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Die Kapelle an der Litzelstetterstraße gehört zu einer Gruppe von ehemals vier Kapellen an den Ortsausgängen Wollmatingens, von denen heute nur noch drei erhalten sind. Für sie lassen sich verschiedene Gemeinsamkeiten feststellen: Sie alle standen bis ins 19. Jahrhundert noch 150–350 m außerhalb des bewohnten Dorfkerns, sie lagen zwischen Gewannen ohne einem davon fest zugeordnet zu sein und für keine der Kapellen ist ein eigener Name überliefert. Die frühesten Nennungen für alle Kapellen gehen auf das späte 15. Jh. oder das frühe 16. Jh. zurück. Das besondere an der Kapelle in der Alten Litzelstetter Straße ist das darin befindliche Tafelbild, das 2014 im Zuge von Renovierungsarbeiten wiederentdeckt wurde. Es ist nicht überliefert, dass sich in einer der anderen Kapellen ein ähnliches Bild befunden hätte. Über die vierte Kapelle lässt sich kaum eine Aussage treffen. Sie stand an der Fürstenbergstraße Richtung Konstanz2 und wurde vermutlich Mitte des 19. Jh. abgerissen.
In der Mitte des 15. Jahrhunderts begegnen uns mehrere hohe Kleriker mit dem Namen Tiefer im Umfeld des Bischofs von Konstanz. Ihre Lebensgeschichten sind auf Grundlage der diözesanen und edierten Quellen bereits in Ansätzen rekonstruiert und in den Arbeiten Helmut Maurers zur Stadt- und Kirchengeschichte von Konstanz publiziert worden. Friedrich und Leonhard hatten zahlreiche kirchliche Pfründen erworben, waren Dom- und Chorherren, bekleideten hohe päpstliche Ämter, Leonhard (bzw. Lienhart) Tiefer war zeitweise sogar apostolischer Nuntius. Auch die Brüder Sebastian und Jacob hatten durch kirchliche Ämter ein stattliches Vermögen erwirtschaftet. Angesichts der enorm hohen Stellung, die jene Brüder in der kirchlichen Hierarchie in Konstanz, Zürich und Chur erlangt hatten, stellt sich die Frage, wie es den Söhnen einer nicht adligen und auch einer nicht dem Stadtadel beziehungsweise den Geschlechtern zuzurechnenden Familie gelingen konnte, einen solchen Aufstieg zu vollziehen. Das Augenmerk soll auf die bislang kaum beachteten Familienmitglieder gelenkt und so auch mögliche Erkenntnisse über soziale Stellung und die Nachkommenschaft gewonnen werden. Als Quellen dienen in erster Linie die in den Konstanzer Gemächtebüchern erhaltenen Testamente der Familie Tiefer: Ein Testament eines Jacob Tiefer von 1464, die Testamente eines Albrecht und seiner Frau Magdalena Tiefer von 1502 und ein weiteres Testament des genannten Albrecht von 1510. Die Testamente liegen transkribiert und kommentiert zur Ergänzung dieses Aufsatzes im Stadtarchiv Konstanz vor.
Im Pfarrarchiv des Radolfzeller Münsters U. L. F. liegt ein Kopialbuch des Chorherrenstifts Radolfzell. Darin findet sich die Abschrift eines bizarren Briefwechsels zwischen dem Reichenauer Abt Johann Pfuser von Nordstetten (1464–1491) und König Ludwig XI. von Frankreich (1461–1483) aus dem Jahr 1481. Abt Johann schildert den materiellen Ruin seines Klosters, das einst von Karl dem Großen, einem Vorgänger König Ludwigs, reich ausgestattet worden sei. Er ersucht den König um Hilfe für Reichenau und um seine Aufnahme als Hofkaplan; als Gegenleistung bietet er ihm die Entsendung einer bewaffneten Schar zur königlichen Streitmacht an. König Ludwig XI. antwortet knapp: Er versichert, der Abtei Reichenau gewogen zu sein, ohne auf das Angebot einzugehen und ohne konkrete Leistungen in Aussicht zu stellen; allenfalls wolle er Abt Johann als Bischof auf eine französische Kathedralkirche berufen.
Der Jude Jakob vor Gericht
(2020)
Die jüdische Gemeinde in Konstanz erlebte im Spätmittelalter eine durchwachsene Geschichte. Neben dem friedlichen Miteinander in der Stadt wurde sie im Zuge der Pestpogrome vertrieben und siedelte sich erst Ende des 14. Jahrhunderts wieder an. Kurze Zeit später kam es im Rahmen der Ravensburger Ritualmordvorwürfe erneut zur Verfolgung und mehrfachen Einsperrung der Juden in Konstanz, bis diese 1448 die Stadt, vermutlich endgültig, verlassen mussten.
Wer sich in Heidelberg aus der Altstadt kommend zu Fuß auf den Weg zum Predigerseminar der Evangelischen Landeskirche in Baden, dem Petersstift, begibt, erfährt die Möglichkeit der Begegnung, und zwar unmittelbar auf der Alten Brücke: Eine
Begegnung mit einem illustren Zeugnis der Stadt- und Staatsgeschichte, aber auch der jüngeren Kirchengeschichte, mit Themen des Staatsrechts und der Theologie.
Im Jahr 2021 feiert die Evangelische Landeskirche in Baden nicht nur das Jubiläum ihrer Union, sondern auch 50 Jahre rechtlicher Gleichstellung im Pfarramt. Denn am 27. April 1971 wurde mit einem simplen, heute fast banal erscheinendem Satz Geschichte geschrieben: Pfarrer im Sinne der Grundordnung ist auch die Pfarrerin. Damit beendete die Landessynode 55 Jahre rechtlich legitimierter Diskriminierung von Theologinnen in der Evangelischen Landeskirche in Baden. Ein langer und steiniger Weg von der erstmaligen Zulassung einer Frau zu den theologischen Examina im Jahr 1916 bis zur ersten offiziellen badischen Gemeindepfarrerin im Dezember 1971. Der vorliegende Beitrag erläutert zunächst die grundlegenden Voraussetzungen zur Entstehung eines Theologinnenamtes, bevor die ersten Entwicklungsschritte dieses Amtes in Baden in Anlehnung an die Biographien von drei frühen badischen Theologinnen in den Blick genommen werden. Die Diskussion zwischen Landesbischof Julius Bender und Doris Faulhaber als Vertreterin des badischen Theologinnenkonvents im Zuge der Neuordnung der Landeskirche nach dem Zweiten Weltkrieg wird in einem eigenen Abschnitt vertiefend betrachtet. Im weiteren Verlauf werden
die wichtigsten gesetzlichen Regelungen bis 1971 vorgestellt.
