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Das Elsass erhält eine neue Gebietskörperschaft

  • Am 2. August 2019 wurde das Gesetz Nr. 2019-816 verkündet, in dem die Kompetenzen der künftigen »Collectivité européenne d’Alsace« festgelegt wurden. Es kreiert für das Territorium des Elsass durch die Fusion der beiden Departements des Haut-Rhin und des Bas-Rhin eine neue Gebietskörperschaf , die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten wird. Dieses Gesetz spiegelt den aktuellen Stand der Debatten über den institutionellen Rahmen des Elsass wider, einer Etappe in einem Prozess, der sehr wahrscheinlich noch verschiedene Transformationen durchlaufen wird. Um die Reichweite dieses Gesetzes zu verstehen, muss man dessen Annahme in den historischen Kontext einordnen, hierbei die Besonderheiten des Elsass in den Blick nehmen und aufzeigen, worin die neue europäische Gebietskörperschaf Elsass sich als originell erweist und zugleich die Frage nach ihren künftigen Entwicklungen aufwerfen.

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Metadaten
Verfasserangaben:Jean-Marie WoehrlingGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-20390
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Badische Heimat
Untertitel (Deutsch):was bedeutet dies?
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2020
GND-Schlagwort:Collectivité européenne d'Alsace
Jahrgang:100
Ausgabe / Heft:1
Erste Seite:52
Letzte Seite:66
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht
Zeitschriften:Badische Heimat / 100.2020 / Heft 1
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International