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Obwohl über einen Zeitraum von nahezu zwei Jahrhunderten nachzuzeichnen, ist die Geschichte der Erwerbungen von Abgüssen antiker Plastik durch das Haus Baden und des Fortbestandes dieser Sammlungen bislang kaum untersucht und nie zusammenhängend dargestellt worden. Auch die einzelnen Komplexe dieser Sammlungsgeschichte, die durch das Engagement des Hauses Baden wie durch einen roten Faden verbunden sind, gleichwohl aber auch für sich stehen könnten, haben zum Teil wenig Beachtung gefunden. So ist z. B. weitgehend unbekannt, dass auch Markgräfin Karoline Luise von Baden (1723–1783) in Karlsruhe eine eigene Abguss-Sammlung besaß. Und weitgehend in Vergessenheit geraten ist auch die Existenz einer Abguss-Sammlung im Mannheimer Schlossmuseum. Erweitert werden soll die Darstellung außerdem um die Anfänge der ersten Sammlung von Antikenabgüssen für die Karlsruher Zeichenakademie unter Markgraf Karl Friedrich von Baden (1728–1811).
In politischen Debatten bis zur Gegenwart war und ist es wohlfeil, mit unverkennbar negativer Konnotation vor „Weimarer Verhältnissen“ zu warnen – mit Blick auf die gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialen Konflikte der Jahre von 1918 bis 1933 und das Scheitern daran, im Rahmen der Institutionen des seinerzeitigen demokratischen Staates dafür sich als dauerhaft tragfähig erweisende Lösungen zu erarbeiten: Aufstände, Putschversuche, wachsende Stimmenanteile für die extremen Parteien auf beiden Flügeln des politischen Spektrums, Weltwirtschaftskrise, Massenarbeitslosigkeit und Präsidialregierungen sind Schlagworte, die zur Illustrierung dieser Warnung herangezogen werden und die dann auch in viele Details hinein entfaltet werden können. Und in der Kirchengeschichtsschreibung ist es weithin gängig, den Mainstream des Denkens und das daraus resultierende Handeln in den evangelischen Landeskirchen während der Jahre der Weimarer Republik pauschal mit dem Schlagwort vom „Nationalprotestantismus“ zu charakterisieren – was im Ergebnis dann nicht selten auf eine Art Diskreditierung in genere hinausläuft, als seien diese Jahre letztlich nur als ein „Durchgangsstadium“ hin zum Nationalsozialismus und zu dessen Untiefen und Abgründen zu begreifen und als gelte das wie für die damalige Gesellschaft insgesamt auch, vielleicht sogar gerade für den Protestantismus in Deutschland.
Im Jahr 2020 ist das Evangelische Gesangbuch (EG) der Badischen Landeskirche seit 25 Jahren in Gebrauch – es wurde am Ersten Advent 1995 (3. Dezember 1995) in den evangelischen Gemeinden eingeführt. Der gesamte Prozess der Einführung des neuen EG innerhalb der Evangelischen Kirche Deutschlands dauerte insgesamt drei Jahre: er begann am Reformationstag 1993 mit Berlin-Brandenburg und war mit der Einführung in der württembergischen Landeskirche zum Ersten Advent 1996 beendet. 2018 kam in Baden der Ergänzungsband Wo wir dich loben, wachsen neue Lieder heraus, der – ähnlich wie die Anhänge ’71 und ’77 in den 1970er Jahren als Ergänzungen zum damaligen Evangelischen Kirchengesangbuch EKG – modernes und zeitgemäßes Liedgut den Gemeinden nahebringen möchte. Im Vorfeld des 200jährigen Jubiläums der Badischen Union 2021 sollen hier die vier badischen Gesangbücher aus den Jahren 1836, 1882, 1951 und 1995 mit einem Vergleich ihrer Vorworte in den Blick genommen werden. Innerhalb der neueren badischen Kirchengeschichtsforschung spielten Untersuchungen der Gesangbücher schon immer eine wichtige Rolle. Heinrich Riehm hat in seinem 2011 erschienenen Sammelband Auf dem Weg zum Evangelischen Gesangbuch 1993 zahlreiche Aspekte der neueren badischen Gesangbuchgeschichte zusammengestellt.
„Die Kanzel ist das Thermopylä der Christenheit, da wird die Schlacht verloren oder gewonnen.“
(2019)
In den frühen 1960er Jahren standen Kirche und Gesellschaft am Beginn einer Ära der Reformen und der Aufbrüche. Mit dem Rücktritt Konrad Adenauers als Bundeskanzler und dem Beginn der Regierungszeit Ludwig Erhards im Oktober 1963 endete in der Bundesrepublik endgültig die Nachkriegszeit. In der katholischen Kirche hatte kurz zuvor im Oktober 1962 unter Führung des reformorientierten Papstes Johannes XXIII. das Zweite Vatikanische Konzil begonnen mit seinem Versuch, die katholische Kirche für die Moderne zu öffnen. In der bisher gesamtdeutschen EKD hatte der Mauerbau vom August 1961 die Teilung des Protestantismus in Ost und West verschärft, in den DDR-Landeskirchen begann eine eigenständige Entwicklung, die am Ende des Jahrzehnts 1969 zur Gründung des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR führte. Auch in der Badischen Landeskirche endete 1964 mit dem Dienstbeginn von Hans-Wolfgang Heidland als Landesbischof eine Ära: die 18jährige Bischofszeit von Julius Bender, der sein Amt kurz nach Kriegsende Anfang 1946 angetreten hatte.
Seit den Veröffentlichungen von Caroline Klausing (Die Bekennende Kirche in Baden. Machtverhältnisse und innerkirchliche Führungskonflikte 1933–1945, Stuttgart 2014) und Rolf-Ulrich Kunze („Möge Gott unserer Kirche helfen!“ Theologiepolitik, Kirchenkampf und Auseinandersetzung mit dem NS-Regime. Die Evangelische Landeskirche Badens 1933–1945, Stuttgart 2015) reißt die Diskussion um die Geschichtsschreibung der Evangelischen Kirche in Baden in der Zeit des Nationalsozialismus nicht ab. Beide Beiträge können als quellenbasierte Ausführung der von Klaus Scholder 1973 aufgestellten These eines „badischen Sonderwegs“ zwischen „intakter“ und „zerstörter“ Landeskirche verstanden werden.
Klausing und Kunze argumentieren, in der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur seien Badische Bekenntnisgemeinschaft und Kirchenleitung trotz vieler Konflikte nicht zu trennen; es könne nicht von einer oppositionellen im Gegensatz zu
einer regierenden Kirchenleitung gesprochen werden. Auch die Stellung innerhalb der Reichskirche (mit Ein- und Austritt im Sommer bzw. Herbst 1934) zeige, dass Baden eher zu den intakten als zu den zerstörten Landeskirchen gerechnet werden müsse. In der sich anschließenden lebhaften Forschungsdebatte wurde die Notwendigkeit erkannt, die badischen Entwicklungen mit anderen (evangelischen) Kirchen im Südwesten zu vergleichen. Einen ersten länderübergreifenden Vergleich versuchte die Oberrheinische Sozietät unter der Leitung von Johannes Ehmann am 18. Oktober 2018 in Heidelberg. Neben Rolf-Ulrich Kunze und Caroline Klausing konnte Christoph Picker für einen länderübergreifenden Blick gewonnen werden: er stellte die Entwicklung der Pfälzischen Landeskirche im Nationalsozialismus vor. Die Diskussion
in der sehr gut besuchten Sozietät zeigte Konsens, Diskussionen und Forschungsanliegen der Kirchengeschichtsschreibung auf.
