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Zwei Fälle von Inzest und die Gutachten der Straßburger Juristenfakultät aus dem Jahre 1683

  • Im Jahre 1683 wurde der Freiburger Stadtregierung ein Fall von Inzest in Zarten bekannt: Der Witwer Barthel Kühnlin sollte mit seiner unmündigen, 12 Jahre alten Tochter Maria Unzucht getrieben haben. Der Fall kam vor den Rat der Stadt Freiburg; der begann, von Amts wegen (ex officio) in dieser Sache eine Untersuchung durchzuführen. Der in Freiburg ansässige Bürger unterstand, wenn er nicht Geistlicher oder Student war, allein der Freiburger Gerichtsbarkeit, da die Stadt vom Landgericht eximiert war und mit ihrer nächsten Umgebung seit ihrer Gründung einen eigenen Gerichtsbezirk bildete. Es gab zwei Gerichte in Freiburg, das Gericht von Bürgermeister und Rat, und das Stadtgericht. Letzteres war, wie es im neuen Stadtrecht von 1520 festgehalten wurde, für alle Zivilangelegenheiten zuständig. Nach mehrmaligen Änderungen gehörten seit 1464 zur Blutgerichtsbarkeit 24 Ratsherren, drei geheime Räte als Ankläger und zwei Turmherren, die das Gefängniswesen verwalteten und Untersuchungsrichter waren.

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Verfasserangaben:Moritz IsenmannGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-17723
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Zeitschrift des Breisgau-Geschichtsvereins "Schau-ins-Land"
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2002
GND-Schlagwort:Zarten; Freiburg im Breisgau; Kind; Sexueller Missbrauch; Rechtsprechung
Jahrgang:121
Erste Seite:59
Letzte Seite:83
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht
300 Sozialwissenschaften / 360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen / 360 Soziale Probleme und Sozialdienste; Verbände
Systematik der Landesbibliographie:Staat, Verfassung und Recht / Verfassung und Recht bis zum Ende des Alten Reiches 1806 / Gerichtswesen
Zeitschriften:Schau-ins-Land / 121.2002
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International