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Mit dem Bürgerbuch von 1356 bewahrt das Stadtmuseum in der ehemaligen Tonofenfabrik in Lahr ein wertvolles Zeugnis der Stadt- und Sozialgeschichte. Das Buch verzeichnet in mittelhochdeutscher Sprache 376 Namen von Bewohnern der Stadt ab dem Jahr 1356 (Dis sint die Burgere in der stat zuo Lare). Dazu listet es in Nachträgen bis um 1410 noch einmal mehr als 230 Namen weiterer Neubürger und sogenannter „Ausbürger“ auf: Das sind Personen, die das Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Sie lebten Mitte des 14. Jahrhunderts in der Region rund um Lahr, etwa in Offenburg, Friesenheim, Schopfheim, Ettenheim, Rheinau, Dinglingen, Hugsweier, Burgheim, Kippenheim, Schuttern, Sulz, Ichenheim, Kürzell, Schutterzell, Ottenheim, Allmannsweier, Nonnenweier, Meißenheim, Altenheim und Müllen. Den Stand der Erforschung von Herkunft, Inhalt und Zweck des Bürgerbuchs hat zuletzt der ehemalige Stadthistoriker Thorsten Mietzner zusammengefasst.
Im Großherzogtum Baden war es üblich, dass eine Sitzungsperiode des Landtags, Badische Ständeversammlung genannt, feierlich beendet wurde. So geschah es am 26. Juni 1874 für den Zeitraum 1873/74. Um 11.30 Uhr versammelten sich die Mitglieder der beiden Häuser im Sitzungssaal der Zweiten Kammer. Am Portal des Ständehauses empfingen Deputationen der beiden Kammern Großherzog Friedrich I. (1826-1907) in Begleitung der Prinzen des Großherzoglichen Hauses und Allerhöchst Ihrer Flügeladjutanten. Mit mehrfachem Hoch wurden die „königlichen Hoheiten" beim Eintritt in den Saal begrüßt. In seiner Rede führte der Großherzog unter anderem aus: Dankbar erkenne ich das Zustandekommen einer Städteordnung, welche der in den größeren Städten des Landes tatsächlich schon bestehenden Einwohnergemeinde eine rechtliche Organisation gibt, die allen vorhandenen bürgerlichen Kräften freie Bewegung gestattet, zugleich die nöthigen Garantien für die Wahrung der verschiedenen gesellschaftlichen Interessen bietet und geeignet ist, den von so zahlreichen und wichtigen Aufgaben in Anspruch genommenen städtischen Behörden eine erhöhte Leistungsfohigkeit zu sichern. Nach der Rede wurde der Landtag für geschlossen erklärt. Als der Großherzog den Saal verließ, ertönte ein dreimaliges begeistertes Hoch.
An einem Kulturabend zum 750. Ortsjubiläum von Meißenheim im Jahr 2017: Die Programmmacherinnen und -macher haben sich im Programm auch einen Blick von außen auf ihr Dorf gewünscht. Die Autorin, aufgewachsen in Kürzell, hat den Part übernommen. Denn was ist mehr außerhalb von Meißenheim als Kürzell, hat sie als Frage scherzhaft ihrer Geschichte vorangestellt. „Nicht viel, ginge es nach manchen Meißenheimern und Kürzellern. Aber Frotzelei beiseite. Ich werde als Kürzellerin jetzt nicht auf Meißenheimer schimpfen. Ich werde einfach meine Geschichte mit Meißenheim vorlesen, in der es um Meißenheimer geht, um Würste, Sternsinger und um eine unsichtbare Hexe.“
Das Fachwerkhaus im Ried
(2020)
Obwohl die als erhaltenswerte Kleinode eingestuften Fachwerkhäuser seit eh und je zu den sichtbarsten und messbarsten Objekten der volkskundlichen Forschung gehören, blieben sie von all den Schätzen, die uns unsere Vorfahren hinterlassen haben, am längsten unbeachtet. Lange, da und dort sicherlich auch viel zu lange wurde nicht erkannt , dass die vielfach überaus kunstvoll gestalteten Fachwerkbauten nicht nur dazu da sind, ihrem jeweiligen Besitzer Unterkunft zum Arbeiten, Schlafen, Essen und Trinken zu bieten, sondern durch die teilweise kunstvollen Schnitzereien oder durch die verschiedenen Giebel, Lauben oder Erker den Betrachter erfreuen sollen. Später galt es als schicklich, Häuser mit denselben Schmuckformen, denselben Gesimsen oder denselben Tür- und Fensterumrahmungen zu errichten. Stein und Eisen trat an die Stelle von Holz, und der warme Farbton des Holzes musste den kälteren, leblosen Steinfarben weichen. Die Häuser mussten möglichst einfach, zweckmäßig, vor allem billig errichtet werden. Und so wurde lange Zeit fast ausnahmslos nur sachlich, nüchtern und, was am Schlimmsten war, fast durchweg nur stereotyp gebaut. Dadurch kam es, dass die Eigenarten der früheren Zeiten vielfach verschwunden sind und eine Straße fast völlig der anderen gleicht.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind in Ottenheim mit dem in der Rockelstraße stehenden ehemaligen „Forst Jägerhaus“ und der evangelischen Michaelskirche vermutlich nur noch zwei Gebäude vorhanden, die vor 1700 erbaut wurden. Während das Gotteshaus bereits 1326 erstmals urkundlich erwähnt wurde, lässt sich das Baujahr des „Jägerhauses“ durch die auf dem südöstlichen Eckpfosten deutlich eingekerbte Jahreszahl auf 1688 festlegen. Diese Einkerbung beweist, dass das Haus, obwohl es nach seinem heutigen Aussehen zu schließen sicherlich mehrmals eine bauliche Veränderung erfahren hat, nicht nur ein bemerkenswertes Alter besitzt, sondern noch vor 1700, also in der sogenannten Franzosenzeit errichtet worden ist. Dass das derzeit als das älteste Fachwerkhaus des Dorfes geltende Gebäude die furchtbaren Kriegsjahre nach 1688 überstehen konnte, ist sicherlich nur dem Umstand zu verdanken, dass es als markgräflicher Besitz den damals in Ottenheim eingesetzten herrschaftlichen Forstjägern als Dienstwohnung diente und insofern immer wieder instand gesetzt wurde.
Im 17. und 18. Jahrhundert beherrschte südlich von Seelbach das Schloss Dautenstein das Bild des Schuttertals. Der letzte Geroldsecker Graf Jakob kaufte 1584 das Anwesen für 4.000 Gulden. Er ließ das alte Wasserhaus abbrechen, welches während der Bauernkriege im 16. Jahrhundert zerstört wurde, und errichtete Ende des 16. Jahrhunderts einen stattlichen Neubau im Geschmack der Zeit. Nach den Worten seiner Tochter Anna-Maria war es ein „ansehlich Vnd cöstlich gebeuw, so Zue einer fürstlichen residenz genugsam gewesen“.