Als Mennonit über die Geschichte der Täufer zu referieren birgt eine besondere Herausforderung. Kirchenhistoriker, zumal wenn sie sich gleichzeitig als Mitglied einer Kirche verstehen, stehen meines Erachtens in einem eigentümlichen Spannungsfeld. Diesen Vortrag halte ich heute Nachmittag vor Ihnen anders, als wenn ich zum selben Thema etwa bei einer Sektion des Historikertags zu sprechen gebeten worden wäre. Aber nicht, weil ich denke, dass hier weniger strenge wissenschaftliche Standards herrschen als bei Profanhistorikern. Wer sich den Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens verpflichtet fühlt – und ich denke, das tun alle Kirchenhistoriker – wird sicherlich nicht der Versuchung erliegen, die Kirchengeschichte zur Legitimation einer heutigen menschlichen Institution zu missbrauchen. Die meisten Kirchenhistorikerinnen und Kirchenhistoriker besitzen genügend Realitätssinn und Quellenkenntnis, um Identitätsmerkmale und Theologumena, die ihnen vielleicht heute sehr am Herzen liegen, nicht unbedacht in die Vergangenheit zu projizieren. Doch auch wenn man gegen die Gefahr gefeit ist, aus der Kirchengeschichte eine Legitimationsinstanz oder eine Quelle von identitätsstiftenden Mythen zu machen, bleibt die Aufgabe des Kirchenhistorikers grundlegend anders als die eines Profanhistorikers.
Eine der wesentlichen Erkenntnisse der Kirchenkampfforschung von vor bereits 30 Jahren ist gewesen, dass eine Darstellung des Kirchenkampfes nicht 1932 oder 1933 einsetzen kann, sondern schon und insbesondere die Vorgeschichte: die Geschichte der Weimarer Republik, zu betrachten ist. Hier, in einer vor allem theologiegeschichtlichen Betrachtung, bedeutet das die Frage der allgemeinen Umbrüche 1918/19 zu konzentrieren auf die spezielle Frage nach theologischen Einstellungen, Prägungen und Mentalitäten. Genauer betrachtet stellt sich hier umgehend ein Problem: nämlich ob die Prägung der Akteure als genus subjectivus oder objectivus zu verstehen sei. Will sagen: Geht es um die Frage, wer in der Weimarer Republik die Theologie geprägt hat, vor allem im Umkreis der Universität Heidelberg, oder geht es um die Frage, wer im kirchlichen Dienst der badischen Landeskirche mit welcher theologischen Prägung agierte? Oder geht es um die Frage, ob und wieweit bei den nun strukturell transformierten Akteuren, nämlich den Kirchenparteien, theologische Strömungen zu erkennen sind, die explizit oder implizit auf theologischen Prägungen beruhen? Mit den Fragen sind erste und vorläufige Antworten schon vorbereitet. In aller Vorläufigkeit – auch hier machen sich schmerzlich Forschungsdesiderate bemerkbar – sind heute alle drei Aspekte zu würdigen. Ich betone die Vorläufigkeit der hier vorgetragenen Beobachtungen.
Wer signifikante Unterscheidungsmerkmale zwischen katholischem und evangelischem Kircheninnenbau aufzählen will, läuft schnell Gefahr, sich in einer Defizitliste zu verlieren: Kein Tabernakel, kein „ewiges Licht“, kein Klerikergestühl, keine Heiligenfiguren, keine Kommunionschranken und keine Beichtstühle in evangelischen Kirchengebäuden, jedenfalls solchen aus nachreformatorischer Zeit. Keine Beichtstühle? Von der Beichte wird so gelehrt, dass man in der Kirche die
privata absolutio beibehalten und nicht wegfallen lassen soll. Dementsprechend sind in evangelischen – in der Regel lutherischen – Kirchengebäuden noch vereinzelt historische Beichtstühle anzutreffen, so in Niebelsbach im Enzkreis (Beichtstuhl des 18. Jahrhunderts), um ein Beispiel aus Baden-Württemberg anzuführen, dem weitere aus anderen Kirchenregionen an die Seite gestellt werden können. Keine Kommunionschranken? Zwar bedürfen evangelische Kirchengebäude keiner Lettner, keiner Abschrankungen zwischen einem Bereich für den „Klerus“ und einem Bereich für das „Kirchenvolk“. Im Gegenteil: Das Grundprinzip des Priestertums aller Gläubigen kennt keinen Klerus im Sinne der Amtsvorstellungen der römisch-katholischen Kirche und dementsprechend keine Sonderbereiche im Kirchengebäude für „Geistliche“, auch wenn evangelische Pfarrer bis weit in das 20. Jahrhundert hinein als „Geistliche“ bezeichnet wurden, und dies ganz offiziell.
Am 7. Mai 1518 schreibt Johannes Reuchlin einen Brief an Kurfürst Friedrich den Weisen von Sachsen. Der Kurfürst hatte den 63jährigen Humanisten um Rat gebeten: Er wolle an seiner Landesuniversität in Wittenberg je einen Lehrstuhl für die
Hebräische und die Griechische Sprache schaffen – wen könne Reuchlin empfehlen? Reuchlin antwortet ausführlich – unter anderem Folgendes: Der anndern sprach halb, griechesch genannt, hab ich mich unnderfangen zuo volbrinngen uewer sonnderes getruwen, das ir gnediglich zuo mir haben, unnd bin inn willen, minen gesippten fruent, den ich vonn siner jugent uff soellich sprach unnderwisen unnd gelert hab, ann das ort zuo schicken […] maister Philipps Schwartzerd von Bretten, […] den ich doch der hohenschuol Inngollstatt versagt hab, dann er ist zuo Tuewingen eerlich unnd wol, ouch sines sollds halb nutzlich gehallten unnd fuersenhen, unnd hat daselbst ain erber ußkommen. Die Rede ist von dem Mann, den wir als Philipp Melanchthon kennen – hier begegnet er als Schützling Reuchlins, der versucht, ihn Friedrich dem Weisen unter Berufung
auf drei Gesichtspunkte schmackhaft zu machen: 1. Er selbst, Reuchlin, habe Melanchthon als Kind unter seine Fittiche genommen. 2. Melanchthon ist begehrt: Es gibt schon anderweitige Versuche, ihn zu berufen, sowie 3. in Tübingen weiß man Melanchthons Talente durch eine entsprechend dotierte Stelle zu würdigen. Von einem vor 1518 liegenden Versuch, Melanchthon nach Ingolstadt zu holen, haben wir keine Kenntnis – dafür aber von den anderen beiden Faktoren, die Reuchlin nennt: Die ersten Kontakte zwischen den beiden in Melanchthons Kindheit und Melanchthons Jahre in Tübingen. Beide Berührungspunkte zwischen dem Praeceptor Germaniae und dem Praeceptor seiner Jugend sollen im Folgenden etwas näher dargestellt werden. So wird hoffentlich deutlich werden, warum und in welcher Weise man ihr Verhältnis in der Tat unter die Überschrift der „Begabtenförderung im 16. Jahrhundert“ stellen kann.
