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Die früheste deutsche Freimaurerverfolgung

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  • Im Schloß der Mannheimer Residenz des Kurfürsten Karl Philipp wurde vor 264 Jahren, am 21. Oktober 1737, eine Verordnung unterzeichnet, die von Historikern noch immer nicht hinreichend verarbeitet worden ist. In dem Dekret, in dessen handschriftlicher Primärfassung seine umgehende Verbreitung in den damaligen Hauptstädten Mannheim, Heidelberg und Frankenthal sowie in weiteren Oberämtern gefordert wird, verbietet der Kurfürst unter Androhung der Amtsenthebung jedem im eigenen Zivil- oder Militärdienst stehenden Manne die Zugehörigkeit zur Freimaurerei.

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Verfasserangaben:Hans-Detlef MebesGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-21456
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Badische Heimat
Untertitel (Deutsch):das kurpfälzische Dekret vom Herbst 1737
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2001
GND-Schlagwort:Kurpfalz; Freimaurerei; Verbot; Geschichte
Jahrgang:81
Ausgabe / Heft:2
Erste Seite:263
Letzte Seite:271
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen / 366 Verbände
Systematik der Landesbibliographie:Religion und Weltanschauung / Sonstige Glaubensgemeinschaften und Weltanschauungen / Freie Weltanschauungen
Zeitschriften:Badische Heimat / 81.2001 / Heft 2
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International