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Dr. med. Hans Foerster (Förster) (5. Juni 1894–30. April 1970), geboren in Barmen, Wuppertal, als Sohn des Chemikers und Dendrologen Dr. phil. Hans Foerster (1864– 1917) und seiner Frau Elise Mayer (1871–1963). Aufgewachsen und Abitur in Barmen. 1914 freiwillige Meldung zum Kriegsdienst, Feldhilfsarzt 1918. Auszeichnungen: EK II (1916), Verwundetenabzeichen in Schwarz (1915). Nach 1918 Mitglied des Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten und Parteimitglied der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP). 1912 Beginn des Studiums der Humanmedizin in Heidelberg und Marburg. Im Sommersemester 1920 ärztliche Hauptprüfung (Examen) in Heidelberg, Approbation 1920; Promotion zum Dr. med. bei Prof. Carl Menge, Universitätsfrauenklinik Heidelberg. 1922 Eheschließung, Umzug von Heidelberg nach Radolfzell und Gründung einer Arztpraxis, seit 1926 Wohnräume und Praxis in der Seestraße 57. In zweiter Ehe 1928 verheiratet mit Charlotte Peters (1903–1980) aus Abtlöbnitz, Kreis Naumburg a. d. Saale. Am 5. Dezember 1928 Geburt des Sohnes Wolf-Dietrich Foerster in Radolfzell; bis 1944 bekommt das Paar sechs weitere Kinder. 1934 Bezug des eigenen Hauses in der Walther-Köhler-Str. (heute: Mettnaustr.) 23; 1938 Erwerb des angrenzenden Baugrundstücks Scheffelstr. 42. Arztpraxis weiter in der Seestr. 57 (seit 1933, nach Umbenennung und Neunummerierung, Schlageterstr. 27). Ab 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP, seit 1933 auch im Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebund (NSDÄB).
Der doppelte "Wilhelm"
(2020)
Das erste erfolgreiche Dampfschiff des Bodensees, der Wilhelm, wurde vielfach von zeitgenössischen Künstlern dargestellt, die vielleicht das eine oder andere Gemälde, vor allem aber zahlreiche Graphiken schufen. Es gab auch Bilder auf eher ungewöhn lichen Medien, etwa auf einer Porzellantasse oder auf einem Pfeifenkopf. Was bisher wohl nicht bekannt war: »Wilhelm« erscheint sogar auf einer weiß-altrosa Tischdecke, 122x 131 cm groß, die derzeit in der Dauerausstellung des Deutschen Historischen Museums in Berlin zum Thema Industrialisierung zu sehen ist. Es handelt sich um ein von der Wissenschaft so bezeichnetes »Erinnerungstuch«, wie sie zu historischen Ereignissen gefertigt wurden, näherhin in der Kategorie der »Tisch- oder Coffeetücher«. Das Stück ist bislang unveröffentlicht und soll hier vorgestellt werden (Abb. 1). Die Tisch decke zeigt, umgeben von einer breiten Bordüre mit stilisierten Rosen und in den Ecken mit Akanthusblättern, verschiedene dampfbetriebene Fahrzeuge zu Lande und zu Wasser.
Schifffahrt auf dem Bodensee
(2020)
Schon Funde aus der Jungsteinzeit belegen, dass auf dem Bodensee Schifffahrt betrieben wurde. Die Römer bauten in Brigantium (Bregenz) einen Hafen und stationierten dort ihre Bodenseeflotte. Im frühen Mittelalter reisten Wandermönche wie Kolumban und Gallus oder Bischöfe wie Gebhard II. von Bregenz per Schiff von einem Ende des Sees zum anderen. Neben Personen transportierten die Schiffer vor allem Wein und Getreide sowie Waren aller Art von einem Ufer zum anderen. Während Kaiser Friedrich Barbarossa 1158 auf dem Reichstag von Roncaglia mit dem Wasserregal die Schifffahrt auf Flüssen zum königlichen Recht erklärte und damit für die Nutzung der Flüsse Abgaben einhob, bestätigte er 1179 den Schiffern auf dem Bodensee ihr hergebrachtes Recht, sich auf dem See frei zu bewegen. In den kommenden Jahrzehnten beanspruchten aber lokale Herren dieses Recht für sich. Herrscherfamilien wie die Staufer, die Grafen von Montfort oder Pfullendorf sowie Klöster wie St. Gallen und Salem und Reichsstädte legten immer öfter fest, wer das Privileg hatte, in ihrem Herrschaftsgebiet Waren zu befördern, um so Abgaben zu generieren. Jeder Landesherr legte fest, wer im eigenen Herrschaftsgebiet Waren anlanden bzw. übernehmen durfte und welche Bestimmungen zum Schutz der eigenen Wirtschaft galten. So überließ Herzog Philipp von Schwaben um 1206 dem Konstanzer Bischof Diethelm die freie Schifffahrt.