Der gewählte Zeitraum zwischen 1636 und 1868 ist von zwei unterschiedlichen Vorgängen bestimmt. Die Darstellung setzt ein mit dem frühesten Nachweis der Einwanderung einzelner Täufer von 1636 an in den Kraichgau, die – wie etwa Vertreter
der Familie Landis – aus dem Züricher Oberland stammten. Mit ihrer Abwanderung entzogen sie sich den seit 1612 einsetzenden Bekehrungsversuchen und der restriktiven Gesetzgebung des Züricher Stadtrates und anderer Schweizer Stadtstaaten. Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges folgten ihnen mehrere Hundert Glaubensangehörige aus der Schweiz und auch aus dem Elsass, um sich in Regionen am nördlichen Oberrhein niederzulassen. Zu diesen Gebieten gehörten neben dem Kraichgau solche in Rheinhessen und in der Pfalz, während erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts auch in der Markgrafschaft Baden-Durlach täuferische Emigranten aufgenommen wurden. Dabei waren die Motive des Wanderverhaltens unterschiedlich gelagert, denn die Emigranten unterschieden sich hinsichtlich Alter, sozialer Herkunft und Vermögen stark voneinander.
Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 war ein außerordentliches Interesse des Staates an den Kirchenbüchern entstanden. Deren Auswertung hatte das fatale Ziel, die „Rassezugehörigkeit der Volksgenossen“ über Abstammungsnachweise festzustellen, damit „sich die Volksgemeinschaft im nationalsozialistischen Staat konstituieren konnte.“ Kein Vierteljahr nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde am 7. April 1933 das so genannte Berufsbeamtengesetz erlassen, das von den Staatsbediensteten den Nachweis der „arischen“ Herkunft verlangte. Mit
diesem Gesetz wurde es ermöglicht, jüdische und politische unliebsame Beamte in den Ruhestand zu versetzen oder zu entlassen. In den Folgejahren wurden zahlreiche Durchführungsbestimmungen erlassen, die auch Richter, Lehrer, Hochschullehrer und Notare als Beamte im Sinne dieses Gesetzes benannten und schließlich auch Angestellte und Arbeiter des Öffentlichen Dienstes, aber auch der Reichsbank und Reichsbahn einbezogen. Der Nachweis der „arischen“ Herkunft wurde durch beglaubigte Abschriften christlicher Taufen und Trauungen von Eltern und Großeltern aus den Kirchenbüchern erbracht und in einem „Ahnenpass“ eingetragen (s. Abb. 1 bis 3). War ein solcher Nachweis nicht zu erbringen oder belegte der Kirchenbuchauszug Informationen über die Taufe eines Juden, so war die „Nichtdeutschblütigkeit“ ermittelt. Die
„Rassezugehörigkeit“ wurde also durch die Konfession der Vorfahren nachgewiesen – ausschlaggebend war demnach nicht, ob es sich um „bekennende“ Juden handelt, sondern ob sich unter den Vorfahren auch Konvertiten befinden.
Gleichgültig, wen man als den wichtigsten Träger der Reformation bewertet, ob Fürstenreformation oder – wie G. D. Dickens es sehen wollte – die Glaubensneuerung als „urban event“, als Magistratsreformation, nie ist bezweifelt worden, dass zwischen ihr und der Intensivierung und Ausweitung der öffentlichen Gewalt ein enger Zusammenhang – genauer – eine Wechselwirkung – bestand: Auf der einen Seite die Schaffung eines lutherischen Kirchenregiments unter Nutzung des politischen Potentials, auf der anderen die Stabilisierung der politischen Macht durch das Obrigkeitsverständnis der Reformatoren; im Ergebnis: Der frühneuzeitliche Obrigkeitsstaat auf dem Fundament eines konfessionell homogenen Untertanenverbandes. Geradezu paradigmatisch wird dies in der Vorrede zur Großen Kirchenordnung des Herzogtums
Württemberg von 1559 zum Ausdruck gebracht: Wie wir uns dann vor Gott schuldig erkennen [… ] wie auch des Gott, der Allmechtig, in seinem gestrengen Urteil von uns erfordern würdet, vor allen dingen unser undergebne Landtschafft mit der reinen Leer des heiligen Evangelii, so den rechten friden des Gewissens bringt unnd die hailsame waid z(o)m ewigen Hail unnd Leben ist, versorgen.
Neuanfang nach 1945?
(2019)
In der deutschen Nachkriegsgeschichte spielte immer wieder die Frage eine Rolle: Wie konnte es dazu kommen, dass ehemalige überzeugte Nationalsozialisten nach dem Kriegsende 1945 in Politik und Regierung bald ihre Tätigkeit in herausgehobener Position fortsetzen konnten? Zwei der bekanntesten Beispiele waren Hans Globke und Hans Filbinger. Globke, Jurist und hoher Regierungsbeamter im Dritten Reich, war unter Bundeskanzler Adenauer ein einflussreicher Politiker; bei der Entnazifizierung 1947 aufgrund unwahrer persönlicher Angaben als „unbelastet“ eingestuft, wurden seine – auch judenfeindlichen ‒ Verstrickungen in das NS-Regime erst spät, zu spät, öffentlich bekannt. Filbinger, als NSDAP-Mitglied vielfach aktiver Marinerichter im Dritten Reich, einschließlich der Verhängung von politischen Todesurteilen, war nach 1945 dann CDU-Politiker und baden-württembergischer Ministerpräsident, der erst 1978 zurücktreten musste, als seine Vergangenheit bekannt geworden war („Filbinger-Affäre“). Zwei andere Beispiele: Das „Rosenberg-Projekt“ des Bundesjustizministeriums untersuchte personelle und sachliche Kontinuitäten nach der NS-Zeit. Daran schließt sich jetzt eine institutseigene Studie „Die Bundesanwaltschaft und die NS-Zeit“ an.
Am 1. Advent 1930 trat die neue Agende, das „Kirchenbuch für die Vereinigte evangelisch-protestantische Landeskirche Badens“, in Kraft. Bis dahin war offiziell die Agende von 1877 gültig. Dieser lange Zeitraum ihrer Verwendung war keineswegs vorgesehen und tatsächlich wurde die Benutzung der 1877er Agende schon lange nicht mehr praktiziert. Schon 1909 hatte die Generalsynode den Wunsch ausgesprochen, es möge die Agende [vom Jahre 1877] einer Revision in der Weise unterzogen werden, daß sie in ihrem Inhalt nach den jetzt vorhandenen kultischen Bedürfnissen erweitert und ergänzt und in ihrer Form dem liturgischen Geschmack und Takt unserer Zeit entsprechend überarbeitet werde. Vorgesehen war eine grundlegende Überarbeitung der Agende, ein Ergebnis wurde wegen des Arbeitsaufwandes nicht vor der nächsten Generalsynode, die erst für 1914 einberufen wurde, erwartet. Anstelle des verstorbenen Heinrich Bassermann übernahm Johannes Bauer, Universitätsprofessor und Direktor des praktisch-theologischen Seminars in Heidelberg, der dem kirchlichen Liberalismus zuzuordnen ist, schließlich diese Aufgabe, die er im Einvernehmen mit dem Oberkirchenrat ausführte.
