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Ein „Kapellensturm" in der großherzoglich-badischen Ortenau

  • Das Großherzoglich-badische provisorische Regierungs-und Kammerprotokoll vom 6. Juni 1807 hielt folgenden Sachverhalt fest: ,, ... dass nach der Verordnung des höchstseligen Kaisers Joseph alle überflüssigen Kapellen in Breisgau und Ortenau aufgehoben und ihr Vermögen zum Religionsfond gezogen werden, daher die Zahl, Besonderheit und Vermögensstand aller überflüssigen Kapellen zu erheben und bei jeder die Bemerkung beizufügen sei, zu was für einen Gebrauch die Gebäude derselben bestimmt werden könnten."

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Verfasserangaben:Martin RuchGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-18340
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Die Ortenau
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2005
GND-Schlagwort:Ortenau; Säkularisation; Kapelle
Jahrgang:85
Erste Seite:275
Letzte Seite:278
DDC-Sachgruppen:200 Religion / 230 Theologie, Christentum / 230 Christentum, Christliche Theologie
900 Geschichte und Geografie / 940 Geschichte Europas / 943 Geschichte Deutschlands
Systematik der Landesbibliographie:Landesgeschichte / Geschichte bis zum Ende des Alten Reiches 1806 / Ende des Alten Reiches
Religion und Weltanschauung / Kirchen- und Religionsgeschichte / Vom Westfälischen Frieden bis zur Säkularisation
Zeitschriften:Die Ortenau / 85.2005
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY-SA - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International