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Das badische Eigen 60 Jahre nach der Fusion

  • Die Wiederherstellung Badens und die Bildung eines Südweststaats sind Projekte der Besatzungszeit. Sie nahmen Gestalt an, als die Westmächte im 1948 "ihren" Ministerpräsidenten die Aufgabe stellten, die für Besatzungszwecke zusammengeschusterten Ländchen in Länder zu verwandeln, die geeignet wären, dem geplanten Weststaat, also der späteren Bundesrepublik, ein nützlicher Unterbau zu sein. Weil sie dabei Rufer in der Wüste waren, regten sie an, eine entsprechende nachholende Möglichkeit im Grundgesetz vorzusehen. Daraus wurde Art. 29 GG. Ein weiteres Fenster öffneten württembergische Vertreter im Parlamentarischen Rat: Artikel 118 GG sollte – unabhängig von Art. 29 GG und unter der Voraussetzung, dass die Hohen Kommissare es erlaubten – zu einer vorgezogenen, auf den Südwesten beschränkten Neugliederung führen können.

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Verfasserangaben:Paul-Ludwig WeinachtGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-391
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Badische Heimat
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2012
GND-Schlagwort:Baden; Baden-Württemberg; Gebietsreform
Jahrgang:92
Ausgabe / Heft:2
Erste Seite:200
Letzte Seite:203
DDC-Sachgruppen:900 Geschichte und Geografie / 940 Geschichte Europas / 943 Geschichte Deutschlands
Systematik der Landesbibliographie:Landesgeschichte / Geschichte der Länder von 1806 bis 1952 / Länder von 1945 bis 1952
Landesgeschichte / Baden-Württemberg seit 1952 / Allgemeines
Zeitschriften:Badische Heimat / 92.2012 / Heft 2
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International