Die Geschichte der evangelischen Kirche in der Weimarer Republik wird häufgi unter dem Blickwinkel der kirchenpolitischen Auseinandersetzungen wahrgenommen, in denen konservativen Kräfte sich zunehmend durchsetzten und liberale und sozialistische Pfarrer wie Hermann Maas oder Erwin Eckert in das Fadenkreuz der Kirchenleitung gerieten und mit disziplinarischen Maßnahmen gemaßregelt wurden. In der konservativ-nationalistischen Grundhaltung des Großteils der Pfarrerschaft sehen viele Forscher eine Ursache für ihre Anfälligkeit für Gedankengut, wie es von völkischen Gruppen und den Nationalsozialisten vertreten wurde. Schon 1932 traten die der NS-Ideologie oder eher -Propaganda nahe stehenden evangelische Christen mit einer eigenen Kirchenpartei auf, die 1933 in die „Glaubensgemeinschaft Deutsche Christen“ mündete. Doch die Geschichte der evangelischen Kirche in der Weimarer Zeit ist keineswegs eindimensional. Den rückwärtsgewandten Tendenzen und Träumen eines nationalen und völkischen Christentums und einer neu erwachenden umfassenden Volkskirche sowie der Trauer über die verlorene Monarchie stand ein verstärktes soziales Engagement der Kirche gegenüber, auch eine Öffnung für andere, bisher weitgehend marginalisierte Gruppen wie die Frauen und die Arbeiterbewegung.
Seit 100 Jahren in Geltung
(2019)
Am 14. August 1919 trat „Die Verfassung des Deutschen Reichs“ in Kraft, besser bekannt als „Weimarer Reichsverfassung“ (WRV). Sie war die erste republikanische Reichsverfassung und trat nach dem Ende des ersten Weltkrieges und dem damit verbundenen Zusammenbruch der Monarchie an die Stelle der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871. Trotz der staatsrechtlichen Umbrüche der Jahre 1933, 1945 und 1989/90 sind Teile dieser Verfassung bis heute in Kraft geblieben und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vollgültiges Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, die nicht etwa gegenüber den anderen Artikeln des Grundgesetzes auf einer Stufe minderen Ranges stehen. Es handelt sich um Bestimmungen, die das institutionelle Verhältnis des Staates zu den Religionsgemeinschaften betreffen, welche durch Art 140 zum Bestandteil des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 erklärt worden sind.
Die Ortenau. – 99 (2019)
(2019)
Die südlich von Ravensburg gelegene ehemalige Prämonstratenserabtei Weißenau
beherbergt heute eine Einrichtung des Zentrums für Psychiatrie (ZfP) Südwürttemberg.
Zu der erstaunenswert gut erhaltenen barocken Klosteranlage gehörte einst ein Sommersitz der Äbte, der sogenannte Rahlenhof, der sich in Sichtweite der Abtei auf einer kleinen Anhöhe über dem Schussental erhebt. Das beträchtliche Alter der Hofstelle, die 1145
mit dem Namen »Herwigesruti« erstmals ins Licht der Geschichte rückt, ist eng mit der
Gründung des Klosters verknüpft, das eine Dotation des welfischen Ministerialen Gebizo des Reichen von Peißenberg-Ravensburg war. Der Lehenbauer und Anführer eines
bewaffneten Haufens im Bauernkrieg, namens Stefan Rahl, gab dem Hof schließlich ab
1525 den zweiten, bis heute offiziell gültigen Namen [1]
. Passiert man das Schussental, so
erregt ein auf halber Anhöhe gelegener barocker schlossartiger Komplex die Aufmerksamkeit des Betrachters, der in den letzten Jahrzehnten von den Tangenten zweier Umgehungsstraßen in die Zange genommen worden ist. Momentan beherbergt das
Schlössle das Berufsbildungswerke Adolf Aich, während im nördlichen Bereich ein Demeter-Hof das übrige Gelände bewirtschaftet.
Vor genau zehn Jahren, am 31. Juli 2009, wurde das Nibelungenlied in das
UNESCO-Weltregister Memory of the World aufgenommen. Das Internationale
Programmkomitee traf in Bridgetown (Barbados) die Entscheidung, der Text sei
das berühmteste Heldenepos in mittelhochdeutscher Sprache und gehöre zum
kulturellen Erbe der Menschheit.
Das Register zeichnet mit der Anerkennung aber nicht ein literarisches Werk
aus, sondern dessen Überlieferungsträger. Es listet kulturell bedeutsame und historisch
wichtige Dokumente von außergewöhnlichem Wert in Archiven, Bibliotheken
und Museen und verpflichtet ihre Herkunftsländer, das ihnen anvertraute
Erbe vor Gedächtnisverlust und Zerstörung zu sichern. Zudem trägt es ihnen
auf, für die Verfügbarkeit der jeweiligen Dokumente zu sorgen und sie auf neuen
informationstechnischen Wegen weltweit zugänglich zu machen.
Mit dem Titel ausgezeichnet wurden die drei vollständigen Nibelungenlied-
Handschriften des 13. Jahrhunderts, die in der Bayerischen Staatsbibliothek in München, der Stiftsbibliothek St. Gallen und der Badischen Landesbibliothek
in Karlsruhe aufbewahrt werden. Die Handschrift C in der Badischen Landesbibliothek
ist die älteste und für die Überlieferungsgeschichte des Nibelungenlieds,
das um 1200 aufgeschrieben wurde, aber auf ältere mündliche Traditionen
zurückgeht, bedeutendste Handschrift. Die strophische Dichtung erzählt
die Geschichte des Drachentöters Siegfried bis zu seinem gewaltsamen Tod und
die Geschichte von Kriemhilds Rache bis zum vollständigen Untergang der Burgunden.
Warum noch einmal Ernst S. wird man sich beim Lesen dieses Titels vermutlich
fragen. Im Dezember 2012 sprach ich – als St. Galler Alt-Stadtarchivar – im Rahmen der
vom Stadtarchiv St.Gallen organisierten Vortragsreihe »Stadtgeschichte im Stadthaus«
über »Ernst S. – 1942«. 2016 kam es aufgrund meiner Beschäftigung mit Ernst S. und
Niklaus Meienberg zu einer Zusammenarbeit mit der »Contact Film Zürich«, die einen
Kinofilm plante mit dem Arbeitstitel »Landesverräter Ernst S.«; ich wurde als »historischer Berater« engagiert. – Ebenfalls 2016 fungierte ich als »Experte« für die Hintergrundsendung »Doppelpunkt« des
Radio SRF 1 mit dem Arbeitstitel
»75 Jahre nach der Erschiessung des
Ernst S. – Nachhall einer umstrittenen
Hinrichtung«.
Es scheint passend, den folgenden Aufsatz mit einem bekannten Sprichwort einzuleiten: Habent sua fata libelli. Bücher haben ihr Schicksal und auch mittelalterliche
Handschriften erzählen zuweilen spannende Geschichten. Unter den Beständen der ehemaligen Dombibliothek Konstanz in der Württembergischen Landesbibliothek in Stuttgart befinden sich zwei Handschriften des frühen 9. Jahrhunderts, welche auf den ersten
Blick nur für wenige Spezialisten für die Überlieferung des lateinischen Bibeltextes relevant scheinen, die aber neue Erkenntnisse zur Präsenz der karolingischen Herrscher im
Bodenseeraum vermitteln.
