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Straßburg und Bad Rippoldsau
(2019)
Bad Rippoldsau lag und liegt idyllisch und recht abgeschieden, heute in einer Art Dornröschenschlaf – trotzdem dass der Ort
noch lange deutlich vom Nachruhm der großen „Goeringer-Zeit“ (vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts) zehren konnte. Und zwischenzeitlich durch die „Schwestern der Liebe vom kostbaren Blut“ und die zur Zeit
ihres Bestehens erfolgreiche Klinik Bad Rippoldsau das medizinische Bäderwesen bis zur Gesundheitsreform in den 90er
Jahren des vorigen Jahrhunderts in hoher Blüte stand. Für die Fürsten zu Fürstenberg waren in ihrer Zeit als Landesherren stets Zimmer bereitzuhalten gewesen. Hier waren seit der Erhebung zum Großherzogtum die Landesherren zu Gast, hier wurde durch Großherzog Ludwig 1821 der Grundstein für die Vereinigte Evangelisch-Protestantische Landeskirche in Baden gelegt. Obwohl Bad Rippoldsau traditionell ein bedeutender, katholischer Wallfahrtsort ist: Noch heute genießt das Gnadenbild der Gottesmutter in der Wallfahrtskirche Mater Dolorosa in Bad Rippoldsau nicht nur an den traditionellen Wallfahrtstagen höchste Verehrung. Baden und das Elsass verbindet traditionell mehr als nur der Rhein, und diese Verbindung der Landschaft zwischen Schwarzwald und Vogesen geht weiter zurück als bis zur Eheschließung des späteren Großherzogs Karl Friedrich Ludwig mit Stépanie de Beauharnais, Kaiserliche Hoheit, Fille de France und Adoptivtochter Napoleons.
Ein monströser städtebaulicher Entwurf, der zum Glück nur eine kurze Episode geblieben ist, sollte vor 80 Jahren Straßburg
näher an Offenburg heranrücken: Hitlers Pläne zur Neugestaltung Straßburgs als Hauptstadt des neuen Doppelgaus Baden-Elsass am Oberrhein nach dem deutschen Sieg über Frankreich im Jahre 1940.
In seinem sehr sachlichen und detaillierten Rechenschaftsbericht zu Beginn des Jahres 1933 sah Georg Würth, der im April 1932 für weitere zehn Jahre wiedergewählte Ortsvorsteher von Korntal, der zukünftigen Entwicklung seiner Gemeinde mit Optimismus entgegen. Dieser Bericht führte eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit – der »größten Not des Jahres 1932« – an. Im letzten Teil seiner Rede beklagte er dann allerdings eine durch fortgesetzte Wahlen entstandene »dauernde Unruhe« und stellte in diesem Zusammenhang fest: »Eine Wahl löst die andere ab. So hatten wir im abgelaufenen Jahre in der Gemeinde Korntal nicht weniger als neun Wahlen, und zwar am 24. Januar 1932 die
Landwirtschaftskammer-Wahl, am 13. März und 10. April Reichspräsidenten-Wahl, am 20. April Gesellschaftsrats-Wahl, am 23. April Ortsvorsteher-Wahl, am 24. April Landtags-Wahl, am 19. Juli Pfarr-Wahl, am 31. Juli und 6. November Reichstags-Wahl.«
Interniert in Kislau
(2019)
Weder die deutsche Öffentlichkeit noch die Geschichtswissenschaft beschäftigte sich nach Ende des „Dritten Reiches“ mit dem Schicksal der Menschen, die im Nationalsozialismus als „Asoziale“ verfolgt wurden. Noch weniger bekannt ist, dass sich deren Stigmatisierung und Ausgrenzung nicht auf die Zeit zwischen 1933 und 1945 begrenzte, sondern bereits im Kaiserreich praktiziert wurde und auch in der Bundesrepublik weiter anhielt. Die Betroffenen – insbesondere Menschen ohne festen Wohnsitz – waren noch Jahrzehnte nach Kriegsende mit Ressentiments und Kriminalitätszuschreibungen konfrontiert. Da sie nicht als Opfer „rassischer Verfolgung“ anerkannt wurden, hatten sie keine Ansprüche auf finanzielle Entschädigung für das erlebte Leid. Die Forschung lenkte ihren Blick erstmals und auch nur vereinzelt in den 1980er-Jahren auf das Schicksal der als „asozial“ Stigmatisierten. Dies geschah im Zuge der generellen Entdeckung sogenannter „vergessener Opfer“, die sich nach Kriegsende nicht in Opferverbänden zusammengeschlossen hatten und daher kaum öffentlich wahrgenommen wurden. Mittlerweile sind viele der „vergessenen Opfer“ anerkannt worden, wie die Homosexuellen, Sinti und Roma, Zwangssterilisierte oder sowjetische Zwangsarbeiter, allerdings fehlen bis heute die „Asozialen“. Als „asozial“ abgestempelte Personen wurden in nationalsozialistische Konzentrationslager eingewiesen – meist versehen mit dem schwarzen oder grünen Winkel – und dort zu Tausenden ermordet, aber auch in reichsweit existierenden Arbeitshäusern interniert. Darunter befand sich ein badisches Arbeitshaus, das auf dem Gelände des Schlosses Kislau bei Mingolsheim (heute Bad Schönborn) untergebracht war.
