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Zeitgenossen und Historiker bezeichneten die Geschichte der evangelischen Kirche im Nationalsozialismus als Kirchenkampf, als Kampf widerchristlicher Kreise in Staat und Partei gegen die Kirche. Diese eindeutige Frontstellung entsprach dem früh gepflegten kirchlichen Selbstbild, aber nicht der historischen Realität. Stattdessen dominierten Widersprüche, die sich theologisch mit Defiziten in der politischen bzw. der Staatsethik erklären lassen, das Bild: weitgehende Zustimmung zur Politik des Regimes und Einspruch gegen die staatliche Religionspolitik, um die Institution Kirche zu erhalten; amtliches Schweigen und individueller Protest gegen staatliches Unrecht; unermüdliches Einfordern von Rechtstiteln durch die Kirche trotz früher eigener Unterdrückungserfahrung und der Tatsache, dass Zusagen von Partei und Staat nur von taktischer Natur und Rechtsbrüche an der Tagesordnung waren.
Dr. med. vet. Heinz Krüger
(2021)
„Tiere haben oft Schmerzen, die sie uns nicht mitteilen können. Deshalb habe ich als Tierarzt eine Grundsatzbereitschaft, gleich an welchem Tier.“ Dieser Satz war für den am 19. September 2019 verstorbenen Ottenheimer Tierarzt Dr. Heinz Krüger sein ganzes, über 35 Jahre dauerndes Berufsleben die selbstauferlegte Verpflichtung gegenüber der Kreatur. Kranken Tieren zu helfen, sie wieder gesund zu machen, das war seine Berufung. Deshalb fühlte er sich bei seiner Arbeit mit allen Tieren ganz besonders verbunden. Die Freude war immer dann besonders groß, wenn er seinen großen und kleinen Freunden mit seiner medizinischen Kunst helfen konnte. Über viele Jahre hinweg war der Veterinär aus Leidenschaft ein mobiler „Viehdoktor“ und als einziger im gesamten Ried unterwegs. Sein Kombi-Pkw war fahrende Praxis, Apotheke und Büro in einem.
Die deutschsprachige Burgenforschung hat eine lange Tradition. Unter dem Einfluss verschiedenster Fachdisziplinen entwickelten sich thematische Zeitkonzepte, welche bis heute Ansätze, Begriffe und Bewertungen prägen. Der Beitrag untersucht Periodisierungsvorstellungen in der Burgenforschung im Rückgriff auf (forschungsgeschichtlich einflussreiche) Objekte aus dem Südwesten, v.a. der Schwäbischen Alb. Ziel ist die Sensibilisierung für die Bedeutung großer disziplinärer Erzählungen sowie kleinräumiger Narrative.
Inkl. Exkurs zur Geschichtsvermittlung.
Im November 2020 bekam ich eine E-Mail von Dr. Folckert Lüken-Isberner aus Kassel, der mir zwei PDFs mit Noten von zehn Hebelgedichten zusandte. In mir bekannter Hebelliteratur konnte ich diese Kompositionen nirgends finden. Eine große Entdeckung? Der Komponist Johann Benjamin Gross hat diese Hebelgedichte wahrscheinlich vor 1833 vertont. Er wurde am 12. September 1809 in Ostpreußen geboren. In Berlin studierte er Cello, war Musiker im Gewandhausorchester in Leipzig, wo er auch die Schumanns und Mendelssohns kennen lernte, und nach 1833 lebte er in Tartu in Estland. Dort spielte er in der Quartettkapelle. Ab 1835 war er 1. Cellist in der Hofkapelle in St. Petersburg, und er starb 1. September 1848. Wie Gross zu den Hebel-Texten kommen konnte, ist nicht geklärt. Auf dem Titelblatt steht: Seinem Freunde Herrn Professor Loreye in Rastatt gewidmet. Josef Loreye (1767–1844) war Lyceumsdirektor in Rastatt, und als Kantianer und Josefiner fühlte er sich ganz der Aufklärung verpflichtet. In diesem Sinne führte er die Schule, nicht gerade zur Freude seiner konservativen Vorgesetzten. Wie kam der Kontakt von Loreye zu Hebel? Man kann nur spekulieren. Auf jeden Fall kannte man sich.
