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Die Scharfrichter und Wasenmeister zu Kork

  • Die Grundherrschaft hatte die Gewalt über Leben und Tod ihrer Untertanen. Ein Sinnbild dieser Gerichtshoheit der Grafen von Hessen-Hanau-Lichtenberg war das Hochgericht mit dem Galgen auf dem „Galgenfeld" bei Odelshofen. Das Holz für den Galgen wurde von den Untertanen in Fronarbeit geschlagen und an die Richtstätte gefahren. Die Zimmerleute erhielten für den Aufbau des Galgens einen Tageslohn. Bis ins 19. Jahrhundert war die Rechtssprechung äußerst hart, es kam häufig zur Anwendung der Todesstrafe. Die Mörder wurden meist enthauptet, die Diebe gehängt, die Hexen verbrannt.

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Metadaten
Verfasserangaben:Hans Herrmann
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-18543
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Die Ortenau
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2002
GND-Schlagwort:Kehl-Kork; Scharfrichter; Abdecker; Strafvollzug
Jahrgang:82
Erste Seite:419
Letzte Seite:428
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht
Systematik der Landesbibliographie:Staat, Verfassung und Recht / Verfassung und Recht bis zum Ende des Alten Reiches 1806 / Rechtsgeschichte
Bevölkerung und Soziales / Bevölkerung und Sozialstruktur / Soziale Bevölkerungsstruktur
Zeitschriften:Die Ortenau / 82.2002
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY-SA - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International