Bereits im September 1945, nur rund vier Monate nach Kriegsende, erschien das Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBL.) der Badischen Landeskirche wieder – die erste Ausgabe vom 13. September 1945 umfasste lediglich drei Seiten: einziger Inhalt war der erste Brief des badischen Landesbischofs Julius Kühlewein an alle evangelischen Gemeinden, den er schon am 26. Juni 1945 verfasst hatte. Die letzte Ausgabe des Gesetzes und Verordnungsblattes vor dem Kriegsende war am 11. November 1944 in Karlsruhe veröffentlicht worden. Nach den schweren Bombenangriffen auf Karlsruhe am 27. September und am 4. Dezember 1944, bei denen auch das Dienstgebäude des Oberkirchenrates in der Blumenstraße schwer beschädigt worden war, konnte das Gesetzesblatt nicht mehr hergestellt werden. Das Gesetzes- und Verordnungsblatt gehörte zu den ersten Publikationen, die die US-Amerikaner in ihrer Besatzungszone genehmigten. Auf der letzten Seite trug das GVBl. in den ersten Nachkriegsjahren den Lizenzvermerk der US-Besatzungsbehörde Mit Genehmigung der Publications Control 7.8.45 beziehungsweise später Mit Genehmigung der Publications Control Nr. 4785. Die ersten Ausgaben des Gesetzes- und Verordnungsblattes der Evangelischen Landeskirche in Baden sind ein beeindruckendes atmosphärisches Zeugnis über die Sorgen und Nöte jener ersten Nachkriegsjahre.
Berichte aus den Kirchenbezirken sind für die kirchliche Zeitgeschichtsforschung auch in Baden von großer Bedeutung, geben sie doch oft ein sehr ausführliches, durchaus selbstkritisches und beinahe flächendeckendes Bild der Landeskirche in
einer bestimmten Epoche ab. Der hier vorliegende Bescheid des Oberkirchenrates vom Juli 1982 behandelt die Hauptberichte der Bezirkssynoden, die 1981 zum Thema „Amtshandlungen der Kirche als Herausforderung zu missionarischem Handeln“ getagt hatten. Es ist der erste Bescheid in der Ära von Landesbischof Klaus Engelhardt (1980–1998) und gleichzeitig für lange Zeit der letzte Bescheid des Oberkirchenrates auf die Berichte aus den Bezirkssynoden. Das nächste Mal gab es einen solchen Bescheid erst wieder 1995 zum Sonderthema der Synoden „‚… Als Mann und als Frau‘ – in Kirche und Gesellschaft“. Bis 1963 waren diese Bescheide und die Themen der Bezirkssynoden allgemein-kirchlich gehalten, später gab es dann spezifische Fragestellungen. Aufgrund der Thematik bieten die Berichte von 1981 ein interessantes Bild der volkskirchlichen Situation in Baden zu Beginn der 1980er, das zwischen scheinbarer Stabilität („Beim Sterben ist die Welt noch in Ordnung“) und deutlichen
Krisensymptomen oszillierte.
Im „Grundkurs Theologie“, einer Bildungsinitiative der badischen Landeskirche, wurde ich von einer Kirchengemeinderätin aus Heinsheim a. N. auf einen Katechismus aufmerksam gemacht, von dessen Existenz man wisse, der aber seit Jahren (vielleicht sogar Jahrzehnten) verschollen sei. In einer im „Grundkurs“ vorgelegten kleinen Gemeindegeschichte wurde das zum Katechismus Einschlägige (teilweise) aus Kirchenbüchern und Ortschroniken zusammengetragen, darunter auch der Titel
des besagten Katechismus: Kinderlehr oder: Katechistische Unterweisung für die in dem Hochadligen Flecken Heinsheim sich befindende Jugend. Ein Ergebnis dieser Forschungen war freilich auch der zu vermutende Verlust eines Unikats – schmerzlich
aus gleich mehreren Gründen: So schien von Interesse, als wie originell im Gesamtspektrum der südwestdeutschen katechetischen Tradition ein für den topographischen Mikrokosmos eines reichsritterschaftlichen Dorfes geschaffener Katechismus einzuschätzen sei.
Wenn das praktisch-theologische Seminar der Universität am 25. Januar 1838 durch Erlass der Staatsregierung ins Leben gerufen wurde, dann ist zu bedenken, dass diese Gründung zunächst einzuzeichnen ist in die Geschichte der praxisorientierten Seminargründungen an der (nach 1803) neuorganisierten Universität Heidelberg im sich selbst (neu) organisierenden und konstituierenden badischen Staat nach 1803 bzw. 1806. Zu erwähnen ist insbesondere die Gründung des Philologisch-Pädagogischen Seminars 1807, das der Etablierung des Lehrerberufs dienen sollte. Wesentlich waren hier (neben denen Friedrich Creuzers) die Impulse des Theologen Friedrich Heinrich Christian Schwarz. Die berufliche und akademische Differenzierung führte zwar bereits 1811 zur Aufspaltung des philologischen und pädagogisch-katechetischen Bereichs (letzteres unter Schwarz), aber auch zum Entschluss des (damals zuständigen) Innenministeriums, dass auch ein „theologisch-homiletisches“ Seminar eingerichtet werden solle.
Das absolutistisch regierte Fürstentum Baden brauchte wegen des durch Napoleon beförderten Zusammenbruchs des alten deutschen Reichs und wegen des Zuwaches vieler Gebiete nach „Entschädigung“ für die Abtretung linksrheinischer Gebiete eine neue Verwaltungsstruktur und ein geändertes Staatsrecht. Dieses schuf der Geheimrat Friedrich Brauer (1754–1813) mit seinen 13 Organisations- und seinen Konstitutionsedikten. Die Konstitutionsedikte, eine Zusammenfassung von Grundgesetzen, sollten „unwandelbar sein, mithin auch nur solche allgemeinen Grundzüge enthalten, die nach höchstmöglicher Wahrscheinlichkeit unter allem äußeren Wechsel als unveränderliche Basis fortdauern können.“ Brauer stellte sich hier nicht als Vertreter eines Repräsentativsystems dar, sondern er verfolgte in vielerlei Hinsicht das alte Reichsrecht und übertrug „reichsrechtliche Befugnisse“ auf seinen Souverän, den späteren Großherzog Karl Friedrich.
Die Evangelische Landekirche in Baden hat seit 1821 den Bekenntnistand einer sog. Bekenntnisunion. Vor allem von lutherischer Seite hat es seit jeher starke Vorbehalte gegen die Unionsbildungen gegeben. Bereits im 19. Jahrhundert hat das zur Separation der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden von der Landeskirche geführt. Aber auch innerhalb der Landeskirche gab es heftige Auseinandersetzungen über das Verhältnis von Lehr- und Kircheneinheit in der Union und die Frage, welche Bedeutung der Anerkennung bestimmter Bekenntnisschriften in der Kirchenverfassung theologisch und rechtlich zukommt. Dieser Streit wurde zuletzt mit Vehemenz im Zusammenhang mit der Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in öffentlicher Synodaldebatte ausgetragen. In der Diskussion
über den Vorspruch zur neuen Grundordnung der Landeskirche von 1958 war vor allem der Wortlaut von Abs. 4 hoch kontrovers, der damals in der heute noch gültigen Fassung wie folgt festgelegt worden ist: Sie anerkennt, gebunden an die Unionsurkunde von 1821 und ihre gesetzliche Erläuterung von 1855, namentlich und ausdrücklich das Augsburger Bekenntnis als das gemeinsame Grundbekenntnis der Kirchen der Reformation, sowie den kleinen Katechismus Luthers und den Heidelberger Katechismus nebeneinander, abgesehen von denjenigen Katechismusstücken, die zur Sakramentsauffassung der Unionsurkunde in Widerspruch stehen.