Zur Erinnerung an dieses Ereignis, von dem
auch Menschen aus Villingen betroffen waren,
wurde eine Veranstaltungsreihe organisiert.
VS-Villingen. „Es ist unsere Aufgabe zu erinnern: an die, die unter dieser Diktatur gelitten
haben und ermordet wurden und an die, die
diese Verbrechen begangen haben. Wir dürfen
nicht vergessen“, heißt es im Grußwort des Oberbürgermeisters Jürgen Roth. Das katholische
Bildungszentrum, die evangelische Erwachsenenbildung und die Volkshochschule VS haben
eine Veranstaltungsreihe zum Gedenken an die
Deportation der Juden aus Baden in das Lager
Gurs in Frankreich am 22. Oktober 1940 organisiert. Viele Unterstützer sind mit dabei, und wollen zeigen: Wir stehen hinter dieser Idee. Darunter finden sich zum Beispiel der Geschichts- und
Heimatverein Villingen und das Amt für Kultur
VS. Dieses historische Ereignis hat zudem regionalen Bezug. Unter den Verschleppten waren
auch Villinger, Donaueschinger und Triberger.
Für viele der Deportierten ging der Weg später
weiter in die Vernichtungslager in Osteuropa …
Villingen hat seine wesentlichen Züge mit
dem markanten Straßenkreuz, den Tortürmen
und der Stadtmauer durch die Jahrhunderte
bewahrt. Dennoch hat sich das Antlitz der Stadt
immer wieder grundlegend gewandelt. Viele einst
wohlbekannte Orte sind längst in Vergessenheit
geraten, und wo es keine Zeitzeugen mehr gibt,
muss die Geschichte aus verstreuten Notizen
und wenigen, von der Zeit gezeichneten Relikten rekonstruiert werden. So ist es auch mit dem
Villinger Schützenhaus, das sich vor Jahrhunderten auf dem längst verschwundenen Lindenwasen
befand – und von dem noch heute einige Objekte
im Franziskanermuseum zeugen.
Die Forschung zur Geschichte der Stadt Villingen versucht seit jeher ein kohärentes Szenario der frühen Siedlungsentwicklung zu entwerfen, ausgehend von der
Ersterwähnung 817 und der Verleihung des Marktrechts durch Kaiser Otto III.
an den Zähringer-Vorfahren Graf Bertold im Jahr 999, vor allem aber für die Zeit
des späten 11. bis zu Beginn des 13. Jahrhunderts. In dieser Phase war der Siedlungskern vom östlichen Ufer der Brigach, dem Dorf Villingen-Altstadt, in dem
sich auch die Pfarrkirche befand, um etwa 1,5 Kilometer nach Nordwesten in den
Brigachbogen verlegt worden, wo sich die Stadtwerdung Villingens vollzog. Gemeinsam ist allen diesen Versuchen, dass sie sich mit einer nur spärlich vorhandenen Quellenüberlieferung konfrontiert sehen. Neben der historischen Überlieferung spielen auch archäologische und bauhistorische Befunde eine Rolle. Als bedeutendste Protagonisten kristallisieren sich neben den Herzögen
von Zähringen und deren Ministerialität zwei im Umfeld von Villingen begüterte
Klöster heraus, die unter der Vogtei der Zähringer standen: St. Georgen und
St. Peter.
Die beiden Stadtteile Haslach
und Wöschhalde sind im Norden des Stadtbezirks Villingen in etwa 3 km Entfernung von der
Stadtmitte in drei Phasen („Haslach“ ab Ende
der 50er Jahre, „Wöschhalde-Nord“ ab Anfang
der 70er Jahre und „Wöschhalde-Süd“ ab Ende
der 80er Jahre) als reine Wohngebiete realisiert
worden.
