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In meinem Beitrag „Geschichtsschreibung
zum Nationalsozialismus in Villingen-Schwenningen“
anlässlich der 2017 statt gefundenen
Tagung „Kommunen im Nationalsozialismus“
habe ich dargelegt, dass das dunkelste Kapitel der
Villinger Stadtgeschichte, die Periode des Nationalsozialismus, noch mehr erhellt werden muss.
Dazu zählt insbesondere die Zeit des 2. Weltkriegs. Die Geschichte des Villinger Kriegsgefangenen-Mannschafts-Stammlagers (Stalag) VB ist
dabei nahezu ein schwarzer Fleck. Im Anschluss
an die Tagung hat das Stadtarchiv Villingen-Schwenningen das ‘Büro für Unternehmens- und
Stadtgeschichte Zeitlupe‘ in Freiburg beauftragt, eine grundlegende Studie zur „Geschichte des
Villinger Kasernengeländes“ mit dem Schwerpunkt Stalag VB anzufertigen, die seit 2019 vorliegt.
Dabei mangelt es nicht an Quellen, zumal
der 1. Lageroffizier Johannes Götz (1892-1984)
zu Lebzeiten einen umfangreichen archivischen
Nachlass
dem Stadtarchiv übergeben hat. Das
Thema Kriegsgefangenenlager hat auch einen
aktuellen Bezug, da das Gelände zurzeit einer
zivilen Nutzung zugeführt wird.
So lautete die Überschrift eines Zeitungsartikels, der 2006 über unseren Integrationskurs
in Villingen gemacht wurde. Laut Angaben der
Volkshochschule war es der zweite Kurs in Villingen, der erste begann in Schwenningen am
4. April 2005. Mittlerweile sind wir bei der stolzen Zahl von annähernd 185 Integrationskursen
angelangt, die seit 2005 an der vhs Villingen-Schwenningen unterrichtet werden, überdies gibt
es seit 2005 die sogenannten Alphabetisierungskurse, die ebenfalls in die Kategorie der Integrationskurse gehören. In den Integrationskursen finden sich neben
Geflüchteten auch EU-Bürger und sogenannte
„verpflichtete Drittstaatler“ ein, die über den
„Familiennachzug“ zu uns kommen, z.B. Teilnehmer aus der Türkei oder aus Indien. In
jedem Kurs haben wir Schülerinnen und Schüler
aus einer Vielzahl verschiedenster Länder. Die
Zusammensetzung der Kurse ändert sich auch
mit der politischen Situation in unserer Welt.
100 Jahre DJK Villingen
(2021)
Die Geburtsstunde des Dachverbands aller
DJK-Vereine datiert, ebenso wie die des lokalen
Hauptvereins, aus dem Jahre 1920. Initiator war
der Düsseldorfer Generalpräses C. Mosterts, ein
katholischer Jugendseelsorger, der den Dachverband in Würzburg gründete, wobei es einige Vereine bundesweit gibt, die weitaus älter sind. Er
prägte zwei Sätze, denen sich der Sportvorstand
bis heute verpflichtet fühlt: „Sport um der Menschen Willen“ und „Der Sinn der Leibesübung
muss der Geist sein, ihn, der an den Leib gebunden, von dessen Last zu befreien, ihn frisch, froh
und frei zu machen, damit er ganz Herr im Menschen sei“.
In einer Zeit des geistigen Aufbruchs, nach
Ende des ersten Weltkriegs, lagen die Wurzeln
in der Jugendbewegung. Erste Sportgruppen
entstanden bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts in den Pfarrgemeinden (u.a. der katholische Gesellenverein Kolping und der katholische Lehrlingsverein). Als Vorbilder dienten
auch bürgerliche- und Arbeitersportgruppen.
Damit war die Villinger DJK aufgenommen im
„Reichsverband für Leibesübungen in katholischen Vereinen“.
