Volltext-Downloads (blau) und Frontdoor-Views (grau)
  • Treffer 1 von 1
Zurück zur Trefferliste

Aufhebung der Leibeigenschaft und einiger Abgaben vom 23. Juli 1783 und Antwort des Markgrafen auf die Danksagungen des Landes

  • Das Reskript gewährte »allen in der Gerichtsbarkeit des Markgrafen unterstehenden Landbewohnern die uneingeschränkte Freitzügigkeit und sprach sie von allen daran hängenden Abgaben und Taxen los«. (S. Fiedler) »Den Höhepunkt des Reformprogramms bildete die am 23. Juli 1783 verfügte »Aufhebung der Leibeigenschaft« (S. Fiedler). Carl Friedrich unterzeichnete den Erlaß am 4. August 1783, dessen Gültigkeit wohl der einfachen fiskalischen Handhabung wegen auf den 23. Juli zurückdatiert wurde (ein Quartal nach Beginn des Rechnungsjahres).

Volltext Dateien herunterladen

Metadaten exportieren

Weitere Dienste

Suche bei Google Scholar

Statistik

frontdoor_oas
Metadaten
Verfasserangaben: Karl Friedrich, Baden, GroßherzogGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-16322
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Badische Heimat
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2011
GND-Schlagwort:Baden; Leibeigenschaft; Bauernbefreiung
Jahrgang:91
Ausgabe / Heft:2
Erste Seite:197
Letzte Seite:202
DDC-Sachgruppen:900 Geschichte und Geografie / 940 Geschichte Europas / 943 Geschichte Deutschlands
Systematik der Landesbibliographie:Staat, Verfassung und Recht / Verfassung und Recht bis zum Ende des Alten Reiches 1806 / Verfassungsgeschichte
Staat, Verfassung und Recht / Verfassung und Recht der Territorien bis 1806 / Baden
Zeitschriften:Badische Heimat / 91.2011 / Heft 2
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International