Aus einem Reisetagebuch
(2019)
(Sebastián) Francisco de Miranda (y Rodríguez), am 28. März 1750 in der aufstrebenden Handelsniederlassung Caracas geboren, die 1777 zur Hauptstadt des spanischen
Generalkapitanats Venezuela aufstieg, und am 14. Juli 1816 im Gefängnis von La Carraca
bei Cádiz gestorben, war nicht nur der berühmte Wegbereiter und Vorkämpfer für die
Unabhängigkeit Ibero-Amerikas – el Precursor –, sondern zugleich ein Mann der Aufklärungszeit, der große Reisen unternahm und ein abenteuerliches Leben führte. [1]
Miranda,
ein Freimaurer und Liebhaber der Schönen Künste, war gebildet, hatte Latein studiert,
Griechisch gelernt und sprach neben Spanisch auch Englisch, Französisch und Italienisch. Er besaß eine beachtliche Bibliothek, verfasste viele Briefe, Anträge und Entwürfe,
führte Tagebuch und hinterließ ein voluminöses persönliches Archiv (63 Bände), das –
erst 1922 von Robertson wiederentdeckt – seit 2007 zum Weltdokumentenerbe der UNESCO gehört und
unter dem Namen Colombeia von der
Academia Nacional de la Historia de
Venezuela verwahrt wird. [2]
Das Tägermoos
(2019)
Das Thema Tägermoos, ein Konstanzer Grundstück auf Schweizer Hoheitsgebiet,
hat eine lange Vorgeschichte, die man nicht ganz ausblenden kann und zumindest ab
1831 einbeziehen muss. Der Tägermoos-Vertrag von 1831 zwischen dem Großherzogtum
Baden und dem Kanton Thurgau regelt mehrere Dinge. Er ist zunächst auch ein Grenzvertrag, der bei Konstanz die Grenze zwischen Baden und dem Thurgau festlegt. Im Prinzip wird die Grenze durch vier Worte definiert,
dem ehemaligen äußeren Festungsgraben folgend, und so wurde sie auch markiert. Dieser
Grenzverlauf hatte nur knapp 50 Jahre Bestand, er gilt heute noch so ungefähr vom Seerhein bis zum Anfang des Döbeles. Warum diese Grenzziehung später immer wieder
verändert wurde, soll auch gleich geklärt werden. Mit der Zuführung der Eisenbahnlinien von Romanshorn nach Konstanz und von Winterthur über Etzwilen nach Konstanz
in den 1870er Jahren benötigte der Konstanzer Kopfbahnhof ein Rangiergelände in Richtung Schweiz. Geklärt werden musste auch, wie und von wem das Ufer vor Kreuzlingen
genutzt werden durfte.
»Ja wenn der ganze Bodensee ein einzig Weinfass wär« oder »Mädle wenn vuu Konstanz bisch, warum kaasch Du it küsse …«: am Bodensee kennt fast jedermann diese seit
Jahrzehnten als schmissig erachteten Reime des Konstanzer Fasnachts-Komponisten Willi
Hermann, deren alljährliche gesangliche Darbietung in der Konzilsfasnacht vom SWR-Fernsehen bundesweit übertragen wird. Zweifellos handelt es sich bei ihm, der mit bürgerlichem Namen Wilhelm Hermann (1907–1977) hieß, um eine Ikone der Fasnacht am
Bodensee. Wirkmächtig hat er seine musikalischen Spuren am Bodensee und in der Ostschweiz, etwa in der Groppen-Fasnacht in Ermatingen, hinterlassen. Doch über seine Vergangenheit von vor 1945 war bislang rein gar nichts bekannt. Anlässlich seines Todes
schrieb die Konstanzer Tageszeitung »Südkurier« am 30. November 1977 unter Aussparung
der Jahre 1933 bis 1945: »Sein Wiener Aufenthalt [Ende der 1920er Jahre] hat sein späteres
musikalisches Schaffen beeinflußt. Als er 1949 aus langer Kriegsgefangenschaft zurückkehrte ließ er sich in Konstanz nieder« [1]
. Mehr war vor über 40 Jahren wohl nicht in Erfahrung zu bringen und offensichtlich hat ihn auch niemand zu Lebzeiten jemals ernsthaft danach gefragt. Kollektiv wurde die NS-Vergangenheit beschwiegen, nicht nur in Konstanz.
Ein unbekannter Gartenplan
(2019)
Während einer Recherche im Fürstlich Quadt’schen Archiv in Isny stieß ich vor
einigen Jahren auf einen aufgerollten Gartenplan, der zwischen zahlreichen anderen verstaubten Rollen in einem Wandregal lagerte.[1]
Beim Öffnen der Rolle fiel sofort die große
Qualität der kolorierten Federzeichnung ins Auge, dann aber zur großen Überraschung
auch diese Signatur: Entworfen und gezeichnet von M. F. Weyhe aus Düsseldorf. Wie sich zeigen
sollte, war es ein beachtenswerter Fund, denn der Urheber des Plans war kein Unbekannter, sondern der angesehene Gartenkünstler Maximilian Friedrich Weyhe (Bonn 1775–
1846 Düsseldorf ), der Plan aber ein unbekanntes Werk, das aus unerfindlichen Gründen
vor mehr oder weniger als zweihundert Jahren in der Versenkung verschwunden und nur
durch den oben erwähnten glücklichen Zufall wieder ans Tageslicht gelangt ist.
Das 12. Jahrhundert zählt zweifellos zu den besonders fruchtbaren und ereignisreichen Zeiten der europäischen Geschichte. Damals fanden in allen wichtigen Belangen
durchgreifende Veränderungen statt; innerhalb weniger Generationen verwandelte sich
die Lebens- und Gedankenwelt so fundamental wie davor nicht und danach auf Jahrhunderte hinaus nicht mehr. Ein anhaltendes Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum ermöglichte einerseits das Entstehen der europäischen Städtelandschaft und ihres Bürgertums, andererseits trug es die Entfaltung der höfischen und ritterlichen Kultur. In der
Kunst und der Architektur erlebte die Romanik ihre späte Blüte, doch wurde sie bereits,
von Nordfrankreich ausgehend, von der Gotik abgelöst. Die Dialektik, also die Kunst des
rationalen Argumentierens, war die Leitwissenschaft dieser Zeit; sie erlaubte es, das
Recht, die Philosophie und die Theologie zu verwissenschaftlichen. Zugleich organisierte sich der Wissenschaftsbetrieb selbst in den ersten Universitäten. Auf der politisch-herrschaftlichen Ebene setzte der allmähliche Aufstieg der Nationalstaaten ein; und mit
den Kreuzzügen griff Europa erstmals weit über seine Grenzen hinaus.
Johann Nepomuk Zürcher
(2019)
Am Mittwochabend des 11. Dezember 1844 starb in Wil/St.Gallen der dortige Pfarrer Johann Nepomuk Zürcher. Der katholische »Wahrheitsfreund« brachte zwei Tage später eine kurze Nachricht über den Tod des Geistlichen, der »nach einer langwierigen
Krankheit« eingetreten sei. Nach mehreren Pfarrstellen sei er als Mitglied des St.Galler
Domkapitels »zum Kapitels- oder Bisthums-Vikar« ernannt worden. »Wenn er damals
seine richtige Stellung verkannte, so erschien er immerhin nur als ein mißbrauchtes
Werkzeug der kirchenstürmischen
Fraktion, die noch manchen seiner
Amtsbrüder in ihre Netze zu verstricken wußte, wovon später die meisten
wieder zur enttäuschenden Erkenntnis
geführt wurden« [1]
. Der liberale »Erzähler« schrieb: »In Wyl verstarb der
ehemalige Bisthumsverweser J. Nep.