Die Gemarkung des
Dorfes Villingen liegt
wie seine Nachbarorte
Langd, Ruppertsburg
und Laubach naturräumlich auf der Grenze
zwischen dem vulkanisch entstandenen
Vogelsberg im Osten
mit seinen großen Wäldern und den agrarisch
ertragreicheren offenen
Tallandschaften von Horloff und Wetter im Westen. Beide Bäche, im Vogelsberg entsprungen,
fließen in die ebenfalls aus dem hohen Vogelsberg
stammende Nidda. Diese mündet bei Frankfurt-Höchst in den Main. Villingens Kirche als Dorfkern ist erbaut auf einer flachen Terrasse oberhalb
der Horloff, die am Dorfrand vorbeifließt. Dieser
liegt in Höhe von 149 m, Dorffläche steigt an bis
167 m. Höchste Erhebung in der Gemarkung
ist der bewaldete Dreiherrenstein, 289 m hoch.
Größe der Gemarkung 13,02 qkm = 1302 ha,
davon 603 ha Wald.
Die beiden Stadtteile Haslach
und Wöschhalde sind im Norden des Stadtbezirks Villingen in etwa 3 km Entfernung von der
Stadtmitte in drei Phasen („Haslach“ ab Ende
der 50er Jahre, „Wöschhalde-Nord“ ab Anfang
der 70er Jahre und „Wöschhalde-Süd“ ab Ende
der 80er Jahre) als reine Wohngebiete realisiert
worden.
Die beiden, durch einen Grüngürtel getrennten
Stadtteile, wurden eher als „Wohn- und Schlafstadtteile“ konzipiert.
Die Bebauung ist gemischt. Neben Einfamilienhäusern, Bungalows und Reihenhäusern prägen große Mehrfamilienhäuser insbesondere das
Bild der „Wöschhalde-Nord“, die ausschließlich
als Flachdachbauten gebaut wurden. Im „Haslach“ und der „Wöschhalde-Süd“ befinden sich
jeweils mit einem Satteldach bebaute Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser und geringgeschossige Mehrfamilienhäuser. In der Folge siedelte sich in den Stadtteilen nur
wenig Infrastruktur, wie Läden, Gaststätten, Firmen
und Services an.
Villingen hat seine wesentlichen Züge mit
dem markanten Straßenkreuz, den Tortürmen
und der Stadtmauer durch die Jahrhunderte
bewahrt. Dennoch hat sich das Antlitz der Stadt
immer wieder grundlegend gewandelt. Viele einst
wohlbekannte Orte sind längst in Vergessenheit
geraten, und wo es keine Zeitzeugen mehr gibt,
muss die Geschichte aus verstreuten Notizen
und wenigen, von der Zeit gezeichneten Relikten rekonstruiert werden. So ist es auch mit dem
Villinger Schützenhaus, das sich vor Jahrhunderten auf dem längst verschwundenen Lindenwasen
befand – und von dem noch heute einige Objekte
im Franziskanermuseum zeugen.
Zur Erinnerung an dieses Ereignis, von dem
auch Menschen aus Villingen betroffen waren,
wurde eine Veranstaltungsreihe organisiert.
VS-Villingen. „Es ist unsere Aufgabe zu erinnern: an die, die unter dieser Diktatur gelitten
haben und ermordet wurden und an die, die
diese Verbrechen begangen haben. Wir dürfen
nicht vergessen“, heißt es im Grußwort des Oberbürgermeisters Jürgen Roth. Das katholische
Bildungszentrum, die evangelische Erwachsenenbildung und die Volkshochschule VS haben
eine Veranstaltungsreihe zum Gedenken an die
Deportation der Juden aus Baden in das Lager
Gurs in Frankreich am 22. Oktober 1940 organisiert. Viele Unterstützer sind mit dabei, und wollen zeigen: Wir stehen hinter dieser Idee. Darunter finden sich zum Beispiel der Geschichts- und
Heimatverein Villingen und das Amt für Kultur
VS. Dieses historische Ereignis hat zudem regionalen Bezug. Unter den Verschleppten waren
auch Villinger, Donaueschinger und Triberger.