Pfarrer gefeuert! Er taufte keine Babys, so die Schlagzeile der Bildzeitung am 11. Februar 1969 über die Vorgänge um den Kieselbronner Pfarrer Johannes Weygand, die ganz im Stil der Zeitung natürlich vereinfachte und verkürzte, jedoch zielgenau die Problemstellung formulierte: Pfarrer gefeuert! – Es geht zum einen um das kirchliche Dienstrecht. Er taufte keine Babys. – Zum anderen geht es um die kirchliche Lehre und Praxis der Taufe. Sündiger Seelenhirte oder Möbelschreiner? – Ein Pfarrer, der sein eigenes Kind nicht tauft, so überschrieb die Zeit bereits zwei Monate zuvor, am Nikolaustag 1968, ihren etwas differenzierteren Artikel über die Geschehnisse in Kieselbronn und bezog sich auf eine Aussage Weygands, lieber wieder in seinem erlernten Handwerk weiterzumachen als wider seinen Glauben zu handeln: lieber rechtschaffener Möbelschreiner als sündiger Pfarrer. Damit soll Weygands Gewissensbindung gezeigt werden, die mit den Worten „Hier stehe ich und kann nicht anders“ mit derjenigen Martin Luthers auf dem Reichstag zu Worms verglichen wird – und mit der Beschreibung der
Stimmungsänderung von Kirchenleitung und Gemeinde in der Beurteilung Weygands durch die Ausrufe „Hosianna“ zu „Kreuziget ihn“ gar mit dem Schicksal Christi.
Die Arbeit befasst sich mit der Neuordnung der „Vereinigten Evangelisch-protestantischen Landeskirche Badens“ nach Kriegsende. Sie basiert darauf, dass sich zwischen 1933 und 1945 in Freiburg Widerstand gegen das totalitäre Regime früh organisierte, und will zeigen, wie sich der Freiburger Widerstand auf den Wieder- und Neuaufbau der badischen Landeskirche ausgewirkt hat. 1945 waren einzig der Landesbischof und zwei Oberkirchenräte noch verfassungsgemäß besetzt, Bischof D. Julius Kühlewein und die Oberkirchenräte Dr. Otto Friedrich und Gustav Rost. Um nach dem Krieg die Ordnung wiederherzustellen beschloss der Evangelische Oberkirchenrat (EOK) im Juli 1945, die Zuständigkeit des Erweiterten Oberkirchenrates (ErwOKR), die 1934 im Verlauf der Eingliederung der Landeskirche in die Reichskirche an den EOK übertragen worden waren, wieder herzustellen. Verfassungsgemäß musste der ErwOKR dafür zunächst mit Hilfe der Landessynode neu gebildet werden. Da nach 1934 jedoch keine verfassungsgemäße Landessynode mehr bestand, wurde dem Landesbischof die Ernennung aller sechs (zuvor waren es vier) Mitglieder des ErwOKR übertragen.
Die geschichtliche Bedeutung des Augsburger Religionsfriedens „als die auf das Reich […] bezogene Lösung jenes universellen Problems, das eine gute Generation zuvor mit der Reformation aufgebrochen war“, ist unstrittig. Sein berühmter
Grundsatz ‚Cuius regio, eius religio‘ – wenn so auch erst 1612 von dem Greifswalder Juristen Joachim Stephani formuliert – prägte über ein Jahrhundert die konfessionelle Landkarte des Reiches. Der Religionsfrieden sprach den Reichsständen die
Entscheidung über das in ihrem Herrschaftsgebiet geltende Bekenntnis zu und dehnte damit den Landfrieden dauerhaft auf den religiös-kirchlichen Bereich aus. Der Blick der Forschung fokussierte sich denn auch auf geschlossene Territorien wie Sachsen, Württemberg u. a. m., was nicht zuletzt der günstigen Quellenlage geschuldet war. Hierzu hat Axel Gotthard zurecht angemerkt, dass der Religionsfrieden zwar den Religionsbann der Reichsstände komplettierte, für die „Schütterzonen“ des Reiches aber genug Fragen offenließ. Man darf hinzufügen, hätten seine Schöpfer auch nur den Versuch unternommen, all die offenen Fragen zu lösen, er wäre schwerlich auf den Weg gebracht worden. Zu diesen „Schütterzonen“ zählte nicht zuletzt Franken mit der Präsenz zahlreicher reichsritterschaftlicher Herrschaften. Für solche Räume findet sich im Zedlerschen Universallexikon den Begriff „Territorium non clausum“.
Heinrich Eberhard Gottlob Paulus, rationalistischer Bibelexeget und Theologe, der in Heidelberg den Vortrag zum Reformationsjubiläum am 31.10.1817 zu M. Luthers „Heidelberger Disputation“ (26.4.1518) hielt, zeichnete in sein Verständnis von „Denkgläubigkeit“ Luthers Disputationsthesen und sein Bild von Luther und der Reformation ein.
Nach (1.) einem Überblick über Paulus’ Leben und Werk, wird (2.) sein Säkularvortrag „Auch zu Heidelberg war Doktor Martin Luther“ dargestellt mit (2.1.) dem Blick auf Luthers „Heidelberger Disputation“ und (2.2.) Paulus’ Bild von Luther und
der Reformation. Es folgt (3.) eine Einordnung in den geistesgeschichtlichen Zusammenhang und eine kritische Wertung von Paulus’ denkgläubiger Interpretation von Luthers reformatorischem Rechtfertigungsglauben.
Jubiläen geben Anlass sich zu erinnern. Der Erinnerung und Vergewisserung dienen
Veranstaltungen wie Feiern oder Tagungen und Seminare, mehr noch aber Veröffentlichungen. Das war ebenfalls bei den zurückliegenden Unionsjubiläen der Fall, insbesondere bei dem 100-Jahre-Jubiläum der Union 1921, doch auch bei den anderen
genannten.
Im Allgemeinen handelt es sich um historische Rückblicke, wobei die Vorgeschichte meist mit einbezogen wird, leider so gut wie nie die konkrete Nachgeschichte. Oft werden Bezüge zur Reformation 1517 und zum Reichstag zu Worms 1521
hergestellt. – Im Folgenden wird eine bibliographische Übersicht geboten, keine
tiefergehende inhaltliche Analyse.
In diesem Aufsatz wird die Zeit vor der Union seit 1803 geschildert; es werden dabei weniger die theologisch-kirchlichen Vorbereitungen der Union behandelt, die bereits verschiedentlich dargestellt wurden. Neu ist vielmehr, dass das zeitgleiche gesellschaftliche Leben in Karlsruhe neben die Vorbereitungen der Kirchenvereinigung in den Blick genommen wird, wobei vier Hauptpersonen im Mittelpunkt stehen. Dadurch ergeben sich Gegensätzlichkeiten bei Gleichzeitigkeit aber auch bisher kaum
beachtete Gleichbehandlungen der beiden Konfessionen schon in diesen Jahren. Neu herangezogene Quellen lassen immer wieder neue Entdeckungen machen, die im Blick auf Hebel und Ewald fast so etwas wie Entmythologisierungen darstellen.
