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Der Seelbacher Wahlskandal von 1842

  • Die Wahlfälschungen in Seelbach im Jahre 1842 beurteilte der Alterspräsident Johann Nepomuk Wetzel in seiner Stellungnahme vor der Zweiten Kammer der badischen Landstände am 1. Juni 1842 als einen Skandal von nationaler Bedeutung. ,,Zum ersten Mal", so der Deputierte, ,,erscheint hier die deutsche, die badische Ehre befleckt durch bestimmte Anklagen des Verbrechens der Geldbestechung zur Verfälschung der Volkswahlen." Was hatte sich an Skandalösem in Seelbach, in der Provinz Badens, zugetragen, um schließlich als „Seelbacher Wahlskandal von 1842" in die badische Parlamentsgeschichte einzugehen? Am 2. April 1842 erhob Michael Müller, Müllermeister auf der "Unteren Mühle" zu Dautenstein, als Beschwerdeführer von vierzehn namhaften Seelbacher Bürgern gegen die am 30. März 1842 in Seelbach durchgeführte Wahlmännerwahl beim Großherzoglichen Badischen Oberamt Lahr Einspruch.

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Verfasserangaben:Gerhard FinkbeinerGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-18306
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Die Ortenau
Untertitel (Deutsch):Bestechung von Urwählern bei der Seelbacher Wahlmänner-Wahl im März 1842 durch die Lahrer Parteien, die „Blauen" und die "Gelben"
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2000
GND-Schlagwort:Seelbach 〈Ortenaukreis〉; Baden. Zweite Kammer; Parlamentswahl; Wahlfälschung
Jahrgang:80
Erste Seite:411
Letzte Seite:432
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 320 Politik / 320 Politikwissenschaft
Systematik der Landesbibliographie:Staat, Verfassung und Recht / Staat, Verfassung und Recht 1806 bis 1952 / Politische Willensbildung
Zeitschriften:Die Ortenau / 80.2000
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY-SA - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International