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„Nationales Naturerbe“ - was ist das? Als Nationales Naturerbe werden rund 156.000 Hektar ökologisch wertvolle und artenreiche Naturflächen in Deutschland bezeichnet, die durch Beschluss der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 dauerhaft für den Naturschutz gesichert werden. Die Flächen werden aus dem Eigentum der BRD unentgeltlich in die Trägerschaft von Bundesländern, der Deutschen Bundesstiftung und von Umwelt- und Naturschutzverbänden übertragen. Die Übertragung der Flächen ist an naturschutzfachliche Bewirtschaftung gebunden. In den Waldbereichen soll die Nutzung vollständig eingestellt werden. Etwa 125.000 Hektar (erste und zweite Tranche) wurden und werden an die Flächenempfänger übertragen. Für eine 2016 beschlossene dritte Tranche mit weiteren etwa 31.000 Hektar befindet sich die Gebietsübertragung in Vorbereitung. Das rund 109 Hektar große, ehemalige Militärübungsgebiet Langenhard war Bestandteil der ersten Tranche und wurde 2012 der NABU-Bundesstiftung „Nationales Naturerbe“ übergeben.
Längst ist es für viele Pkw-Fahrer kein Schleichweg mehr, wenn es darum geht, beruflich, studentisch oder als Einkaufsbummler auf kürzestem Weg nach Freiburg zu gelangen: Tannheim, rechts weg in Richtung Zindelstein, an der Breg entlang nach Hammereisenbach und dann über Urach, St. Märgen und St. Peter; macht 66 Kilometer bis Ebnet.
Wolf und Wappen
(2018)
Der Wolf kehrt, wie man hört, zurück – nachdem er schon einmal dagewesen ist und seine Spuren hinterlassen hat; auch in
der Ortenau, und an sichtbarer Stelle. So zeigt etwa das Wappen von Rammersweier einen schreitenden, rotgezungten schwarzen Wolf (was wohl weniger auf den angeblichen, durch mündliche Überlieferung begründeten Übernamen der Einwohner als vielmehr auf ein wirkliches Vorkommen des Tieres zurückgeht, woran in der benachbarten Gemarkung Zell-Weierbach noch der Gewannname „Wolfsgrube“ erinnert). Das Wappen von Oberwolfach zeigt, wie nicht anders zu erwarten, einen angreifenden roten Wolf; aber das der Stadt Wolfach selber keinen, sondern eine sogenannte Wolfsangel, nämlich einen „facettierten“, d. h. geschliffenen Doppelhaken, über dessen Bedeutung die Meinungen weit auseinandergehen. Aber vielleicht gelingt es, das diesbezügliche Dunkel ein wenig zu erhellen.
Am 25. August 1911 wurde in einem Ratsprotokoll zur Beschäftigungssituation in der Gemeinde Sulzfeld festgestellt, das die Steinindustrie darniederliegt. Zwei Betriebe, in denen ca. 100 Männer beschäftigt waren, mussten die Arbeit einstellen.
Seit dem Jahr 1912 bemühte sich deshalb Bürgermeister Heinle, Fabrikanten für eine Industrieansiedlung am Ort zu gewinnen, allerdings ohne den gewünschten Erfolg. So beschloss der Gemeinderat am 12. Mai 1913 mit Inseraten in der badischen
Presse für den Industriestandort Sulzfeld zu werbe.
Vor 75 Jahren wurde hier in Villingen im Tannhörnle der polnische Zwangsarbeiter Marian Lewicki an einer Eiche erhängt. Er war von einem Gericht zum Tode verurteilt worden, nachdem er und eine junge deutsche Frau wegen einer Liebesbeziehung denunziert worden waren. Zu einer Stunde des Gedenkens versammelten sich am 5. März 2017 zahlreiche Bürger unserer Stadt um das Sühnekreuz ( Abb. 1). Oberbürgermeister Rupert Kubon gedachte in einer Ansprache des furchtbaren
Ereignisses, Altdekan Pfarrer Kurt Müller sprach abschliessend ein Gebet.
