Die Scharfrichter und Wasenmeister zu Kork
- Die Grundherrschaft hatte die Gewalt über Leben und Tod ihrer Untertanen. Ein Sinnbild dieser Gerichtshoheit der Grafen von Hessen-Hanau-Lichtenberg war das Hochgericht mit dem Galgen auf dem „Galgenfeld" bei Odelshofen. Das Holz für den Galgen wurde von den Untertanen in Fronarbeit geschlagen und an die Richtstätte gefahren. Die Zimmerleute erhielten für den Aufbau des Galgens einen Tageslohn. Bis ins 19. Jahrhundert war die Rechtssprechung äußerst hart, es kam häufig zur Anwendung der Todesstrafe. Die Mörder wurden meist enthauptet, die Diebe gehängt, die Hexen verbrannt.
Verfasserangaben: | Hans Herrmann |
---|---|
DOI: | https://doi.org/10.57962/regionalia-18543 |
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch): | Die Ortenau |
Dokumentart: | Wissenschaftlicher Artikel |
Sprache: | Deutsch |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2002 |
GND-Schlagwort: | Kehl-Kork; Scharfrichter; Abdecker; Strafvollzug |
Jahrgang: | 82 |
Erste Seite: | 419 |
Letzte Seite: | 428 |
DDC-Sachgruppen: | 300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht |
Systematik der Landesbibliographie: | Staat, Verfassung und Recht / Verfassung und Recht bis zum Ende des Alten Reiches 1806 / Rechtsgeschichte |
Bevölkerung und Soziales / Bevölkerung und Sozialstruktur / Soziale Bevölkerungsstruktur | |
Zeitschriften: | Die Ortenau / 82.2002 |
Lizenz (Deutsch): | Creative Commons - CC BY-SA - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International |