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Die Verfassungen von 1818/19 in Baden und Württemberg

  • Die evangelische Markgrafschaft Baden-Durlach umfasste 1770 rechtsrheinisch eine Fläche von ca. 30 badischen Quadratmeilen, was etwa 2.400 Quadratkilometern entsprach. Zur selben Zeit kam die katholische Markgrafschaft Baden-Baden rechtsrheinisch auf knapp 22 Quadratmeilen oder 1.700 Quadratkilometern. Der größte Landkreis Baden-Württembergs umfasst über 1.800 Quadratkilometer und der Schwarzwald-Baar-Kreis mehr als 1.000 Quadratkilometer. Oder anders ausgedrückt: Die beiden badischen Markgrafschaften waren flächenmäßig mit heutigen Landkreisen vergleichbar.

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Verfasserangaben:Thomas SchnabelGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-16472
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Villingen im Wandel der Zeit
Untertitel (Deutsch):ihre Voraussetzungen, ihre Wirkung und Bedeutung
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2020
GND-Schlagwort:Baden; Württemberg; Verfassung
Jahrgang:43
Erste Seite:70
Letzte Seite:84
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht
Systematik der Landesbibliographie:Staat, Verfassung und Recht / Verfassung und Recht der Länder von 1806 bis 1952 / Baden
Staat, Verfassung und Recht / Verfassung und Recht der Länder von 1806 bis 1952 / Württemberg
Zeitschriften:Villingen im Wandel der Zeit [und Vorgänger] / Villingen im Wandel der Zeit [24.2001(2000)- ] / 43.2020
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY-NC - Namensnennung - Nicht kommerziell 4.0 International