Überhaupt stellt sich heraus, wie wenig die Kirchenvereinigung in diesen Jahren ein Thema war, selbst bei den mit der Vorbereitung Beauftragten, wohl nur mit einer Ausnahme, Sander. – Das internationale Geschehen als weiterer zeithistorischer Hintergrund bleibt unberücksichtigt.
Heinrich Riehm (1927–2020)
(2020)
Am 3. Februar 2020 verstarb Heinrich Riehm in Heidelberg in seinem 93. Lebensjahr. Mit ihm verliert die Landeskirche einen herausragenden Liturgiker und Hymnologen, einen einfühlsamen Pfarrer und zugewandten Lehrer, der bis ins hohe Alter mit stets wachem Interesse die neuen Entwicklungen in Hymnologie und Liturgik begleitete. In der internationalen ökumenischen Community der Hymnologen genoss Riehm ein hohes Ansehen und hat die Akzeptanz des ökumenischen Liedgutes nicht nur in Deutschland maßgeblich mit befördert. Am 22. August 1927 wurde Heinrich Riehm in dem Schifferort Haßmersheim am Neckar in eine Pfarrfamilie hinein geboren. Sein Vater Friedrich Otto Riehm (Meersburg 1891–1978 Karlsruhe), Spross einer Familie, die bereits seit mehreren Generationen den Pfarrberuf gewählt hatte, war selbst Pfarrer in Sulzfeld und wurde 1933 nach Ispringen bei Pforzheim versetzt, ehe er 1948 in Hoffenheim seine letzte Wirkungsstätte fand. Als Pfarrer in Ispringen war Otto Riehm als Mitglied der Bekennenden Kirche ein aktiver Unterstützer der sog. Pfarrhauskette, in der über die Landesgrenzen nach Württemberg hinweg verfolgte und mit dem Leben bedrohte jüdische Menschen versteckt und versorgt wurden. Auch in Ispringen wurde eine jüdische Familie, das Ehepaar Max und Ines Krakauer, 1944 für zwei Wochen im Pfarrhaus versteckt.
Die Geschichte einer Kirchen- oder Pfarrgemeinde lässt sich zuverlässig nur mit Hilfe der schriftlichen Überlieferung schreiben, die im Wesentlichen auf den in einem Pfarrarchiv vorhandenen Akten, Amtsbüchern und Urkunden beruht. Pfarrchroniken, die in vielen Landeskirchen verpflichtend waren bzw. sind, oder persönliche Berichte der Pfarrer sind in Baden eher selten anzutreffen, können aber Teil der pfarramtlichen Überlieferung sein. Auch Printerzeugnisse der Gemeinde wie das Gemeindeblatt sind Teil der amtlichen Überlieferung. Zu den Pfarramtsakten können privatrechtliche Unterlagen von kirchlichen Vereinen, etwa dem Kirchenchor oder dem Diakonieverein, hinzutreten; auf sie hat das Pfarramt nur bedingt einen Zugriff, denn es bedarf der unmittelbaren Entscheidung der rechtlichen Vertreter der Vereine, ob diese Unterlagen zur Verwahrung an ein Pfarrarchiv übergeben werden. In den letzten Jahrzehnten wurden gern auch sog. Zeitzeugen zu Vorgängen in der Gemeinde befragt. So wertvoll Zeitzeugenberichte – wenn sie überhaupt schriftlich fixiert wurden – sein können, so bedürfen sie doch immer der Verifzierung anhand der „amtlichen“ Überlieferung. Für Nachlässe aus privater Hand ist ein Pfarrarchiv in der Regel nicht der geeignete Ort; diese oder auch Predigtsammlungen sollten an ein zentrales Archiv, für den Bereich der badischen Landeskirche ist dies das Landeskirchliche Archiv, gegeben werden.
Albert Sting zum Gedenken
(2020)
Bis ins hohe Alter hinein erwies sich Dr. Albert Sting als Vermittler, Versöhner und Mediator, so wie er es Zeit seines langen Lebens in ganz unterschiedlichen Ausprägungen immer wieder gewesen war. Zuletzt bezog er in der »Flüchtlingskrise« Position
und nahm im Alter von 91 Jahren gemeinsam mit dem Arbeitskreis »Dialog Synagogenplatz« einen eigens konzipierten Clip
auf, um in der Gesellschaft um Verständnis für die Belange der Geflüchteten zu werben und entschieden davor zu warnen, dass sich die Verfolgung von Bevölkerungsgruppen wie im »Dritten Reich« wiederholte.
Die Buchhandlung Aigner war über zwei Jahrhunderte eine Institution des Ludwigsburger Kulturlebens. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Eigentümer der Buchhandlung, vor allem aber stellt er die vier prägenden Mitglieder der Familie Aigner vor, die durch ihren Einsatz und ihren Ideenreichtum die Entwicklung der Buchhandlung eng mit der Geschichte der Familie Aigner verwoben haben.
Das Großbottwarer Rathaus
(2020)
Wann aus dem Dorf »Bodebura«, nördlich der Martinskirche und westlich der Kleinen Bottwar gelegen, die Stadt »Bothebur«, später »Botwar« genannt, wurde, wissen wir nicht genau. Es gibt keine Gründungsurkunde, aber ein paar Anhaltspunkte. Wir können davon ausgehen, dass es sich um eine geplante Neugründung einer Stadt handelt, östlich neben dem alten Dorf gelegen. Und dass diese Stadt, vermutlich von Albrecht von Lichtenberg gegründet, in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstanden ist. Dies lässt sich aus dem Vergleich von zwei Urkunden erschließen: 1247 bestätigt Papst Innozenz IV. dem Kloster in Oberstenfeld die Schenkung eines Grundstückes in »Villa de Botebor«, also im Dorf Bottwar, und 32 Jahre später erhält das Stift Oberstenfeld in einer Jahrzeitstiftung Grundstücke »juxta muros civitatis Bothebur«, also neben den Mauern der Stadt Bottwar.
Anfang Juli 2020 wurden in Ludwigsburg in der Gartenstraße von dem Kölner Künstler Gunter Demnig als Teil des bekannten »Stolperstein-Konzepts« zwei neue Gedenksteine verlegt. Sie erinnern an das Schicksal von Karl Ebel und Josef Michelbacher und darüber hinaus an eine lange Zeit nicht anerkannte Opfergruppe der NS-Diktatur: An Menschen, die den Nationalsozialisten als »Asoziale« galten und im ersten Halbjahr 1938 im Rahmen der Aktion »Arbeitsscheu Reich« zu Tausenden festgenommen und in Konzentrationslager verschleppt wurden. Josef Michelbacher starb im März 1939 im KZ Dachau, Karl Ebel sechs Monate später im KZ Mauthausen.