Erker im Bodenseeraum
(2020)
Bis ins 19. Jahrhundert waren die Städte um den Bodensee und in der Nähe des Sees kulturell eng miteinander verbunden, zumal der See sowohl in wirtschaftlicher als auch in gesellschaftlicher Hinsicht bedeutend war. Aufgrund der geografisch zentralen Lage innerhalb Europas wurde die Geschichte des Bodenseeraums lange von seiner Wirtschafts- und Verkehrssituation bestimmt. Seit römischer Zeit führten die Wege von Norden via Bodensee über die Bündner Pässe in den Süden. Auch auf der Route von Westen nach Osten, zwischen Rhein und Donau, diente der Bodensee als bedeutender und komfortabler Handels- und Transportweg. Neben dieser Bedeutung als Durchgangszone und Umschlagplatz nahm die Region noch in einer zweiten Hinsicht eine relevante wirtschaftliche Stellung ein: Angesichts des florierenden internationalen Fernhandels entwickelte sich nach dem 12. Jahrhundert vor Ort ein exportorientiertes Textilgewerbe. Bereits im Mittelalter wurden rund um den See Güter produziert und gehandelt; zum einen Leinwand und Barchet, die in großen Mengen nach Italien und Frankreich exportiert wurden, zum anderen Getreide, das vor allem in Vorarlberg und im übrigen Gebiet der Eidgenossenschaft gefragt war. Teile Süddeutschlands, Vorarlbergs und der Ostschweiz bildeten somit eine zusammenhängende Textilregion, die gleichermaßen von Kooperation und Konkurrenz geprägt war. Zusätzlich zu diesen wirtschaftlichen Verflechtungen bestanden enge politische Beziehungen. Ausgehend von einem 1312 gegründeten Städtebund, dem Zürich, Konstanz, Schaffhausen und St. Gallen angehörten, entwickelte sich ein Bündnisgeflecht, dem zeitweise über 40 Städte, Feudalherren und Herrschaftsgebiete angehörten. Deren oberstes Ziel war die Erhaltung des sogenannten Landfriedens. Diese wirtschaftlichen, politischen und zum Teil auch familiären Beziehungen um den Bodensee förderten einen Kulturtransfer. Exemplarisch dafür waren die profanen Erker, die seit dem 15. Jahrhundert in den Städten der Bodenseeregion entstanden und die im Folgenden näher beleuchtet werden.
Die Franzosen kommen!
(2020)
Eine bislang in der Regionalgeschichtsforschung des Bodenseeraums weitgehend vernachlässigte Quellengattung bilden die Einmarschberichte des katholischen Klerus, die auf Anforderung des Freiburger Ordinariats zwischen Mai 1945 und Herbst 1946 angefertigt worden sind. Sie sind im Erzbischöflichen Archiv im Bestand B 2–35/149 (Pfarrämter im Dekanat Konstanz) archiviert und sicherungsverfilmt (F 1/312). Die unmittelbare Nähe zu den Ereignissen bei der Besetzung machen sie als Quellen einzigartig, wenngleich die ausschließlich klerikale Perspektive quellenkritisch in den Blick zu nehmen ist. Deshalb wird versucht, sämtliche berichtenden Pfarrer in den Anmerkungen biographisch zu verorten und im Vorgriff auf die Einmarschberichte – wo immer möglich – auch mit Blick auf ihre Persönlichkeit und das Verhalten im Nationalsozialismus zu charakterisieren.
Was sind Geotope?
(2020)
Die Kapelle an der Litzelstetterstraße gehört zu einer Gruppe von ehemals vier Kapellen an den Ortsausgängen Wollmatingens, von denen heute nur noch drei erhalten sind. Für sie lassen sich verschiedene Gemeinsamkeiten feststellen: Sie alle standen bis ins 19. Jahrhundert noch 150–350 m außerhalb des bewohnten Dorfkerns, sie lagen zwischen Gewannen ohne einem davon fest zugeordnet zu sein und für keine der Kapellen ist ein eigener Name überliefert. Die frühesten Nennungen für alle Kapellen gehen auf das späte 15. Jh. oder das frühe 16. Jh. zurück. Das besondere an der Kapelle in der Alten Litzelstetter Straße ist das darin befindliche Tafelbild, das 2014 im Zuge von Renovierungsarbeiten wiederentdeckt wurde. Es ist nicht überliefert, dass sich in einer der anderen Kapellen ein ähnliches Bild befunden hätte. Über die vierte Kapelle lässt sich kaum eine Aussage treffen. Sie stand an der Fürstenbergstraße Richtung Konstanz2 und wurde vermutlich Mitte des 19. Jh. abgerissen.