Bei Grabarbeiten anlässlich des Neubaues der katholischen Pfarrkirche in Oberschopfheim wurde im Jahr 1955 am Pfarrberg ein Keramikgefäß mit alten Münzen entdeckt. Der Münzschatz wurde im Pfarrarchiv Oberschopfheim verwahrt und geriet dort in Vergessenheit. Die Wiederentdeckung im Archiv erfolgte nach nahezu 60 Jahren im April 2012. Heute ist der Münzschatz wissenschaftlich ausgewertet und dokumentiert. Im Februar 2019 wurde das Klostermuseum in Schuttern eröffnet, dort ist heute der Münzschatz ausgestellt.
Die katholische Pfarrkirche St. Michael im Friesenheimer Ortsteil Oberweier wäre von ihrer Entstehungszeit her gesehen ein relativ junges sakrales Bauwerk, wäre da nicht der Kirchturm. Das Kirchenschiff wurde im Jahr 1877 erbaut. Über dem Turmportal ist jedoch unmissverständlich die Jahreszahl 1514 und die Meistermarke eines Steinmetzes eingeschlagen. Dieser Eintrag weist darauf hin, dass die heutige Kirche einen Vorgängerbau hatte, dessen Turm erhalten blieb. Die Meistermarke findet sich auch am Straßburger Münster, so dass angenommen werden kann, dass der Steinmetz ein Meister der Straßburger Münsterbauhütte war. Ein baugleiches Portal, wie das in Oberweier befindet sich übrigens auch an der Stiftskirche in Lahr als rechtes Seitenportal.
Die Entscheidung
(2020)
Über keinen Aspekt der neueren Lahrer Geschichte existieren mehr Legenden als über die „Flugplatzfrage“. Noch im April 2010 schrieb der Journalist Nicolas Scherger über die Lahrer Flugplatzpolitik, dass sich Lahr in den 1990er Jahren „selbst kastriert“ habe, da damals das „Potenzial für einen Verkehrsflughafen“ da gewesen sei, die Lahrer sich aber mit einem „Verkehrslandeplatz zufrieden gegeben“ hätten. Bereits mehr als zehn Jahre zuvor hatte IHK-Geschäftsführer und Flugplatz- Chef Wilhelm Peters in einem Brief an den neuen Lahrer Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller geklagt, die Lahrer hätten die fliegerische Nutzung des Flugplatzes „total negiert“. Zitate wie diese ließen sich fast beliebig vermehren. Es ist in und um Lahr beinahe unumstößlicher Konsens, dass die Lahrer in den 90er Jahren entweder unfähig gewesen seien, eine kostendeckende und umfassende fliegerische Nutzung auf dem ehemaligen kanadischen Militärflugplatz zu installieren oder - dies die Alternativthese - von der „bösen“ Regierung, neiderfüllten Nachbarstädten und uneinsichtigen Fluggegnern daran gehindert worden wäre. An Mythen also ist in Lahr, wenn es um die Fragen des Flugplatzes geht, kein Mangel. Angesichts des Scheiterns des Verkehrslandeplatzes um 1995 herum wurden schnell Schuld- und auch Verschwörungstheorien geboren.
Lahr als Atomwaffenstandort?
(2020)
Die Enthüllungsstory „Lahrs atomares Geheimnis“ ließ eines der bestgehüteten Geheimnisse der Lahrer Militärgeschichte platzen. Von 1963 bis 1966 lagerten 15 Atombomben auf dem Flugplatz. Eine kleine, in Lahr stationierte US-Amerikanische Einheit (Detachment) der US Air Force Europe (USAFE) bewachte, pflegte und inspizierte die Bomben permanent. Im Kriegsfall sollte die französische Luftwaffe ihre Flugzeuge mit diesen Bomben bestücken und über festgelegten Zielen abwerfen. Der Rückzug Frankreichs aus der militärischen Integration sorgte für die Stationierung der Royal Canadian Air Force (RCAF). 1969 verlegte sie für ein Jahr US-Atomwaffen von Zweibrücken nach Lahr. Erst der Abzug der RCAF nach Söllingen sorgte für den Abzug der Nuklearwaffen. Die kanadische NATO-Brigade brachte aus ihrem vorherigen Standort keine Nuklearwaffen nach Lahr mit. Der Verdacht auf Nuklearwaffen auf dem Flugplatz keimte in der verschärften Situation des Kalten Krieges zu Beginn der 80er Jahre auf, war aber unbegründet.
Discotheken, Kneipen, Bars und Clubs - wo verbringen Jugendliche und junge Erwachsene ihre Abende und Nächte? Während die meisten dieser Einrichtungen den Zugang für unter 18-Jährige verwehren oder den Eintritt frühestens mit 16 Jahren gestatten, bietet und bot der Jugendclub schon früher die Gelegenheit, Grenzen zu testen und Freunde zu treffen. Den Drang, nach draußen zu gehen, etwas zu erleben und die Nächte durchzutanzen, gibt es nicht erst seit heute. Junge Erwachsene erwarten viel vom Leben, insbesondere vom Nachtleben. Die Jugendclubs gibt es noch, besonders in den Lahrer Ortsteilen, doch ironischer Weise sprechen junge Erwachsene heute nicht mehr vom „Club“, wenn sie diese ortsgebundenen Aufenthaltsorte nennen, sondern wenn sie in die Diskothek gehen. Die folgende Betrachtung befasst sich mit dem Lahrer Jugendclub „Ramsch“, der von 1969 bis 2003 in Lahr existierte. Die Faszination des „Ramsch“ hält bis heute an - zahlreiche ehemalige Mitglieder waren am 14. Oktober 2017 zur Ramsch-Revival-Party „Ramsch first! - Wise but not old" in den Schlachthof gekommen. Doch auch die heutigen Jugendclubs in Lahr und Seelbach sollen unter die Lupe genommen werden. Braucht es Jugendclubs heute noch?
Die Gemeinde Neuried dürfte weit und breit die einzige Kommune sein, die auf ihrer Gemarkung mit gleich drei thematischen Radwegen aufwartet: Dem Mühlenradweg, dem Skulpturenradweg und dem Bure-Radweg. Zu allen drei Radwegen gibt es einen Flyer mit einer Karte und weiteren Informationen zu den Haltepunkten. Die Flyer sind im Bürgerbüro in Altenheim und in allen Ortsverwaltungen kostenlos erhältlich oder können von der Homepage der Gemeinde heruntergeladen oder ausgedruckt werden (www.neuried.net). Es ist zu empfehlen, den Flyer bei der Radtour dabei zu haben, weil es immer mal wieder sein kann, dass es zu Lücken in der Beschilderung kommt. Oder die Beschilderung ist nicht ganz eindeutig. Auch dann hilft ein Blick in die Karte, um auf dem richtigen Weg zu bleiben.