Zürcher, ein Mann der älteren Toleranzschule. Darum wurde ihm viel Intoleranz zu Theil« [2]
. Auch die »Schweizerische Kirchenzeitung« erwähnt
Zürchers Amt als Bistumsverweser,
»in welchen Stellung er von Uebelgesinnten sich mißleiten ließ. Er wurde
nach Errichtung eines apostol. Vikariates dieses Amtes entledigt und zog
sich von dem Pfarrrektorat in St.Gallen auf die Pfarrei Wyl zurück. Guter
Wille wird ihm nicht abgesprochen,
wiewohl seine Wirksamkeit nicht immer verdienstlich war« [3].
Siggingertal im Linzgau
(2019)
Das Jahr 764 gilt als Gründungsjahr des südhessischen Klosters Lorsch, das sich
in der Folgezeit zu einem der bedeutendsten Klöster des deutschen Mittelalters entwickelte. Die Abtei erhielt bereits im 8. Jahrhundert eine größere Anzahl an Besitztümern
aus dem ganzen Südwesten, die gläubige Spender für ihr Seelenheil an das Kloster verschenkten. Diese Schenkungsurkunden sind im Lorscher Codex aus dem 12. Jahrhundert erhalten geblieben und bieten für eine Vielzahl von Orten in Südwestdeutschland die
ersten urkundlichen Nachweise. Im Linzgau erwarb das Kloster nur zwei Schenkungen
(Urkundennummer LC [1]
2470 und 2471) mit nur einem namentlich genannten Ort: Heichenstecge (Eichstegen, heute: Eichsteger Hof bei Untersiggingen). Die geringe Zahl ist
der weiten Entfernung und der Existenz anderer Klöster in der Umgebung, darunter St.
Gallen und später Salem, zu verdanken.
Des Weiteren existiert eine dritte Urkunde, die in früherer Zeit mit dem Linzgau in
Verbindung gebracht wurde: die Urkunde LC 2322. Tatsächlich gelang es – trotz einer
langen Forschungsgeschichte – bis heute nicht, die dort beschriebenen Orte zweifelsfrei
zu lokalisieren.
Konstanz am Bodensee
(2019)
»Ein paar KZ-Leute gingen heute an mir vorüber in ihren breit weiß-blau-gestreiften
Sträflingsanzügen. Sie bekommen alle die bei uns beschlagnahmten Anzüge. Überall sieht
man die nach dem ›Konstanzer Hof‹ weisenden Tafeln in Schablonenschrift: Centre
d’acceuil des prisonniers et déportés«, notierte der Konstanzer Lehrer Herbert Holzer am
15. Juni 1945 etwa zwei Monate, nachdem für Konstanz der Krieg zu Ende gegangen war. [1]
Dass Überlebende der nationalsozialistischen Verfolgung und Zwangsarbeiter aus allen
Herren Länder im Sommer 1945 im Konstanzer Stadtbild präsent waren, wundert angesichts der Tatsache nicht, dass die französische Besatzungsmacht rund 3 000 Verschleppte
oder Displaced Persons (DPs) in Konstanz und Umgebung sammelte, um sie zu repatriieren. Unter ihnen befanden sich auch jüdische DPs überwiegend aus Ost-und Südost-Europa. Aufgrund dieses Sachverhalts entwickelte sich Konstanz zu einem Zentrum jüdischen Lebens in der französischen Besatzungszone (FBZ), und zwar in dreifacher Hinsicht.
Erstens blieb Konstanz als Grenzstadt in den ersten Nachkriegsjahren Sammelpunkt für
ehemalige jüdische KZ-Häftlinge und Überlebende des Holocausts. Zweitens wurde es Sitz
der jüdischen Hilfsorganisation »American Joint Distribution Committee (AJDC)« in der
FBZ, die sich um die Versorgung dieses Personenkreises kümmerte. Schließlich wurde
Konstanz zum Sitz des einzigen jüdischen Zentralkomites (ZK) in der gesamten FBZ, das
sich vor allem für die Juden im Südteil der FBZ zuständig fühlte, wo schwerpunktmäßig
ähnliche Sammelpunkte für jüdische DPs in Konstanz-Egg, Gailingen, Biberach-Jordanbad, Saulgau, Lindau, Ravensburg und Freiburg eingerichtet wurden.
Öffentliche Archive verwahren vor allem Unterlagen, die sie von der Verwaltung ihres Trägers bei Aktenaussonderungen
erhalten haben. Neben der schriftlichen Überlieferung ihres Trägers übernehmen die Archive aber auch weitere Unterlagen
von bleibendem Wert, soweit sie in das Sammlungsprofil passen. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Gemeindearchiv nur
ortsgeschichtlich interessante Dokumente übernimmt, während eine überörtliche Überlieferung eher für die Kreis- oder
Landesarchive interessant wird. Durch die Übernahme solcher „hausfremden“ Archivalien sollen vor allem Überlieferungslücken geschlossen und vorhandene Archivbestände ergänzt werden. So können Akten von privaten Personen oder Vereinen weitere interessante Informationen zur Orts- und Kreisgeschichte enthalten, die man in Behördenakten nicht ohne weiteres finden würde.
Aus der langen Reihe von Büchern, die Wilhelm Hausenstein schrieb, sticht das eine, um das es hier geht, unübersehbar hervor; oder sollte man sagen, dass es aus der Reihe fällt? Dennoch, oder eben deshalb, ist es so oft wie kein anderes nach
seiner ersten Veröffentlichung, 1948 bei Karl Alber, immer wieder neu aufgelegt worden: 1958 bei Herder, 1976 im Süddeutschen Verlag, 1980 im Deutschen Taschenbuch-Verlag. Das Buch heißt: „Die Masken des Komikers Karl Valentin“. Ihm war, 1932 bei Knorr & Hirth, schon „Das Karl Valentin Buch“ vorausgegangen, als „Erstes und einziges Bilderbuch von Karl
Valentin, über ihn und Lisl [sic] Karlstadt, mit Vorwort und ernsthafter Lebensbeschreibung und Bildunterschriften von ihm selbst, sowie zwei Aufsätzen von Tim Klein und Wilhelm Hausenstein“. Und nun, 2019, ist es noch einmal erschienen,
bei Schirmer/Mosel, schöner als je zuvor.
Ein Tellerwäscher erzählt
(2019)
Am 1. Oktober 1959 begann mein Arbeitsverhältnis bei der Offenburger Maschinenfabrik Martin in der Abteilung für
Geschirrspülmaschinen. Diesem denkwürdigen Ereignis ging das übliche Bewerbungsgespräch voraus, welches beim Personalleiter im Hauptgebäude von Martin sehr locker und in beidseitigem Einvernehmen stattfand. Eines schönen Morgens um acht Uhr fand ich mich in dem wenig attraktiven Spülmaschinen-Gebäude am Holderstock ein, um als der neue Technische Zeichner von der Mannschaft empfangen zu werden.
