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Es ist für den Oberbürgermeister der ehemaligen Residenzstadt natürlich eine außergewöhnliche Ehre, diese besondere Feierstunde zum 200jährigen Verfassungsjubiläum des Landes Baden heute hier mitgestalten zu dürfen, und ich danke gleich zu Beginn allen denen, die diese Feierstunde ermöglicht haben. Das sind Prof. Robert Mürb, stellvertretend für die Vereinigung Baden in Europa, und Herr Hauss, stellvertretend für den Verein Badische Heimat. Ohne Sie gäbe es diese Feierstunde
nicht, ohne Sie wären wir heute nicht hier. Herzlichen Dank für diese Einladung, Sie haben es Event genannt, ich sage, es
ist eine tolle festliche Feierstunde.
Der »Arbeitsgruppe Verfassung 2018« hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe zwei Veranstaltungen organisieren können, eine Feier vor dem Schloss am 22.8.2018 und einen Festakt im Gartensaal des Schlosses am 5.9.2018. Das Team hält es für gerechtfertigt, die professionelle Arbeit in der Publikation zu dokumentieren, da besonders die Kooperation mit
der Stadt Karlsruhe beispielhaft auch für zukünftige Veranstaltungen badischer Anliegen mit gelb-rot-gelber Färbung gelten kann.
Karlsruhe ist eine Planstadt der Neuzeit. Sie erblickte als landesfürstliche »Kopfgeburt« das Licht der Welt. Zahlreiche künstlerische, wissenschaftliche und kulturhistorische Einrichtungen legen von der Aufgeschlossenheit des Hofes gegenüber den »Musen« Zeugnis ab. Als »Musenhof« bezeichnete folgerichtig schon Voltaire die Stadt bei seinem Besuch von Markgräfin Caroline Luise im Jahre 1758.
Die Stadt an der Enz – besser als Goldstadt bekannt – erlebte im Jahr 2017 ein erfolgreiches Jubiläumsjahr: Vor 250 Jahren erteilte der Markgraf Karl Friedrich von Baden das Privileg, in Pforzheim eine Taschenuhr- und Silberwaren-Manufaktur zu errichten. Damit setzte er eine Erfolgsgeschichte in Gang, die Pforzheim schließlich zur »Goldstadt« machte und diese Stadt bis zu unserer Zeit prägen sollte. Doch so sehr die »Goldstadt«-Marke bis heute weltweit als Alleinstellungsmerkmal der Stadt dient, so sehr handelt es sich um einen Begriff , der Staub angesetzt hat und von Teilen der Bürgerschaft und insbesondere der Wirtschaft kritisch betrachtet wurde.
Der Anlass des heutigen Vortrags, ja der ganzen Veranstaltungsreihe, in deren Rahmen er stattfindet, ist ein vergleichsweise unspektakuläres Schriftstück vom 3. September 1718. Es ist keine feierliche Stadterhebungsurkunde, sondern ein einfaches Reskript, ein nüchterner fürstlicher Befehl, der innerhalb der Landesverwaltung publiziert und an den Geheimen Rat des Herzogtums gerichtet war. Herzog Eberhard Ludwig – »von Gottes Gnaden Herzog zu Württemberg und Teckh, Graf zu Mömpellgard, Herr zu Heydenheimb, der römischen kayserlichen Mayestät, des heyligen römischen Reichs und des löblichen schwäbischen Creyses Generalfeldmarschall, auch Obrister über drey Regimenter zu Roß und Fuß« – gibt darin folgenden Beschluss (»unsere gnädigste resolution«) bekannt: Seiner Residenz Ludwigsburg sollen das bisherigen Amt Gröningen sowie Asperg, Hoheneck, Neckarweihingen, Kornwestheim und weitere Orte »incorporiert und ein Oberamt daraus gemacht« werden. Es folgen weitere Anordnungen über die Verwaltung der bisherigen Ämter und des neuen Oberamtes, der Amtskellerei, der Besteuerung sowie der geistlichen Jurisdiktion. Eberhard Ludwig verfügt weiterhin, dass Ludwigsburg zwei Jahrmärkte, je acht Tage nach der Frankfurter Messe, erhalten soll und dass alle inkorporierten Orte, insbesondere aber auch die Kaufleute aus Stuttgart dort ihre Waren anbieten sollen. Ferner sollen die Handwerkerzünfte aller württembergischen Ämter ihre Zentralen nach Ludwigsburg verlegen. Dann schließlich folgt der für Ludwigsburg wichtigste Satz: »wobei Wir mehrbesagter Unserer Residenzstadt Ludwigsburg noch diese Prägrogatio aus Landesfürstlicher Macht und Hoheit ertheilen, daß selbige die dritte Haubtstatt Unseres Herzogthumbs seyn, bey Unserer treugehorsambsten
Landschaft mit zum engern Ausschuß gezogen werden und das Stattgericht daselbst das Privilegium eines Obergerichts wie Stuttgart und Tübingen dergestalt haben solle, daß auch andern Stätten, außer denen incorporierten, dahin zu appelliren frey stehe«.
