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In meinem Beitrag „Geschichtsschreibung
zum Nationalsozialismus in Villingen-Schwenningen“
anlässlich der 2017 statt gefundenen
Tagung „Kommunen im Nationalsozialismus“
habe ich dargelegt, dass das dunkelste Kapitel der
Villinger Stadtgeschichte, die Periode des Nationalsozialismus, noch mehr erhellt werden muss.
Dazu zählt insbesondere die Zeit des 2. Weltkriegs. Die Geschichte des Villinger Kriegsgefangenen-Mannschafts-Stammlagers (Stalag) VB ist
dabei nahezu ein schwarzer Fleck. Im Anschluss
an die Tagung hat das Stadtarchiv Villingen-Schwenningen das ‘Büro für Unternehmens- und
Stadtgeschichte Zeitlupe‘ in Freiburg beauftragt, eine grundlegende Studie zur „Geschichte des
Villinger Kasernengeländes“ mit dem Schwerpunkt Stalag VB anzufertigen, die seit 2019 vorliegt.
Dabei mangelt es nicht an Quellen, zumal
der 1. Lageroffizier Johannes Götz (1892-1984)
zu Lebzeiten einen umfangreichen archivischen
Nachlass
dem Stadtarchiv übergeben hat. Das
Thema Kriegsgefangenenlager hat auch einen
aktuellen Bezug, da das Gelände zurzeit einer
zivilen Nutzung zugeführt wird.
Kulturgeschichte ist komplex und entwickelt
sich in allmählichen, regional in ihren politischen
und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sehr
unterschiedlich und ungleichmäßig verlaufenden
sozialen Prozessen.
In der UNESCO-Weltkonferenz über Kulturpolitik in Mexiko-City 1982
wurde Kultur als „Gesamtheit der unverwechselbaren geistigen, materiellen, intellektuellen und
emotionalen Eigenschaften“ angesehen, „die eine
Gesellschaft oder eine soziale Gruppe kennzeichnen, und die über Kunst und Literatur hinaus
auch Lebensformen, Formen des Zusammenlebens, Wertesysteme Traditionen und Überzeugungen umfasst.“
Um die Kulturbauten auf dem
Goldenbühlhügel in ihrer kulturgeschichtlichen
Bedeutung verstehen zu können, muss daher ein
methodisch vielschichtiges und differenziertes
analytisches Instrumentarium für eine ganzheitliche Interpretation von Schulbau und Kirchen- bzw. Gemeindezentrenbau in historischer
Gemengelage pädagogischer, theologisch-liturgischer und städtebaulicher Entwicklungen und
Reformbestrebungen des 20. Jahrhunderts angewandt werden. Funktion und Gestalt der Bauten
sollen im Kontext sich parallel zu einander entwickelnden pluralistischen Vielfalt der traditionalistischen und der nach Reformen strebenden
unterschiedlich entwickelnden Denkströmungen
ihrer Entstehungszeit, die ein vielseitiges Repertoire unterschiedlicher Gestaltungsmöglichkeiten zulassen, analysiert werden.
Villingen hat seine wesentlichen Züge mit
dem markanten Straßenkreuz, den Tortürmen
und der Stadtmauer durch die Jahrhunderte
bewahrt. Dennoch hat sich das Antlitz der Stadt
immer wieder grundlegend gewandelt. Viele einst
wohlbekannte Orte sind längst in Vergessenheit
geraten, und wo es keine Zeitzeugen mehr gibt,
muss die Geschichte aus verstreuten Notizen
und wenigen, von der Zeit gezeichneten Relikten rekonstruiert werden. So ist es auch mit dem
Villinger Schützenhaus, das sich vor Jahrhunderten auf dem längst verschwundenen Lindenwasen
befand – und von dem noch heute einige Objekte
im Franziskanermuseum zeugen.
Die Bibliothek, um die es im Folgenden geht, ist gut 500 Jahre alt. Ebenso alt ist die Benutzung der Bücher dieser Bibliothek. Wie allgemein bekannt, ist das Merkmal der Benutzung bzw. Benutzbarkeit geradezu konstitutiv für den Begriff „Bibliothek“, oder anders gesagt: Ein mit Büchern und Bücherregalen vollgestopfter Raum ist keine Bibliothek. Gerade einmal halb
so alt ist indessen das Statut, in dem zum ersten Mal die Benutzung der Bibliotheksbestände geregelt wurde, nämlich 250 Jahre. In der folgenden Darstellung werden die 1771 in Kraft getretenen Regelungen den Ausgangspunkt bilden für die Betrachtung der Hofbibliothek und ihrer Benutzung von der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts bis in die Zeit des Zweiten Weltkriegs. War die Ordnung von 1771 noch sehr kurz gehalten, stieg der Umfang der nachfolgenden Statuten deutlich an. Die Bestimmungen wurden teils differenzierter und ausführlicher, was angesichts der sich ständig erweiternden Benutzungsmöglichkeiten nicht weiter verwundern kann; teils wurden sie aber auch so unverhältnismäßig bürokratisch und kleinteilig, dass sich in ihnen – so ließe sich interpretieren – ein tiefes Misstrauen gegenüber den Nutzern offenbarte.