Die beiden, durch einen Grüngürtel getrennten
Stadtteile, wurden eher als „Wohn- und Schlafstadtteile“ konzipiert.
Die Bebauung ist gemischt. Neben Einfamilienhäusern, Bungalows und Reihenhäusern prägen große Mehrfamilienhäuser insbesondere das
Bild der „Wöschhalde-Nord“, die ausschließlich
als Flachdachbauten gebaut wurden. Im „Haslach“ und der „Wöschhalde-Süd“ befinden sich
jeweils mit einem Satteldach bebaute Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser und geringgeschossige Mehrfamilienhäuser. In der Folge siedelte sich in den Stadtteilen nur
wenig Infrastruktur, wie Läden, Gaststätten, Firmen
und Services an.
Die Heuschrecken in Naturschutzgebieten im Neckar-Odenwald-Kreis (Region Rhein-Neckar-Odenwald)
(2021)
In den Jahren 2018 bis 2020 erfassten die Autoren Heuschrecken in 27 Naturschutzgebieten, einem flächenhaftem Naturdenkmal sowie in vier weiteren ausgewählten Gebieten des Neckar-Odenwald-Kreises und verglichen die Ergebnisse mit älteren Erfassungen. Dabei konnten 20 Langfühlerschrecken und 21 Kurzfühlerschrecken nachgewiesen werden.
Diese insgesamt 41 Heuschrecken-Arten stellen rund 58 % der baden-württembergischen Arten dar. Neun Arten sind in der aktuellen „Roten Liste der gefährdeten Heuschrecken Baden-Württembergs“ und weitere acht in der Vorwarnliste aufgeführt (detzel et al. 2021). Davon gelten drei Arten als „stark gefährdet“, sechs Arten als „gefährdet“ und acht Arten sind landesweit merklich zurückgegangen und daher auf der „Vorwarnliste“ zu finden. Für drei Arten, Plumpschrecke (Isophya kraussii), Laubholz-Säbelschrecke (Barbitistes serricauda) und Waldgrille (Nemobius sylvestris), ist Baden-Württemberg in besonderem Maße verantwortlich, da sich hier die Hauptvorkommen von ganz Deutschland befnden und die Bestände daher von bundesweiter Bedeutung sind. Neu im Neckar-Odenwald-Kreis hinzugekommen ist die besonders geschützte Italienische Schönschrecke (Calliptamus italicus). Sie konnte von den Autoren in fünf verschiedenen Gebieten nachgewiesen werden. Dagegen zeigten in den letzten vier Untersuchungsjahren der Sumpfgrashüpfer (Pseudochorthippus montanus) und
die Kurzflügelige Beißschrecke (Metrioptera brachyptera) deutliche Arealverluste.
Johann Peters Kalendergeschichte Der fromme Rat wurde 1814 von konservativ-katholischer Seite benutzt, um die Vertreter einer katholischen Nationalkirche Badens – allen voran Ignaz von Wessenberg – zurückzudrängen. Die Geschichte musste auf Druck der Zensur aus dem Rheinländischen Hausfreund entfernt werden. Ein Dokument der Auseinandersetzung Hebels
mit diesem Ärgernis ist ein Bild seiner Person mit Elisabeth Baustlicher von Carl Josef Agricola. Die Karriere Hebels stockte in der Folge des Vorfalls, nahm aber mit der Einführung der Badischen Verfassung 1818 und seiner Berufung zum Prälaten 1819 noch einmal Fahrt auf. Wessenberg und Hebel versuchten in den folgenden Jahren gemeinsam in der ersten Kammer
gemeinsame evangelische und katholische Vorhaben voranzutreiben. Am Ende setzte sich die katholische Lösung eines von Rom abhängigen Erzbistums durch.