Für viele der Deportierten ging der Weg später
weiter in die Vernichtungslager in Osteuropa …
Die Werke von Horaz
(2021)
Die Wissenschaftliche Spezialbibliothek des
Stadtarchivs und der Museen Villingen-Schwenningen besitzt eine Inkunabel mit den Werken
von Horaz aus dem Jahr 1498, gedruckt in Straßburg bei Johann Grüninger.
Horaz (v.Ch. 65 – v.Ch. 8) war einer der bedeutendsten römischen Dichter zur Zeit von Kaiser
Augustus.
Dieses Buch kam 1878 durch eine Schenkung
von Pfarrer Johann Oberle (1807 – 1891) aus
Dauchingen in die Altertümersammlung der Stadt Villingen und ist somit Teil des Altbestandes der Archivbibliothek.
Durch einen Zufall wurde im Jahr 2018 eine
Besonderheit in diesem Frühdruck entdeckt, er
enthält überwiegend gedruckte, aber auch handschriftliche Textblätter.
Die ersten gedruckten Bücher in der Zeit von
1454 bis 1500, die man heute als Wiegendruck
oder Inkunabeln bezeichnet, unterscheiden
sich äußerlich kaum von den handschriftlichen
Büchern aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts.
Am Marktplatz, dem markantesten Platz Villingens, am Schnittpunkt der Hauptachsen in
der historischen Innenstadt, ist auf einer Höhe
von etwa 4 Metern am Haus Obere Straße 1 die
Statue einer Frau sichtbar.
Diese Figur bemerkt sicherlich jeder, der den
Marktplatz passiert, und sie ist ebenso ein beliebtes Fotomotiv. Die Statue zeigt eine Frau im
mittleren Alter im prächtigen Gewand einer Patrizierin im Stil der Renaissance Anfang des 16.
Jahrhunderts. Zusammen mit dem Haus und dem Renaissanceerker verleitet dies dazu anzunehmen, dass das komplette Ensemble aus der
Renaissancezeit stammt.
Das Haus ist jedoch erst Anfang des 20. Jahrhunderts im Auftrag von Josef Boss erbaut worden.
Kulturgeschichte ist komplex und entwickelt
sich in allmählichen, regional in ihren politischen
und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sehr
unterschiedlich und ungleichmäßig verlaufenden
sozialen Prozessen.
In der UNESCO-Weltkonferenz über Kulturpolitik in Mexiko-City 1982
wurde Kultur als „Gesamtheit der unverwechselbaren geistigen, materiellen, intellektuellen und
emotionalen Eigenschaften“ angesehen, „die eine
Gesellschaft oder eine soziale Gruppe kennzeichnen, und die über Kunst und Literatur hinaus
auch Lebensformen, Formen des Zusammenlebens, Wertesysteme Traditionen und Überzeugungen umfasst.“
Um die Kulturbauten auf dem
Goldenbühlhügel in ihrer kulturgeschichtlichen
Bedeutung verstehen zu können, muss daher ein
methodisch vielschichtiges und differenziertes
analytisches Instrumentarium für eine ganzheitliche Interpretation von Schulbau und Kirchen- bzw. Gemeindezentrenbau in historischer
Gemengelage pädagogischer, theologisch-liturgischer und städtebaulicher Entwicklungen und
Reformbestrebungen des 20. Jahrhunderts angewandt werden. Funktion und Gestalt der Bauten
sollen im Kontext sich parallel zu einander entwickelnden pluralistischen Vielfalt der traditionalistischen und der nach Reformen strebenden
unterschiedlich entwickelnden Denkströmungen
ihrer Entstehungszeit, die ein vielseitiges Repertoire unterschiedlicher Gestaltungsmöglichkeiten zulassen, analysiert werden.
Familiengeheimnisse
(2021)
Fastnacht ist kein Brauchtum, sondern eine
Lebenseinstellung: So würde wohl mancher
überzeugte Fastnachter beschreiben, was ihm die
„fünfte Jahreszeit“ bedeutet. Tatsächlich besitzt
die Fastnacht im schwäbisch-alemannischen
Raum eine weit über die Brauchtumspflege
hinausgehende soziale und teils auch politische
Bedeutung, die ihr einen herausragenden Stellenwert im regionalen Selbstverständnis verleiht.