Der Mannheimer Luisenpark
(2021)
Der Luisenpark ist die größte Parkanlage in Mannheim. Er liegt stadtnah am linken Neckarufer und gliedert sich in zwei Teile: Den Unteren und den Oberen Luisenpark. Der Untere Luisenpark ist der ältere Teil und frei zugänglich. Der Obere Luisenpark wird von der Stadtpark Mannheim gGmbH privatwirtschaftlich betrieben und kostet Eintritt. Er entstand in seiner heutigen Gestaltung anlässlich der BUGA 1975. Mit über 1,2 Mio. Besuchern im Jahr besetzt der Luisenpark regelmäßig den 1. Platz der Freizeiteinrichtungen in der Metropolregion Rhein-Neckar.
Ein Grundlagenvertrag zwischen Kirche und Staat ist, wenn nicht ein Jahrhundertwerk, so doch ein Meilenstein in der Beziehungsgestaltung zwischen beiden Institutionen. Aufgrund ihrer Kultushoheit sind es grundsätzlich die Bundesländer, die mit den auf ihrem Gebiet liegenden Kirchen Verträge abschließen. Sie gelten als Staatsverträge, auch wenn sie sich selbst nicht
so nennen, sondern Kirchenvertrag oder Staatskirchenvertrag. Der baden-württembergische Vertrag von 2007 spiegelt das gewachsene Staat-Kirche-Verhältnis wider. Die Vorgeschichte dieses Vertrags führt zu den Anfängen der badischen Landeskirche zurück. Der Inhalt des Vertrags gestaltet die Gegenwart und weist in die Zukunft.
Eigentlich ist er gar kein richtiger Friedhof, der Waldfriedhof. Die Anwohner der umliegenden Gehöfte im Geisberg-Gebiet nennen den Ort „`s Friedhöfli“. Fünf behauene Steine mit zum Teil kaum lesbaren Inschriften gruppieren sich auf einer geebneten kleinen Anhöhe oberhalb des Wegs, im Halbkreis von einem Altfichtenbestand eingefasst. Auf der gegenüberliegenden Wegseite laden ein Tisch mit Bänken unter einer Eiche und ein plätschernder Brunnen zum Rasten und zum Genießen der Aussicht ins Kinzigtal.
Der überwachte Wald
(2021)
Ob zur Beobachtung von Wild oder Eindringlingen: Eine moderne Wildkamera hat vielseitige Einsatzmöglichkeiten. Die Foto- und Videoqualität der Geräte wird ständig verbessert. Geräte für Full-HD-Aufnahmen gehören heute zum guten Standard und sind günstig zu haben. Besonders clevere Geräte verfügen über eine SIM-Karte. Löst der Bewegungsmelder das Gerät aus, wird das Foto nicht nur gespeichert, sondern direkt an Ihr E-Mail-Postfach geschickt. (Internet Werbetext) Wer sich als Weidmann oder Weidfrau auf der Höhe der Zeit wähnt, kommt längst nicht mehr ohne Wildkamera aus. Denn deren Einsatz erspart Zeit, erhöht die jagdliche Effizienz und verspricht vielerlei neue Einblicke ins eigene Revier. Die waldgrün camouflierte Kamera, gut getarnt angebracht an der Kirrung in Schussweite zur Kanzel, überwacht rund um die Uhr nicht nur das Wild. Sie verzeichnet auch »Beifänge«, ob vier- oder zweibeinige »Eindringlinge«. Was bisweilen auch schon zu Datenschutz-Komplikationen und zu juristischen Auseinandersetzungen geführt hat – nicht nur im Falle des in flagranti eingefangenen Schäferstündchens eines österreichischen Kommunalpolitikers. Pech gehabt, doch mit elektronischer Überwachung ist nun einmal nicht mehr nur auf Bahnsteigen oder vor dem Banktresen zu rechnen, sondern auch im Wald.
In den sieben Jahrzehnten zwischen dem Auszug aus dem Schloss und der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg, in denen die Großherzogliche Hof- und Landesbibliothek im Sammlungsgebäude am Friedrichsplatz ansässig war, entwickelte sie sich von einer Hof ibliothek mit begrenztem Nutzerkreis zu einer öffentlich zugänglichen wissenschaftlichen Gebrauchsbibliothek
modernen Zuschnitts. In der badischen Bibliothekslandschaf rangierte sie hinter den Universitätsbibliotheken Heidelberg und Freiburg als drittgrößte Bibliothek; aufgrund der Ausübung regionaler Aufgaben nahm sie die Funktion der Landesbibliothek ein. Im deutschen Bibliothekswesen etablierte sie sich als eine Einrichtung, die sich gegenüber bibliothekarischen
Neuerungen und Reformen aufgeschlossen zeigte und sich an der überregionalen Zusammenarbeit beteiligte.