Das hier gezeigte Bild von Ettenheim wurde schon mehrfach in Büchern abgedruckt, ohne dass der Maler genannt wurde. Auch über die Datierung gibt es verschiedene Meinungen. Als ich ein altes Bild von unserem Nachbarort Schweighausen sah, fiel mir eine große Ähnlichkeit mit dem Ettenheimer Bild auf. Das in Temperafarben gemalte Bild von Schweighausen stammt nachweisbar vom Überlinger Maler Joseph von Haubert. Vom Ettenheimer Bild gibt es leider nur noch ein altes schwarz/weiß-Foto, das die verstorbene Frau Maria Harden-Rauch geb. Henninger besaß und schon früher zu Kopierzwecken zur Verfügung stellte. Sie konnte sich noch an das Originalbild, eine Gouache (Maltechnik mit Wasserfarben) erinnern, das sie bei Verwandten in Stuttgart-Bad Cannstatt gesehen hatte, bevor es dort im 2. Weltkrieg vernichtet wurde. Es sei überwiegend grau (dunkelgrün?) und braun koloriert gewesen (Größe ca. 30 x 40cm). Sie vermutete, dass es aus dem Besitz der mütterlichen Vorfahren Märcklin ihres Stuttgarter Onkels Eugen Henninger stammt. Ein heute noch bekannter Vorfahre dieses Onkels ist der frühere Apotheker und Gründer des hiesigen Gesangvereins MGV 1843, Eduard Märcklin (1813-1883) gewesen.
Dr. med. Hans Foerster (Förster) (5. Juni 1894–30. April 1970), geboren in Barmen, Wuppertal, als Sohn des Chemikers und Dendrologen Dr. phil. Hans Foerster (1864– 1917) und seiner Frau Elise Mayer (1871–1963). Aufgewachsen und Abitur in Barmen. 1914 freiwillige Meldung zum Kriegsdienst, Feldhilfsarzt 1918. Auszeichnungen: EK II (1916), Verwundetenabzeichen in Schwarz (1915). Nach 1918 Mitglied des Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten und Parteimitglied der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP). 1912 Beginn des Studiums der Humanmedizin in Heidelberg und Marburg. Im Sommersemester 1920 ärztliche Hauptprüfung (Examen) in Heidelberg, Approbation 1920; Promotion zum Dr. med. bei Prof. Carl Menge, Universitätsfrauenklinik Heidelberg. 1922 Eheschließung, Umzug von Heidelberg nach Radolfzell und Gründung einer Arztpraxis, seit 1926 Wohnräume und Praxis in der Seestraße 57. In zweiter Ehe 1928 verheiratet mit Charlotte Peters (1903–1980) aus Abtlöbnitz, Kreis Naumburg a. d. Saale. Am 5. Dezember 1928 Geburt des Sohnes Wolf-Dietrich Foerster in Radolfzell; bis 1944 bekommt das Paar sechs weitere Kinder. 1934 Bezug des eigenen Hauses in der Walther-Köhler-Str. (heute: Mettnaustr.) 23; 1938 Erwerb des angrenzenden Baugrundstücks Scheffelstr. 42. Arztpraxis weiter in der Seestr. 57 (seit 1933, nach Umbenennung und Neunummerierung, Schlageterstr. 27). Ab 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP, seit 1933 auch im Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebund (NSDÄB).
Der doppelte "Wilhelm"
(2020)
Das erste erfolgreiche Dampfschiff des Bodensees, der Wilhelm, wurde vielfach von zeitgenössischen Künstlern dargestellt, die vielleicht das eine oder andere Gemälde, vor allem aber zahlreiche Graphiken schufen. Es gab auch Bilder auf eher ungewöhn lichen Medien, etwa auf einer Porzellantasse oder auf einem Pfeifenkopf. Was bisher wohl nicht bekannt war: »Wilhelm« erscheint sogar auf einer weiß-altrosa Tischdecke, 122x 131 cm groß, die derzeit in der Dauerausstellung des Deutschen Historischen Museums in Berlin zum Thema Industrialisierung zu sehen ist. Es handelt sich um ein von der Wissenschaft so bezeichnetes »Erinnerungstuch«, wie sie zu historischen Ereignissen gefertigt wurden, näherhin in der Kategorie der »Tisch- oder Coffeetücher«. Das Stück ist bislang unveröffentlicht und soll hier vorgestellt werden (Abb. 1). Die Tisch decke zeigt, umgeben von einer breiten Bordüre mit stilisierten Rosen und in den Ecken mit Akanthusblättern, verschiedene dampfbetriebene Fahrzeuge zu Lande und zu Wasser.
Schifffahrt auf dem Bodensee
(2020)
Schon Funde aus der Jungsteinzeit belegen, dass auf dem Bodensee Schifffahrt betrieben wurde. Die Römer bauten in Brigantium (Bregenz) einen Hafen und stationierten dort ihre Bodenseeflotte. Im frühen Mittelalter reisten Wandermönche wie Kolumban und Gallus oder Bischöfe wie Gebhard II. von Bregenz per Schiff von einem Ende des Sees zum anderen. Neben Personen transportierten die Schiffer vor allem Wein und Getreide sowie Waren aller Art von einem Ufer zum anderen. Während Kaiser Friedrich Barbarossa 1158 auf dem Reichstag von Roncaglia mit dem Wasserregal die Schifffahrt auf Flüssen zum königlichen Recht erklärte und damit für die Nutzung der Flüsse Abgaben einhob, bestätigte er 1179 den Schiffern auf dem Bodensee ihr hergebrachtes Recht, sich auf dem See frei zu bewegen. In den kommenden Jahrzehnten beanspruchten aber lokale Herren dieses Recht für sich. Herrscherfamilien wie die Staufer, die Grafen von Montfort oder Pfullendorf sowie Klöster wie St. Gallen und Salem und Reichsstädte legten immer öfter fest, wer das Privileg hatte, in ihrem Herrschaftsgebiet Waren zu befördern, um so Abgaben zu generieren. Jeder Landesherr legte fest, wer im eigenen Herrschaftsgebiet Waren anlanden bzw. übernehmen durfte und welche Bestimmungen zum Schutz der eigenen Wirtschaft galten. So überließ Herzog Philipp von Schwaben um 1206 dem Konstanzer Bischof Diethelm die freie Schifffahrt.