Aus den vorigen Angaben in den Zährungs-Rechnungen lässt sich entnehmen, dass das Kloster Ettenheimmünster (der Pater Kastner) mit der Beifuhr von Baumaterial zu tun hatte (auf welche Weise ist nicht zu erkennen). Außerdem hat Maurermeister Friedrich Huber einen Akkord mit Maurermeister Antoni Mohr über den Bau des Chorbogens geschlossen. Demnach hat Letzterer den Chorbogen errichtet. Wichtig ist vor allem die Angabe, dass Vogt Siffer in Schuttern weilte, um mit einem Bildhauer einen Akkord zur Herstellung der St. Arbogast-Figur für den Kirchengiebel zu schließen.
Pfarrer Georg Friedrich Schlatter (1799–1875) gehörte in der Mitte des 19. Jahrhunderts zu jenen Geistlichen in Baden, die die demokratische Bewegung unterstützten und in die 48er Revolution involviert waren. Als Alterspräsident eröffnete er am 11. Juni 1849 die erste Sitzung der Konstituierenden Landesversammlung, reiste aber bereits am 19. Juni in seine Pfarrei Mühlbach zurück, enttäuscht von den durch Zank und Uneinigkeit geprägten Diskussionen. Einen Monat später wurde er in Mühlbach verhaftet und später zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt, von denen er gut sechs Jahre absitzen musste. Zugleich verlor er damit seine Stellung als Pfarrer und alle Versorgungsansprüche. In den Jahren nach der Haftentlassung versuchte er sich und seine noch nicht erwachsenen Kinder – seine Frau war während seiner Haft verstorben – durch Gelegenheitsschriften über Wasser zu halten. 1875 starb er in Weinheim. Innerkirchlich geriet er fast vollständig in Vergessenheit. Erst 1999 hat die Landeskirche Schlatter auf Initiative von Konrad Fischer hin gewissermaßen rehabilitiert, stellvertretend für alle Freunde der Demokratiebewegung, die damals von der Kirche härter noch als von staatlicher Seite Repressalien ausgesetzt waren.
Herr, im Lichte Deiner Wahrheit erkenne ich, dass ich Böses getan und Gutes unterlassen habe. Ich habe gesündigt in Gedanken, Worten und Taten. In einem evangelischen Gottesdienst könnte die Gemeinde und in ihr der und die Einzelne so bekennen. Dieses Bekenntnis beinhaltet nicht nur rein religiöse Vergehen gegen Gott, sondern auch Verfehlungen gegen Mitmenschen. Deshalb ist coram deo zu bedenken, wo wir unsere Nächsten vergessen und übergangen haben, wo wir auf Kosten und zum Schaden anderer gelebt haben. Zu den theologisch-anthropologischen Grundannahmen des Christentums gehört, dass der Mensch schuldig werden kann und deshalb auch schuldig wird – eine necessitas peccandi (vgl. Genesis 8,21) auf Grund des non posse non peccare (Augustin). Auch die Kirche, hier als ein real(historisch)es Kollektiv von
Menschen verstanden und nicht durch dogmatische Präskriptionen definiert, kann als historische und gesellschaftliche Akteurin gegenüber Gott und gegenüber Menschen schuldig werden und wird es: insonderheit durch ihre Repräsentanten, aber auch durch ihre Mitglieder, die teilhaben an Mentalitäten und Handlungsmustern. Kirche ist „Täterin“. Wo aber bleiben die Opfer? Vor einer halben Generation gab es eine neue Wahrnehmung von Märtyrern im Protestantismus. In seinen Anfängen hatte dieser aus theologischen Gründen vor dem altgläubigen Heiligenkult gewarnt, konnte aber doch konzedieren, daß man der Heiligen [sc. zumeist Märtyrer] gedenken soll zur Stärkung des Glaubens (CA 21). Eine gewisse Analogie scheint zwischen den kirchlichen Märtyrern und den von der Kirche zu verantwortenden Opfern wahrgenommen zu werden.