Die Geschichte des badischen Landesverbands der Deutschnationalen Volkpartei (DNVP) ist ein Desiderat der südwestdeutschen Landesforschung, obwohl die Partei eine nicht unwesentliche Rolle bei der Erosion der badischen Demokratie spielte. In Baden repräsentierte die DNVP bis zu den Landtagswahlen 1929, bei denen die rechtsextremistische NSDAP insbesondere den Deutschnationalen Stimmen abschöpfen konnte und mit sechs Abgeordneten in das Karlsruher Ständehaus einzog, alleine die rechte, ja rechtsradikale sowie deutlich antisemitisch eingefärbte Opposition, zumal sie anders als im Reich niemals an der Regierungsverantwortung beteiligt war. Gemäßigte rechte Elemente, die nicht in fundamentaler Opposition zum Weimarer Staat standen, wurden in Baden bis Mitte der 1920er Jahre ausgeschieden; so verteidigte der erste Landesvorsitzende Adelbert Düringer nach der Ermordung Walther Rathenaus die Verabschiedung des
Republikschutzgesetzes, woraufhin er aus der DNVP gedrängt wurde. In der Folgezeit betrieb die badische DNVP eine radikale Obstruktionspolitik gegen das „System Weimar“ und verteidigte alle rechtsradikalen Aktivitäten und Kampagnen. 1924 forderte sie im Landtag die Aufhebung des infolge des gescheiterten Hitler-Putsches erlassenen Verbots der NSDAP. Nach den Landtagswahlen im Oktober 1929 betrieben die badischen Deutschnationalen im Landtag unter ihrem Wortführer Paul Schmitthenner einen deutlichen Annäherungskurs an die NSDAP und unterstützten deren Anträge sowie provozierende Einlassungen. Der vorliegende Aufsatz ist ein Destillat der an der Universität Heidelberg vorgelegten und von Frank Engehausen sowie Eike Wolgast betreuten Masterarbeit und kann lediglich, nicht zuletzt aufgrund der schwierigen Quellenlage, neben der Gründungsphase vor allem auf die Jahre nach 1929 detailliert eingehen.
Der »neue Geist« des Nationalsozialismus fiel in Hockenheim auf fruchtbaren Boden. Schon
früh ließen sich Männer und Frauen von den nationalsozialistischen Ideen vereinnahmen,
doch es gab auch Widerstand. Im Zuge der Gleichschaltung gaben alle demokratisch gewählten
Gemeinderäte ihre Mandate zurück. Für die Jugend baute die Stadt ein Jungvolkheim.
Große Sonnenwendfeiern fanden nach germanischer Sitte statt. Ein NS-Zensor wachte über
die Presseberichte der Zeitungen. Im Heldenkeller misshandelten die Ortsnazis Andersdenkende.
Jüdische Familien wurden aufgefordert, Hockenheim zu verlassen. Die bereits publizierten
Werke über das Dritte Reich verharmlosen das Ausmaß der Gräueltaten, welche
Hockenheimer ihren Mitmenschen angetan haben.
Der Artikel geht folgender Frage nach: Inwieweit kann man in einer Bibliothek allein mit Hilfe
der Autopsie NS-Raubgut nachweisen, wenn nach einem Bombenangriff das eigene
Verwaltungsschriftgut nur noch bruchstückhaft vorhanden ist?
Mit der Zerstörung der Badischen Landesbibliothek (BLB) Anfang September 1942 wurden
sowohl die gedruckten Bestände als auch das Verwaltungsschriftgut beinahe vollständig
vernichtet. Die Kostbarkeiten der Bibliothek waren 1939 in verschiedene Depots ausgelagert
worden und überdauerten die Zerstörung des Gebäudes. Die Recherchen nach heute noch
vorhandenem NS-Raubgut erstrecken sich auf den für das Projekt ausgewählten Buchbestand
der Jahre 1942-1945, der sofort nach dem Bombenangriff und mit finanzieller Unterstützung
durch die zuständigen Reichs- und Landesbehörden für den Wiederaufbau erworben wurde.
Bei einem ersten Abgleich der noch vorhandenen Akzessionsjournale und der aktuellen
Katalogdatenbank wurde offensichtlich, dass die Zugangsjournale die tatsächlichen
Neuzugänge seit Ende 1942 nicht vollständig abbilden. Zur Ermittlung von NS-Raubgut muss
der ausgewählte Bestandsbereich daher per Autopsie systematisch auf verdächtige
Provenienzhinweise hin untersucht werden. Um die Erkenntnisse der Autopsie bewerten zu
können, müssen zusätzlich die ab 1942 entstandenen Bibliotheksakten und die Unterlagen
anderer Verwaltungsstellen in Bezug auf Abgabe- und Übernahmevorgänge gesichtet und
ausgewertet werden, da die BLB wie andere Kulturgut verwahrende Institutionen von
Beschlagnahmungen und Entwendungen profitierte.