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Vom Großherzoglichen Hofgericht zum Tribunal Général de la Zone Française d'Occupation

  • Das Rastatter Schloss zählt zu den schönsten Barockbauten in Deutschland. Errichtet zwischen 1700 und 1705 durch den italienischen Architekten Domenico Egidio Rossi aus Fano, ist der prächtige Barockbau ein architektonisches Juwel in Baden. Zudem ist diese früheste Barockresidenz am Oberrhein in seiner originalen Bausubstanz erhalten geblieben. Kriegsschäden wie an anderen Orten, wie beispielsweise in Karlsruhe, Mannheim oder Bruchsal, gab es nicht. Im Gegenteil. Das Schloss gehört in baulicher Hinsicht zu den authentischsten Baudenkmälern seiner Art, nicht nur in Baden. Auftraggeber für den Schlossbau war kein Geringerer als der legendäre Türkenlouis, Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden (1655-1707), der bereits 1698 den Auftrag für den Bau eines Jagschlosses erteilte. Architekt und Bauleiter war der bereits genannte Domenico Egidio Rossi, den der Markgraf wenige Jahre zuvor in Wien kennengelernt hatte. Rossi machte sich umgehend an sein Werk und hatte den Bau auch schon fast beendet, als er zur Jahreswende 1699/1700 den Auftrag zum Bau eines Residenzschlosses und einer „ganzen neuen Stadt" erhielt. Damit beginnt die Geschichte eines einzigartigen Gebäudes, dessen Nutzung als Residenz mit dem Aussterben der baden-badischen Markgrafen 1771 jäh endete. Im Folgenden geht es in diesem Beitrag zur badischen Rechtsgeschichte um die Nutzung des Schlosses als Sitz zahlreicher Gerichte.

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Verfasserangaben:Martin WalterGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-18021
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Die Ortenau
Untertitel (Deutsch):zur Geschichte der Gerichte in Schloss Rastatt
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2012
GND-Schlagwort:Schloss Rastatt 〈Rastatt〉; Hofgericht; Amtsgericht; Militärgericht
Jahrgang:92
Erste Seite:217
Letzte Seite:228
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht
Systematik der Landesbibliographie:Staat, Verfassung und Recht / Staat, Verfassung und Recht 1806 bis 1952 / Gerichtswesen
Staat, Verfassung und Recht / Recht und Justiz / Gerichtswesen
Zeitschriften:Die Ortenau / 92.2012
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY-SA - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International