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Desertion im Zweiten Weltkrieg

  • In den Morgenstunden des 13. Juli 1943 wurde ein junger Soldat der deutschen Wehrmacht zu einem Steinbruch nahe der ukrainischen Stadt Melitopol am Asowschen Meer geführt. Dem Mann stand seine Hinrichtung bevor. Ein Feldkriegsgericht hatte ihn wegen „Fahnenflucht im Wiederholungsfall" zum Tode verurteilt. Mehr als vier Jahrzehnte später berichtete ein Augenzeuge über die nun folgenden Minuten: ,,Zur Verkündigung des Urteils mußte der Hinrichtungszug auf ein Kommando stramm stehen und das Gewehr präsentieren und die Offiziere mußten grüßen. Eine Fahne war, glaube ich, auch dabei. Dann verlas der Schreiber-Unteroffizier mit lauter Stimme feierlich das Urteil: ,Im Namen des Volkes! Der Soldat Hermann Keller wird wegen Fahnenflucht im Wiederholungsfall und Feigheit vor dem Feind zum Tode verurteilt!"

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Verfasserangaben:Uwe SchellingerGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-17546
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Kraichgau
Untertitel (Deutsch):der Soldat Hermann Keller (1916-1943) aus Malsch als Opfer der Wehrmachtsjustiz
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2005
GND-Schlagwort:Keller, Hermann 〈1916-1943〉
Jahrgang:19
Erste Seite:289
Letzte Seite:301
DDC-Sachgruppen:900 Geschichte und Geografie / 920 Biografie, Genealogie, Heraldik / 920 Biografien, Genealogie, Insignien
Systematik der Landesbibliographie:Allgemeine Landeskunde / Biografie
Zeitschriften:Kraichgau / 19.2005
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International