Erker im Bodenseeraum
(2020)
Bis ins 19. Jahrhundert waren die Städte um den Bodensee und in der Nähe des Sees kulturell eng miteinander verbunden, zumal der See sowohl in wirtschaftlicher als auch in gesellschaftlicher Hinsicht bedeutend war. Aufgrund der geografisch zentralen Lage innerhalb Europas wurde die Geschichte des Bodenseeraums lange von seiner Wirtschafts- und Verkehrssituation bestimmt. Seit römischer Zeit führten die Wege von Norden via Bodensee über die Bündner Pässe in den Süden. Auch auf der Route von Westen nach Osten, zwischen Rhein und Donau, diente der Bodensee als bedeutender und komfortabler Handels- und Transportweg. Neben dieser Bedeutung als Durchgangszone und Umschlagplatz nahm die Region noch in einer zweiten Hinsicht eine relevante wirtschaftliche Stellung ein: Angesichts des florierenden internationalen Fernhandels entwickelte sich nach dem 12. Jahrhundert vor Ort ein exportorientiertes Textilgewerbe. Bereits im Mittelalter wurden rund um den See Güter produziert und gehandelt; zum einen Leinwand und Barchet, die in großen Mengen nach Italien und Frankreich exportiert wurden, zum anderen Getreide, das vor allem in Vorarlberg und im übrigen Gebiet der Eidgenossenschaft gefragt war. Teile Süddeutschlands, Vorarlbergs und der Ostschweiz bildeten somit eine zusammenhängende Textilregion, die gleichermaßen von Kooperation und Konkurrenz geprägt war. Zusätzlich zu diesen wirtschaftlichen Verflechtungen bestanden enge politische Beziehungen. Ausgehend von einem 1312 gegründeten Städtebund, dem Zürich, Konstanz, Schaffhausen und St. Gallen angehörten, entwickelte sich ein Bündnisgeflecht, dem zeitweise über 40 Städte, Feudalherren und Herrschaftsgebiete angehörten. Deren oberstes Ziel war die Erhaltung des sogenannten Landfriedens. Diese wirtschaftlichen, politischen und zum Teil auch familiären Beziehungen um den Bodensee förderten einen Kulturtransfer. Exemplarisch dafür waren die profanen Erker, die seit dem 15. Jahrhundert in den Städten der Bodenseeregion entstanden und die im Folgenden näher beleuchtet werden.
Die Franzosen kommen!
(2020)
Eine bislang in der Regionalgeschichtsforschung des Bodenseeraums weitgehend vernachlässigte Quellengattung bilden die Einmarschberichte des katholischen Klerus, die auf Anforderung des Freiburger Ordinariats zwischen Mai 1945 und Herbst 1946 angefertigt worden sind. Sie sind im Erzbischöflichen Archiv im Bestand B 2–35/149 (Pfarrämter im Dekanat Konstanz) archiviert und sicherungsverfilmt (F 1/312). Die unmittelbare Nähe zu den Ereignissen bei der Besetzung machen sie als Quellen einzigartig, wenngleich die ausschließlich klerikale Perspektive quellenkritisch in den Blick zu nehmen ist. Deshalb wird versucht, sämtliche berichtenden Pfarrer in den Anmerkungen biographisch zu verorten und im Vorgriff auf die Einmarschberichte – wo immer möglich – auch mit Blick auf ihre Persönlichkeit und das Verhalten im Nationalsozialismus zu charakterisieren.
Was sind Geotope?
(2020)
Die Kapelle an der Litzelstetterstraße gehört zu einer Gruppe von ehemals vier Kapellen an den Ortsausgängen Wollmatingens, von denen heute nur noch drei erhalten sind. Für sie lassen sich verschiedene Gemeinsamkeiten feststellen: Sie alle standen bis ins 19. Jahrhundert noch 150–350 m außerhalb des bewohnten Dorfkerns, sie lagen zwischen Gewannen ohne einem davon fest zugeordnet zu sein und für keine der Kapellen ist ein eigener Name überliefert. Die frühesten Nennungen für alle Kapellen gehen auf das späte 15. Jh. oder das frühe 16. Jh. zurück. Das besondere an der Kapelle in der Alten Litzelstetter Straße ist das darin befindliche Tafelbild, das 2014 im Zuge von Renovierungsarbeiten wiederentdeckt wurde. Es ist nicht überliefert, dass sich in einer der anderen Kapellen ein ähnliches Bild befunden hätte. Über die vierte Kapelle lässt sich kaum eine Aussage treffen. Sie stand an der Fürstenbergstraße Richtung Konstanz2 und wurde vermutlich Mitte des 19. Jh. abgerissen.
In der Mitte des 15. Jahrhunderts begegnen uns mehrere hohe Kleriker mit dem Namen Tiefer im Umfeld des Bischofs von Konstanz. Ihre Lebensgeschichten sind auf Grundlage der diözesanen und edierten Quellen bereits in Ansätzen rekonstruiert und in den Arbeiten Helmut Maurers zur Stadt- und Kirchengeschichte von Konstanz publiziert worden. Friedrich und Leonhard hatten zahlreiche kirchliche Pfründen erworben, waren Dom- und Chorherren, bekleideten hohe päpstliche Ämter, Leonhard (bzw. Lienhart) Tiefer war zeitweise sogar apostolischer Nuntius. Auch die Brüder Sebastian und Jacob hatten durch kirchliche Ämter ein stattliches Vermögen erwirtschaftet. Angesichts der enorm hohen Stellung, die jene Brüder in der kirchlichen Hierarchie in Konstanz, Zürich und Chur erlangt hatten, stellt sich die Frage, wie es den Söhnen einer nicht adligen und auch einer nicht dem Stadtadel beziehungsweise den Geschlechtern zuzurechnenden Familie gelingen konnte, einen solchen Aufstieg zu vollziehen. Das Augenmerk soll auf die bislang kaum beachteten Familienmitglieder gelenkt und so auch mögliche Erkenntnisse über soziale Stellung und die Nachkommenschaft gewonnen werden. Als Quellen dienen in erster Linie die in den Konstanzer Gemächtebüchern erhaltenen Testamente der Familie Tiefer: Ein Testament eines Jacob Tiefer von 1464, die Testamente eines Albrecht und seiner Frau Magdalena Tiefer von 1502 und ein weiteres Testament des genannten Albrecht von 1510. Die Testamente liegen transkribiert und kommentiert zur Ergänzung dieses Aufsatzes im Stadtarchiv Konstanz vor.
Im Pfarrarchiv des Radolfzeller Münsters U. L. F. liegt ein Kopialbuch des Chorherrenstifts Radolfzell. Darin findet sich die Abschrift eines bizarren Briefwechsels zwischen dem Reichenauer Abt Johann Pfuser von Nordstetten (1464–1491) und König Ludwig XI. von Frankreich (1461–1483) aus dem Jahr 1481. Abt Johann schildert den materiellen Ruin seines Klosters, das einst von Karl dem Großen, einem Vorgänger König Ludwigs, reich ausgestattet worden sei. Er ersucht den König um Hilfe für Reichenau und um seine Aufnahme als Hofkaplan; als Gegenleistung bietet er ihm die Entsendung einer bewaffneten Schar zur königlichen Streitmacht an. König Ludwig XI. antwortet knapp: Er versichert, der Abtei Reichenau gewogen zu sein, ohne auf das Angebot einzugehen und ohne konkrete Leistungen in Aussicht zu stellen; allenfalls wolle er Abt Johann als Bischof auf eine französische Kathedralkirche berufen.
