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„Geschichte vollzieht sich in Raum und Zeit“ – das bekannte Diktum von Johann Gustav Droysen, das er an mehreren Stellen seiner „Historik“ (1857/58) in verschiedenen Wendungen gebraucht hat – hat im letzten Jahrzehnt die Historiker ganz verschiedener Fachrichtungen beschäftigt. Karl Schlögel hat 2003 in seinem Essay unter dem Titel „Im Raume lesen wir die Zeit“ ein geistreiches Plädoyer für die „Räumlichkeit der menschlichen Geschichte“ gehalten. Dieser Feststellung wird kaum ein Historiker widersprechen, schon gar keiner, der sich dem interdisziplinären Anspruch einer geschichtlichen Landeskunde verpflichtet weiß, die die Raumbezogenheit als konstitutives Element ihrer Arbeit versteht.
Seit dem 17. Jahrhundert zeigte sich an deutschen Universitäten und in ihrem Umfeld eine kontinuierliche und zunehmende Beschäftigung mit den historischen Gegenständen des deutschen Rechts und der deutschen Literatur. Dadurch entstand ein ständiges Wechselspiel zwischen Theorie, Methode, aber auch Praxis von Rechtswissenschaft und Literaturwissenschaft. Mit dem Straßburger Ordinarius der Rechte Johann Schilter (1632–1705) geht es um den fulminanten Anfang einer quellengestützten Forschung, die sich der Erschließung deutscher Sprach- und Rechtsaltertümer zuwandte.
Bis heute ist der Name Johann Schilters (1632–1705) für die Germanistik eng mit dem Werk des Thesaurus antiquitatum Teutonicarum und mit dem ersten großen Wörterbuch des Alt- und Mittelhochdeutschen, dem Glossarium ad scriptores linguae Francicae et Alemannicae veteris, verbunden. Dem Sammeln, Dokumentieren und Präsentieren des alten und ältesten deutschen Sprachgutes hat Schilter, von Hause aus Jurist und (Rechts-)Historiker, einen beträchtlichen Teil seines Arbeitslebens gewidmet. Erst posthum jedoch mit einem Abstand von zwei Jahrzehnten war sein Werk durch ein Bearbeiter- und Herausgeberkollegium zum Druck gebracht worden. Die Bestimmung des tatsächlichen Anteils Schilters an dem Gesamtwerk und insbesondere an dem Wörterbuch war daher später von einigen Unklarheiten geprägt. Auf der Basis des gedruckten Werkes selbst wie auch bislang unbeachteter Quellenbestände aus dem Nachlass Schilters konnten seine Rolle und seine Leistung nun genauer definiert werden.
Was immer die Gelehrtenrepublik der Frühen Neuzeit gewesen sein mag: auch wenn ihre Selbstbeschreibung als supraterritorial, interkonfessionell, egalitär längst als idealisiert gilt, gibt es genügend Beispiele dafür, wie diese Normen
in der Praxis wirkten: vor allem durch Korrespondenz, oft tatsächlich weite Entfernungen, Territorien und Konfessionen überschreitend. Korrespondenz war Zeichen der Zugehörigkeit und zugleich Motor der Kommunikation. Mit der Weitergabe von Nachrichten und Fragen, mit der Information über Neuerscheinungen, Projekte und Nachlässe, mit der Vermittlung von Auktionskatalogen, Büchern und Abschriften sowie mit der kritischen Diskussion veröffentlichter Schriften und unveröffentlichter Thesen war sie (sekundiert, aber noch nicht abgelöst von gelehrten Journalen oder Akademien) das eigentliche Forum des gelehrten Austauschs. Mit ihren vielfältigen Formen und Abstufungen von Kontakt sorgte sie für dessen Moderation. Eine Sonderform, die indirekte Korrespondenz, soll im Folgenden behandelt werden.
Philipp Jakob Spener (1635–1705), Senior des lutherischen Predigerministeriums in Frankfurt am Main (1666–1686), Oberhofprediger am kursächsischen Hof in Dresden (1686–1691) und Propst in Berlin (1691–1705), kann als einer der wirkmächtigsten Theologen in der Frühen Neuzeit bezeichnet werden. Neben seinen zahlreichen Veröffentlichungen, vornehmlich in Form von Predigtbänden, unterhielt er eine umfangreiche Korrespondenz in alle Gebiete Mitteleuropas mit
Vertretern aus allen Gesellschaftsschichten und auch aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen. Eine bedeutende Nachwirkung zeitigte diese Korrespondenz durch den Umstand, dass sie teilweise von ihm selbst, teilweise postum
veröffentlicht und wie Responsenliteratur bis weit ins nächste Jahrhundert regelmäßig genutzt wurde.
Johann Schilter hatte sich seit 1672 nicht nur als Hofrat in den Diensten der Ernestiner, sondern auch als Privatdozent an der Universität Jena einen Namen gemacht. Berichte über seinen geplanten Umzug von Jena nach Frankfurt am Main und seinen damit verbundenen Rückzug ins Privatleben zu Beginn des Jahres 1685 riefen daher gemischte Reaktionen bei seinen Korrespondenzpartnern hervor. Während sich die einen bestürzt über seine Pläne äußerten, beglückwünschten ihn die anderen zur neu gewonnen freien Zeit, die ein Dasein als Privatgelehrter mit sich bringe. Der Rückzug von Gelehrten – sei es ins ruhige Studierzimmer oder in die Geistesabwesenheit – war ein gängiges Element des frühneuzeitlichen Gelehrtenhabitus. Was bewog aber einen Gelehrten wie Schilter im fortgeschrittenen Alter von 40 Jahren dazu, seine Familie und Teile seiner
Bibliothek in Jena zurück zu lassen?