In der Mitte des 15. Jahrhunderts begegnen uns mehrere hohe Kleriker mit dem Namen Tiefer im Umfeld des Bischofs von Konstanz. Ihre Lebensgeschichten sind auf Grundlage der diözesanen und edierten Quellen bereits in Ansätzen rekonstruiert und in den Arbeiten Helmut Maurers zur Stadt- und Kirchengeschichte von Konstanz publiziert worden. Friedrich und Leonhard hatten zahlreiche kirchliche Pfründen erworben, waren Dom- und Chorherren, bekleideten hohe päpstliche Ämter, Leonhard (bzw. Lienhart) Tiefer war zeitweise sogar apostolischer Nuntius. Auch die Brüder Sebastian und Jacob hatten durch kirchliche Ämter ein stattliches Vermögen erwirtschaftet. Angesichts der enorm hohen Stellung, die jene Brüder in der kirchlichen Hierarchie in Konstanz, Zürich und Chur erlangt hatten, stellt sich die Frage, wie es den Söhnen einer nicht adligen und auch einer nicht dem Stadtadel beziehungsweise den Geschlechtern zuzurechnenden Familie gelingen konnte, einen solchen Aufstieg zu vollziehen. Das Augenmerk soll auf die bislang kaum beachteten Familienmitglieder gelenkt und so auch mögliche Erkenntnisse über soziale Stellung und die Nachkommenschaft gewonnen werden. Als Quellen dienen in erster Linie die in den Konstanzer Gemächtebüchern erhaltenen Testamente der Familie Tiefer: Ein Testament eines Jacob Tiefer von 1464, die Testamente eines Albrecht und seiner Frau Magdalena Tiefer von 1502 und ein weiteres Testament des genannten Albrecht von 1510. Die Testamente liegen transkribiert und kommentiert zur Ergänzung dieses Aufsatzes im Stadtarchiv Konstanz vor.
Im Pfarrarchiv des Radolfzeller Münsters U. L. F. liegt ein Kopialbuch des Chorherrenstifts Radolfzell. Darin findet sich die Abschrift eines bizarren Briefwechsels zwischen dem Reichenauer Abt Johann Pfuser von Nordstetten (1464–1491) und König Ludwig XI. von Frankreich (1461–1483) aus dem Jahr 1481. Abt Johann schildert den materiellen Ruin seines Klosters, das einst von Karl dem Großen, einem Vorgänger König Ludwigs, reich ausgestattet worden sei. Er ersucht den König um Hilfe für Reichenau und um seine Aufnahme als Hofkaplan; als Gegenleistung bietet er ihm die Entsendung einer bewaffneten Schar zur königlichen Streitmacht an. König Ludwig XI. antwortet knapp: Er versichert, der Abtei Reichenau gewogen zu sein, ohne auf das Angebot einzugehen und ohne konkrete Leistungen in Aussicht zu stellen; allenfalls wolle er Abt Johann als Bischof auf eine französische Kathedralkirche berufen.
Der Jude Jakob vor Gericht
(2020)
Die jüdische Gemeinde in Konstanz erlebte im Spätmittelalter eine durchwachsene Geschichte. Neben dem friedlichen Miteinander in der Stadt wurde sie im Zuge der Pestpogrome vertrieben und siedelte sich erst Ende des 14. Jahrhunderts wieder an. Kurze Zeit später kam es im Rahmen der Ravensburger Ritualmordvorwürfe erneut zur Verfolgung und mehrfachen Einsperrung der Juden in Konstanz, bis diese 1448 die Stadt, vermutlich endgültig, verlassen mussten.
Wer sich in Heidelberg aus der Altstadt kommend zu Fuß auf den Weg zum Predigerseminar der Evangelischen Landeskirche in Baden, dem Petersstift, begibt, erfährt die Möglichkeit der Begegnung, und zwar unmittelbar auf der Alten Brücke: Eine
Begegnung mit einem illustren Zeugnis der Stadt- und Staatsgeschichte, aber auch der jüngeren Kirchengeschichte, mit Themen des Staatsrechts und der Theologie.