Der Jude Jakob vor Gericht
(2020)
Die jüdische Gemeinde in Konstanz erlebte im Spätmittelalter eine durchwachsene Geschichte. Neben dem friedlichen Miteinander in der Stadt wurde sie im Zuge der Pestpogrome vertrieben und siedelte sich erst Ende des 14. Jahrhunderts wieder an. Kurze Zeit später kam es im Rahmen der Ravensburger Ritualmordvorwürfe erneut zur Verfolgung und mehrfachen Einsperrung der Juden in Konstanz, bis diese 1448 die Stadt, vermutlich endgültig, verlassen mussten.
Wer sich in Heidelberg aus der Altstadt kommend zu Fuß auf den Weg zum Predigerseminar der Evangelischen Landeskirche in Baden, dem Petersstift, begibt, erfährt die Möglichkeit der Begegnung, und zwar unmittelbar auf der Alten Brücke: Eine
Begegnung mit einem illustren Zeugnis der Stadt- und Staatsgeschichte, aber auch der jüngeren Kirchengeschichte, mit Themen des Staatsrechts und der Theologie.
Im Jahr 2021 feiert die Evangelische Landeskirche in Baden nicht nur das Jubiläum ihrer Union, sondern auch 50 Jahre rechtlicher Gleichstellung im Pfarramt. Denn am 27. April 1971 wurde mit einem simplen, heute fast banal erscheinendem Satz Geschichte geschrieben: Pfarrer im Sinne der Grundordnung ist auch die Pfarrerin. Damit beendete die Landessynode 55 Jahre rechtlich legitimierter Diskriminierung von Theologinnen in der Evangelischen Landeskirche in Baden. Ein langer und steiniger Weg von der erstmaligen Zulassung einer Frau zu den theologischen Examina im Jahr 1916 bis zur ersten offiziellen badischen Gemeindepfarrerin im Dezember 1971. Der vorliegende Beitrag erläutert zunächst die grundlegenden Voraussetzungen zur Entstehung eines Theologinnenamtes, bevor die ersten Entwicklungsschritte dieses Amtes in Baden in Anlehnung an die Biographien von drei frühen badischen Theologinnen in den Blick genommen werden. Die Diskussion zwischen Landesbischof Julius Bender und Doris Faulhaber als Vertreterin des badischen Theologinnenkonvents im Zuge der Neuordnung der Landeskirche nach dem Zweiten Weltkrieg wird in einem eigenen Abschnitt vertiefend betrachtet. Im weiteren Verlauf werden
die wichtigsten gesetzlichen Regelungen bis 1971 vorgestellt.
Bereits im September 1945, nur rund vier Monate nach Kriegsende, erschien das Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBL.) der Badischen Landeskirche wieder – die erste Ausgabe vom 13. September 1945 umfasste lediglich drei Seiten: einziger Inhalt war der erste Brief des badischen Landesbischofs Julius Kühlewein an alle evangelischen Gemeinden, den er schon am 26. Juni 1945 verfasst hatte. Die letzte Ausgabe des Gesetzes und Verordnungsblattes vor dem Kriegsende war am 11. November 1944 in Karlsruhe veröffentlicht worden. Nach den schweren Bombenangriffen auf Karlsruhe am 27. September und am 4. Dezember 1944, bei denen auch das Dienstgebäude des Oberkirchenrates in der Blumenstraße schwer beschädigt worden war, konnte das Gesetzesblatt nicht mehr hergestellt werden. Das Gesetzes- und Verordnungsblatt gehörte zu den ersten Publikationen, die die US-Amerikaner in ihrer Besatzungszone genehmigten. Auf der letzten Seite trug das GVBl. in den ersten Nachkriegsjahren den Lizenzvermerk der US-Besatzungsbehörde Mit Genehmigung der Publications Control 7.8.45 beziehungsweise später Mit Genehmigung der Publications Control Nr. 4785. Die ersten Ausgaben des Gesetzes- und Verordnungsblattes der Evangelischen Landeskirche in Baden sind ein beeindruckendes atmosphärisches Zeugnis über die Sorgen und Nöte jener ersten Nachkriegsjahre.
Berichte aus den Kirchenbezirken sind für die kirchliche Zeitgeschichtsforschung auch in Baden von großer Bedeutung, geben sie doch oft ein sehr ausführliches, durchaus selbstkritisches und beinahe flächendeckendes Bild der Landeskirche in
einer bestimmten Epoche ab. Der hier vorliegende Bescheid des Oberkirchenrates vom Juli 1982 behandelt die Hauptberichte der Bezirkssynoden, die 1981 zum Thema „Amtshandlungen der Kirche als Herausforderung zu missionarischem Handeln“ getagt hatten. Es ist der erste Bescheid in der Ära von Landesbischof Klaus Engelhardt (1980–1998) und gleichzeitig für lange Zeit der letzte Bescheid des Oberkirchenrates auf die Berichte aus den Bezirkssynoden. Das nächste Mal gab es einen solchen Bescheid erst wieder 1995 zum Sonderthema der Synoden „‚… Als Mann und als Frau‘ – in Kirche und Gesellschaft“. Bis 1963 waren diese Bescheide und die Themen der Bezirkssynoden allgemein-kirchlich gehalten, später gab es dann spezifische Fragestellungen. Aufgrund der Thematik bieten die Berichte von 1981 ein interessantes Bild der volkskirchlichen Situation in Baden zu Beginn der 1980er, das zwischen scheinbarer Stabilität („Beim Sterben ist die Welt noch in Ordnung“) und deutlichen
Krisensymptomen oszillierte.
Im „Grundkurs Theologie“, einer Bildungsinitiative der badischen Landeskirche, wurde ich von einer Kirchengemeinderätin aus Heinsheim a. N. auf einen Katechismus aufmerksam gemacht, von dessen Existenz man wisse, der aber seit Jahren (vielleicht sogar Jahrzehnten) verschollen sei. In einer im „Grundkurs“ vorgelegten kleinen Gemeindegeschichte wurde das zum Katechismus Einschlägige (teilweise) aus Kirchenbüchern und Ortschroniken zusammengetragen, darunter auch der Titel
des besagten Katechismus: Kinderlehr oder: Katechistische Unterweisung für die in dem Hochadligen Flecken Heinsheim sich befindende Jugend. Ein Ergebnis dieser Forschungen war freilich auch der zu vermutende Verlust eines Unikats – schmerzlich
aus gleich mehreren Gründen: So schien von Interesse, als wie originell im Gesamtspektrum der südwestdeutschen katechetischen Tradition ein für den topographischen Mikrokosmos eines reichsritterschaftlichen Dorfes geschaffener Katechismus einzuschätzen sei.