Im November 2018 waren es 70 Jahre, dass der Bäckermeister Hermann Müller nicht länger Bürgermeister in Reichenbach bei Lahr sein wollte. Von den Franzosen im Juni 1945 eingesetzt, amtierte er nur eine kurze Zeitspanne gemessen an den
Amtszeiten seiner Nachfolger. Während diese im Ort aber noch in guter Erinnerung sind, ist die Person Hermann Müllers weitgehend in Vergessenheit geraten. Wer war dieser Mann? – Die untersuchten Quellen verraten wenig über den Menschen Hermann Müller. So muss man sich sein Wesen und seine Lebenseinstellung herleiten aus den Zeitumständen, die in jenen Jahren in Reichenbach herrschten, und wie Müller mit diesen umging. Hilfreich sind dabei auch die Erinnerungen seiner Söhne Bernhard und Franz, die der Person des Vaters eine Kontur und seinem Naturell Farbe geben. Aber vieles muss Vermutung bleiben.
Es gibt nur wenige Aufzeichnungen von ehemaligen Kriegsgefangenen, die während des II. Weltkriegs in Deutschland arbeiten mussten. André Thomas (1911–2008), geboren in der Nähe von Clermont-Ferrand, von Beruf Konditor, kam am 23. Juni 1940 in St. Dié (Lothringen) in deutsche Gefangenschaft. Mitte Juli brachte man ihn mit etwa hundert Gefangenen nach Offenburg ins Stammlager (Stalag) am Holderstock. Er wurde mit zwei Kameraden dem Gärtnermeister Franz Wiedemer zugeteilt. Dort arbeitete er bis zu seiner Flucht im Dezember 1941. Wie es ihm gelang, sich über die streng bewachte Rheinbrücke, Straßburg, das Breusch-Tal, den Donon, Lunéville und Belfort ins unbesetzte Inner-Frankreich durchzuschlagen, hat er auf Drängen seiner Kinder nach alten Tagebuchnotizen 1980 niedergeschrieben. Sein Enkel Eric hat 2018 bei Familienforschungen den Sohn jenes Gärtnermeisters – das ist der Verfasser – per Internet aufgespürt, um vielleicht noch mehr über die Zeit in Offenburg zu erfahren. Der Wissensgewinn lag dabei mehr auf meiner Seite und ich bringe Andrés Aufzeichnungen gern einem größeren Leserkreis zur Kenntnis, zunächst um weitere Zeitzeugen zu ermutigen, ihre Erinnerungen an die Zeit der „Erbfeindschaft“ festzuhalten. Zum Zweiten aber sollte man die deutsch-französische Aussöhnung und Freundschaft nicht für selbstverständlich nehmen, weil gerade heute populistische und nationalistische Stimmen wieder erschreckend laut werden.
Obwohl Andreas Morgenstern erstmals das Thema „Kriegsende und Neubeginn“ 1918/19 in Schiltach behandelt, mit neuen
Quellen zur Existenz eines „Arbeiter- und Volksrats“, soll die Darstellung hier hinterfragt werden. Sie, die sich als „beispielhafter Blick“ in die badische „Provinz“ versteht, wartet nicht nur mit überraschenden Thesen zur Kriegswahrnehmung und zur Tätigkeit des „Volksrats“ auf, sondern zieht auch eine „Bilanz“, die äußerst pessimistisch erscheint: Dass in dem
2000-Einwohner-Städtchen „die Fundamente der Demokratie sich […] brüchig gestalteten“; dass „die Zahl ihrer aktiven Unterstützer hier wie anderswo gering (war)“; dass „Gleichgültigkeit bis hin zur Ablehnung bei einem bedeutenden Teil der
Bevölkerung gedeihen (konnte)“. Diese Aussagen erinnern an den Slogan der „Republik ohne Republikaner“, wofür Schiltach
nun offenbar ein „Beispiel“ sein soll.
Dr. (rerum politicarum) Gustav Bannholzer, geb. am 17.2.1886 in Zell im Wiesental. Zum Priester geweiht am 2.7.1912. Er war
ab 1926 Pfarrverweser, ab 1929 Pfarrer in Schutterwald. Fast zwingend ließ er sich gerne mit „Herr Doktor“ anreden. Am 1. Dezember 1933 musste er wegen Streitereien mit dem Stiftungsrat, dem Bürgermeister, dem Gemeinderat und großen Teilen der Bevölkerung Schutterwald verlassen. Hauptgrund war hauptsächlich die unsichere Finanzierung des von ihm initiierten Gemeindehauses „St. Jakobus“.
Das vergangene Jahr 2018 war ein Jahr der Erinnerung an das Ende des Ersten Weltkrieges, „La Grande Guerre“ der Franzosen. In vielen Veranstaltungen, in Beiträgen in Zeitungen und in spezieller Literatur wurde insbesondere an die
Ereignisse vom November 1918 in Deutschland erinnert, die durch die Ergebnisse der neueren historischen Forschung in ein neues Licht gerückt wurden, besonders im Blick auf ihre Bedeutung für die politische Entwicklung unseres Vaterlandes bis in unsere Tage. Dabei konnte leicht der Eindruck einer Sicht von oben auf die Ereignisse aufkommen. Denn in der Tat waren es im November 1918 und in den folgenden Monaten dramatische Ereignisse, die zunächst mit großer Geschichte und großen Namen in Erinnerung sind: nach über sechs Jahrhunderten war das einstmals große und gewaltige Osmanische Reich Geschichte geworden, das jahrhundertealte zaristische Russland verschwand von der Weltbühne, ebenso die ehemals glorreiche österreichisch-ungarische Doppelmonarchie, wie auch das kaiserliche Deutschland. Neue Staaten entstanden, andere erlebten eine Wiedergeburt: die Tschechoslowakei, die baltischen Staaten, Polen. In Deutschland brach die Revolution aus, es wurde geschossen, „alle Macht den Räten“ hieß eine Parole, rote Fahnen wehten in Berlin auf dem
Reichstag, auf dem Brandenburger Tor und auf dem Berliner Schloss. Die Republik wurde ausgerufen, dazu gleich zweimal.
Höchst unterschiedliche Namen, von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg, von Philipp Scheidemann bis Prinz Max von Baden, sind in die Geschichte eingegangen.
Heinz G. Huber hat 1990 in „Ortenauer Lebensläufe“ und zuvor schon in mehreren Beiträgen in der Acher-Rench-Zeitung
(3.8., 8.8., 11.8.1989) die Geschichte dieser einzigartigen jüdischen Institution bereits geschildert. Dabei ist er vor allem auf
deren Gründer und Initiator Siegfried Schnurmann (geb. 1907 in Offenburg, gest. in Freiburg, begraben auf dem dortigen Jüdischen Friedhof) eingegangen, der ihm über das damalige Zustandekommen noch persönlich berichtet hatte.
Nach Auftauchen eines Briefumschlags aus den USA im Internet mit dem Absender „E. S. Ettenheimer & Co.“ und dem
Familiennamen „Ettenheimer“ ist für die Lokalgeschichte und die Geschichte der Juden in Ettenheim ein neues Aufgabengebiet entstanden. Die Wahrscheinlichkeit, dass die amerikanischen „Ettenheimer“ mit Ettenheim etwas zu tun haben könnten, ist relativ groß, da Personen bzw. deren Vorfahren, die einen Ortsnamen tragen, ursprünglich auch aus diesem Ort kamen oder eine besondere Beziehung dorthin hatten.