Der Titel dieses Aufsatzes fordert zum Widerspruch auf.1 Man denkt sogleich an Joseph Victor von Scheffel, den Donaueschinger Hofbibliothekar der Jahre 1857 bis 1859, der mit seinen Gedichten „Biedermanns Abendgemütlichkeit“
und „Bummelmeiers Klage“ zum Geburtshelfer des Begriffs Biedermeier wurde. Je länger er in Donaueschingen lebte, umso spöttischer wurden die Töne, die er für die Stadt und ihre Bürger übrig hatte. Er fühlte sich von den Beamten der
fürstlichen Verwaltung eingeengt, bei der ungewohnten Arbeit als Bibliothekar mit Regeln und Kontrollen malträtiert. Im Ort selbst, so urteilte er, nähme die Kleinstädterei „kolossale Dimensionen“ an. Damit meinte er die unsäglich vielen gesellschaftlichen Verpflichtungen, Höflichkeitsbesuche, ständiges Händeschütteln und Grüßen, aber auch Klatsch und Tratsch.
Ein paar Vorbemerkungen will ich vorausschicken, Vorbemerkungen, die ins rechte Licht rücken sollen, was ich anschließend als Bemerkungen vortragen möchte. Zum einen möchte ich denen danken, die in den vorangegangenen Präsentationen
verdrängtes und vergessenes Leben wieder ins Gedächtnis gerückt haben. Das war schon ein wesentliches Element unseres Seminars gewesen, und das ist wieder deutlich vor Augen getreten. Es sind Opferprofile entstanden, was uns auf den weiteren Problemkreis der Opfer- bzw. Täterorientierung in unserer Gesellschaft hinweist. Es ging im Seminar um Menschen, die man gewaltsam zu Tode gebracht hat; nicht um die Frage von Schuld der Täter, auch nicht um die Frage des Widerstandes oder um eine historische Einordnung der weltanschaulichen Hintergründe der Eugenik bis zur Tötung geistig beeinträchtigter Menschen, als deren Initial wir die sog. Aktion T 4 kennenlernen mussten. All das kann und will ich hier gar nicht nachliefern. Was ich aber versuchen will, ist eine vielleicht weiterführende Wahrnehmungen zu schildern, die ihrerseits auch nur als Randbemerkungen gelten können. Anlass bieten mir dazu die wirklich guten Seminarhausarbeiten, insbesondere von Frau Kreß, Herrn Kraul, Frau Möller und Frau Wittmann, die mir Gelegenheit geben, ein paar Sachverhalte in Erinnerung zu rufen, die auch territorialgeschichtlich von Bedeutung sind.
»Baden in Baden-Württemberg«
(2018)
Fast fünfzig Jahre lang, nach der Neugründung des Bundeslandes Baden-Württemberg, hat der Politologe P.-L. Weinacht sich mit der Frage beschäftigt, wie das reiche politische und kulturelle Erbe Badens in Baden-Württemberg lebendig erhalten bleiben kann. Er hat die Vorstellung entwickelt, dass dies sich am Besten »in einem Wettbewerb in Partnerschaft« mit dem ganzen Land verwirklichen lasse. 2012 kommt er zu dem Schluss, dass die Badener nicht weiterhin die »Zentralitätsverluste« beklagen sollten, sondern »die südwestdeutsche Randlage als Chance zur neuen Zentralität am Oberrhein« begreifen sollten. Die Zukunft der badischen Regionen am Rhein liegt in der Einbettung in den europäischen Kontext. Das Anliegen der »Altbadener« sieht er am Besten symbolisiert in dem Sinnspruch »Victrix causa diis placuit, sed victa Catoni« (Lukan).