Wenn das praktisch-theologische Seminar der Universität am 25. Januar 1838 durch Erlass der Staatsregierung ins Leben gerufen wurde, dann ist zu bedenken, dass diese Gründung zunächst einzuzeichnen ist in die Geschichte der praxisorientierten Seminargründungen an der (nach 1803) neuorganisierten Universität Heidelberg im sich selbst (neu) organisierenden und konstituierenden badischen Staat nach 1803 bzw. 1806. Zu erwähnen ist insbesondere die Gründung des Philologisch-Pädagogischen Seminars 1807, das der Etablierung des Lehrerberufs dienen sollte. Wesentlich waren hier (neben denen Friedrich Creuzers) die Impulse des Theologen Friedrich Heinrich Christian Schwarz. Die berufliche und akademische Differenzierung führte zwar bereits 1811 zur Aufspaltung des philologischen und pädagogisch-katechetischen Bereichs (letzteres unter Schwarz), aber auch zum Entschluss des (damals zuständigen) Innenministeriums, dass auch ein „theologisch-homiletisches“ Seminar eingerichtet werden solle.
Das absolutistisch regierte Fürstentum Baden brauchte wegen des durch Napoleon beförderten Zusammenbruchs des alten deutschen Reichs und wegen des Zuwaches vieler Gebiete nach „Entschädigung“ für die Abtretung linksrheinischer Gebiete eine neue Verwaltungsstruktur und ein geändertes Staatsrecht. Dieses schuf der Geheimrat Friedrich Brauer (1754–1813) mit seinen 13 Organisations- und seinen Konstitutionsedikten. Die Konstitutionsedikte, eine Zusammenfassung von Grundgesetzen, sollten „unwandelbar sein, mithin auch nur solche allgemeinen Grundzüge enthalten, die nach höchstmöglicher Wahrscheinlichkeit unter allem äußeren Wechsel als unveränderliche Basis fortdauern können.“ Brauer stellte sich hier nicht als Vertreter eines Repräsentativsystems dar, sondern er verfolgte in vielerlei Hinsicht das alte Reichsrecht und übertrug „reichsrechtliche Befugnisse“ auf seinen Souverän, den späteren Großherzog Karl Friedrich.
Die Evangelische Landekirche in Baden hat seit 1821 den Bekenntnistand einer sog. Bekenntnisunion. Vor allem von lutherischer Seite hat es seit jeher starke Vorbehalte gegen die Unionsbildungen gegeben. Bereits im 19. Jahrhundert hat das zur Separation der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden von der Landeskirche geführt. Aber auch innerhalb der Landeskirche gab es heftige Auseinandersetzungen über das Verhältnis von Lehr- und Kircheneinheit in der Union und die Frage, welche Bedeutung der Anerkennung bestimmter Bekenntnisschriften in der Kirchenverfassung theologisch und rechtlich zukommt. Dieser Streit wurde zuletzt mit Vehemenz im Zusammenhang mit der Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in öffentlicher Synodaldebatte ausgetragen. In der Diskussion
über den Vorspruch zur neuen Grundordnung der Landeskirche von 1958 war vor allem der Wortlaut von Abs. 4 hoch kontrovers, der damals in der heute noch gültigen Fassung wie folgt festgelegt worden ist: Sie anerkennt, gebunden an die Unionsurkunde von 1821 und ihre gesetzliche Erläuterung von 1855, namentlich und ausdrücklich das Augsburger Bekenntnis als das gemeinsame Grundbekenntnis der Kirchen der Reformation, sowie den kleinen Katechismus Luthers und den Heidelberger Katechismus nebeneinander, abgesehen von denjenigen Katechismusstücken, die zur Sakramentsauffassung der Unionsurkunde in Widerspruch stehen.
Pfarrer gefeuert! Er taufte keine Babys, so die Schlagzeile der Bildzeitung am 11. Februar 1969 über die Vorgänge um den Kieselbronner Pfarrer Johannes Weygand, die ganz im Stil der Zeitung natürlich vereinfachte und verkürzte, jedoch zielgenau die Problemstellung formulierte: Pfarrer gefeuert! – Es geht zum einen um das kirchliche Dienstrecht. Er taufte keine Babys. – Zum anderen geht es um die kirchliche Lehre und Praxis der Taufe. Sündiger Seelenhirte oder Möbelschreiner? – Ein Pfarrer, der sein eigenes Kind nicht tauft, so überschrieb die Zeit bereits zwei Monate zuvor, am Nikolaustag 1968, ihren etwas differenzierteren Artikel über die Geschehnisse in Kieselbronn und bezog sich auf eine Aussage Weygands, lieber wieder in seinem erlernten Handwerk weiterzumachen als wider seinen Glauben zu handeln: lieber rechtschaffener Möbelschreiner als sündiger Pfarrer. Damit soll Weygands Gewissensbindung gezeigt werden, die mit den Worten „Hier stehe ich und kann nicht anders“ mit derjenigen Martin Luthers auf dem Reichstag zu Worms verglichen wird – und mit der Beschreibung der
Stimmungsänderung von Kirchenleitung und Gemeinde in der Beurteilung Weygands durch die Ausrufe „Hosianna“ zu „Kreuziget ihn“ gar mit dem Schicksal Christi.
Die Arbeit befasst sich mit der Neuordnung der „Vereinigten Evangelisch-protestantischen Landeskirche Badens“ nach Kriegsende. Sie basiert darauf, dass sich zwischen 1933 und 1945 in Freiburg Widerstand gegen das totalitäre Regime früh organisierte, und will zeigen, wie sich der Freiburger Widerstand auf den Wieder- und Neuaufbau der badischen Landeskirche ausgewirkt hat. 1945 waren einzig der Landesbischof und zwei Oberkirchenräte noch verfassungsgemäß besetzt, Bischof D. Julius Kühlewein und die Oberkirchenräte Dr. Otto Friedrich und Gustav Rost. Um nach dem Krieg die Ordnung wiederherzustellen beschloss der Evangelische Oberkirchenrat (EOK) im Juli 1945, die Zuständigkeit des Erweiterten Oberkirchenrates (ErwOKR), die 1934 im Verlauf der Eingliederung der Landeskirche in die Reichskirche an den EOK übertragen worden waren, wieder herzustellen. Verfassungsgemäß musste der ErwOKR dafür zunächst mit Hilfe der Landessynode neu gebildet werden. Da nach 1934 jedoch keine verfassungsgemäße Landessynode mehr bestand, wurde dem Landesbischof die Ernennung aller sechs (zuvor waren es vier) Mitglieder des ErwOKR übertragen.