Steinerne Bogenbrücken
(2020)
Zugegeben: Brücken aus Beton sind zeitgemäßer als die alten Gewölbebrücken aus Bruchsteinen. Aber schöner sind meist
doch die idyllischen Brücken, die unsere Vorfahren an zahlreichen Bächen gebaut haben. Und deshalb sollte man diese
kleinen »Kulturdenkmale« nicht als »altes Gerümpel« ansehen, sondern auf ihre Erhaltung achten und etwas dafür tun, wo immer es möglich ist. Tonnenschweren Traktoren sind die meisten Bogenbrücken allerdings nicht gewachsen. Und da heute der Landwirt die Wiese am Bach – Gott sei Dank – nicht mehr mit der Sense mähen muss, sondern mit dem Traktor ansteuert, kann es schon hin und wieder Probleme mit den uralten Gewölbebrücken geben. In unseren Bachtälern gibt es noch eine
stattliche Anzahl dieser Brücken, oft an uralten, längst nicht mehr befahrenen Wegen von Ort zu Ort, von einem Gehöft oder
Mühlenanwesen zum anderen.
Beim Mühlbrunnen habe im Mittelalter eine Mühle gestanden, behauptet Werner Sattler in seiner Zusammenstellung der
Flurnamen von Oberriexingen. Er verrät nicht, woher er sein Wissen bezog. Diese Notiz wäre bedeutungslos, gäbe es nicht den sogenannten »Codex Edelini«, das Güterbuch des Klosters Weißenburg aus dem 9. Jahrhundert, das diese Mühle im Zusammenhang mit Herrenhof und Kirche erwähnt: »Ad Ruadgisingen est curtis dominica, […] basilica 1 cum decima, molendinum 1, mansi serviles 26.« Am Mühlbrunnen kann jedoch mindestens seit 1455 keine Mühle mehr gestanden
haben, da die Bürger von Oberriexingen seit dieser Zeit das Wasser zur Wiesenwässerung unbeschränkt nutzen konnten. In
Renningen hingegen durfte das Wasser des Mühlgrabens nur von Samstagabend bis Sonntagmorgen für die Wiesenwässerung
benutzt werden.
Im Gegensatz zu manch großem städtischen Gottesacker ist den Dorf- und Kleinstadtfriedhöfen oft nicht viel mehr als eine Randnotiz der Ortschronik gewidmet. Dabei bietet das Friedhofs- und Bestattungswesen auch für kleinere Kommunen unter ortstopographischen, denkmalpflegerischen und personengeschichtlichen Aspekte durchaus bemerkenswerte Forschungsansätze. Für die Stadt Ditzingen gibt der vorliegende Aufsatz eine erste Bestandsaufnahme, mit einer knappen Rückschau auf die vor- und frühgeschichtliche Fundsituation und einer ausführlicheren Einführung in die neuzeitliche Friedhofsgeschichte der Ortsteile.
Für die Darstellung der Biographie von Wilhelm Holzwarth kann nicht nur auf die überlieferte Spruchkammerakte zurückgegriffen werden, sondern auch auf persönliche Dokumente, die sowohl das Privatleben als auch die Parteifunktionen
widerspiegeln. Diese Dokumente gelangten bei Kriegsende im Zuge einer Hausdurchsuchung vor der Verhaftung von Wilhelm Holzwarth am 8. September 1945 an die amerikanische Besatzungsmacht und wurden später an die zuständige Spruchkammer Ludwigsburg übergeben. Nach der Aufösung der Spruchkammer wurden die Unterlagen dem Staatsarchiv Ludwigsburg
abgeliefert und stehen dort heute der Forschung zur Verfügung. Wilhelm Holzwarth wurde am 27. März 1889 in Oberderdingen geboren, wuchs dort unter »kleinbäuerlichen Verhältnissen« auf und besuchte die Volksschule. Das eigene Elternhaus beschrieb er als »pflichtgetreu« und »vaterländisch gesinnt«.
Ludwigsburg geht baden
(2020)
»Hoher Adel! werthes Publikum! Subsignierter ladet nun Sie aufs freundlichste zum Baden ein. Auf den Wiesen, die er nun gepachtet, Führen Treppen in den Neckar ein; Es sind Müh und Kosten nicht geachtet! Auch 5 Häuschen, ganz bequem und rein, Stehen grün bedeckt zu jeder Zeit Jedem Badelustigen bereit. Nebst dem wartet auf mit Trank und Speiß Und empfiehlt sich bestens Philipp Heuß.« Mit diesem entwaffnend holprigen Gedicht machte der Wirt des auf der Hohenecker Neckarseite gelegenen Brückenhauses am 4. Juni 1822 im »Ludwigsburger Wochenblatt« auf die Eröffnung seiner Badeanstalt aufmerksam. Vermutlich hat der interessierte Leser von 1822 den Inhalt des Gedichtes mit Freude zur Kenntnis genommen, erwartete ihn doch im kommenden Sommer ein erfrischendes Bad im Neckar. Uns Lesern von heute bleibt allerdings einiges an der gereimten Anzeige unklar.
Vor ziemlich genau vierzig Jahren hat der Archivar Günter Cordes, Kurator der im Hauptstaatsarchiv Stuttgart gezeigten Ausstellung »Krieg. Revolution. Republik«, einen Vortrag vor dem Historischen Verein Ludwigsburg gehalten. Thema: Das Revolutionsjahr 1918/19 in Württemberg und die Ereignisse in Ludwigsburg. In den Ludwigsburger Geschichtsblättern 1980 ist der Vortrag abgedruckt. Kurz war ich versucht, ihn einfach vorzulesen. Ich weiß nicht, ob es aufgefallen wäre, dass es sich dabei um Forschungsergebnisse von vor vierzig Jahren handelt. Das liegt natürlich zum einen daran, dass Herr Cordes hervorragend gearbeitet hat und viele Fakten kenntnisreich und gut strukturiert erläuterte. Das zeigt zum anderen aber auch, dass sich in der Forschung zu Revolution und Weimarer Republik lange Zeit vergleichsweise wenig getan hat. Alexander Gallus sprach 2010 von der »vergessenen Revolution«.
August 1947: »Es wird beantragt, den Betroffenen in die Gruppe der Hauptschuldigen einzureihen«; Juni 1948: »Der Betroffene ist Belasteter«; Juni 1949: »Der Betroffene ist Minderbelasteter«. Was war das für ein Trümmerfeld, in das
Ferdinand Ostertag 1946 aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft zurückkehrte: Deutschland, zugrunde gerichtet von ihm
und seinesgleichen. In seiner eigenen Wahrnehmung hatte er alles erdenkliche Gute für dieses Land getan. Das Bild, das er von sich selbst zeichnete, zeigt einen fortschrittlichen, pflichtbewussten, korrekten, fairen, selbstlosen Mann, einen Diener des Gemeinwohls. Und eben Deutschlands. Um das er sich besonders in der Stadt bemühte, in die sein Lebensweg ihn geführt hatte – in Ludwigsburg: als Direktor der Bausparkasse GdF Wüstenrot, als Fraktionsvorsitzender der NSDAP im Gemeinderat, als ehrenamtlicher Bürgermeister.