Dies ist bekannt und wird teilweise augenzwinkernd, teilweise mit Unverständnis zur Kenntnis
genommen. Was jedoch vielen Menschen nicht
bewusst ist, ist die Tatsache, dass nicht wenige
Objekte der Alltagskultur auch eine fastnächtlichen Bedeutungsebene aufweisen.
„Man thut dem Hofe sehr unrecht, wenn man ihn einer allzustarken Sparsamkeit beschuldiget“, bemerkte 1784 der brandenburgische Historiker Philipp Wilhelm Gercken nach seinem Besuch in Karlsruhe; Anlass zu diesem Gerücht, so meinte er, habe wohl die Mutter des Fürsten gegeben, „die, bey dem Anfall des Baden Badenschen Landes, die zugleich mitgeerbte enorme Schuldenlast klüglich zu mindern suchte und daher die Sparsamkeit einführte, ohne die der ganze Staat vielleicht zu Grunde gegangen wäre“. Ob der Vorwurf der „allzustarken Sparsamkeit“ in seiner Pauschalität zutrifft, soll hier nicht entschieden werden. Das Motiv der Sparsamkeit drängt sich freilich auf, wenn man beide Hofbibliotheken, die annähernd zu
gleicher Zeit erbaut worden sind, miteinander vergleicht, erst recht, wenn man die beiden Schlösser in die Betrachtung einbezieht: Die Anlage des Karlsruher Schlosses ist wahrlich gegenüber der Dimension in Mannheim „bescheiden“.
Das Adjektiv „bescheiden“ trifft leider aber auch auf die Quellenlage zur Karlsruher Hofbibliothek zu. Zwar gibt es auch über die Mannheimer Hofbibliothek keine monographische Gesamtdarstellung, doch mangelt es insgesamt nicht an Literatur über das Schloss und die Schlossbibliothek. Anders in Karlsruhe, wo keine moderne Baugeschichte des Schlosses, geschweige denn eine Geschichte der Schlossbibliothek existiert. Das gilt auch für das vorhandene Bildmaterial: Beide Schlossbibliotheken existieren heute nicht mehr, beide Schlösser wurden 1944 zerstört, aber vom Mannheimer Bibliothekssaal sind immerhin Vorkriegsaufnahmen erhalten.
So wie die Benutzungsordnung der Karlsruher Hofbibliothek Gründungsurkunde ist für ihren Auftrag als Öffentliche Einrichtung, so ist sie zugleich auch der Ursprung des Pflichtexemplarrechts in Baden. Anders als im benachbarten Württemberg, wo die 1756 gegründete Öffentliche Bibliothek – die spätere Württembergische Landesbibliothek – das bereits seit 1710 bestehende Pflichtexemplarrecht mit ihrer Gründung übertragen bekam und seither ununterbrochen wahrnimmt, hat das Pflichtexemplarrecht in Baden eine wechselvolle Geschichte. Sie ist von den Interessenkämpfen
und Machtverhältnissen zwischen den Bibliotheken einerseits und den Verlegern andererseits geprägt, bei denen sich mal die eine, mal die andere Seite durchsetzen konnte. Alle Argumente, die zur Begründung oder Ablehnung des Pflichtexemplarrechts auch in anderen deutschen Staaten ausgetauscht wurden, kommen vor. Im Folgenden wird die Geschichte des badischen Pflichtexemplarrechts von 1771 an nacherzählt. Glücken soll das trotz eines Totalverlusts. Das
Aktenmaterial der Badischen Landesbibliothek aus den ersten 170 Jahren der badischen Pflichtablieferung ist vollständig vernichtet; alle aufgrund dieser Regelung in die Badische Landesbibliothek gelangten Pflichtexemplare sind verbrannt. Gebäude, Buchbestände, Akzessionsbücher, Verwaltungsakten, Inventar – der gesamte Besitz der Landesbibliothek wurde am 2./3. September 1942 in einer einzigen Bombennacht zerstört. Und auch im Generallandesarchiv Karlsruhe gibt es nur noch eine Streuüberlieferung in den Akten des Badischen Staats- und des Badischen Innenministeriums.