Die geschichtliche Bedeutung des Augsburger Religionsfriedens „als die auf das Reich […] bezogene Lösung jenes universellen Problems, das eine gute Generation zuvor mit der Reformation aufgebrochen war“, ist unstrittig. Sein berühmter
Grundsatz ‚Cuius regio, eius religio‘ – wenn so auch erst 1612 von dem Greifswalder Juristen Joachim Stephani formuliert – prägte über ein Jahrhundert die konfessionelle Landkarte des Reiches. Der Religionsfrieden sprach den Reichsständen die
Entscheidung über das in ihrem Herrschaftsgebiet geltende Bekenntnis zu und dehnte damit den Landfrieden dauerhaft auf den religiös-kirchlichen Bereich aus. Der Blick der Forschung fokussierte sich denn auch auf geschlossene Territorien wie Sachsen, Württemberg u. a. m., was nicht zuletzt der günstigen Quellenlage geschuldet war. Hierzu hat Axel Gotthard zurecht angemerkt, dass der Religionsfrieden zwar den Religionsbann der Reichsstände komplettierte, für die „Schütterzonen“ des Reiches aber genug Fragen offenließ. Man darf hinzufügen, hätten seine Schöpfer auch nur den Versuch unternommen, all die offenen Fragen zu lösen, er wäre schwerlich auf den Weg gebracht worden. Zu diesen „Schütterzonen“ zählte nicht zuletzt Franken mit der Präsenz zahlreicher reichsritterschaftlicher Herrschaften. Für solche Räume findet sich im Zedlerschen Universallexikon den Begriff „Territorium non clausum“.
Heinrich Eberhard Gottlob Paulus, rationalistischer Bibelexeget und Theologe, der in Heidelberg den Vortrag zum Reformationsjubiläum am 31.10.1817 zu M. Luthers „Heidelberger Disputation“ (26.4.1518) hielt, zeichnete in sein Verständnis von „Denkgläubigkeit“ Luthers Disputationsthesen und sein Bild von Luther und der Reformation ein.
Nach (1.) einem Überblick über Paulus’ Leben und Werk, wird (2.) sein Säkularvortrag „Auch zu Heidelberg war Doktor Martin Luther“ dargestellt mit (2.1.) dem Blick auf Luthers „Heidelberger Disputation“ und (2.2.) Paulus’ Bild von Luther und
der Reformation. Es folgt (3.) eine Einordnung in den geistesgeschichtlichen Zusammenhang und eine kritische Wertung von Paulus’ denkgläubiger Interpretation von Luthers reformatorischem Rechtfertigungsglauben.
Jubiläen geben Anlass sich zu erinnern. Der Erinnerung und Vergewisserung dienen
Veranstaltungen wie Feiern oder Tagungen und Seminare, mehr noch aber Veröffentlichungen. Das war ebenfalls bei den zurückliegenden Unionsjubiläen der Fall, insbesondere bei dem 100-Jahre-Jubiläum der Union 1921, doch auch bei den anderen
genannten.
Im Allgemeinen handelt es sich um historische Rückblicke, wobei die Vorgeschichte meist mit einbezogen wird, leider so gut wie nie die konkrete Nachgeschichte. Oft werden Bezüge zur Reformation 1517 und zum Reichstag zu Worms 1521
hergestellt. – Im Folgenden wird eine bibliographische Übersicht geboten, keine
tiefergehende inhaltliche Analyse.
In diesem Aufsatz wird die Zeit vor der Union seit 1803 geschildert; es werden dabei weniger die theologisch-kirchlichen Vorbereitungen der Union behandelt, die bereits verschiedentlich dargestellt wurden. Neu ist vielmehr, dass das zeitgleiche gesellschaftliche Leben in Karlsruhe neben die Vorbereitungen der Kirchenvereinigung in den Blick genommen wird, wobei vier Hauptpersonen im Mittelpunkt stehen. Dadurch ergeben sich Gegensätzlichkeiten bei Gleichzeitigkeit aber auch bisher kaum
beachtete Gleichbehandlungen der beiden Konfessionen schon in diesen Jahren. Neu herangezogene Quellen lassen immer wieder neue Entdeckungen machen, die im Blick auf Hebel und Ewald fast so etwas wie Entmythologisierungen darstellen.
Überhaupt stellt sich heraus, wie wenig die Kirchenvereinigung in diesen Jahren ein Thema war, selbst bei den mit der Vorbereitung Beauftragten, wohl nur mit einer Ausnahme, Sander. – Das internationale Geschehen als weiterer zeithistorischer Hintergrund bleibt unberücksichtigt.
Heinrich Riehm (1927–2020)
(2020)
Am 3. Februar 2020 verstarb Heinrich Riehm in Heidelberg in seinem 93. Lebensjahr. Mit ihm verliert die Landeskirche einen herausragenden Liturgiker und Hymnologen, einen einfühlsamen Pfarrer und zugewandten Lehrer, der bis ins hohe Alter mit stets wachem Interesse die neuen Entwicklungen in Hymnologie und Liturgik begleitete. In der internationalen ökumenischen Community der Hymnologen genoss Riehm ein hohes Ansehen und hat die Akzeptanz des ökumenischen Liedgutes nicht nur in Deutschland maßgeblich mit befördert. Am 22. August 1927 wurde Heinrich Riehm in dem Schifferort Haßmersheim am Neckar in eine Pfarrfamilie hinein geboren. Sein Vater Friedrich Otto Riehm (Meersburg 1891–1978 Karlsruhe), Spross einer Familie, die bereits seit mehreren Generationen den Pfarrberuf gewählt hatte, war selbst Pfarrer in Sulzfeld und wurde 1933 nach Ispringen bei Pforzheim versetzt, ehe er 1948 in Hoffenheim seine letzte Wirkungsstätte fand. Als Pfarrer in Ispringen war Otto Riehm als Mitglied der Bekennenden Kirche ein aktiver Unterstützer der sog. Pfarrhauskette, in der über die Landesgrenzen nach Württemberg hinweg verfolgte und mit dem Leben bedrohte jüdische Menschen versteckt und versorgt wurden. Auch in Ispringen wurde eine jüdische Familie, das Ehepaar Max und Ines Krakauer, 1944 für zwei Wochen im Pfarrhaus versteckt.