Ludwigsburger Keramik-Maler
(2020)
Es war in der europäischen Startzeit der Porzellanherstellung nicht in allen Manufakturen üblich, dass sie unmittelbar nach
ihrer Gründung sofort mit der Produktion von Porzellan beginnen konnten. In Ludwigsburg war die Verzögerung sogar extrem: Nach der offziellen Gründung im April 1758 kam es zur eigentlichen Produktionsvorbereitung erst, nachdem Joseph Jacob Ringler im Februar 1759 als Leiter der Manufaktur eingetreten war. Im April 1759 erfolgte dann obendrein noch eine Entscheidung zu einem Umzug auf ein Grundstück, auf dem drei gut erhaltene Verwaltungsbauten standen und jetzt zusätzlich die erforderlichen Neubauten von Produktionshallen erstellt wurden. Damit konnte auch erst die Errichtung eines – und bald eines zweiten − funktionierenden Brennofens erfolgen. Bau- und Testzeit haben sicher mehrere Monate benötigt, so dass wohl nicht vor Ende September 1759 – falls nicht sogar erst 1760! − mit einer akzeptablen Produktion begonnen werden konnte.
Die Taxordnung von 1669
(2020)
1669 erließ die Stadt Marbach eine Taxordnung, die Anfang 1670, also vor 350 Jahren, der Bürgerschaft durch Verlesen kundgetan wurde. Das Schriftstück hat sich glücklicherweise trotz des Stadtbrandes 1693 bis heute erhalten. Tax ist ein anderes Wort für Gebühren oder Steuern, das heißt, in der Taxordnung wurden für Waren und Dienstleistungen sowohl Preise und Löhne als auch Abgaben festgelegt. Wie war die Situation in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts? Besonders
traumatisch war der Dreißigjährige Krieg, der Württemberg besonders stark zerstört hatte. Nach dem Friedensschluss im Jahr 1648 konnte endlich der Wiederaufbau beginnen und die Einwohnerzahl nahm langsam wieder zu. Ein Großteil der Felder und Weinberge lag brach, viele Gebäude waren zerstört und die Finanzkraft der einst blühenden Wirtschaft war für lange Zeit geschwächt. Die Kriegshandlungen, Hunger und Seuchen hatten die Bevölkerung stark dezimiert.
Seit Beginn ihrer Digitalisierung 2010 liegt ein Fokus der
Badischen Landesbibliothek auf regionalen Beständen aus und zu Baden. Unter
diesen finden sich auch Reisebeschreibungen und Bildbände aus dem 19. Jahrhundert
mit zahlreichen Ansichten von Städten, Landschaften, Kirchen, Burgen,
Plätzen und weiteren Baudenkmälern aus dem Oberrheingebiet sowie wissenschaftliche
Literatur zum Rhein. Die Abbildungen werden mit angereicherten
Normdaten verknüpft und mittels Zuweisung der entsprechenden Koordinaten
auf einer Landkarte verortet. Dadurch kann die Badische Landesbibliothek ihren
speziell an Bildzeugnissen interessierten Nutzerinnen und Nutzern verschiedene
Rechercheeinstiege anbieten: Zugriff auf die einzelnen Abbildungen bieten ein
alphabetisches Ortsnamenregister, ein Suchschlitz oder die Verortung auf einer
Landkarte.
Die Kanone von Ebersweier
(2020)
Seit frühester Zeit verwendet der Mensch Hilfsmittel, um Lärm zu erzeugen. Damit wollte er die rasche Verbreitung einer Warnung bezwecken, böse Geister vertreiben, seine Freude ausdrücken oder jemandem Respekt zollen. Dazu bediente er sich auch der Böller. Das Böllerschießen hat in der Ortenau Tradition. Dazu sei das Hornberger Schießen, 1700, erwähnt. Den Böller bezeichnet man als ein Gerät, in dem eine verdämmte Pulverladung eingebracht und anschließend gezündet wird, so dass ein lauter Knall weithin zu hören ist. In Ebersweier wurden Standböller verwendet, die bevorzugt vom Veteranenverein benutzt wurden. Allgemein wurde bei honorigen Hochzeiten, Taufen und Geburtstagen geschossen (z. B. an des Kaisers Geburtstag, Jubiläum des Großherzogs, Vermählung des Thronnachfolgers usw.). Vereinzelt wurden auch beim Kirchweihfest und der Fahnenweihe sowie bei Beerdigungen amtlicher Würdenträger diese Ehrenbezeugungen vorgenommen sowie auch bei Beerdigungen von Mitgliedern des Veteranenvereins mit dreifachem Salut.
Im Heft 25, Seite 31, 1867, Beiträge zur Statistik der inneren Verwaltung des Großherzogthums Baden, geologische Beschreibung steht u. a.: „Auf dem nördlich von Durbach liegendem Berg, den Stöckwald, dessen Fuß aus Granit, dessen Spitze und nördlicher Abhang aber aus Porphyr besteht […]“ Und „[…] die große Härte und Festigkeit des Gesteins machen es zu einem vorzüglichen Straßen- und Pflastermaterial“. Die drei Steinbrüche im und am Hardtwald dienten über sieben Jahrhunderte der Gewinnung von Festgesteinen und Schüttgut aus Granitporphyr, vornehmlich für Kellermauerwerk, Böschungen und Begrenzungsmauern, für die Bachbefestigung und den Wegebau. Bei Lockergestein, einem stark zerklüfteten Porphyr, der teilweise im unteren Steinbruch vor Wiedergrün anfiel, wurde auch die Bezeichnung „Schottergrube“ benutzt. Der Gesteinsabbau wurde am Hang in horizontaler Richtung betrieben. Es handelte sich um Übertage-Steinbrüche mit einer Abbauhöhe von zwischen vier bis zu zwölf Metern, auch als offene Steinbrüche bezeichnet. Die Waldgenossenschaft wurde 1805 aufgehoben, der Wald anteilig an die beteiligten Gemeinde verteilt, sodass die Gemeinde Ebersweier alleinige Eigentümerin der Steinbrüche wurde, die inmitten des Ebersweier zugeteilten Hardtwaldes liegen.
Karl Heitz (1909–1977)
(2020)
Am 20. Dezember 1948 wählte der Offenburger Gemeinderat ein neues Stadtoberhaupt, die beiden aussichtsreichsten Bewerber waren dabei Walther Blumenstock und Karl Heitz als Kandidaten der Sozialdemokraten bzw. der CDU. Karl Heitz
hatte den Vorteil, gebürtiger Offenburger zu sein und bislang beruflich, außer in Karlsruhe und in Straßburg, vor allem in
seiner Heimatstadt gewirkt zu haben. Blumenstock war dagegen schon während der Weimarer Zeit Beigeordneter gewesen. Im März 1933 hatte er den Mut besessen, öffentlich gegen das Aufziehen der NS-Fahne auf den Gebäuden der Stadtverwaltung zu protestieren. Als Reaktion hierauf hatten ihn die Nationalsozialisten aus dem Amt bzw. in die Niederlande ins Exil gedrängt. Noch immer lebte Blumenstock in Haarlem und musste von dort seine Kandidatur betreiben. – Gleichwohl sah es zunächst so aus, als könnte Blumenstock für sich eine Mehrheit erreichen, denn die ersten vier ausgezählten Stimmen entfielen auf ihn. Am Ende setzte sich jedoch Heitz mit einer Stimme Mehrheit durch.