Als der Markgraf von Baden erstmals die öffentliche Nutzung für die Bestände der Hofbibliothek in Karlsruhe regelte, wurden ab Beginn des Jahres 1771 geschätzt über 11.000 Bücher für eine (eingeschränkte) Allgemeinheit zugänglich. Dieser nicht übermäßig große Bestand verdoppelte sich bis 1772 und verdreifachte sich gar innerhalb der nächsten beiden Jahrzehnte, sodass er 1799 bereits auf 30.000 Bände geschätzt wurde. Doch welche Werke im Einzelnen damit gegen Ende des 18. Jahrhunderts für Forschung und Wissenschaft zur Verfügung standen, bleibt eine weitgehend unbeantwortete Frage.
Aufgrund der historischen Umstände, die bereits vielfach aufgearbeitet wurden – namentlich die weitgehende Zerstörung des Bibliotheksbestands 1942 – ist eine Rekonstruktion des Bestandes von 1771 kaum mehr mit auch nur annähernder Vollständigkeit möglich.
Die Bibliothek, um die es im Folgenden geht, ist gut 500 Jahre alt. Ebenso alt ist die Benutzung der Bücher dieser Bibliothek. Wie allgemein bekannt, ist das Merkmal der Benutzung bzw. Benutzbarkeit geradezu konstitutiv für den Begriff „Bibliothek“, oder anders gesagt: Ein mit Büchern und Bücherregalen vollgestopfter Raum ist keine Bibliothek. Gerade einmal halb
so alt ist indessen das Statut, in dem zum ersten Mal die Benutzung der Bibliotheksbestände geregelt wurde, nämlich 250 Jahre. In der folgenden Darstellung werden die 1771 in Kraft getretenen Regelungen den Ausgangspunkt bilden für die Betrachtung der Hofbibliothek und ihrer Benutzung von der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts bis in die Zeit des Zweiten Weltkriegs. War die Ordnung von 1771 noch sehr kurz gehalten, stieg der Umfang der nachfolgenden Statuten deutlich an. Die Bestimmungen wurden teils differenzierter und ausführlicher, was angesichts der sich ständig erweiternden Benutzungsmöglichkeiten nicht weiter verwundern kann; teils wurden sie aber auch so unverhältnismäßig bürokratisch und kleinteilig, dass sich in ihnen – so ließe sich interpretieren – ein tiefes Misstrauen gegenüber den Nutzern offenbarte.
Vorbemerkung: Institutionen, staatliche Körperschaften zumal, haben nicht
anders als Menschen ihren individuellen Charakter. Geprägt werden sie
durch die Persönlichkeiten, die sie als Leiter über Jahre oder Jahrzehnte
führen. Dies gilt für eine Einrichtung wie eine wissenschaftliche Bibliothek,
die durch regelmäßige Erwerbungen stetig wächst und dadurch ein eigenes
inhaltliches Profil entwickelt, im Besonderen. Es lohnt sich daher, im Lichte
der Rede, die der erste Direktor der Karlsruher Hofbibliothek, Friedrich
Valentin Molter, am 1. Januar 1770 gehalten hat und die der eigentliche
Gegenstand dieses Beitrages ist (Abb. 5), zunächst ihren Autor in den Blick
zu nehmen. Schließlich hat Molter die Entwicklung der öffentlichen Hofbibliothek über fast vierzig Jahre, von 1770 bis 1808, verantwortet. Bereits seit 1756 war er für die fürstliche Privatbibliothek zuständig, die zum Kern
der späteren Hofbibliothek werden sollte.