Der achtzigste Geburtstag von Professor Hepp ist über die persönliche Wertschätzung hinaus ein Anlass, seine Aktivitäten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den badischen Regionen am Rhein und dem Elsass zu würdigen. Er hat in den letzten Jahren ein enges Netzwerk von Kontakten mit Institutionen, Vereinen und Bürgerinitiativen im Elsass geknüpft,
die ihrerseits an einer Kooperation mit ihren badischen Nachbarn interessiert sind. Inhaltlich geht es hierbei um eine breite Palette von Themen, die die Ausgestaltung unserer gemeinsamen Lebenswelt am Oberrhein betreffen. Ein besonderes Interesse gilt hier den Bereichen der Regionalkultur und Regionalgeschichte, sowie dem Anliegen einer Förderung der Zweisprachigkeit.
»Am Anfang war Napoleon.« Für die Markgrafschaft Baden galt das »allerdings in besonderem Maße«. »Über die historische Stunde des Napoleonzeitalters hinaus« schufen die Reformkräfte der Rheinbundzeit »ein funktionsfähiges und weit über ein Jahrhundert bestandskräftiges Staatswesen« (V. Rödel). Das Zeitalter Napoleons mag im »raschen Zuge vorübergerauscht«
sein, »aber die Grundlagen einer neuen gesellschaftlichen Ordnung und eines neuen Geistes blieben bestehen« (F. Schnabel, Die Geschichte des 19. Jahrhunderts).
»Aus der Trennung heraus!«
(2021)
1818 Badische Verfassung und 1821 Badische Kirchenunion sind zwei Daten des gleichen modernitätsgeschichtlichen Integrationsprozesses im Zusammenhang mit der Konstituierung und Konsolidierung des Großherzogtums. Damit ist die evangelische Landeskirche von vornherein in die gesellschaftliche Transformation eingebunden. Aus dieser »Gründungszene«, so wurde 2021 wieder bewusst gemacht, hat »die Evangelische Landeskirche in Baden ihre Gestalt und ihr Profil als öffentliche Kirche« entwickelt (J. C. Bundschuh). Weil Verfassung und Kirchenunion am gleichen »gesellschaftlichen Transformationsprozess« teilnehmen, ist 1821 ein Thema der ganzen badischen Geschichte. Über das Gründungsdatum hinaus gilt die Union heute als »Ausgangspunkt für ein fruchtbares interreligiöses Gespräch« und als eine Perspektive für ein ökumenisches Miteinander im 21. Jahrhundert. Das Jubiläum wird publizistisch in Erinnerung gebracht durch einen »Bildatlas zur Kirchengeschichte«, einer Vorlesungsreihe der Pädagogische Hochschule und einer Ausstellung im Generallandesarchiv Karlsruhe.
Die reichsweit stattgefundenen Versteigerungen jüdischen Hausrates, organisiert
durch die staatlichen Finanz- und Zollämter, waren Teil der sogenannten „Arisierung“ jüdischen Besitzes. Deren Ziel war, die jüdische Bevölkerung aus dem
Wirtschaftsleben zu verdrängen und die Zwangsenteignung jüdischen Besitzes
zugunsten des Staates und der „Arier“ zu organisieren.
Betroffene dieser fiskalischen und materiellen Enteignung durch staatliche
Organe waren auch Mitglieder der Villinger Familien Haberer, Schwarz und
Schwab. Zusammen mit insgesamt 6.500 badischen und Saarpfälzer Juden wurden sie am 22. Oktober 1940 in das Lager Gurs in den Pyrenäen deportiert. Der
beschlagnahmte Hausrat wurde schon einige Wochen später im Auftrag des
örtlichen Finanzamtes öffentlich versteigert.