„Dieses ist ein tüchtiges Volk und ein bildschönes, ein liebenswertes Land. Mehr als nur ein Schimmer freien Schweizer
Geistes liegt darüber. Sie schlagen hier wirklich einige Rekorde.“ So war am 18. Oktober 1947 in der „Neuen Zeit“ aus
dem sowjetischen Sektor Berlins über die Menschen rund um den Schwarzwald zu lesen. Ein rundum positives Bild, welches
sich so in den Zeitungen von Sowjetischer Besatzungszone (SBZ) und DDR aber nicht so schnell wieder finden sollte.
Verwundern kann das nicht. Seit nunmehr dreißig Jahren ist Deutschland wiedervereinigt. Grenzen sind Vergangenheit, die Systemkonkurrenz Geschichte. Der Blick über Mauer und Stacheldraht gehörte bis dahin aber zum Grundrepertoire der
Medien in Ost wie West. Gerade für die Presse in der DDR stand die Aufgabe, den vor allem per West-Fernsehen und -Radio vermittelten Bildern ein eigenes „Westbild“ gegenüberzustellen. Die zentral gelenkten Medien als „schärfste Waffe der Partei“ hatten ein bestimmtes, festgefügtes Bild der Bundesrepublik zu vermitteln, gekennzeichnet von Arbeitslosigkeit, rücksichtslosem Konkurrenzkampf, latenter Kriegsvorbereitung und Verlust menschlicher Werte. Den Medien kam so eine Schlüsselfunktion bei der Selbstlegitimation des ostdeutschen Teilstaats zu.
Hans Schwindt (1907–1942)
(2020)
Am 19. Juli 2019 wurde das bereits 1964 errichtete namenlose Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde Rheinbischofsheim in Hans-Schwindt-Haus umbenannt (Abb. 1). Der folgende Beitrag wirft drei Schlaglichter auf die Geschichte der evangelischen Kirche im Nationalsozialismus in den Jahren 1933–1934 im Allgemeinen sowie auf den ehemaligen Gemeindepfarrer Hans Schwindt im Besonderen. Dabei umrahmt die Überschau zur Geschichte der evangelischen Kirche im Nationalsozialismus (I.) die Rechercheergebnisse zum Leben Hans Schwindts aus bislang unveröffentlichten Quellen aus dem Archiv der evangelischen Gemeinde Rheinbischofsheim sowie dem Privatbesitz der Familie Schwindt (II.). Ein letztes
Schlaglicht plädiert für die Berücksichtigung von Hans Schwindt als Beispiel regionalgeschichtlichen kirchlichen Widerstands gegen den Nationalsozialismus im Geschichtsunterricht und versteht sich zugleich als Plädoyer für eine Lokalisierung von Geschichtspolitik (III.).
Matthäus Hermann exhumiert seinen 1941 in Russland gefallenen Sohn und überführt ihn nach Schiltach
(2020)
Als vielleicht einmalige, persönliche Selbstausführung eines kleinen und unbekannten Menschen während des Kriegs 1939/45 bezeichnete der in Radolfzell lebende Bahnbeamte Matthäus Hermann (1896–1969) eine 1941 getätigte Aktion: Die Heimüberführung des Leichnams seines beim sog. „Russlandfeldzug“ gefallenen Sohnes Ernst. Von einigen Berufskollegen gebeten beschrieb er sie 1963 in einer 17-seitigen Abhandlung unter dem Titel Ein dunkler Ausschnitt aus meinem Leben!. Zugehörige Fotos sind leider nicht erhalten, sodass die Ereignisse in Russland durch Aufnahmen bebildert sind, die der aus Schiltach stammende Franz Bächle (1913–2000) als Wehrmachtssoldat dort 1942 gemacht hat.
Nachdem die badisch-pfälzischen Juden am 22. Oktober 1940 durch die Nationalsozialisten in das südfranzösische Lager
Gurs deportiert worden waren, setzten vielfältige Bemühungen ein, den Menschen ihre Lage zu erleichtern, sie zu befreien
oder wenigstens in weniger unwürdige Verhältnisse außerhalb des Lagers zu bringen. Für einige gelang diese „Liberierung“, die Entlassung in eine südfranzösische Gemeinde, meist in der Umgebung von Gurs, wo eine private Wohnung oder eine Pension bezogen werden konnte. Von hier aus unternahm man dann alle denkbaren Versuche, endlich die Emigration erreichen zu können – bis ab Sommer 1942 die „Endlösung“ erneut die Deportation für Tausende und den Transport über Drancy bei Paris nach Auschwitz in den Tod bedeutete.
Bad Rippoldsau, das unter der Badeigentümer-Dynastie der Goeringer nicht nur zu einem der bedeutendsten Bäder des
Schwarzwaldes, sondern zu einem Heilbad von Weltruf geworden war, hatte nach dem ständigen und kontinuierlichen Aufschwung von 1777 bis zum Tode Otto Goeringers (Otto Goeringer sen. 1853–1920, zu Kaisers Zeiten Leutnant der Reserve mit früherem Standort in Colmar, zuerst Alleineigentümer des Bades Rippoldsau, später Direktor der Bad Rippoldsau AG) in den Zeiten der Weltwirtschaftskrise existenziell zu kämpfen. Selbst die hervorragenden Einrichtungen des Fürstenbaus (der bereits 1865 errichtete Fürstenbau war zu seiner Zeit eines der modernsten Hotels in Europa) und der Villa Sommerberg (nicht weniger luxuriös und modern) sowie die fachliche Leitung durch den Hotelier von Weltruf, Ferdinand Huse, vermochten den Niedergang nicht zu verhindern. Huse war an den Katarakten des Nils genauso zu Hause wie in den allerersten Hotels Europas. Er sollte später das Kurhaus Sand zu höchster Blüte bringen.
Erstaunlicherweise tauchen in den Akten des Schiltacher Stadtarchivs in der postrevolutionären Zeit von 1918/19 drei verschiedene Wehren auf. Trotz relativ rarer Nachweise ihrer Existenzen seien sie hier etwas näher beleuchtet und in den
Kontext der damaligen Zeit gesetzt. Noch unmittelbar vor dem Umsturz weist das badische Innenministerium am 9. November 1918 die Bezirksämter an, gegenrevolutionäre Bürgerwehren zu bilden, die bei inneren Unruhen in der Lage sein sollen einzugreifen. In erster Linie sollen die Wehren aus Angehörigen von Krieger- und Schützenvereinen bestehen.
Um die Wallfahrt zur „Maria zur Rose“, später dann „Maria zu den Ketten“ in Zell am Harmersbach rankt sich ein bunter
Legendenkranz. Sie wurden fleißig gesammelt und neu herausgegeben von P. Johannes Berchmans, der an dem später neben der Wallfahrtskirche entstandenen Fidelis-Kolleg als Musiklehrer und Chorleiter wirkte und sich auch auf Orgelbau verstand. Etwa zweihundert Jahre lang wurden Pfarrei und Wallfahrt in Zell von Benediktinern aus dem Kloster in Gengenbach geleitet und betreut. Ab 1632, als in Haslach die Kapuziner ein Kloster für acht Brüder gebaut hatten, halfen ihnen diese aus. In ihrer Chronik heißt es: „Am Freitag gehen zwei Patres nach dem Mittagessen nach Zell zur Wallfahrtskirche und hören am Nachmittag und Samstag Beichte und kommen am Samstag nach dem Mittagessen zurück. Die gleichen Dienste leisten sie an den Marien- und Apostelfesten.“
„Mikrohistorie“, „Historisches Klein-Klein“, „Feld-Wald- und Wiesengeschichte“ – so wurde hier und da schon zu Unrecht
verhöhnt, was wir im Folgenden betreiben wollen. Wie gestaltete sich in der bäuerlichen Gesellschaft das Leben der Kinder?