250 Jahre öffentlich
(2021)
Im Januar 1771 öffnete unsere Bibliothek mit einem Angebot von ca. 11.000 Bänden ihre Türen für die Allgemeinheit. Aus Anlass dieses Jubiläums zeichnen wir aus, was Sinn und Zweck unserer Institution ist: die Nutzung durch die Öffentlichkeit. Für die Badische Landesbibliothek ist das ein besonderes Datum, denn für unsere mehr als 500 Jahre alte Bibliothek gab es
anders als für andere Landes- und Universitätsbibliotheken keinen eigentlichen Gründungsakt, dessen Jubiläum wir in Abständen begehen könnten. Es ist schon seltsam: Mit Ausnahme der ersten Monate nach dem 3. September 1942, als die Bibliothek nach einem Bombenangriff dem Erdboden gleichgemacht und ihr Bestand zu 98 % vernichtet war, ist die Badische
Landesbibliothek in diesen 250 Jahren niemals irregulär geschlossen gewesen. Vor diesem historischen Horizont lässt sich ermessen, was es für sie bedeutet, der Öffentlichkeit aufgrund der Corona-Pandemie im Jubiläumsjahr ihre Dienste so weitgehend versagen zu müssen. Am 31. Dezember 1770 erließ Markgraf Karl Friedrich von Baden (Abb. 1)
für seine Hofbibliothek im Karlsruher Schloss eine erste Benutzungsordnung. 1765 hatte er die Bücher der ehemals Baden-Durlachischen Hofbibliothek in ein gerade fertiggestelltes Nebengebäude des Karlsruher Schlosses bringen lassen. Als er 1771 die Markgrafschaft Baden-Baden erbte, holte er auch die Bücher der Rastatter Hofbibliothek nach Karlsruhe.
Der gemeinsame Bestand wurde auf 20.000 Bände geschätzt, das war für die damalige Zeit recht ansehnlich. Als aufgeklärter Landesherr förderte Karl Friedrich Bildung, Kultur und Wissenschaft in besonderem Maße.
In den sieben Jahrzehnten zwischen dem Auszug aus dem Schloss und der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg, in denen die Großherzogliche Hof- und Landesbibliothek im Sammlungsgebäude am Friedrichsplatz ansässig war, entwickelte sie sich von einer Hof ibliothek mit begrenztem Nutzerkreis zu einer öffentlich zugänglichen wissenschaftlichen Gebrauchsbibliothek
modernen Zuschnitts. In der badischen Bibliothekslandschaf rangierte sie hinter den Universitätsbibliotheken Heidelberg und Freiburg als drittgrößte Bibliothek; aufgrund der Ausübung regionaler Aufgaben nahm sie die Funktion der Landesbibliothek ein. Im deutschen Bibliothekswesen etablierte sie sich als eine Einrichtung, die sich gegenüber bibliothekarischen
Neuerungen und Reformen aufgeschlossen zeigte und sich an der überregionalen Zusammenarbeit beteiligte.
Der Film "Mädchen in Uniform", nach dem Bühnenstück von Christa Winsloe, entstand 1931 und fand international große Beachtung. In Erinnerung dürfte aber vor allem das Remake des Films von 1958 geblieben sein, vor allem wegen der angedeuteten homoerotischen Beziehung zwischen Lehrerin und Schülerin. Was damals in manchen Kreisen als skandalös empfunden wurde, wird heute, "als Geburtsstunde des lesbischen Films" gewürdigt“. Viele Filmhistoriker gehen davon aus, das aufgrund dieser Thematik nicht weniger skandalträchtige Original von 1931 müsse – auch im Hinblick auf einige Mitwirkende – in der NS-Zeit mit einem Verbot belegt worden sein. Gegen ein Verbot spricht allerdings die Werbung für den Film u.a. in der nationalsozialistischen Tageszeitung "Hakenkreuzbanner" in Mannheim. Was hat es damit auf sich? Der kenntnisreich recherchierte Beitrag von Brigitte Zwerger geht dieser Frage nach – eine spannende Spurensuche mit dem einen oder anderen überraschenden Ergebnis...