Im Jahr 2021 feiert die Evangelische Landeskirche in Baden nicht nur das Jubiläum ihrer Union, sondern auch 50 Jahre rechtlicher Gleichstellung im Pfarramt. Denn am 27. April 1971 wurde mit einem simplen, heute fast banal erscheinendem Satz Geschichte geschrieben: Pfarrer im Sinne der Grundordnung ist auch die Pfarrerin. Damit beendete die Landessynode 55 Jahre rechtlich legitimierter Diskriminierung von Theologinnen in der Evangelischen Landeskirche in Baden. Ein langer und steiniger Weg von der erstmaligen Zulassung einer Frau zu den theologischen Examina im Jahr 1916 bis zur ersten offiziellen badischen Gemeindepfarrerin im Dezember 1971. Der vorliegende Beitrag erläutert zunächst die grundlegenden Voraussetzungen zur Entstehung eines Theologinnenamtes, bevor die ersten Entwicklungsschritte dieses Amtes in Baden in Anlehnung an die Biographien von drei frühen badischen Theologinnen in den Blick genommen werden. Die Diskussion zwischen Landesbischof Julius Bender und Doris Faulhaber als Vertreterin des badischen Theologinnenkonvents im Zuge der Neuordnung der Landeskirche nach dem Zweiten Weltkrieg wird in einem eigenen Abschnitt vertiefend betrachtet. Im weiteren Verlauf werden
die wichtigsten gesetzlichen Regelungen bis 1971 vorgestellt.
Bereits im September 1945, nur rund vier Monate nach Kriegsende, erschien das Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBL.) der Badischen Landeskirche wieder – die erste Ausgabe vom 13. September 1945 umfasste lediglich drei Seiten: einziger Inhalt war der erste Brief des badischen Landesbischofs Julius Kühlewein an alle evangelischen Gemeinden, den er schon am 26. Juni 1945 verfasst hatte. Die letzte Ausgabe des Gesetzes und Verordnungsblattes vor dem Kriegsende war am 11. November 1944 in Karlsruhe veröffentlicht worden. Nach den schweren Bombenangriffen auf Karlsruhe am 27. September und am 4. Dezember 1944, bei denen auch das Dienstgebäude des Oberkirchenrates in der Blumenstraße schwer beschädigt worden war, konnte das Gesetzesblatt nicht mehr hergestellt werden. Das Gesetzes- und Verordnungsblatt gehörte zu den ersten Publikationen, die die US-Amerikaner in ihrer Besatzungszone genehmigten. Auf der letzten Seite trug das GVBl. in den ersten Nachkriegsjahren den Lizenzvermerk der US-Besatzungsbehörde Mit Genehmigung der Publications Control 7.8.45 beziehungsweise später Mit Genehmigung der Publications Control Nr. 4785. Die ersten Ausgaben des Gesetzes- und Verordnungsblattes der Evangelischen Landeskirche in Baden sind ein beeindruckendes atmosphärisches Zeugnis über die Sorgen und Nöte jener ersten Nachkriegsjahre.
Berichte aus den Kirchenbezirken sind für die kirchliche Zeitgeschichtsforschung auch in Baden von großer Bedeutung, geben sie doch oft ein sehr ausführliches, durchaus selbstkritisches und beinahe flächendeckendes Bild der Landeskirche in
einer bestimmten Epoche ab. Der hier vorliegende Bescheid des Oberkirchenrates vom Juli 1982 behandelt die Hauptberichte der Bezirkssynoden, die 1981 zum Thema „Amtshandlungen der Kirche als Herausforderung zu missionarischem Handeln“ getagt hatten. Es ist der erste Bescheid in der Ära von Landesbischof Klaus Engelhardt (1980–1998) und gleichzeitig für lange Zeit der letzte Bescheid des Oberkirchenrates auf die Berichte aus den Bezirkssynoden. Das nächste Mal gab es einen solchen Bescheid erst wieder 1995 zum Sonderthema der Synoden „‚… Als Mann und als Frau‘ – in Kirche und Gesellschaft“. Bis 1963 waren diese Bescheide und die Themen der Bezirkssynoden allgemein-kirchlich gehalten, später gab es dann spezifische Fragestellungen. Aufgrund der Thematik bieten die Berichte von 1981 ein interessantes Bild der volkskirchlichen Situation in Baden zu Beginn der 1980er, das zwischen scheinbarer Stabilität („Beim Sterben ist die Welt noch in Ordnung“) und deutlichen
Krisensymptomen oszillierte.