In der Dorfmitte, „Am Durbach“, zwischen Haus-Nummer 3 und 4, zweigt ein ausgebauter Weg, der „Schmiedweg“ (die
Schießgasse) nach Appenweier. Er führt zwischen den beiden Wohngrundstücken 3 u. 4 vorbei, und danach, südlich, gegenüber der Sackgasse „Im Stück“ und dem Friedhof, steht das schmale Transformatoren-Haus. Von hier wurde bis 1989 die
elektrische Versorgung von Ebersweier geregelt und heute (seit 1993) nun zweckentfremdet, doch sinnvoll, dient es als Unterschlupf von gefährdeten Tierarten.
Auf dieser Schreibmaschine des damaligen Durbacher Ratschreibers Josef Lauinger wurde die traurige Mitteilung über den Absturz eines tschechischen Verkehrsflugzeugs in die Welt berichtet. Ein schlichter grauer Grabstein auf dem alten Friedhof in Offenburg mit der Aufschrift „Hier ruht Heinrich Schliestedt, Vorstandsmitglied des Deutschen Metall-Arbeiter-Verbandes, geb. 18. Jan. 1883, gest. 13. August 1938 durch Flugzeugabsturz in Durbach“ erinnert heute noch an das furchtbare Unglück in Durbach.
„Sie werden mir, meine Herrn, wohl gestehen, daß unsere neuste Zeit […] neue und ernste Forderungen an uns und unsere Gemeinde stellt; neue Bedürfnisse sind in dem hier zu besprechenden Falle gewiß vorliegend, das Bedürfniß, für arme Waisenkinder zu sorgen, eine neue Anstalt zu ihrer Bildung und Erziehung zu gründen.“ Diese Worte wurden am 6. August 1845 in einem Vortrag über den Bau eines Waisenhauses an den Stiftungsrat Offenburg gerichtet. Die Forderung nach einem Waisenhaus kam bereits 1832 auf, als der katholische Pfarrer Franz Ludwig Mersy die Errichtung einer solchen Anstalt vorschlug. Mit dieser Überlegung war Offenburg nicht alleine. Gegen Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts kam die sogenannte „Rettungshausbewegung“ auf und im ganzen deutschsprachigen Raum wurden Waisen-, Kinder- und Pflegeheime gegründet. Ein wichtiger Faktor war in diesem Zusammenhang die (Neu-)Entdeckung der Kindheit. Bis ins 18. Jahrhundert hinein galten Kinder als kleine, unvollendete Erwachsene. Diese Ansicht änderte sich zunehmend in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts und führte nach und nach zur „[…] Entfernung des Kindes aus der Erwachsenenwelt […]“.
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Stollhofen gehörte zu den Mutterpfarreien wie Steinbach, Sasbach und Scherzheim. Steine aus dem Fundament der 1632 zerstörten Pfarrkirche von Stollhofen (St. Cyriak) zeigen in die Zeit um 800. Noch in der Zeit der Gründung der Benediktinerabtei Arnulfsau bzw. Schwarzach, dürfte die Mutterpfarrei entstanden sein. Die Kirche stand im heutigen Friedhof und war mit einer Wehrmauer umgeben. Nach den Urkunden der Baupflichten war sie eine sog. Chorturmkirche. Nur eine Grabplatte aus dem Jahre 1348 ist von der Kirche erhalten geblieben. 1154 erscheint der erste schriftliche Hinweis von dem Herrenhof mit Kirche in Stollhofen. Sehr früh 1218 wurde die Michaelskapelle in Schwarzach genannt, die zur Pfarrei Stollhofen gehörte. 1250 wurde sie dem Kloster Schwarzach zugeschlagen und diente dann lange Zeit als Pfarrkirche und später als Friedhofskirche für Schwarzach.
Das Heiligste als Profanstes
(2019)
Während des 19. Jahrhunderts ereilte viele Kirchen das gleiche Schicksal: Sie wurden zu klein für die plötzlich stark wachsenden Gemeinden. Da der Turm meist die ihm gestellten Aufgaben – Repräsentation, Aussicht, Aufnahme des Glockenstuhls oder liturgische Symbolik – zur Zufriedenheit erfüllte, blieb dieser häufig erhalten. Das Langhaus aber sollte dem Abriss zum Opfer fallen müssen, ein neues Kirchenschiff statt seiner errichtet werden. Und hierbei ergab sich häufig ein nicht zu unterschätzendes Problem: Der Platz inmitten der Ortschaft reichte oft nicht aus, um das neue Kirchenhaus einfach an
Stelle des Alten zu erbauen.
Die Burgruine Wolfach
(2019)
Etwa 1,3 km nördlich von Wolfach, nahe der Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Oberwolfach, stand auf der östlichen
Talseite die Burg Wolfach (Abb. 1). Der auffällige, prominente Bergkegel – eigentlich eine vorgeschobene Kuppe – ist nach
hinten durch eine Mulde vom weiter nach Osten ansteigenden Berghang abgesetzt; die natürliche Einsattelung ist durch einen
künstlichen Halsgraben vertieft und betont. Östlich, d. h. außerhalb des Halsgrabens, scheinen sich noch weitere Strukturen zu befinden, die auch in Zusammenhang mit der Burg stehen könnten. Ob sich hier vielleicht in der Frühzeit eine Vorburg befand, die später aufgegeben wurde, ist derzeit noch unklar.
Burgen rund um Schiltach
(2019)
Bereits im vorigen Band wurden vier Burgen rund um Schenkenzell vorgestellt, die für einen Vortrag am 29. September 2017 in Schiltach durch Begehungen neu erforscht und beurteilt wurden. Es folgen nun drei Burgen im Bereich Schiltach sowie eine Anlage, die schon zu den Schramberger Burgen zu rechnen ist. Aus der Zusammenschau ergibt sich schließlich ein Modell der Laufzeiten und des zeitlichen Verhältnisses der einzelnen Burgen zueinander.
Als der Badische Landtag am 6. November 1929 zum ersten Mal in seiner neuen Wahlperiode zusammentrat, traf mitten in der Vormittagssitzung die Nachricht vom Tod des Prinzen Max von Baden ein; der Prinz war seit 1889 Mitglied der Ersten Kammer und von 1907 bis 1918 deren Präsident gewesen. Das „Haus“ erhob sich zu einem kurzen Nachruf des Landtagspräsidenten Eugen Baumgartner auf den Prinzen – mit Ausnahme der Fraktionen der Deutschnationalen Volkspartei und der Nationalsozialisten, die demonstrativ den Saal im Karlsruher Ständehaus verließen; die Abgeordneten der Kommunisten blieben sitzen.
In den gut 100 Jahren zwischen dem Ende der Napoleonischen Kriege und der frühen Weimarer Republik haben fast 600
Schutterwälder Bürger ihre Heimat verlassen – eine überraschend große Zahl, wenn man bedenkt, dass das Dorf um die
Mitte des 19. Jahrhunderts lediglich 2000 Einwohner hatte. Dem Ruf von Kaiserin Maria Theresia folgend zogen bereits im
18. Jahrhundert einige Schutterwälder Familien weg, um sich in Ungarn eine neue Existenz aufzubauen. Anton Burckhart
jedoch, der sich 1761 das väterliche Erbe auszahlen ließ, um in das „Neue Land“ zu gehen, könnte der erste Schutterwälder
sein, der sein Glück nicht im Osten des Habsburgerreiches, sondern jenseits des Atlantiks suchte.