Die folgenden Beiträge gehen auf den Workshop „Johann Schilter (1632–1705) im Kontext seiner Zeit. Forschungsperspektiven interdisziplinär“ zurück, den Almut Mikeleitis-Winter (Leipzig) und Kai H. Schwahn (Hamburg) im März 2019 in Hamburg durchgeführt haben. Die Idee, Johann Schilter in den Mittelpunkt einer interdisziplinär angelegten Untersuchung zu stellen, gründet in dem intensiven Austausch der beiden Veranstalter im Rahmen ihrer Schilter-bezogenen Projekte. Ausschlaggebend war die Erkenntnis, wie sehr die Beschäftigung mit einem (zeittypisch) vielseitig interessierten Gelehrten wie Johann Schilter von unterschiedlichen Perspektiven und Herangehensweisen profitieren kann. Das gilt insbesondere angesichts der Bedeutung, die Schilter von Zeitgenossen in den Bereichen der Rechtsgeschichte, Sprachforschung, Lexikographie und Kirchengeschichte beigemessen wurde, die in der Forschung bislang aber kaum
Beachtung fand. Von dieser Hochschätzung zeugen zum einen Schilters umfangreiche Korrespondenzen, die er mit bedeutenden Gelehrten seiner Zeit über konfessionelle und territoriale Grenzen hinweg führte, zum anderen die intensive
Rezeption seiner Werke. Mit seinen Arbeiten gehört Schilter zu den Vertretern einer integrativ und überdisziplinär ausgerichteten gelehrten Beschäftigung mit dem Mittelalter, die zum Ende des 17. Jahrhunderts einsetzte.
Am 18. März 1533 unterhielt man sich im Hause Luther über ein den Zeitgenossen offenbar allgemein bekanntes, wenngleich in mancherlei Hinsicht erkennbar rätselhaftes Phänomen. Folgt man der späteren Stilisierung des Tischgesprächs, war zunächst Philipp Melanchthon darauf zu sprechen gekommen: „Der Veitstanz ist nur eine teuflische Besessenheit.“ Martin Luther antwortete: „Das Gespinst nimmt immer mehr ab.“ Und Melanchthon stimmte ihm zu: „Der Satan verlegt sich schon auf eine neue Art von Täuschung“. Letzterer stammte bekanntlich aus Bretten, er konnte den sogenannten „Veitstanz“ daher aus seiner weiteren Heimat kennen. Im Sommer 1518, wenige Monate, nachdem Luther mit seiner Kritik an der kirchlichen Heilsvermittlung an die gelehrte Öffentlichkeit getreten war, hatten in Straßburg (und vereinzelt auch in Basel) Hunderte wochenlang auf den Straßen und Plätzen der Stadt getanzt. In Wittenberg wusste man davon nur vom Hörensagen. Immerhin aber sollte dies dazu genügen, dass gerade die Publizistik der Reformationszeit jenen merkwürdigen Begriff zu einem feststehenden Topos der deutschen Sprache hat werden lassen. Als vorgeblich historisches Beispiel für massenpsychologische Suggestionen aller Art, für die ekstatische Auflösung der gesellschaftlichen Ordnung,
kennt darum auch der heutige Sprachgebrauch noch den „Veitstanz“, der irgendwo ausbricht bzw. den irgendjemand aufführt. Das Gespräch unter den Reformatoren zeigt nun, dass dieser Sanct veits tantz zu ihrer Zeit durchaus Breitenwirkung hatte. Und offensichtlich blieb er lange ein diskussionswürdiges Problem.
Im sogenannten „Registraturteil“ des badischen Denkmälerverzeichnisses publizierte August von Bayer im Jahre 1858 unter dem Titel „Steintreppe zu Offenburg“ in der Marginalspalte ein innerhalb der Offenburger Altstadt gelegenes ungewöhnliches Bauwerk: Er berichtet von der Besichtigung eines „rätselhaften Baues“ im vorangegangenen Jahr. Zwar war dessen Funktion noch unklar, die Erwähnung war aber offenbar als wichtig erachtet worden. Die Wiederentdeckung dieser „festgemauerte[n] und überwölbte[n] Steintreppe von mäßiger Räumlichkeit“, die in einen „quadratischen Schachtbau“ mündet und vor allem
deren Erhalt bis in die aktuelle Zeit, stellte einen kulturhistorischen Glücksfall dar. Die Stufen und der Schachtbau gehörten nämlich zu einem unterirdisch gelegenen, steinernen Gesamtbauwerk: einem jüdischen Ritualbad, eine Mikwe.
Für die „SchUM-Stätten“, die hochmittelalterlichen Kult- und Gemeindebauten der ehemaligen jüdischen Gemeinden in Worms und Speyer sowie ihre hochbedeutenden Friedhöfe in Mainz und Worms, wurde im Januar 2020 der Antrag zur Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste eingereicht. Die mehrteiligen Gemeindezentren, d. h. der Judenhof in Speyer und der Synagogenbezirk in Worms mit ihren Bauten, haben ebenso wie die beiden Friedhöfe mit ihren Grabsteinen und Funktionsbauten nicht nur aus Sicht der Antragsteller einen „außergewöhnlichen universellen Wert“, wie ihn die UNESCO für Welterbestätten voraussetzt. Nicht in den Antrag aufgenommen sind der ehemalige Synagogenbezirk in Mainz, der lokalisierbar, aber modern überbaut ist, sowie der ehemalige Friedhof in Speyer, der nach Einrichtung des neuen Hauptfriedhofs 1888 parzelliert und überbaut wurde.