Im „Grundkurs Theologie“, einer Bildungsinitiative der badischen Landeskirche, wurde ich von einer Kirchengemeinderätin aus Heinsheim a. N. auf einen Katechismus aufmerksam gemacht, von dessen Existenz man wisse, der aber seit Jahren (vielleicht sogar Jahrzehnten) verschollen sei. In einer im „Grundkurs“ vorgelegten kleinen Gemeindegeschichte wurde das zum Katechismus Einschlägige (teilweise) aus Kirchenbüchern und Ortschroniken zusammengetragen, darunter auch der Titel
des besagten Katechismus: Kinderlehr oder: Katechistische Unterweisung für die in dem Hochadligen Flecken Heinsheim sich befindende Jugend. Ein Ergebnis dieser Forschungen war freilich auch der zu vermutende Verlust eines Unikats – schmerzlich
aus gleich mehreren Gründen: So schien von Interesse, als wie originell im Gesamtspektrum der südwestdeutschen katechetischen Tradition ein für den topographischen Mikrokosmos eines reichsritterschaftlichen Dorfes geschaffener Katechismus einzuschätzen sei.
Wenn das praktisch-theologische Seminar der Universität am 25. Januar 1838 durch Erlass der Staatsregierung ins Leben gerufen wurde, dann ist zu bedenken, dass diese Gründung zunächst einzuzeichnen ist in die Geschichte der praxisorientierten Seminargründungen an der (nach 1803) neuorganisierten Universität Heidelberg im sich selbst (neu) organisierenden und konstituierenden badischen Staat nach 1803 bzw. 1806. Zu erwähnen ist insbesondere die Gründung des Philologisch-Pädagogischen Seminars 1807, das der Etablierung des Lehrerberufs dienen sollte. Wesentlich waren hier (neben denen Friedrich Creuzers) die Impulse des Theologen Friedrich Heinrich Christian Schwarz. Die berufliche und akademische Differenzierung führte zwar bereits 1811 zur Aufspaltung des philologischen und pädagogisch-katechetischen Bereichs (letzteres unter Schwarz), aber auch zum Entschluss des (damals zuständigen) Innenministeriums, dass auch ein „theologisch-homiletisches“ Seminar eingerichtet werden solle.
Das absolutistisch regierte Fürstentum Baden brauchte wegen des durch Napoleon beförderten Zusammenbruchs des alten deutschen Reichs und wegen des Zuwaches vieler Gebiete nach „Entschädigung“ für die Abtretung linksrheinischer Gebiete eine neue Verwaltungsstruktur und ein geändertes Staatsrecht. Dieses schuf der Geheimrat Friedrich Brauer (1754–1813) mit seinen 13 Organisations- und seinen Konstitutionsedikten. Die Konstitutionsedikte, eine Zusammenfassung von Grundgesetzen, sollten „unwandelbar sein, mithin auch nur solche allgemeinen Grundzüge enthalten, die nach höchstmöglicher Wahrscheinlichkeit unter allem äußeren Wechsel als unveränderliche Basis fortdauern können.“ Brauer stellte sich hier nicht als Vertreter eines Repräsentativsystems dar, sondern er verfolgte in vielerlei Hinsicht das alte Reichsrecht und übertrug „reichsrechtliche Befugnisse“ auf seinen Souverän, den späteren Großherzog Karl Friedrich.
Die Evangelische Landekirche in Baden hat seit 1821 den Bekenntnistand einer sog. Bekenntnisunion. Vor allem von lutherischer Seite hat es seit jeher starke Vorbehalte gegen die Unionsbildungen gegeben. Bereits im 19. Jahrhundert hat das zur Separation der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden von der Landeskirche geführt. Aber auch innerhalb der Landeskirche gab es heftige Auseinandersetzungen über das Verhältnis von Lehr- und Kircheneinheit in der Union und die Frage, welche Bedeutung der Anerkennung bestimmter Bekenntnisschriften in der Kirchenverfassung theologisch und rechtlich zukommt. Dieser Streit wurde zuletzt mit Vehemenz im Zusammenhang mit der Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in öffentlicher Synodaldebatte ausgetragen. In der Diskussion
über den Vorspruch zur neuen Grundordnung der Landeskirche von 1958 war vor allem der Wortlaut von Abs. 4 hoch kontrovers, der damals in der heute noch gültigen Fassung wie folgt festgelegt worden ist: Sie anerkennt, gebunden an die Unionsurkunde von 1821 und ihre gesetzliche Erläuterung von 1855, namentlich und ausdrücklich das Augsburger Bekenntnis als das gemeinsame Grundbekenntnis der Kirchen der Reformation, sowie den kleinen Katechismus Luthers und den Heidelberger Katechismus nebeneinander, abgesehen von denjenigen Katechismusstücken, die zur Sakramentsauffassung der Unionsurkunde in Widerspruch stehen.