1882 hielt der seit einem Jahr in Neckarrems amtierende Pfarrer Dr. Christoph Julius Schwartz in seinem amtlichen Pfarrbericht fest: »Mit der Gemeinde ist seit 10, 20, 30 Jahren eine große Veränderung vor sich gegangen. Während der
kleine Ort durch seine Lage an zwei Flüssen und einer frequenten Landstraße und mit einem großen herrschaftlichen Holzgarten früher von ziemlicher Bedeutung war, ist er, nachdem alle diese Vorteile durch die neuen Verkehrsverhältnisse abhandengekommen sind, auf die Bedeutung eines gewöhnlichen Dorfes herabgesunken, das jetzt wie viele andere einzig auf seine Markung angewiesen ist.« Es war in der Tat ein grundlegender Wandel, der sich seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in Neckarrems vollzogen hatte und im Jahre 1882 noch lange nicht zum Abschluss gekommen war. Der Vergleich mit den Mitteilungen in der Oberamtsbeschreibung von 1850 macht überdeutlich, welch negativen Auswirkungen der Ausbau des württembergischen Eisenbahnnetzes auf die Entwicklung des Dorfes Neckarrems gezeitigt hatte. Denn dort können wir lesen: »Auf der Rems wird der hiesige Holzgarten mit Holz versehen; auf dem Neckar gehen Holzflöße für den Rhein. Am unmittelbaren Ausflusse der Rems finden drei bis vier Schiffe Haltplatz und Schutz. Oberhalb der Neckarbrücke halten
gewöhnlich Schiffe zum Übernachten, manchmal drei bis vier mit je zwei bis drei Beinachen.« Die Flößerei und der Holzgarten waren für Neckarrems von zentraler Bedeutung. Sie garantierten Beschäftigung und brachten Geld ins Dorf. Doch 1862 war plötzlich Schluss mit der Brennholzflößerei auf der Rems und dem Holzgarten; den Holztransport besorgte nun die im Jahr zuvor eröffnete Remstalbahn.
Für die Grenz- und ehemalige Garnisonsstadt Rastatt ändert sich zu Beginn der Weimarer Republik Vieles: Die Stadt wird entmilitarisiert, die wirtschaftliche Situation durch das Handelsembargo geschwächt. Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit und Notstandsarbeiten prägen den Alltag. Trotz der schwierigen Situation Rastatts zieht das Moderne ein. Ein Stadtteil im Stil
der Gartenstadt entsteht, mit dem ersten Kino kommen moderne Medien hinzu und bürgerschaftliche Kunst und Kultur bereichern das Leben.
Im Gedenken an den Historiker und Verfasser der »Badischen Geschichte« Wolfgang Hug wurde in diesem Aufsatz zurück auf seine dezidierten Einschätzungen und Interpretation von Begriffen wie badische Identität, badische Liberalität, badisches Lebensgefühl. »Aufgeräumte Geschichte« geblickt. Wolfgang Hug vermied dabei jeglichen »zwanghaft badischen Gestus«.
Die Verfassung von 1818 mit dem ersten Landtag von 1819 in Bezug zu setzen, scheint angezeigt,
da es beim ersten Landtag doch um die Auslegung der Verfassung durch Regierung und
Liberale ging. Sollten Verfassung und Kammern »Hilfsorgane des Staates« sein oder sollte die
Regierung im Sinne der Liberalen »Vertragspartner« sein. Gelang es der Kammer die Verfassung
»extensiv auszulegen und fortzuentwickeln«? Der erste Landtag von 1819 realisiert den
Verheißungscharakter der Verfassung mit dem Beginn parlamentarischer Arbeit. Alle Themen
der nächsten drei Jahrzehnte werden auf dem ersten Landtag von Ludwig von Liebenstein angesprochen.
Mit dem Gedenken an Liebenstein verweisen wir auch auf den Historiker Franz
Schnabel, der vor 90 Jahren eine biografische Studie des Abgeordneten des ersten Landtages
geschrieben hat.