40 Jahre Öko-Institut
(2018)
In dem Artikel wird die Entwicklung des Öko-Instituts beschrieben, das im letzten Jahr sein 40. Jubiläum feierte. Anlass für die Gründung des gemeinnützigen Instituts waren die Auseinandersetzungen um das geplante Atomkraftwerk Wyhl. Das Öko-Institut hat sich vom umstrittenen Außenseiter-Institut zu einem der weltweiten Think Tanks im Bereich Umwelt
und Klimaschutz entwickelt, parallel zu den Änderungen in der Umweltbewegung und Umweltpolitik und auch der Green City Freiburg.
Bereits am 13. März 1958, knappe fünf Jahre bevor am 22. Januar 1963 der Élysée-Vertrag, auch bekannt als deutsch-französischer Freundschaftsvertrag, geschlossen wurde, entschieden sich die Bürgermeister und Ratsmitglieder zweier Städte – links und rechts des Rheins – der Städte Gengenbach sowie Obernai dazu, einen Bund der Freundschaft zu schließen, der bis heute andauern und halten sollte. Es handelt sich bei diesem transnationalen Bündnis um die älteste Städtepartnerschaft zwischen einer badischen und einer elsässischen Stadt. In dem vorliegenden Aufsatz werden die Anfänge der Städtepartnerschaft, die tragenden Grundpfeiler sowie der Stand der Partnerschaft in der Gegenwart nachgezeichnet.
900 Jahre Sankt Märgen
(2018)
Die Gemeinde Sankt Märgen beging das Gründungsjubiläum des bis 1806 am Ort bestehenden Klosters mit einer historischen Ausstellung. Das genaue Gründungsdatum ist nicht bekannt, doch es war um das Jahr 1118, dass Bruno, der Propst des Straßburger Domkapitels, im Schwarzwald ein Kloster gründete, das er der Gottesmutter Maria weihte.
[Röhlinwald:] vom Zankapfel zum Vorzeigeobjekt – eine forstgeschichtliche Fährtenlese (Teil 3)
(2018)
KARL HASEL (1909–2001), der Göttinger Professor der Forstgeschichte mit
badischen Wurzeln, hatte dem Verfasser eines Tages ein Bündel Konzeptpapier
in DIN-A5-Format überlassen, beiderseits beschrieben in dünner, mitunter kaum
leserlicher Maschinenschrift, Abschriften aus Akten des Karlsruher Generallandesarchivs (GLA). Seine Besuche dort hatten einem forstpolitisch heiklen Fall
gegolten: Sie dienten dem jahrzehntelangen Streit zwischen der Gemeinde Sankt
Georgen im Schwarzwald und der großherzoglich badischen Forstverwaltung.
Es ging um den Röhlinwald, um dessen Nutzung so erbittert gerungen
wurde. In Teil 1 des Beitrags (Schriften der Baar, Band 59) wurde die kirchenrätliche Obhut unter württembergischer Herrschaft seit dem 16. Jahrhundert
beleuchtet, aber auch die Holznot besonders im 18. Jahrhundert sowie Sturm- und Borkenkäferschäden.
Im Teil 2 (Schriften der Baar, Band 60) stand der zähe Rechtsstreit um die
Nutzungsrechte im Mittelpunkt, der erst beigelegt werden konnte, nachdem
die Forstseite den gesteigerten Brennholzbedarf der Sankt Georgener Bürger
akzeptiert hatte und es zu einer Aufteilung des Staatswaldes gekommen war.
Im vorliegenden Schlussteil wird ein Happy End beschrieben: wie aus dem
heruntergewirtschafteten ehemaligen Klosterwald trotz vielerlei Wendungen im
nun praktizierten Waldbau schließlich ein Vorzeigeobjekt wurde.
A sketch of the lichen vegetation of the Haarwegskloof
Renosterveld Reserve near Bredasdorp (Western
Cape, South Africa) is presented. This reserve is a representative
example of renosterveld vegetation, which
replaces the better known fynbos in relatively dry regions
on more fertile, clay- and shale-based soils. Our
sketch is a first attempt to characterize the lichen biota
of a renosterveld area. The rather low number of 76 encountered
species reflects the absence of aged trees
and large rock formations and occasional bushfires.
However, the significance of the species is great because
most have very restricted distributions in southern
Africa. Among the epiphytic lichens Physciaceae and
Xanthoria-relatives prevail, while on soil and on rock
the genus Xanthoparmelia is by far the most important,
with 22 species, among them several endemics.