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Der Villinger Markt bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts

  • In dem Privileg Kaiser Ottos III. vom 29. März 999erhielt Graf Berthold das Recht, die aller höchste Erlaubnis und die Gewalt für seinen Ort Villingen einen öffentlichen Markt mit Münze, Zoll und der gesamten öffentlichen Gerichtsbarkeit abzuhalten und auf Dauer einzurichten. Die Entwicklung Villingens zur Stadt war ohne das vorstehende Marktprivileg undenkbar, denn dieses ermöglichte den Einwohnern die materiellen Voraussetzungen für eine städtische Entwicklung zu schaffen. Der Markt war eine Bedingung für das Entstehen und die Entwicklung des städtischen Handwerkerstandes, des Zunftbürgertums und des Warenaustausches von Stadt und Land.

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Verfasserangaben:Heinrich MaulhardtGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-16689
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Villingen im Wandel der Zeit
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2008
GND-Schlagwort:Villingen im Schwarzwald; Markt
Jahrgang:31
Erste Seite:107
Letzte Seite:111
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 380 Handel, Kommunikation, Verkehr / 380 Handel, Kommunikation, Verkehr
Systematik der Landesbibliographie:Wirtschaft / Dienstleistungsgewerbe / Handel
Zeitschriften:Villingen im Wandel der Zeit [und Vorgänger] / Villingen im Wandel der Zeit [24.2001(2000)- ] / 31.2008
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY-NC - Namensnennung - Nicht kommerziell 4.0 International