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200 Jahre Badische Verfassung

  • Am 22.8.1818, vor 200 Jahren, unterschrieb Großherzog Karl die badische Verfassungsurkunde. Es war ein Werk des aufgeklärten Absolutismus, das das monarchische Prinzip herausstellte. Trotzdem war die badische Bevölkerung durch die Wahl der Abgeordneten zur Zweiten Kammer an der staatlichen Willensbildung beteiligt, denn die Zweite Kammer der badischen Ständeversammlung gewährte den Bürgern indirekte Kompetenzen bei der Gesetzgebung, der Steuerbewilligung und der Budgetprüfung. Im Laufe der nächsten Jahrzehnte wurden die Rechte der Badener erweitert, aber die Staatsform blieb weiterhin eine Monarchie, in der der Großherzog die Macht auf sich vereinigte. Erst 1919 nach dem ersten Weltkrieg und einer Revolution bekam das Land Baden mit der Verfassung vom 21. März 1919 eine neue Staatsform, die der Demokratie. Und alle Bürger Badens hatten nun die gleichen Rechte und Pflichten, egal ob Männer oder Frauen, Arme oder Reiche, Christen oder Juden.

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Verfasserangaben:Konrad ExnerGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-17141
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Badische Heimat
Untertitel (Deutsch):die badische Verfassungsurkunde vom 22. August 1818
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2018
GND-Schlagwort:Baden; Verfassung
Jahrgang:98
Ausgabe / Heft:4
Erste Seite:455
Letzte Seite:460
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht
Systematik der Landesbibliographie:Staat, Verfassung und Recht / Verfassung und Recht der Länder von 1806 bis 1952 / Baden
Zeitschriften:Badische Heimat / 98.2018 / Heft 4
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International