bildhauer und Maler Johann Christian Wentzinger erworben. Er bestand ursprünglich aus zwei gleich großen Häusern und einem kleineren Teil, die in der
zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu einer Einheit zusammengefügt wurden und bereits 1325 urkundlich erwähnt sind. Ursprünglich „Zum Rohr“ genannt, kam gegen Ende des 15. Jahrhunderts der Name „Zum schönen Eck“ auf. Die meisten der vorhergenannten Eigentümer sind bekannt, unter ihnen Kaspar Baldung, ein Bruder des bekannten Malers und Holzschnitzers
Hans Baldung Grien. Das Wentzingerhaus blieb, ebenso wie das Münster, von dem britischen Luftangriff auf Freiburg am 27. November 1944 verschont.
Historische Karten und Pläne faszinieren unmittelbar durch ihre Anschaulichkeit. Sie dokumentieren geografische, aber auch rechtliche, wirtschaftliche und kulturelle Verhältnisse eines abgegrenzten Raumes zu einer bestimmten Zeit. Gleichzeitig verraten sie einiges über Raumvorstellungen sowie über vermessungstechnische und darstellerische Mittel der jeweiligen Zeit.
Dabei darf nicht vergessen werden, dass sie grafische Hilfskonstruktionen bleiben, Raummodelle, die in ihrer Darstellungsweise begrenzt sind. Welchen Quellenwert besitzen sie? Wie aussagekräftig sind die Informationen, die sie enthalten?
Der Lectotypus von Canephora sieboldii Reutti, 1853, wird festgelegt. Es wird darüber hinaus gezeigt, dass der Holotypus von Psychidea balcanica Wehrli, 1933, vom Autor selbst festgelegt wurde und dass somit die Lectotypusfestlegung durch Meier, 1966, ungültig ist. Das von Sieder 1971 als Holotypus des unbeschriebenen Taxons Reisseronia achaja etikettierte Exemplar
ist Heliopsychidea graecella (Millière, 1866).
Am 10. Oktober 1661 (nach altem Kalender) starb Johann Balthas(ar) Fleiner, den der Historiograph des Schüpfergrundes Jakob Ernst Leutwein (1684–1763) in seiner 1761 beendeten Schüpfer Kirchengeschichte den zwölften Kaplan und siebten Pfarrer nannte. Auf den ersten Blick mag der Tod des Geistlichen in einem der „vielherrigen Dörfer“ Frankens keine besondere Aufmerksamkeit seitens der Geschichtsforschung beanspruchen, doch angesichts der herrschaftlichen Struktur ist diese Bewertung zu überprüfen. Der Schüpfergrund mit dem Hauptort Unterschüpf war Ganerbschaft und zugleich Beispiel für die „gestufte Aristokratie“ im alten Reich: Die Dienheim zu Angeltürn und die Ega sowie Stetten zu Kocherstetten waren der fränkischen Reichsritterschaft Ort Odenwald immatrikuliert, während die Hatzfeldt zwar gräfichen Standes waren, doch nicht dem fränkischen Reichsgrafenkollegium angehörten. Die konfessionelle Zugehörigkeit – Ega und Stetten zu Kocherstetten der Confessio Augustana, Dienheim zu Angeltürn und Hatzfeldt der Alten Kirche zugehörig – schuf darüber hinaus eine Situation, die Auseinandersetzungen um Macht und Status geradezu unausweichlich machte.
Im Mittelalter wurden von Klerus, Klöstern und Bruderschaften Mitgliederlisten geführt, die als Anfänge kirchlicher Register gelten können, wenngleich sie aus verschiedenen Motiven heraus entstanden sind. Die im 14. Jahrhundert in Frankreich und Italien erstellten Taufmatrikeln sind allerdings als Beginn einer Kirchenbuchführung anzusehen. Für den deutschen Sprachraum gelten die im späten 15. Jahrhundert angelegten Taufregister von St. Theodor in Basel (1490), Annaberg in Sachsen (1498) und Augsburg (1504) als ein solcher vorreformatorischer Ansatz der Kirchenbuchführung. Ebenso bilden Memorial- und Totenbücher, die Verstorbene aufführen, eine Form von Kasualregistern, wie z. B. die seit der Mitte des 15. Jahrhunderts geführten Nürnberger Totengeläutbücher (von St. Sebald 1439–1572, St. Lorenz 1454–1515). Sie beruhten jedoch auf ortskirchlichem Recht, und ein geordnetes Kirchenbuchwesen kam trotz der Versuche mehrerer Teilsynoden nicht zu Stande.