Eine weitere Versteigerung fand im April 1942 statt. Zum Verkauf kamen
die Wohnungseinrichtungen von Michael Bloch und der Familie Gideon. Sie
konnten noch wenige Tage vor Beginn des Krieges in die Schweiz emigrieren. Der
zum Abtransport verpackte Hausrat wurde jedoch von Gestapo- und Zollbeamten beschlagnahmt und bis zur Versteigerung – 2 1/2 Jahre später – eingelagert.
Im Folgenden soll aufgezeigt werden, wie die jüdische Bevölkerung seit der
Machtübernahme durch die Nationalsozialisten mit Hilfe erlassener Gesetze und
Verordnungen systematisch ihres Besitzes und Vermögens beraubt wurde,
wobei die öffentlichen Versteigerungen der Wohnungseinrichtungen und des
Hausrates einen Schlusspunkt der Ausplünderung darstellten. Es stellt sich die
Frage, wer – neben dem Staat – an der Enteignung des jüdischen Besitzes beteiligt war und zu den örtlichen Profiteuren der Versteigerungen gehörte
Wenn ein kultivierter Mensch des 9. Jh. den Blick zurück auf seine Bildungslaufbahn
warf, wird er sich kaum einer Zeit erinnert haben können, in der ihn
nicht Dichtung in irgendeiner Form beschäftigte. Die Dichtung des Alten Testaments,
die Psalmen, waren die ersten lateinischen Texte, mit denen die Schüler
die gelehrte Sprache lesen und schreiben lernten. Fabelschreiber wie Avian und
Moralschriftsteller wie Ps.-Cato waren die ersten Begleiter der Schüler in die Welt
des klassischen Lateins. Die großen christlichen Dichter der Spätantike, die
biblische Themen in klassische Formen gebracht hatten, waren unverzichtbare
Studienbücher der lernenden Jugend.
Schon früh wurde darauf Wert gelegt, dass die Schüler das Latein nicht nur
lesen, sondern schreiben und sprechen konnten. Ekkehard IV. hat uns in seiner
Fortsetzung der Casus St. Galli eine Anekdote aufbewahrt, mit der er aus einer
hundertjährigen Distanz die »gute alte Zeit« in der St. Galler Klosterschule zurückruft:
Salomo III., Bischof von Konstanz und Abt von St. Gallen und selbst
einst dort Schüler unter Notker Balbulus, ist zu Beginn des 10. Jh. zu Besuch im
Kloster und visitiert die Schule. Die Schüler setzen ihn aus Spaß als ihren Lehrer
ein, woraufhin er sie mit einer scherzhaften Strafe belegt, aus der sie sich befreien
müssen: »[Und als er dagegen fragte]: ›Wie das?‹, redeten ihn die ganz Kleinen nach ihrem
Wissen lateinisch an, die Mittleren rhythmisch, die übrigen aber metrisch, ja gar rhetorisch
wie für die Rednerbühne.«
Daraufhin freut Salomo sich, dass die Studien immer noch so gedeihen, wie sie es
in seiner Jugend getan haben; er fühlt sich offenbar an die eigene Schulzeit
erinnert. Die erzählende Quelle stimmt mit den Befunden der Handschriften
überein, wie im Kapitel zu St. Gallen gezeigt werden wird: Nach dem Elementarunterricht
lernten die Schüler zuerst rhythmische, dann klassisch-quantitative
Dichtung und zwar bis zur aktiven Kompetenz in beiden Formen. Nicht nur
Dichtung, sondern das Dichten selbst wurde gelehrt, wie man an den extemporierten
Versen der Schüler sieht. Auch von solchen Schülergedichten sind eine
Handvoll erhalten geblieben. Die Verwendung von Rhythmik und Metrik in der
Schule ist kein Phänomen vom Ende des Jahrhunderts, die Kontinuität des
Curriculums reicht viel weiter zurück: Schon in einer schulnahen Handschrift
vomBeginn des 9. Jh. findet sich diese charakteristische Kombination. Salomos
Schulerfahrung und die der chüler zu Beginn des 10. Jh. ist also Teil einer alten
St. Galler Tradition.