Wo war ihr Spielplatz? Im Hof und um den Hof herum. Nur nicht an gefährlichen Stellen, in nächster Nähe am Löschweiher nicht, im Stall nicht, auf der Heubühne nicht, in der Küche nicht, wenn die „Tränke“ für die Kühe und die Schweine angerichtet wurde, da hätte ein Kind in einen Kübel fallen und sich „verbrühen“ können, wofür es leider Beispiele gibt. Das sagte man den Kindern sehr früh. Genau genommen war der ganze Hof ihr Spielplatz, aber Zeit zum Spielen hatten nur die Kleinkinder, solange ihre Kraft zur Handhabung von Heugabel und Rechen noch nicht reichte.
Heute vor 100 Jahren starb Dr. Otto Walther, der Begründer des Kurwesens in Nordrach. Mit der Eröffnung seiner Volksheilstätte für Lungenkranke in Nordrach – Colonie begann 1891 die Geschichte der Kurkliniken im späteren „Schwarzwalddavos“. Ich möchte im Folgenden versuchen, Ihnen Leben und Persönlichkeit dieses außergewöhnlichen Mannes nahezubringen. Lassen Sie mich mit einer persönlichen, vielleicht provokanten These beginnen: Ohne die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, die alte SPD, hätten wir heute keinen Grund, hier zu sein, ich hätte nicht Otto Walther zum Thema und das Schwarzwalddörfchen Nordrach keine Kliniken und auch keine Vergangenheit als „Schwarzwalddavos“ oder „Badisches Davos“, eben als ehemaliger Lungenheilort mit vormals internationaler Bedeutung. Da stellt sich die Frage: Was hat denn die SPD mit Nordrach als Lungenheilort zu tun? Nun, ich bin jedenfalls nicht der Ansicht, wie öfter zu lesen ist, dass es Zufall war, dass Dr. Otto Walther hier nach Nordrach in die Kolonie kam. Doch zunächst der Reihe nach.
„Allerheiligen ist das Nationalparktor vor der Haustür“, titelte 2016 die Acher-Rench-Zeitung. Bei der Diskussion um die Ausweisung des „Nationalparks Schwarzwald“ hatte der damalige Landwirtschaftsminister Alexander Bonde betont, dass Allerheiligen mit den Wasserfällen „eine der spektakulärsten touristischen Attraktionen“ sei. Das Tor am Eingang der Wasserfälle markiert heute auch ein Portal des Nationalparks. Das Naturdenkmal der sieben Büttenschrofenfälle fehlt in keinem Reise- und Naturführer und lockt vor allem im Sommer unzählige Wanderer, Ausflügler und Schwarzwaldtouristen an. Im Jahr 1988 wurden 250 000 Besucher gezählt, die die Wasserfälle durchwanderten. Aus heutiger Sicht erscheint es daher kaum fassbar, dass vor rund 70 Jahren diese über 83 m in die Tiefe stürzenden Fälle zur Disposition gestellt wurden.
Notlagen, Unglücksfälle, Schicksale, Seuchen oder auch tiefe Frömmigkeit waren in den vergangenen Jahrhunderten oft
Anlass für Gelöbnisse oder zur Errichtung von Feldkreuzen, Bildstöcklen oder gar Kapellen. In Zeiten der „Corona-Pandemie“ haben viele Menschen den Wunsch auf den Lippen: „Lass diese Krankheit an mir und meinen Lieben vorübergehen!“ Welche „Versprechen“ die Menschen, die Politik oder die Wirtschaft in dieser Zeit machen, das kann der moderne Bürger täglich in der Zeitung oder vielleicht auf seinem Handy lesen. Für den Baron Zorn von Bulach war um das Jahr 1855 der drohende Absturz seines Kindes vom Fenster des Wasserschlosses Grohl Anlass für ein besonderes Versprechen. Nach der Überlieferung weilte der Baron mit seiner Frau im Hof des Schlosses, als unvermittelt sein kleines Kind auf den Fenstersims im zweiten Stock geklettert war. Unverletzt kam das Kind wieder aus der Gefahrenzone, und die frommen und erleichterten Eltern machten aus diesem Anlass das Versprechen zur Errichtung von vier Kreuzen auf ihren Gütern.
Unauffällig und größtenteils unbeachtet steht an der Nordseite der Pfarrkirche Ebersweier seit „undenkbarer Zeit“ ein Kreuz
aus rotem Sandstein. Es ist fest mit der Kirchenwand verbunden und hat auch die Erweiterung der Kirche in den Jahren 1964 bis 1968 überstanden. Gestaltet ist das Kreuz im Louis-Seize-Stil, deutlich erkennbar an dem girlandenförmigen Zopf, der als Schmuckelement die Kreuzesbalken verziert. Darunter ist ein Band zu sehen, welches zu zwei Ringen gelegt und verknotet ist. Daran hängt eine Blume, vielleicht eine Pfingstrose, die als religiöses Symbol der „Rose ohne Dornen“ gedeutet werden kann. Der Längsbalken des Kreuzes trägt einen Weihwasserkessel, der einem Kelch ähnelt und von spitzen Blättern umgeben ist. Vor etwa 30 Jahren konnte von der Inschrift noch die Jahreszahl 1808 festgehalten werden. Inzwischen ist auch dieses Detail unleserlich geworden. Die Jahreszahl war jedoch das einzige Indiz zur Entstehung des Denkmals. Dieser Spur galt es nachzugehen. Durch intensive Recherche erschloss sich nach und nach eine interessante Geschichte zu diesem Kreuz, das zweifelsfrei ehemals Bestandteil der Grabstätte des Baumeisters Antonius Hirschbühl war. Dessen Begräbnis auf dem Kirchhof Ebersweier ist im Totenbuch IV der Pfarrei Ebersweier beurkundet.
Es muss schon mächtig „gerummst“ haben, als am 27. Februar 1671 ein Meteorit in der Herrschaft Staufenberg einschlug. Im ZEITMAGAZIN Nr. 48/2019 vom 20. November 2019 werden in einer Karte die bekanntesten bzw. größten in
Deutschland registrierten Meteoriteneinschläge aufgeführt. Darunter ist auch ein am 27. Februar 1671 im Durbacher Hardtwald niedergegangener Meteorit von 4,5 kg. In den Annalen Ludwig Wilhelm Gilberts, erschienen Leipzig 1803, ist für diesen Meteoriten noch der Ort „Zussenhausen“ (Zusenhofen) nahe Oberkirch angegeben. Eine spätere Bestimmung des Einschlagorts führt jedoch in den Hardtwald in der ehemaligen Herrschaft Staufenberg. Demnach schlug der Meteorit ca. oberhalb des heutigen Rebgebietes „Stöckberg“ unweit von St. Anton ein.