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725 Jahre Büchenau

  • Zum 22. Mai, dem Tag Christi Himmelfahrt, 1281 findet Büchenau seine erste urkundliche Erwähnung. Urkundlich, obgleich man den entsprechenden Text nur aus einer gut hundert Jahre jüngeren Abschrift kennt. Die Ausfertigung – das „Original“ – der Urkunde ist seit langem verschollen. Aber diese Einschränkung hinsichtlich der Überlieferung kann die Büchenauer Festesfreude in keiner Weise trüben, denn die Lorscher und Weißenburger Urkunden, auf die sich in den zurückliegenden Jahrzehnten so viele 1200-Jahrfeiern von Dörfern und Städten der näheren und weiteren Umgebung stützten, sind ebenfalls nicht im Original sondern nur abschriftlich überliefert. Entscheidend bleibt die Glaubwürdigkeit der Urkunde an sich – und die ist bei dem Text, der dem Büchenauer Jubiläum zugrundeliegt, so wenig zweifelhaft wie bei der andernorts bemühten Lorscher oder Weißenburger Überlieferung.

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Metadaten
Verfasserangaben:Kurt AndermannGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-124
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Badische Heimat
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2006
GND-Schlagwort:Büchenau (Bruchsal)
Jahrgang:86
Ausgabe / Heft:4
Erste Seite:202
Letzte Seite:209
DDC-Sachgruppen:900 Geschichte und Geografie / 940 Geschichte Europas / 943 Geschichte Deutschlands
Systematik der Landesbibliographie:Landesgeschichte / Allgemeines
Zeitschriften:Badische Heimat / 86.2006 / Heft 4
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International