Am 20. und 27. Juni dieses Jahres (2021) wurden die Wähler in ganz Frankreich an die Urnen gerufen. In zwei Wahlgängen waren in einem gekoppelten Verfahren sowohl die Vertretungskörperschaften der Regionen, die Regionalräte (conseillers régionaux) als auch auf der Ebene der Departements, die Generalräte (conseillers départementaux) zu wählen. Eigentlich hätten diese Wahlen schon im März stattfinden sollen, sie waren wegen der Pandemie aber kurzfristig verschoben worden, zumal es in Frankreich keine Briefwahl gibt. Die Regionalwahlen waren für das Elsass bedeutsam, weil es auch um den Fortbestand der Megaregion Grand Est ging. Bei den Departementswahlen wurden erstmals die Departementsräte für die seit Jahresbeginn 2021 bestehende europäische Gebietskörperschaft Elsass gewählt.
Seit ihrer Erfindung im Jahr 1870 haben Sammelbilder über ein Jahrhundert hinweg eine nicht zu überschätzende Bedeutung als Medium der Werbung gehabt. Bildinhalte, Herstellungstechniken und Vertriebswege haben sich gewandelt. Immer gleich blieb das Erfolgskonzept, die Zielgruppe durch Sammeln, Tauschen, Ordnen, Kleben an eine Marke zu binden. Auch regionale Firmen in Baden haben sich diese Marketingstrategie zu Eigen gemacht. August Batschari Cigaretten in Baden-Baden stieg 1930 ins Zigarettenbildergeschäft ein. Die Badische Landesbibliothek stellt auch solche Massenmedien als Quellen bereit und bittet um Mithilfe beim Ausbau ihrer Sammlung.
So wie die Benutzungsordnung der Karlsruher Hofbibliothek Gründungsurkunde ist für ihren Auftrag als Öffentliche Einrichtung, so ist sie zugleich auch der Ursprung des Pflichtexemplarrechts in Baden. Anders als im benachbarten Württemberg, wo die 1756 gegründete Öffentliche Bibliothek – die spätere Württembergische Landesbibliothek – das bereits seit 1710 bestehende Pflichtexemplarrecht mit ihrer Gründung übertragen bekam und seither ununterbrochen wahrnimmt, hat das Pflichtexemplarrecht in Baden eine wechselvolle Geschichte. Sie ist von den Interessenkämpfen
und Machtverhältnissen zwischen den Bibliotheken einerseits und den Verlegern andererseits geprägt, bei denen sich mal die eine, mal die andere Seite durchsetzen konnte. Alle Argumente, die zur Begründung oder Ablehnung des Pflichtexemplarrechts auch in anderen deutschen Staaten ausgetauscht wurden, kommen vor. Im Folgenden wird die Geschichte des badischen Pflichtexemplarrechts von 1771 an nacherzählt. Glücken soll das trotz eines Totalverlusts. Das
Aktenmaterial der Badischen Landesbibliothek aus den ersten 170 Jahren der badischen Pflichtablieferung ist vollständig vernichtet; alle aufgrund dieser Regelung in die Badische Landesbibliothek gelangten Pflichtexemplare sind verbrannt. Gebäude, Buchbestände, Akzessionsbücher, Verwaltungsakten, Inventar – der gesamte Besitz der Landesbibliothek wurde am 2./3. September 1942 in einer einzigen Bombennacht zerstört. Und auch im Generallandesarchiv Karlsruhe gibt es nur noch eine Streuüberlieferung in den Akten des Badischen Staats- und des Badischen Innenministeriums.
Im Rahmen der Pflichtexemplargesetzgebung für das Land Baden-Württemberg sind Publikationen aus Baden-Württemberg ablieferungspflichtig. Die BLB und die WLB sammeln und erschließen die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich erscheinenden Publikationen. Die BLB ist verantwortlich für die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg, die WLB ist verantwortlich für die Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen.
