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Seelsorge vor Verwaltung?

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  • Seit sich im Gefolge der Reformation in den protestantischen Territorien die Idee des Landeskirchentums und des landesherrlichen Sumeepiskopats - wonach also der Regent zugleich Bischof „seiner" Kirche ist - durchgesetzt hatte, stand auf der politischen Tagesordnung die Vorstellung, kirchliche Verwaltungsstrukturen müßten mit den staatlichen übereinstimmen. Nachdem spätestens mit Joseph II. auch unter katholischen Landesfürsten das darauf aufbauende Prinzip des Staatskirchentums kirchenpolitisches Allgemeingut geworden war, mußte sich die katholische Kirche zwangsläufig ebenfalls mit dieser Idee auseinandersetzen. Das Staatskirchentum, das, vereinfacht gesagt, auch die katholische Kirche wie alle anderen "Religionsgesellschaften" dem Staat unterordnen und von der Vorstellung zweier gleichgestellter Gewalten nichts wissen wollte, verlangte geradezu zwingend nach einer Übereinstimmung von Landes- und Bistumsgrenzen und nach einem im Lande residierenden und den staatlichen Gesetzen unterworfenen Bischof.

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Verfasserangaben:Christoph SchmiderGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-21598
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Badische Heimat
Untertitel (Deutsch):warum in Baden kirchliche und weltliche Grenzen nicht übereinstimmen - ein Erklärungsversuch
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2002
GND-Schlagwort:Katholische Kirche. Erzdiözese Freiburg; Dekanat
Jahrgang:82
Ausgabe / Heft:1
Erste Seite:69
Letzte Seite:75
DDC-Sachgruppen:200 Religion / 230 Theologie, Christentum / 230 Christentum, Christliche Theologie
Systematik der Landesbibliographie:Religion und Weltanschauung / Katholische Kirche / Erzbistum Freiburg
Zeitschriften:Badische Heimat / 82.2002 / Heft 1
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International