Die Geschichte einer Kirchen- oder Pfarrgemeinde lässt sich zuverlässig nur mit Hilfe der schriftlichen Überlieferung schreiben, die im Wesentlichen auf den in einem Pfarrarchiv vorhandenen Akten, Amtsbüchern und Urkunden beruht. Pfarrchroniken, die in vielen Landeskirchen verpflichtend waren bzw. sind, oder persönliche Berichte der Pfarrer sind in Baden eher selten anzutreffen, können aber Teil der pfarramtlichen Überlieferung sein. Auch Printerzeugnisse der Gemeinde wie das Gemeindeblatt sind Teil der amtlichen Überlieferung. Zu den Pfarramtsakten können privatrechtliche Unterlagen von kirchlichen Vereinen, etwa dem Kirchenchor oder dem Diakonieverein, hinzutreten; auf sie hat das Pfarramt nur bedingt einen Zugriff, denn es bedarf der unmittelbaren Entscheidung der rechtlichen Vertreter der Vereine, ob diese Unterlagen zur Verwahrung an ein Pfarrarchiv übergeben werden. In den letzten Jahrzehnten wurden gern auch sog. Zeitzeugen zu Vorgängen in der Gemeinde befragt. So wertvoll Zeitzeugenberichte – wenn sie überhaupt schriftlich fixiert wurden – sein können, so bedürfen sie doch immer der Verifzierung anhand der „amtlichen“ Überlieferung. Für Nachlässe aus privater Hand ist ein Pfarrarchiv in der Regel nicht der geeignete Ort; diese oder auch Predigtsammlungen sollten an ein zentrales Archiv, für den Bereich der badischen Landeskirche ist dies das Landeskirchliche Archiv, gegeben werden.
Albert Sting zum Gedenken
(2020)
Bis ins hohe Alter hinein erwies sich Dr. Albert Sting als Vermittler, Versöhner und Mediator, so wie er es Zeit seines langen Lebens in ganz unterschiedlichen Ausprägungen immer wieder gewesen war. Zuletzt bezog er in der »Flüchtlingskrise« Position
und nahm im Alter von 91 Jahren gemeinsam mit dem Arbeitskreis »Dialog Synagogenplatz« einen eigens konzipierten Clip
auf, um in der Gesellschaft um Verständnis für die Belange der Geflüchteten zu werben und entschieden davor zu warnen, dass sich die Verfolgung von Bevölkerungsgruppen wie im »Dritten Reich« wiederholte.
Die Buchhandlung Aigner war über zwei Jahrhunderte eine Institution des Ludwigsburger Kulturlebens. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Eigentümer der Buchhandlung, vor allem aber stellt er die vier prägenden Mitglieder der Familie Aigner vor, die durch ihren Einsatz und ihren Ideenreichtum die Entwicklung der Buchhandlung eng mit der Geschichte der Familie Aigner verwoben haben.
Das Großbottwarer Rathaus
(2020)
Wann aus dem Dorf »Bodebura«, nördlich der Martinskirche und westlich der Kleinen Bottwar gelegen, die Stadt »Bothebur«, später »Botwar« genannt, wurde, wissen wir nicht genau. Es gibt keine Gründungsurkunde, aber ein paar Anhaltspunkte. Wir können davon ausgehen, dass es sich um eine geplante Neugründung einer Stadt handelt, östlich neben dem alten Dorf gelegen. Und dass diese Stadt, vermutlich von Albrecht von Lichtenberg gegründet, in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstanden ist. Dies lässt sich aus dem Vergleich von zwei Urkunden erschließen: 1247 bestätigt Papst Innozenz IV. dem Kloster in Oberstenfeld die Schenkung eines Grundstückes in »Villa de Botebor«, also im Dorf Bottwar, und 32 Jahre später erhält das Stift Oberstenfeld in einer Jahrzeitstiftung Grundstücke »juxta muros civitatis Bothebur«, also neben den Mauern der Stadt Bottwar.
Anfang Juli 2020 wurden in Ludwigsburg in der Gartenstraße von dem Kölner Künstler Gunter Demnig als Teil des bekannten »Stolperstein-Konzepts« zwei neue Gedenksteine verlegt. Sie erinnern an das Schicksal von Karl Ebel und Josef Michelbacher und darüber hinaus an eine lange Zeit nicht anerkannte Opfergruppe der NS-Diktatur: An Menschen, die den Nationalsozialisten als »Asoziale« galten und im ersten Halbjahr 1938 im Rahmen der Aktion »Arbeitsscheu Reich« zu Tausenden festgenommen und in Konzentrationslager verschleppt wurden. Josef Michelbacher starb im März 1939 im KZ Dachau, Karl Ebel sechs Monate später im KZ Mauthausen.
Steinerne Bogenbrücken
(2020)
Zugegeben: Brücken aus Beton sind zeitgemäßer als die alten Gewölbebrücken aus Bruchsteinen. Aber schöner sind meist
doch die idyllischen Brücken, die unsere Vorfahren an zahlreichen Bächen gebaut haben. Und deshalb sollte man diese
kleinen »Kulturdenkmale« nicht als »altes Gerümpel« ansehen, sondern auf ihre Erhaltung achten und etwas dafür tun, wo immer es möglich ist. Tonnenschweren Traktoren sind die meisten Bogenbrücken allerdings nicht gewachsen. Und da heute der Landwirt die Wiese am Bach – Gott sei Dank – nicht mehr mit der Sense mähen muss, sondern mit dem Traktor ansteuert, kann es schon hin und wieder Probleme mit den uralten Gewölbebrücken geben. In unseren Bachtälern gibt es noch eine
stattliche Anzahl dieser Brücken, oft an uralten, längst nicht mehr befahrenen Wegen von Ort zu Ort, von einem Gehöft oder
Mühlenanwesen zum anderen.
Beim Mühlbrunnen habe im Mittelalter eine Mühle gestanden, behauptet Werner Sattler in seiner Zusammenstellung der
Flurnamen von Oberriexingen. Er verrät nicht, woher er sein Wissen bezog. Diese Notiz wäre bedeutungslos, gäbe es nicht den sogenannten »Codex Edelini«, das Güterbuch des Klosters Weißenburg aus dem 9. Jahrhundert, das diese Mühle im Zusammenhang mit Herrenhof und Kirche erwähnt: »Ad Ruadgisingen est curtis dominica, […] basilica 1 cum decima, molendinum 1, mansi serviles 26.« Am Mühlbrunnen kann jedoch mindestens seit 1455 keine Mühle mehr gestanden
haben, da die Bürger von Oberriexingen seit dieser Zeit das Wasser zur Wiesenwässerung unbeschränkt nutzen konnten. In
Renningen hingegen durfte das Wasser des Mühlgrabens nur von Samstagabend bis Sonntagmorgen für die Wiesenwässerung
benutzt werden.
Im Gegensatz zu manch großem städtischen Gottesacker ist den Dorf- und Kleinstadtfriedhöfen oft nicht viel mehr als eine Randnotiz der Ortschronik gewidmet. Dabei bietet das Friedhofs- und Bestattungswesen auch für kleinere Kommunen unter ortstopographischen, denkmalpflegerischen und personengeschichtlichen Aspekte durchaus bemerkenswerte Forschungsansätze. Für die Stadt Ditzingen gibt der vorliegende Aufsatz eine erste Bestandsaufnahme, mit einer knappen Rückschau auf die vor- und frühgeschichtliche Fundsituation und einer ausführlicheren Einführung in die neuzeitliche Friedhofsgeschichte der Ortsteile.