Aus der Ablieferungspflicht ergibt sich der Auftrag, die abgelieferten und in den Bestand aufgenommenen Publikationen dauerhaft zu erhalten. Die Erhaltungsverpflichtung wird in Feld 4233 der Verbunddatenbank eingetragen. Damit ist der überregionale Nachweis der jeweiligen Publikation als Pflicht=Archivexemplar verbunden. Dieser Kennzeichnungspflicht kommen seit dem Zugangsjahr 2020 bundesweit alle regionalen Pflichtexemplarbibliotheken laufend nach. Die retrospektive Erfassung ist in den einzelnen Bundesländern aufgrund technischer bzw. organisatorischer Umstände noch unterschiedlich weit vorangeschritten. Ziel ist die für eine kooperative Bestandserhaltung unerlässliche Kennzeichnung des Pflichtexemplars als des bundesweit auf verteilter Rechtsgrundlage abrufbaren Archivexemplars.
Recherche nach NS-Raubgut im Zeitschriftenzugang der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe 1942–1945
(2021)
Die Badische Landesbibliothek als eine der größten Regionalbibliotheken Deutschlands war während der Zeit des Nationalsozialismus, wie andere Kulturgut verwahrende Institutionen auch, in die staatlichen Strukturen zur Verwertung beschlagnahmter Kulturgüter aus jüdischem Vermögen eingebunden und profitierte davon. Bibliotheksdirektor Dr. Friedrich Lautenschlager wurde vom Generalbevollmächtigen für den Landeskommissarbezirk Karlsruhe zum Sachverständigen für die Begutachtung beschlagnahmter Sammlungen ernannt und begutachtete mehrere Bibliotheken, darunter auch die seines Amtsvorgängers Dr. Ferdinand Rieser, der aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 entlassen worden war. Mit der Zerstörung des Bibliotheksgebäudes am 3. September 1942 wurden sowohl die Bestände als auch das Verwaltungsschriftgut der Badischen Landesbibliothek vernichtet. Nur wenige im Luftschutzkeller gelagerte oder während des Bombenangriffs entliehene Druckschriftenbände und die bereits 1939 ausgelagerten Zimelien (Handschriften, Inkunabeln und rarifizierte Frühdrucke) überstanden dieses Ereignis unversehrt. Nach dem Bombenangriff wurde der Bestand mit Unterstützung durch die zuständigen Reichsbehörden rasch wiederaufgebaut. Buchhandel und Antiquariate, Behörden und Organisationen sowie private Verkäufer und Schenker boten der Bibliothek Bücher zum Wiederaufbau an. Heute noch vorhandenes NS-Raubgut befindet sich in diesen neu aufgebauten Beständen. Während des Jahres 2020 wurden die Zeitschriftenbestände ZA/ZB/ZC (allgemeiner Zugang) und OZA/OZB/OZC (Spezialbestand Oberrhein) systematisch auf NS-Raubgut bzw. verdächtige Provenienzen hin untersucht. Die Recherche begann mit der Auswertung der Steilkartei (Standortkatalog der Zeitschriften) und dem Abgleich der daraus ermittelten Daten mit den Zugangsjournalen und dem aktuellen Katalog für die Zugänge der Jahre 1942–1945. Im Anschluss wurden die ermittelten Zeitschriftenbestände per Autopsie untersucht. Die vorhandenen Provenienzmerkmale wurden aufgenommen und entsprechend dem Leitfaden für die Ermittlung von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut in Bibliotheken nach sechs Verdachtskategorien klassifiziert. Für die untersuchten 8.412 Bände ergab sich folgende Bilanz: 34,5 % der überprüften Bände sind als unbedenklich einzustufen. 64,4 % der Bände sind hinsichtlich ihrer Provenienz unspezifisch. Lediglich 1,1 % der Bände wurden mit NS-Raubgutverdacht klassifiziert und nur ein Band wurde als NS-Raubgut gesichert.