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(2022)
Bis ins späte 18. Jahrhundert galten in den vorderösterreichischen, badischen, württembergischen, angrenzenden weiteren Groß-, Klein- und Kleinstherrschaften sowie in den freien Reichsstädten unterschiedliche Verfassungen. Diese waren sich aber sehr ähnlich, weil sie im Kern auf die von Kaiser Karl V. initiierte Peinliche Halsgerichtsordnung von 1532, die Constitutio Criminalis Carolina, aufsattelten. Einerseits herrschte somit reichsweit näherungsweise gleichartiges, kodifzierte Recht, doch blieben andererseits lokal und regional ausgehandelte Regelsysteme und Rechtsvariationen in Kraft, die sich aus tradierten und Gewohnheitsrechten, ständischen und kirchlichen Sonderrechten ergaben, was nicht zuletzt individuelle Spielräume für Rechtsausübende wie davon Betroffene eröffnete. Die Halsgerichtsordnung unterschied die Rechtsprechung in hohe und niedere Gerichtsbarkeit. Eine Verurteilung zur öffentlich zelebrierten Todesstrafe, Leibesstrafen wie die Amputation von Gliedmaßen oder das Brandmarken und Körperstrafen wie öffentliche Prügel („Stäupen“) standen ausschließlich der hohen Gerichtsbarkeit zu. Die individuelle Ehre betreffende Schandstrafen für kleinere Vergehen wie öffentliche Trunkenheit, Raufhändel, vorehelicher Intimverkehr, Beleidigung und üble Nachrede oder kleinere Frucht-, Holz- und Mehldiebstähle, auch Wilderei von Niederwild unterlagen hingegen dem Urteil der niederen Gerichtsbarkeit. Kombinationen aus einzelnen geringen Vergehen sowie Tatwiederholungen führten zu drastischen Strafverschärfungen bis hin zu Leibes- und Todesstrafen oder den Landesverweis.
Irgendwann, vermutlich Anfang des vergangenen Jahrhunderts, entstanden an den Innenwänden von Villinger Gasthäusern Wandmalereien, deren Anzahl, Orte und Darstellungen allgemein nicht bekannt und nur durch Vermutungen unterlegt sind. Von einem Ort, nämlich dem Gasthaus „Schwert“ in der Färberstraße, sind – durch Zufall – solche Malereien bekannt
geworden. Mit dem folgenden Fundbericht sollen die Umstände deren Entdeckung geschildert werden und im Weiteren die damit zusammenhängenden offenen Fragen dokumentiert werden.
Große Geister und Denker haben sich zu allen Zeiten mit dieser ewig alten und doch auch ewig aktuellen Frage beschäftigt und sind zu ganz unterschiedlichen Auffassungen gelangt. Da steht einerseits die Behauptung, dass die Geschichte an sich gar nichts lehre bzw. dass wir nichts aus ihr lernen könnten, weil sie alles, was man will, rechtfertige und für alle Beispiele und Überzeugungen menschlichen Handelns unterschiedliche Handlungsoptionen enthalte. Jeder beliebige Moment der Geschichte sei ein Scheideweg mit einer unendlichen Vielzahl von möglichen Wegen und völlig unvorhersehbaren Wendungen. [...] Dagegen steht die Auffassung, Geschichte bedeute Vielfalt und Andersartigkeit. Indem sie uns vergangene Ereignisse und unterschiedliche Lebensformen aufzeige, könne sie den Blick auf die Gegenwart und das Verständnis für unterschiedliche kulturelle Ausprägungen schärfen. Geschichte wird als eine geistige Form betrachtet, mit der eine Gesellschaft Rechenschaft zu ihrer Geschichte ablegt und in der Aufarbeitung der Vergangenheit den Weg in die Zukunft findet.
Am 25. September 1992 fuhr der erste offizielle Stadtbahnzug auf Bundesbahngleisen von Karlsruhe kommend in Höhe der Hermann-Beuttenmüller-Straße am Haltepunkt „Bretten-Mitte“ ein. An Bord: die ganz hohe Prominenz, bestehend aus Verkehrsminister Hermann Schauffler, DB-Chef Heinz Dürr, Reg. Präsident Dr. H. Scheuer, Landrat Dr. Bernhard Ditteney, Staatsminister Erwin Vetter und Karlsruhes OB Prof. Dr. Gerhard Seiler. Im Führerstand saß der damalige Geschäftsführer der Karlsruher Verkehrsbetriebe und der Albtalverkehrsgesellschaft, Dipl.-Ing. Dieter Ludwig persönlich, der Mann, der noch vor seinem Tode am 15.07.2020 mit 81 Jahren als „Nahverkehrspapst“ in die Geschichte einging. Empfangen wurden alle von OB Paul Metzger, Bürgermeister Willi Leonhardt, Mitgliedern des Brettener Gemeinderates, Amtsleitern, der Brettener Prominenz, der interessierten Öffentlichkeit und vielen Pressevertretern. Die spannende Frage ist: Wie kam es überhaupt dazu, dass dieser Stadtbahnzug und am Ende unzählige Stadtbahnzüge aus dem Karlsruher Straßenbahnnetz mit Gleichstrom hinaus auf den Bundesbahnschienen und Schienen anderer Verkehrsbetriebsgesellschaften mit Wechselstrom in die ganze Region fuhren und sich somit ein optimaler Verkehrsverbund ergab? Ganze 660 km umfasste dieses Streckennetz dann später.